Juli 2010

100709

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag beschließt Gesetz über Energiedienstleistungen

Mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedete der Bundestag am 8. Juli das "Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)". Es dient der Umsetzung der vor vier Jahren erlassenen EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (060306). Bevor es in Kraft treten kann, muß es nach der parlamentarischen Sommerpause noch den Bundesrat passieren.

Im wesentlichen enthält das Gesetz für Energieversorger die Verpflichtung, ihre Kunden mindestens einmal jährlich über die Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieeffizienzmaßnahmen und sogenannte Energieaudits zu informieren. Mit dem Begriff "Energieaudit" übernimmt der Gesetzgeber erneut deutsch-englisches Kauderwelsch aus dem Branchenjargon in die Amtssprache (081203). Gemeint sind Verfahren zur Bestimmung des Energieverbrauchs, des Einsparpotentials und geeigneter Einsparmaßnahmen. Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sollen erst später beschlossen werden. Auf diesen Kompromiß einigten sich Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Umweltminister Norbert Röttgen (CDU).

Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt mit zwei Jahren Verspätung

Nach der EU-Richtlinie sollen die Mitgliedsstaaten bis 2017 eine jährliche Energieeinsparung um ein Prozent erzielen. Ausgangsbasis ist der durchschnittliche Verbrauch an Endenergie in den Jahren 2011 bis 2005. Das Einsparziel von insgesamt neun Prozent in neun Jahren ist nicht bindend, sondern lediglich ein Richtwert. Die Mitgliedsstaaten sind jedoch verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17. Mai 2008 in nationales Recht umzusetzen und in den Jahren 2007, 2011 und 2014 jeweils zum 30. Juni einen entsprechenden Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) vorzulegen. Das jetzt beschlossene Gesetz soll als Grundlage für die noch ausstehenden EEAP dienen.

Den ersten EEAP hatte die Bundesregierung im Oktober 2007 mit dreimonatiger Verzögerung präsentiert (071006). Die Richtlinie selbst wird nun sogar mit einer mehr als zweijährigen Verspätung in nationales Recht umsetzt. Auch von den meisten anderen EU-Staaten wurde die Terminvorgabe nicht eingehalten. Die EU-Kommission hat deshalb Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Das Energiesparziel taucht im Gesetz gar nicht auf

Die drei Oppositionsparteien stimmten gegen das Gesetz. SPD, Grüne und Linke begründeten dies übereinstimmend mit der Unzulänglichkeit der vorgesehenen Maßnahmen. Auch von Umweltverbänden kam heftige Kritik. Der Bundesrat bezweifelte in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ebenfalls, daß mit den vorgeschlagenen Maßnahmen die in der Richtlinie genannten Energieeinsparziele erreicht werden können. Er monierte außerdem, daß das Energieeinsparziel von neun Prozent nur in der Begründung des Gesetzentwurfs erwähnt wird und alle Verordnungen auf Grundlage des Gesetzes ohne Mitwirkung der Länder erfolgen sollen. Seine Forderung, das Neun-Prozent-Ziel auch im Gesetz selber zu verankern, wurde von der Bundesregierung abgelehnt.

Geschäftlicher Spielraum für Energieversorger erweitert

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte in seiner Stellungnahme besonders ein paar Änderungen, die noch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag von den Koalitionsfraktionen vorgenommen wurden: Beim "Energieaudit" entfällt nun die ursprünglich vorgesehene Beschränkung auf regionale Anbieter, die vom Energieversorger unabhängig sind. Sowohl der Energieversorger selber als auch überregionale Anbieter dürfen auf der Liste genannt werden. Ferner sind die Energieversorger nicht mehr verpflichtet, bei einer unzureichenden Zahl von Anbietern für die Schließung der Lücke durch die Heranziehung von unabhängigen Dritten zu sorgen.

Nach Angaben des BDEW bieten bereits über 80 Prozent seiner Mitgliedsunternehmen ihren Privat-, Gewerbe- und Industriekunden Energiedienstleistungen an. Dazu gehörten auch "Audits" wie die Ausstellung von Energieausweisen und die Durchführung von Energieanalysen. Diese Angebote könnten nun weiter ausgebaut werden.

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