Februar 2014 |
140210 |
ENERGIE-CHRONIK |
Zwei Wochen nach dem Insolvenzantrag des Windpark-Betreibers Prokon (140107) mußte am 7. Februar auch der Windpark-Projektierer Windwärts Energie GmbH beim Amtsgericht Hannover die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen, weil er seine Finanzierung auf den Verkauf sogenannter Genußscheine gegründet hat. Schon im Dezember 2013 war das Unternehmen nicht mehr in der Lage gewesen, die fällige Rückzahlung von gekündigtem Genußrechtskapital in Höhe von 1,9 Millionen Euro zu leisten. Außerdem konnte es im Januar die fälligen Zinszahlungen für Genußrechte in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro nicht mehr aufbringen.
Die Geschäftsführung ging ihren Angaben zufolge zunächst davon aus, daß die Rückzahlungsansprüche der Genußrechtsinhaber bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nicht berücksichtigt werden müßten. Ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten habe dieser Ansicht jedoch widersprochen. Daraufhin habe der Windwärts-Geschäftsführer Lothar Schulze umgehend den Insolvenzantrag eingereicht. Der Geschäftsbetrieb werde in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Volker Römermann fortgeführt. Die Betreibergesellschaften der Windenergie- und Solarprojekte, die Windwärts über geschlossene Fonds realisiert habe, seien rechtlich unabhängig und deshalb von diesem Insolvenzverfahren nicht unmittelbar betroffen.
Die 1994 gegründete Windwärts Energie GmbH hatte 2006 mit der Ausgabe von Genußscheinen begonnen und auf diese Weise bei mehr als 1.600 Anlegern rund 19 Millionen Euro eingesammelt. Als Verzinsung wurden mehr als sieben Prozent in Aussicht gestellt. Das Unternehmen beschäftigt etwa hundert Mitarbeiter.