September 2010

100903

ENERGIE-CHRONIK


10-Punkte-Sofortprogramm Monitoring und Zwischenbericht der Bundesregierung

Mit dem Energiekonzept beschließt die Bundesregierung als ersten Schritt der Umsetzung das nachfolgend dargestellte Sofortprogramm. Das Sofortprogramm soll bis zum 31.12.2011 umgesetzt werden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bis zum 31.03.2012 darüber berichten. Alle drei Jahre, erstmals 2013, wird die Bundesregierung mit der Vorlage des Monitoringberichts dem Deutschen Bundestag zugleich über den Stand der Umsetzung des Energiekonzepts berichten. Wir werden prüfen, wie dieser Monitoringprozess mit dem des IEKP in Übereinstimmung gebracht werden kann. Das Sofortprogramm umfasst:

1. Anpassung der Seeanlagen-VO

Die Seeanlagenverordnung wird zügig mit dem Ziel angepasst, Vorratshaltungen von Genehmigungen für Offshore-Projekte zu vermeiden und die Genehmigungen zu „bündeln“. Künftig werden Genehmigungen nur verlängert, wenn die Investoren konkrete Realisierungsschritte (Bau-, Finanzierungs-, Zeitpläne o.ä.) nachweisen. Ansonsten werden die Flächen an andere Marktakteure mit konkreten Auflagen für die Umsetzung vergeben. Die Bundesregierung will die Letztentscheidung über die Genehmigungen bündeln, damit eine Genehmigung alle anderen Zulassungen umfasst (Konzentrationswirkung).

2. 5-Milliarden-Kreditprogramm „Offshore-Windenergie“

Damit die Akteure die notwendigen Erfahrungen sammeln können, um die technischen Risiken der Offshore-Technologie besser beherrschen zu können, muss die zügige Realisierung der ersten 10 Offshore-Windparks gefördert werden. Dazu wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Sonderprogramm „Offshore Windenergie“ mit einem Kreditvolumen von insgesamt 5 Mrd. € auf den Weg bringen.

3. Netzplattform

Die Bundesregierung wird mit Blick auf leistungsfähige Stromnetze den Dialog mit den wichtigsten Akteuren (insbes. den Netzbetreibern und Ländern) suchen und die beim BMWi zum Thema Netze eingerichtete Plattform als ein permanentes Forum weiterentwickeln, auf dem sich die wichtigsten Interessenträger austauschen und Konzepte zur Bewältigung der Herausforderungen für den Netzausbau entwickelt werden.

4. Clusteranbindung von Offshore-Parks in der Nord- und Ostsee

Die Bundesregierung wird die entsprechenden Vorschriften im EnWG ändern (§§ 17 und 118), um eine Sammelanbindung von Windparks in der Nord- und Ostsee zu ermöglichen (so genannte Cluster). Die Errichtung von Clustern ist notwendig, um den Anschluss mehrerer Windparks auf See an eine Anschlussleitung zu ermöglichen und damit effizienter und auch verträglicher für die Natur zu realisieren. Darüber hinaus unterstützen Cluster das Ziel, ein modulares Offshore-Netz im europäischen Verbund schrittweise zu errichten.

5. Befreiung neuer Speicherkraftwerke von den Netzentgelten

Die Bundesregierung wird die entsprechenden Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz ändern, um neue Stromspeicherkraftwerke, insbesondere Pumpspeicherkraftwerke und andere Stromspeicher, für einen längeren Zeitraum als bisher von den Netzentgelten zu befreien. Damit werden wichtige Anreize zur Errichtung neuer Speicherkapazitäten in Deutschland gesetzt.

6. Informationsoffensive „Netze für eine umweltschonende Energieversorgung“

Um Akzeptanz und Unterstützung bei der Bevölkerung für den dringend erforderlichen Netzausbau zu fördern, wird die Bundesregierung eine Informationsoffensive starten. Davon umfasst sind eine Reihe von Maßnahmen, die auf eine bessere Kommunikation der Erforderlichkeit des Netzausbaus und seiner Bedeutung für den Aufbau einer regenerativen Energieversorgung abzielen.

7. Deutschlandweite Netzausbauplanung

Die Bundesregierung wird im Rahmen der Umsetzung des Dritten Binnenmarktpakets 2011 die entsprechenden Vorschriften für eine kohärente und deutschlandweite Netzausbauplanung schaffen. Zukünftig soll ein zwischen allen Netzbetreibern abgestimmter zehnjähriger Netzausbauplan eine verbindliche Grundlage für die Planung des Netzausbaus legen.

8. Wärmeliefer-Contracting im Mietrecht

Die Möglichkeiten des Energie-Contracting werden erweitert, damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Einsparpotentiale effizient realisiert werden können. Die Bundesregierung wird deshalb einen Gesetzentwurf für einen einheitlichen Rahmen für das Wärmeliefer-Contracting vorlegen.

9. CCS

Die Bundesregierung wird kurzfristig einen Gesetzentwurf beschließen und damit die rechtliche Grundlage schaffen, um die sichere Speicherung von Kohlendioxid zu erproben. Mit dem Demonstrationsvorhaben sollen die notwendigen Erfahrungen gesammelt werden. Auf dieser Grundlage wird dann der Gesetzgeber über die weitergehende Realisierung von CCS entscheiden. Im Gesetz wird für die sichere Speicherung ein hoher Vorsorgemaßstab nach Stand von Wissenschaft und Technik verankert.

10. Markttransparenzstelle

Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf einbringen zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. Die zentrale Sammelstelle soll beim Bundeskartellamt angesiedelt werden und laufend marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren. Dies dient der effektiveren Aufdeckung möglichen Fehlverhaltens bei der Preisbildung. Dadurch werden das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, der Wettbewerb und Energieverbraucherinteressen gestärkt.