Oktober 2011 |
111016 |
ENERGIE-CHRONIK |
Ab 1. November können Verbraucher eine "Schlichtungsstelle Energie" anrufen, um Streitigkeiten mit Lieferanten oder Netzbetreibern klären zu lassen. Die Einrichtung dieser Schlichtungsstelle ist in § 111b des Energiewirtschaftsgesetzes vorgesehen, das unlängst mit dem "Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften" novelliert wurde (110602). Sie erfüllt außerdem Forderungen, die in der seit September 2009 geltenden neuen EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt in Artikel 3 Abs. 13 sowie im Anhang 1 vorgegeben wurden.
Bisher gibt es nur die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung, wenn sich Kunden und Unternehmen nicht einigen können. Solche Gerichtsverfahren können mehrere Jahre dauern und sind finanziell belastend. Die Schlichtungsstelle bietet Verbrauchern künftig die Möglichkeit, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, falls es etwa im Zuge eines Anbieterwechsels oder über die Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Der Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen hat. Das Unternehmen hat in diesem Fall seine Ablehnung ausdrücklich mit einem Hinweis auf die mögliche Anrufung der Schlichtungsstelle zu versehen. Das Schlichtungsverfahren soll regelmäßig innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Das Recht zur Anrufung der Gerichte bleibt unberührt.
Dem Gesetz zufolge soll die Schlichtungsstelle nach Möglichkeit eine "privatrechtlich organisierte Einrichtung" sein. Andernfalls hätte das Bundeswirtschaftsministerium diese Aufgabe einer Bundesoberbehörde oder Bundesanstalt zu übertragen. Die nunmehr gewählte Konstruktion sieht so aus, daß die Schlichtungsstelle von einem Verein getragen wird, der am 25. Oktober von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) seine Anerkennungsurkunde erhielt. Mitglieder des Vereins sind der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband neuer Energieanbieter (BNE) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Außerdem ist ein Beirat vorgesehen, um das Bundeskartellamt, die Bundesnetzagentur und eventuell noch weitere Interessenten in die Arbeit des Vereins einzubinden. Die Neutralität der Schlichtungssprüche soll der ehemalige BGH-Richter Dieter Wolst als unabhängiger "Ombudsmann" gewährleisten.
Der Verein besteht also größtenteils aus jenen Unternehmen, gegen die sich die Verbraucherklagen richten werden. Federführend beim Zustandekommen war der Branchenverband BDEW, der sich schon im November 2010 als Koordinator angeboten hatte, nachdem das Bundeswirtschaftsministerium die Einrichtung einer solchen Stelle angekündigt hatte. Am 8. August 2011 unterzeichnete der BDEW mit dem VZBV eine Absichtserklärung über die Errichtung der Schlichtungsstelle. Andere Verbraucherverbände wurden nicht einbezogen bzw. lediglich kollektiv vom VZBV vertreten.
Die neue Schlichtungsstelle hat ihren Sitz in 10117 Berlin, Friedrichstraße 133. Im Internet wird sie unter www.schlichtungsstelle-energie.de erreichbar sein. Die E-Post-Adresse lautet info@schlichtungsstelle-energie.de