Oktober 2012 |
121014 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 1. Oktober den Entwurf des Offshore-Netzplans für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee veröffentlicht. Aufgrund des im Juni 2011 verabschiedeten Artikelgesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaues (110604), das § 17 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend änderte, hat die Behörde diesen Plan jährlich im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur sowie in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und den Küstenländern vorzulegen. Die Auslegung erfolgt bis 29. November, um Öffentlichkeit und Behörden Gelegenheit zu Stellungnahmen zu geben.
Der Offshore-Netzplan legt die Trassen und Korridore für die Seekabelsysteme
und Konverterplattformen für die Anbindung der Offshore - Windparks an
die Stromnetze fest. Ferner enthält er Trassen für Stromkabel, die
den internationalen Stromaustausch ermöglichen.
Bis 2020 sollen in der AWZ insgesamt 2000 Kilometer Seekabel verlegt werden,
die mit einer Kapazität von knapp 12 Gigawatt den Strom per Hochspannungs-Gleichstromübertragung
(HGÜ) an die norddeutsche Küste transportieren. Bis 2030 sind rund
3000 Kilometer HGÜ-Kabel und insgesamt 25 Konverterstationen vorgesehen.