April 2012 |
120404 |
ENERGIE-CHRONIK |
Am stärksten schlägt die Befreiung von den Netzentgelten in den Branchen Aluminium, Chemie und Metall zu Buche, die 70 Prozent der Gesamtsumme auf sich vereinigen. In zehn der hier aufgeführten Branchen gab es bisher keine Unternehmen, die ermäßigte Netzentgelte beanspruchen konnten. Alle Angaben dieser Grafik beziehen sich nur auf die bis 1. März genehmigten Anträge. Sie veranschaulichen damit immerhin die Relationen. Nach Bearbeitung sämtlicher Anträge dürfte die Gesamtsumme für 2011 um drei Viertel höher liegen. Quelle: Bundestagsdrucksache 17/9279.
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Die in aller Stille beschlossene Neufassung des § 19 StromNEV, die Großverbraucher grundsätzlich von den Netzentgelten befreit, erweitert den Kreis der Industrieunternehmen erheblich, die bisher eine Ermäßigung der Netzentgelte beanspruchen konnten. Nach Bearbeitung aller vorliegenden Anträge rechnet die Bundesnetzagentur allein für 2011 mit einem Entlastungsbetrag von etwa 217 Millionen Euro. Das sind 184 Millionen Euro mehr als 2011 bzw. ein Anstieg auf 654 Prozent. Dieser Entlastungsbetrag wird auf die übrigen Stromverbraucher abgewälzt und taucht auf deren Stromrechnungen als zusätzliche Belastung auf. Dies ergibt sich aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion, die von der Bundesregierung mit Datum vom 11. April vorgelegt wurde.
Schon aufgrund der 62 Anträge, die bis 1. März von der Bundesnetzagentur genehmigt wurden, erhöht sich für 2011die Entlastung der Großverbraucher von 33.197.687 auf 121.130.904 Euro. Das ist eine Zunahme um knapp 88 Millionen Euro bzw. ein Anstieg auf 365 Prozent. Am meisten profitieren von der Netzentgelt-Befreiung die Branchen Metall, Chemie und Aluminium zu Buche, die 2011 die ihnen bisher gewährte Entlastung auf 441 bzw. 335 bzw. 211 Prozent steigern konnten. Sie beanspruchen damit gut 70 Prozent der Gesamtsumme. Die bisher nur schwach partizipierende Ölbranche konnte ihre Entlastung sogar auf 726 Prozent erhöhen. Neu in den Genuß der Entlastung kommen die Branchen Elektronik, Papier, Energieerzeugung, Verpackungen, Holz, Rechenzentrum, Kunststoff, Nahrungs- und Genußmittel, Telekommunikation, Immobilien sowie Energieerzeugung/Energiespeicherung (siehe Grafik).
Bei der Bundesnetzagentur wurden für das Jahr 2011 insgesamt 281 Befreiungsanträge gestellt. Am 1. März befanden sich davon noch 219 in Bearbeitung. 18 Anträge wurden zurückgezogen. Die meisten Befreiungsanträge entfielen auf den Bereich des Netzbetreibers Amprion (98), gefolgt von Tennet (91), 50 Hertz Transmission (69) und TransnetBW (23). Für das Jahr 2012 liegen bereits 47 weitere Befreiungsanträge vor. Entschieden wurde noch keiner.
Nach Auffassung der Bundesnetzagentur bezieht sich die Regelung des § 19 StromNEV hinsichtlich der zu erfüllenden Mindestvoraussetzungen grundsätzlich auf ein vollständiges Kalenderjahr. Sie hat deshalb sämtliche bislang von ihr ausgesprochenen Genehmigungen mit Wirkung zum 1. Januar 2011 mit unbefristeter Geltungsdauer erteilt. Von einigen Landesregulierungsbehörden wurde dagegen die Befreiung nicht für das vollständige Jahr 2011, sondern erst mit Wirkung ab dem 4. August 2011 ausgesprochen. Um wieviele Fälle es sich dabei handelt, vermochte die Bundesregierung nicht zu sagen (für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden sind die Landesregulierungsbehörden zuständig, sofern das Netz nicht über die Grenze eines Bundeslandes hinausreicht; in allen anderen Fällen ist der Antrag bei der Bundesnetzagentur einzureichen).