Februar 2011

110213

ENERGIE-CHRONIK


RWE darf Strombezugsverträge mit Steag nicht verlängern

Das Bundeskartellamt genehmigte am 21. Februar den Verkauf der Evonik-Kraftwerkstochter Steag an sechs Stadtwerke (101203). Zugleich erweiterte die Behörde den geschäftlichen Spielraum des Steinkohle-Verstromers, der vorerst durch Stromlieferverträge an RWE gebunden bleibt. Vor allem muß RWE auf die Ausübung einer Option verzichten, die es bisher erlaubt hätte, die laufenden Verträge für Strombezug aus den Steag-Kraftwerken über das Jahr 2012 hinaus zu verlängern. Unabhängig davon kann die Steag schon jetzt über 1500 MW Kraftwerkskapazitäten neu verfügen, die bisher durch Vereinbarungen mit RWE für die Vermarktung an Dritte blockiert waren.

RWE blockierte bisher Vermarktung freier Steag-Kapazitäten

Wie das Bundeskartellamt am 22. Februar mitteilte, war es im Zuge der Sektoruntersuchung Stromgroßhandel auf wettbewerbsbeschränkende Klauseln in den Verträgen zwischen Evonik und RWE aufmerksam geworden. Evonik verpflichtete sich in diesen Verträgen nicht nur zur Vorhaltung einer bestimmten Kraftwerksleistung, sondern auch zur Rückzahlung des für die Leistungsvorhaltung gezahlten Entgelts, falls mit freien Kraftwerkskapazitäten Strom für Dritte erzeugt werden sollte. Nach Feststellung des Bundeskartellamts waren diese Rückzahlungsverpflichtungen "derart bemessen, dass sie eine freie Vermarktung von Stromkapazitäten durch Evonik an Dritte behinderten".

Kartellverfahren aufgrund der Zusagen eingestellt

Die Behörde eröffnete deshalb gegen RWE und Evonik ein Verfahren wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Rückerstattungsklauseln in Strombezugsverträgen. Das Verfahren wurde nun eingestellt, nachdem beide Unternehmen die entsprechenden Klauseln für gegenstandslos erklärt haben. Dem Evonik-Konzern fiel das sicher nicht schwer, da seine Kraftwerkstochter, die er verkaufen wollte, dadurch attraktiver wurde. RWE dürfte deshalb zugestimmt haben, weil keine Chance bestand, dem kartellrechtlichen Verfahren zu entgehen. Dasselbe gilt für den Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Verlängerung der laufenden Strombezugsverträge, den RWE bei dieser Gelegenheit ebenfalls zusagen mußte und der noch erheblich schwerer ins Gewicht fällt.

Die Übernahme der Steag durch die Stadtwerke sieht das Bundeskartellamt ausgesprochen positiv: "Die Beteiligung der Ruhrstadtwerke kann dazu beitragen, dass sich die Steag als ein von den großen vier Erzeugungsunternehmen unabhängiger Player am Markt etabliert", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

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