Mai 2014

140506

ENERGIE-CHRONIK


Länder wollen keine Mindestabstände für Windkraftanlagen festlegen

Der Bundesrat hat am 23. Mai einen Gesetzentwurf abgelehnt, der die Bundesländer ermächtigen soll, bis Ende 2015 jeweils eigene Regelungen für die Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten zu erlassen. Die Regierungsparteien wollen mit der Einfügung einer entsprechenden "Länderöffnungsklausel" in das Baugesetzbuch eine Vereinbarung umsetzen, die auf Wunsch der CSU in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde (131101). Die bayerische Landesregierung möchte nämlich einen Mindestabstand vorschreiben, der zehnmal so groß ist wie die Windkraftanlagen. Bei einer Gesamthöhe von 200 Meter wären das somit zwei Kilometer.

Die große Mehrheit der Bundesländer kann dem Vorstoß überhaupt nichts abgewinnen. Er sei "überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende kontraproduktiv", heißt es in dem Beschluß des Bundesrats. Schon nach dem geltenden Recht verfügten Länder und Kommunen über hinreichende Möglichkeiten, angemessene Abstände festzulegen. Für die beabsichtigte Einführung einer "Länderöffnungsklausel" in das Baugesetzbuch bestehe kein Bedarf. Vielmehr würde sie dazu führen, "daß die Privilegierung der Windenergie ausgehöhlt beziehungsweise unterlaufen werden könnte". Die Energiewende sei jedoch eine gesamtstaatliche Aufgabe, die von allen Ländern gemeinsam bewältigt werden müsse. Dazu seien auch möglichst einheitliche Rahmenbedingungen erforderlich.

In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 21. Mai kritisierten die meisten der geladenen Sachverständigen den Gesetzentwurf ebenfalls als unnötig und als Gefährdung der Energiewende. Die beabsichtigte Änderung des Baugesetzbuchs werde keineswegs die Akzeptanz von Windkraftanlagen erhöhen, wie die Bundesregierung zur Begründung des Gesetzentwurfs behauptet. Vielmehr werde sie einzelnen Bundesländern die Gelegenheit bieten, sich von der Nutzung der Windkraft zu verabschieden, während andere Ländern einseitig die Lasten zu tragen hätten. Für den Gesetzentwurf sprachen sich lediglich drei Vertreter von Anti-Windkraft-Initiativen aus, die von der Union benannt worden waren.