Juli 2011

110709

ENERGIE-CHRONIK


Klimafonds wird auch den Bau von Kohlekraftwerken fördern

Die Bundesregierung will den neu strukturierten "Energie- und Klimafonds" (110606) auch zur Förderung des Neubaues von Kohle- und Gaskraftwerken verwenden. Dies ergibt sich aus der schriftlichen Antwort auf eine Anfrage der Grünen, die das Bundeswirtschaftsministerium mit Datum vom 6. Juli dem Abgeordneten Oliver Krischer übermittelte. Laut Staatssekretär Jochen Homann "soll in den Jahren 2013 bis 2016 der erforderliche Neubau hocheffizienter, flexibler und CCS-fähiger fossiler Kraftwerke, vorrangig mit Kraft-Wärme-Kopplung, mit 5 % der jährlichen Ausgaben des Energie- und Klimafonds gefördert werden". In den Genuß der Förderung sollen aber nur kleinere Kraftwerksbetreiber kommen, die weniger als fünf Prozent der deutschen Erzeugungskapazitäten besitzen. Praktisch würden damit vor allem kommunale Versorger begünstigt, die sich eigene Gas- oder Kohlekraftwerke zulegen.

Homann verwies darauf, daß die Gewährung von Zuschüssen für Kraftwerksneubauten aus dem "Energie- und Klimafonds" bereits im "Energiekonzept" vorgesehen ist, das die schwarz-gelbe Regierungskoalition im September 2010 vorlegte (100902). Die EU-Kommission wolle solche Beihilfen für den Bau von Kraftwerken sogar bis zu 15 Prozent der Investitionskosten zulassen. Eine entsprechende beihilferechtliche Regelung sei bis spätestens Anfang nächsten Jahres zu erwarten. Unmittelbar danach werde die Bundesregierung ihre Regelung erlassen.

Die Bundesregierung geht in ihrem Haushaltsentwurf davon aus, daß der Energie- und Klimafonds ab 2013 jährliche Ausgaben in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro umfaßt. Demnach stünden für die Förderung des Neubaues von Kohle- und Gaskraftwerken bis zu 165 Millionen Euro zur Verfügung. Das von Staatssekretär Homann genannte Kriterium der "CCS-Fähigkeit" dürfte dabei eher hypothetischer Natur sein. "CCS-fähig" sind Kohle- und Gaskraftwerke gewiß insoweit, als sie Kohlendioxid emittieren. Ob sich die mit dem CCS-Gesetz intendierten Speicher-Projekte überhaupt verwirklichen lassen, bleibt dagegen vorläufig ungewiß, da die betroffenen Bundesländer die Nutzung des Untergrunds ganz oder teilweise untersagen können (110703).

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