September 2011

110913

ENERGIE-CHRONIK


Suzlon übernimmt Repower komplett - Name darf nur noch bis 2012 benutzt werden

Suzlon hat die restlichen Minderheitsaktionäre seiner Tochter Repower auf der Hauptversammlung am 21. September per Zwangsausschluß abgefunden. Vier Jahre nach dem Bieterwettstreit und der Einigung mit dem französischen Atomkonzern Areva (070510) besitzt das indische Unternehmen damit den deutschen Windkraftanlagenhersteller komplett. Zunächst verfügte Suzlon wie Areva nur über eine Minderheitsbeteiligung, bekam aber von Areva die unternehmerische Führung und die Option auf 30 Prozent der Aktien zugestanden. Die Übertragung dieses Aktienpakets im Juni 2008 verhalf Suzlon dann zur Mehrheit, die in den folgenden Jahren ausgebaut wurde. Zuletzt hielt Suzlon 95 Prozent der Anteile.

Seit Juni 2011 firmiert die REpower Systems AG als Aktiengesellschaft nach europäischem Recht bzw. als REpower Systems SE. Das in Hamburg ansässige Unternehmen, das 2001 aus der Fusion von drei Vorgängerfirmen entstand, wird seinen Namen allerdings nicht mehr lange führen können. Die damals erfolgte Namensgebung paßt zwar vorzüglich zu einem Geschäft, das nicht zuletzt das "Repowering" von Windkraft-Standorten umfaßt. Sie kollidiert aber mit älteren Rechten der schweizerischen Rätia Energie AG und darf aufgrund einer Lizenzvereinbarung nur noch bis Ende 2012 benutzt werden. Die Lizenz ist nicht exklusiv und gewährt lediglich das Recht zur Mitbenutzung des Namens. Hoffnung auf eine Verlängerung gibt es nicht: Die Rätia Energie firmiert seit Mai 2010 selber unter dem Namen Repower, was leicht zu Verwechslungen führt und den irreführenden Eindruck erweckt, als ob der deutsche Namensvetter die älteren Rechte habe (100711).

Unklar bleibt vorläufig, ob Repower sich einen neuen Namen als eigenständige Marke zulegen oder schlicht unter Suzlon firmieren wird . Der neue Alleineigentümer wird dabei bedenken müssen, daß seine deutsche Tochter über ein größeres technisches Renommee verfügt als die indische Mutter. Schon in einem Unternehmenspapier aus dem Jahr 2002 wurde zu diesem Punkt festgestellt, daß die Änderung des Namens Repower "erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft" haben könnte.

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