Februar 2009

090201

ENERGIE-CHRONIK


Bericht

26. Januar 2009

über die Zweite Überprüfung der Energiestrategie

(2008/2239(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

Berichterstatterin: Anne Laperrouze

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zweiten Überprüfung der Energiestrategie

(2008/2239(INI)

Das Europäische Parlament,

­   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel „Zweite Überprüfung der Energiestrategie ­ EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität“ (KOM(2008)0781, nachstehend „Mitteilung der Kommission zur Zweiten Überprüfung der Energiestrategie“ genannt),

­   unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel „Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz“ (KOM(2008)0782),

­   unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 13. November 2008 über die Umsetzung des Programms für transeuropäische Energienetze im Zeitraum 2002­2006 (KOM(2008)0770),

­   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 zur Richtlinie 2004/67/EG vom 26. April 2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (KOM(2008)0769),

­   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 13. November 2008 für eine Richtlinie des Rates zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (KOM(2008)0775),

­   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel „Energieeffizienz: Erreichung des 20 % -Ziels“ (KOM(2008)0772),

­   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 13. November 2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (KOM(2008)0780),

­   unter Hinweis auf Vorschlag der Kommission vom 13. November 2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) (KOM(2008)0778),

­   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 13. November 2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter (KOM(2008)0779),

­   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Mehr Energie einsparen in Europa durch Kraft-Wärme-Kopplung“ (KOM(2008)0771),

­   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel „Offshore-Windenergie: Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele für 2020 und danach erforderliche Maßnahmen“ (KOM(2008)0768),

­        unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel „Aktualisierung des hinweisenden Nuklearprogramms im Zuge der zweiten Überprüfung der Energiestrategie“ (KOM(2008)0776),

­        unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 mit dem Titel „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius: Der Weg bis 2020 und darüber hinaus“ (KOM(2007)0002),

­   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Januar 2008 mit dem Titel „20 und 20 bis 2020: Chancen Europas im Klimawandel“ (KOM(2008)0030),

­   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 23. Januar 2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (KOM(2008)0019),

­   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 mit dem Titel „Europäisches Konjunkturprogramm“ (KOM(2008)0800),

­   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 4. April 2006 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidung 96/391/EG und der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG(1),

­   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2007 zu der Bewertung von Euratom ­ 50 Jahre Europäische Atomenergiepolitik(2),

­   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. September 2007 zu dem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa(3),

­   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik“(4),

­   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2007 zu dem Thema „Konventionelle Energiequellen und Energietechnologie“(5)

­   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31. Januar 2008 zu dem Thema „Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen“(6),

­   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2008 zu dem Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien(7),

­   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zu dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie(8),

­   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 18. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt(9),

­   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 9. Juli 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt(10),

­   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 18. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel(11),

­   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 9. Juli 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1755/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen(12),

­   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 18. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden(13),

­   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 zur Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen(14),

­   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates auf der Tagung vom 8./9. März 2007,

­   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates auf der Tagung vom 13./14. März 2008,

­   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates auf der Tagung vom 15./16. Oktober 2008,

­   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

­   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0013/2009),

A. in der Erwägung, dass es in der europäischen Energiepolitik im Wesentlichen drei gleich wichtige Hauptziele zu verfolgen gilt, nämlich Versorgungssicherheit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, Bekämpfung des Klimawandels, einschließlich eines starken Engagements für die Ziele der Union und die Erfüllung dieser Zielvorgaben, und Wettbewerbsfähigkeit,

B.  in der Erwägung, dass eine völlige Umstellung der Energiepolitik notwendig ist, um die oben genannten drei Hauptziele zu erreichen und gleichzeitig eine Lösung in Bezug auf die Beschäftigung sowie sozial-, umwelt- und wirtschaftspolitische Lösungen herbeizuführen,

C. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der Union von konventionellen Energiequellen und von einer begrenzten Zahl von Energieproduzenten ein ernsthaftes Risiko für Stabilität, Wohlfahrt und Energieversorgungssicherheit darstellt,

D. in der Erwägung, dass die Steigerung der Energieeffizienz eine zentrale Rolle bei der Verringerung der Energieimportabhängigkeit, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Bekämpfung des Klimawandels spielen muss,

E.  unter Hinweis darauf, dass derzeit die Nachfrage nach Energie in der Union in den meisten Sektoren noch immer steigt und dass demnach die Potenziale in Bezug auf die Energieeffizienz weitgehend ungenutzt bleiben,

F.  unter Hinweis darauf, dass die Union heute 50 % der von ihr verbrauchten Energie einführt und dass dieser Anteil 2030 70 % erreichen könnte,

G. in der Erwägung, dass die Risiken für die Versorgungssicherheit der Union noch dadurch verstärkt werden, dass es keine vorausschauende Ausrichtung auf eine Wirtschaft gibt, die sich auf einen sorgsamen Umgang mit Energie stützt, und dass die Investitionstätigkeit, insbesondere auf örtlicher und regionaler Ebene, schwach ist, was in allen Energie- und energiebezogenen Bereichen knappe bzw. unzulängliche Kapazitäten verursacht, woraus sich vor allem die Notwendigkeit ergibt, den Kraftwerksbestand bis 2030 bei einem Investitionsvolumen, das auf 900 Mrd. Euro geschätzt wird, zu erneuern,

H. unter Hinweis darauf, dass sich die sinkenden Öl- und Erdgaspreise nachteilig auf die geplanten Investitionen auswirken, wodurch es notwendig wird, sämtliche großen Infrastrukturvorhaben zu unterstützen, die zur Einfuhr wesentlicher Erdgasmengen nach Europa, zur Diversifizierung der Quellen und Transitstrecken und zur Vermeidung von Transitrisiken beitragen,

I.   in der Erwägung, dass die aktuelle Wirtschaftskrise Investitionen in die Energieinfrastruktur zusätzlich erschwert,

J.   in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Szenario zwar mit dem Rückgang der Nachfrage nach konventionellen Energiequellen in den nächsten zwei Jahrzehnten rechnet, Europa aber dennoch alle geplanten Investitionen in neue Infrastrukturen für importierte Energie unterstützen muss; in der Erwägung, dass dies einen sicheren Übergang zu dem für 2020 erwarteten neuen europäischen Energiesystem gewährleistet,

K. in der Erwägung, dass die EU bis 2030 neue, wettbewerbsfähige, nachhaltige Energietechnologien, die wenig CO2-Emissionen verursachen, entwickelt und geplant haben muss, um der erheblichen Gefahr der Knappheit fossiler Energieträger zu begegnen, und zugleich ihren Energieverbrauch wesentlich gesenkt haben muss,

L.  in der Erwägung, dass die Union dringend umfangreiche Netzinvestitionen tätigen und den Energiebinnenmarkt vollenden muss, und in der Erwägung, dass deshalb bestimmte zukunftsgerichtete Initiativen wie die Schaffung des europäischen Übertragungsnetzbetreibers und der Aufbau eines gemeinsamen europäischen Erdgasnetzes gefördert werden sollten,

M. unter Hinweis darauf, dass die Energiewirtschaft und die Investitionen in Energieinfrastrukturen einen zuverlässigen Regelungsrahmen und eine engere Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Regelungsbehörden erfordern,

N. in der Erwägung, dass der Aufbau von Energieverbünden ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Versorgungssicherheit ist, das zu den wichtigen Prioritäten der EU-Energiepolitik gehören muss,

O. in der Erwägung, dass die Sektoren Strom und Erdgas einen stabilen und berechenbaren Rechtsrahmen benötigen, weshalb es notwendig ist, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden („Agentur“) entscheidende Befugnisse zu übertragen, um zur Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsrahmen beizutragen und der sich aus der Anwendung des Ausschussverfahrens möglicherweise ergebende Unsicherheit entgegenzuwirken,

P.  in der Erwägung, dass die in den Mitgliedstaaten der Union vorhandenen konventionellen Ressourcen unter Einhaltung der einzelstaatlichen und der gemeinschaftlichen Umweltrechtsvorschriften genutzt werden müssen, damit die auf Versorgungssicherheit bezogenen Ziele erreicht werden können;

1.  fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Überprüfung der Energiestrategie als Grundlage für die Verwirklichung einer Energiepolitik für Europa und die Festlegung eines ambitionierten Aktionsplans für den Zeitraum 2010­2012 zu betrachten;

2.  bekräftigt das für 2020 gesetzte dreifache Ziel: Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % bzw. 30 % im Fall eines internationalen Übereinkommens, der Senkung des Energieverbrauchs um mindestens 20 % und Anteil von 20 % für die erneuerbaren Energieträger am Endenergieverbrauch; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die Volkswirtschaft mit der größten Energieeffizienz aufzubauen, um aktiv zur Verwirklichung des Klimaschutzziels beizutragen, wonach der Temperaturanstieg auf 2 Grad Celsius begrenzt werden soll; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 60­80 % zu reduzieren; fordert die Kommission auf, in Konsultation mit sämtlichen Interessenvertretern mögliche energiewirtschaftliche Szenarien aufzustellen, in denen aufgezeigt wird, wie die genannten Ziele erreicht werden können, und die damit verbundenen technischen und wirtschaftlichen Annahmen dargelegt werden;

3.  fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, eine Steigerung der Energieeffizienz um 35 % und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen um 60 % bis 2050 als Ziele zu setzen;

4.  fordert die Kommission auf, alle geplanten Investitionen in neue Infrastrukturen für Energieeinfuhren und in Technologien für erneuerbare Energiequellen zu fördern, um den Rückgang der Öl- und Erdgaspreise zu bewältigen, der sich nachteilig auf die geplanten Investitionen auswirkt;

Europäische Energiepolitik

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in Anbetracht der wachsenden Risiken für die EU bei der Energieversorgungssicherheit mit einer Stimme zu sprechen; weist darauf hin, dass ihr jetziges Verhalten diesem Anliegen entgegensteht; betrachtet es im Interesse der Versorgungssicherheit, der Solidarität und effizienter Verhandlungen zur Festlegung des internationalen Regelungsrahmens als unbedingt notwendig, dass die Kommission dem Parlament und dem Rat vorschlägt, eine europäische Energiepolitik unter Beachtung der jeweiligen Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zu konzipieren: internationale Beziehungen, Energieeffizienz, Bekämpfung des Klimawandels, Weiterentwicklung des Binnenmarkts, Aushandlung internationaler Verträge, Vorausplanung und Dialog mit den Erzeuger- und Transitländern, energiebezogene Forschung und Diversifizierung der Energieversorgung;

6.  fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass Europa gegenüber den Erzeugern in Drittstaaten mit einer Stimme spricht, indem eine für alle Seiten vorteilhafte Interdependenz aufgebaut wird, und die Verbesserung der Verhandlungsposition von EU-Unternehmen gegenüber staatseigenen Drittlandsunternehmen zu unterstützen;

7.  vertritt die Auffassung, dass die Energieversorgungssolidarität zu einem wichtigen europäischen Anliegen auf europäischer, regionaler und bilateraler Ebene werden muss, und dass die Beeinträchtigung der Energieversorgung in einem Mitgliedstaat die gesamte Europäische Union belastet;

8.  unterstreicht die Bedeutung lokaler Klimaschutzinitiativen; begrüßt Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energiequellen, wie die Finanzierungssysteme der Kohäsionspolitik oder das Ökosteuerpaket oder den Beitrag des „Bürgermeisterkonvents“, und unterstützt in diesem Zusammenhang die Idee eines Inselkonvents („Covenant of Islands“) zur Verbreitung bewährter Verfahrensweisen und für den Ausbau der Versorgung von Ortschaften und Städten mit erneuerbaren Energiequellen mit hohem Wirkungsgrad;

9.  vertritt die Auffassung, dass eine angemessene gemeinsame Politik im Energiebereich auf einer ausgewogenen Auswahl an Energieträgern beruhen muss, bei der Energieträger ohne CO2-Emissionen, die fossilen Energieträger, die die geringsten Emissionen verursachen, und neue Technologien herangezogen werden, mit denen sich die durch feste fossile Energieträger bedingten Treibhausgasemissionen ganz erheblich verringern lassen;

10. ist der Überzeugung, dass sich die Aufgabenteilung zwischen Unternehmen und der Politik, nach denen die Unternehmen die Verantwortung für die Versorgungssicherheit tragen, bewährt hat und daher im Grundsatz beibehalten werden sollte; fordert von der Politik angesichts des schwieriger werdenden globalen Umfelds künftig eine stärkere Flankierung von Unternehmenstätigkeiten;

11. verweist auf die von den Mitgliedstaaten bei der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon eingegangenen Verpflichtungen, den Klimawandel zu bekämpfen und im Fall von Energiekrisen Solidarität zu praktizieren;

12. ist der Auffassung, dass die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon allen Bemühungen zur Einführung einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik zusätzliches Gewicht geben wird;

Versorgungssicherheit

13. begrüßt den Aktionsplan der Europäischen Union für Energieversorgungssicherheit und -solidarität;

Förderung der zur Deckung des Bedarfs der EU nötigen Infrastrukturen

14. verweist auf einen ganz erheblichen Rückstand bei der Schaffung der vorrangigen Transport- und Energienetze sowie der Netze von europäischem Interesse; betont, dass diese schwache Investitionstätigkeit das Funktionieren des Binnenmarktes hemmt und zur Folge hat, dass auf allen energiewirtschaftlichen Sektoren knappe oder unzulängliche Kapazitäten bestehen; weist darauf hin, dass dies nur zum Teil an der Wirtschaft liegt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bürger besser einzubeziehen, insbesondere, indem sie über den Bedarf an neuen Infrastrukturen und Projekten zur Energieerzeugung informiert werden; fordert daher die nationalen Regulierungsbehörden auf, in ihren Entscheidungsbereichen das Mögliche zu tun, um Investitionen zu beschleunigen;

15. weist darauf hin, dass der Europäische Rat das Ziel gesetzt hat, bei Erdgas und Elektrizität 10 % Verbundkapazität zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen;

16. begrüßt den Gedanken einer Aufstockung der EU-Aufwendungen zur Förderung der Investitionen in die Netze; nimmt den Vorschlag der Kommission mit Interesse zur Kenntnis, im Rahmen des Konjunkturprogramms 2008 5 Mrd. Euro an nicht verwendeten Haushaltsmitteln von 2008/2009 insbesondere für neue Energieverbünde vorzusehen; verlangt, dass es an Entscheidungen über die endgültige Liste der Projekte uneingeschränkt beteiligt wird; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Zentralbank eine wichtigere Rolle bei der Bereitstellung von Mitteln für Projekte der Bereiche Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen sowie bei Forschung und Entwicklung (FuE) spielen sollte;

17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, tatkräftig auf die Erhöhung der Zahl der Akteure auf dem Energiemarkt hinzuarbeiten und insbesondere Maßnahmen einzuleiten, die der Energieerzeugung durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) und ihrem Marktzugang zugute kommen;

18. hält den Aufbau von Erdgas- und Elektrizitätsverbindungen durch Mittel- und Südosteuropa entlang einer Nord-Süd-Achse für wichtig und weist darauf hin, dass die Netze in der Ostseeregion ausgebaut und in die westeuropäischen Netze integriert werden sollten; betont, dass der Aufbau eines Ostsee-Verbundplans, der Erdgas, Strom und Speicherung umfasst, 2009 besonders wichtig genommen werden muss; befürwortet zudem die Schaffung von Verbünden mit Inselregionen sowie abgelegenen und isolierten Gebieten in der Europäischen Union;

19. fordert aus denselben Gründen eindringlich, die Verbünde mit Südwesteuropa, insbesondere von der spanischen Halbinsel nach Nordfrankreich, auszubauen;

20. erinnert daran, dass bereits zwischen mehreren Ländern grenzüberschreitende Verbindungen bestehen; weist darauf hin, dass Regionalinitiativen wie z. B. das Pentalaterale Forum praktische und anwendbare Lösungen entwickelt haben, die die Integration des Binnenmarktes voranbringen; ermutigt diese Initiativen, ihre erfolgreiche Arbeit fortzusetzen;

21. begrüßt Initiativen der Industrie, die zur Vollendung des Energiebinnenmarktes durch grenzüberschreitende Projekte beitragen;

22. fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Verbundbildung gefördert und die Stromnetze ausgebaut werden, damit eine optimierte Integration und Austarierung der schwankenden Erzeugung erneuerbarer Energie an Land und vor den Küsten möglich wird;

23. begrüßt das Vorhaben, einen Plan für ein Offshore-Netz in der Nordsee vorzulegen, um das enorme Windenergiepotenzial zu nutzen; begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Schaffung eines europäischen Supernetzes („Supergrid“) durch die Verbindung der Netzinfrastrukturen der Nordsee, des Mittelmeerraums und des baltischen Raumes;

24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für angemessene Regulierungstätigkeit zu sorgen und diskriminierungsfreien Zugang zu neuen Infrastrukturen, beispielsweise zum Nordsee-Offshorenetz, zu ermöglichen;

25. befürwortet die Projekte zur Diversifizierung der Versorgungsquellen, vor allem den Aufbau eines südlichen Erdgaskorridors mit den Projekten Nabucco, der Erdgasverbindungsleitung Türkei­Griechenland­Italien und South Stream; betont, dass mit den betroffenen Staaten, vor allem im Kaspischen Raum, zusammengearbeitet werden muss; sieht es als sehr wichtig an, dass längerfristig, wenn es die politischen Verhältnisse zulassen, Lieferungen aus anderen Staaten des genannten Raums, wie Usbekistan und Iran, eine weitere wesentliche Versorgungsquelle für die EU bilden;

26. befürwortet angesichts des Rückgangs der heimischen Erdgasförderung und des Wandels des Energiemixes in zahlreichen Mitgliedstaaten die zügige Umsetzung aller derzeit geplanten Erdgas- und Strominfrastrukturprojekte, um eine Deckung der Nachfrage auch künftig sicherzustellen;

27. ist der Auffassung, dass die Beziehungen und Partnerschaften mit den Hauptenergielieferanten, den Transitländern und den Verbraucherländern von großer Bedeutung sind und vertieft werden müssen; weist jedoch darauf hin, dass die Vertiefung dieser Beziehungen und Partnerschaften unter keinen Umständen unter Missachtung der Gründungswerte der Europäischen Union, vor allem im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte, erfolgen darf; betont in dieser Hinsicht, dass der Aufbau einer Vertrauensgrundlage und tiefgreifende und rechtlich bindende Abkommen zwischen der EU und den Erzeuger- und den Transitländern mit der Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie deren Einhaltung einhergehen sollten; fordert die Ausarbeitung und Umsetzung von Konzepten und konkreten Maßnahmen zu diesem Zweck;

28. vertritt die Auffassung, dass ausreichende Kapazitäten für Flüssiggas (LNG) verfügbar sein sollten, und zwar in Form von Verflüssigungsanlagen in den Erzeugerländern und LNG-Terminals sowie schiffsgestützten Anlagen zur Rücküberführung von Flüssiggas in den gasförmigen Zustand in der EU für alle Mitgliedstaaten entweder direkt an Ort und Stelle oder im Rahmen von Solidaritätsvereinbarungen über andere Mitgliedstaaten; ist der Auffassung, dass neue LNG-Terminals aufgrund ihres zentralen Beitrags zur Diversifizierung der Versorgungswege als Projekte von gemeinschaftlichem Interesse betrachtet werden sollten;

29. fordert die Kommission auf, Investitionen in den Bau strategischer Erdgaslagerungseinrichtungen als wichtiges Element für die Versorgungssicherheit der EU uneingeschränkt zu unterstützen;

30. vertritt die Auffassung, dass die Ölraffineriekapazität ein weiterer wichtiger Faktor für die Energieversorgungssicherheit der Union ist; hält es deshalb für wichtig, das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bezüglich der zur Deckung des Bedarfs der Union notwendigen Raffineriekapazität transparenter zu gestalten, wobei insbesondere den Anliegen in Bezug auf die künftige potenzielle Verfügbarkeit von Dieselkraftstoff Rechnung zu tragen ist;

31. ist gemäß dem Grundsatz der Energiesolidarität innerhalb Europas bestrebt, die Energieversorgung und deren Sicherheit für den baltischen Raum unter den Bedingungen einer wirtschaftlichen Rezession sicherzustellen;

Energiebinnenmarkt

32.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, langfristig strategische Leitlinien festzulegen, wobei die Akteure der Privatwirtschaft dazu angeregt werden sollten, sich an der Umsetzung der Leitlinien zu beteiligen, und zwar in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Marktmechanismen und Regulierung;

33. hält es für wichtig, einen eindeutigen und stabilen Rechtsrahmen zu schaffen, indem die Verhandlungen über das Legislativpaket über den Binnenmarkt für Energie vor Ablauf dieser Wahlperiode zum Ende gebracht werden; befürwortet die Einrichtung der in dem oben genannten Vorschlag für eine Verordnung vorgesehenen unabhängigen Agentur, die mit starken Kompetenzen und Unabhängigkeit auszustatten ist, auch was ihre Befugnisse in puncto Versorgungssicherheit und Netze betrifft; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Durchführung des dritten Energiepakets voranzutreiben und zusammenzuarbeiten, um die regionale und bilaterale Solidarität mit Blick auf eine gesicherte Versorgung auf dem Erdgasbinnenmarkt zu fördern;

34. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, umfangreiche Netzinvestitionen zu tätigen und den Energiebinnenmarkt durch zukunftsgerichtete Initiativen wie die Schaffung des europäischen Übertragungsnetzbetreibers und den Aufbau eines gemeinsamen europäischen Erdgasnetzes zu vollenden;

35. fordert die Kommission auf, den Aufbau und die Vervollständigung eines intelligenten Stromnetzverbunds auf 2020 vorzuverlegen, was eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der für 2020 gesetzten Ziele ist;

36. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung eines strategischen europäischen Plans zusammenzuarbeiten, um die zur Deckung des künftigen Bedarfs im Bereich der Stromerzeugung notwendigen Investitionen auf mehrere Jahre zu planen, und zwar auf der Grundlage von Studien über den voraussichtlichen mittelfristigen Energiebedarf; vertritt die Auffassung, dass auch für den Bereich Erdgas ein Mehrjahres-Richtplan in Betracht gezogen werden sollte, damit ein Gesamtbild des Investitionsbedarfs auf europäischer Ebene entsteht;

37. fordert die Mitgliedstaaten und die relevanten Interessengruppen auf, Konsultationen vorzunehmen und künftige Pläne für grenzüberschreitende Infrastrukturinvestitionen (Netze, Fernleitungen, Kraftwerke usw.) mit den einschlägigen Partnern in allen Staaten zu koordinieren, die von geplanten Investitionen betroffen sein könnten, damit die verfügbaren Ressourcen optimal genutzt werden; vertritt die Auffassung, dass die Schaffung einer „Koordinierungsgruppe für Infrastrukturen“ auf EU-Ebene diese Koordinierungsbemühungen unterstützen und die Ausarbeitung eines Zehnjahres-Netzentwicklungsplans, wie im Energiebinnenmarkt-Paket vorgesehen, ergänzen könnte;

38. unterstreicht, dass die Vollendung des Energiebinnenmarktes nur dann von Erfolg gekrönt sein wird, wenn Investitionshindernisse abgebaut und physische Verbindungen geschaffen werden, die alle Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen Energienetz verbinden, und wenn es möglich ist, langfristig starke Schwankungen der Energieprise zu vermeiden sowie einen fairen Markt für alle Stromerzeuger und Netzanbindung, Zugang und Integration für neue Energieerzeuger und Energietechnologien herbeizuführen; betont, dass in der kürzlich überarbeiteten Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft(15) auf nachvollziehbare und absehbare Art und Weise eine Bewertung der CO2-Kosten vorgenommen wird;

39. begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Zweiten Überprüfung der Energiestrategie und insbesondere ihre Vorschläge zur externen Energiepolitik, die weitgehend mit der oben genannten Entschließung des Parlaments vom 26. September 2007 in Einklang stehen; äußert seine Enttäuschung darüber, dass keine detaillierten Vorschläge vorgelegt wurden, und unterstreicht nochmals, dass sich die Union stärker darum bemühen muss, eine kohärente und wirkungsvolle gemeinsame europäische Energieaußenpolitik mit Schwerpunkt auf Energie erzeugenden Ländern zu entwickeln;

40. erinnert daran, dass die Europäische Union, selbst wenn die ambitionierten Pläne für die Steigerung der Energieeffizienz und die Einsparung von Energie bei strikter Umsetzung hilfreich wirken, voraussichtlich in Bezug auf die fossilen Energieträger mittelfristig von der Versorgung durch Drittländer abhängig sein wird; fordert folglich, dass die Dialoge mit den Erzeugerländern, den Transitländern und anderen Abnehmerländern verstärkt werden und dass allgemein die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene verbessert wird, um für Transparenz auf den Weltmärkten für Energie zu sorgen und die Frage der nachhaltigen Entwicklung anzugehen;

41. weist auf die Bedeutung langfristiger Lieferverträge für die Entwicklung vertrauensvoller und langfristiger Beziehungen zwischen Förder- und Abnehmerstaaten hin sowie auf ihre Bedeutung zur Absicherung der erforderlichen Investitionen sowohl im Upstream- als auch im Downstreambereich;

42. fordert die Europäische Union auf, mit den Ländern des Mittelmeerraums und Nordafrikas in Anbetracht ihres bedeutenden Potenzials an Energieressourcen und der erheblichen Entwicklungschancen für Afrika zusammenzuarbeiten; ist insbesondere der Auffassung, dass die Nutzung der Solar- und der Windenergie geprüft und gefördert werden sollte; fordert daher die Einbeziehung gemeinsamer Ziele für erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz im Rahmen der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“;

43. fordert die Europäische Union auf, in Anbetracht ihres bedeutenden Potenzials an Energieressourcen mit den Staaten des Nahen Ostens zusammenzuarbeiten;

44. befürwortet die Absicht, ein umfassendes neues Übereinkommen anstelle des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens von 1997 mit Russland auszuhandeln, das 42 % der Gasimporte der Union sowie 100 % der Gasimporte Bulgariens, der Slowakei, Finnlands und der baltischen Länder sowie über 30 % der Rohöleinfuhren in die EU und 15 % der Nachfrage nach Destillat-Produkten in der EU liefert; stellt fest, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland von gegenseitiger Abhängigkeit geprägt sind und die Grundsätze der Energiecharta sowie der dazugehörigen Transitprotokolle bei diesen Beziehungen uneingeschränkt eingehalten werden sollten, wie beim G8-Gipfel in Heiligendamm bekräftigt wurde;

45. betont, dass die Ukraine wegen der Schlüsselrolle, die sie als Transitstaat spielt, in die Strukturen auf EU-Seite für den laufenden Dialog mit Russland einbezogen werden muss;

46. legt der Kommission dringend nahe, die Ausweitung des Energievertrags zwischen der Gemeinschaft und Südosteuropa auf weitere Drittstaaten und die Schaffung neuer regionaler Energiemärkte nach dem Muster der Südosteuropa-Energiegemeinschaft mit benachbarten Staaten, beispielsweise eine Europa-Mittelmeer-Energiegemeinschaft, in Betracht zu ziehen, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten;

47. hält es für notwendig, die Türkei in den permanenten Dialog zwischen Europa und der Region Kaspisches Meer ­ Kaukasus einzubeziehen, weil die Türkei als Transitland eine Schlüsselrolle spielen kann; verweist zugleich auf die Verpflichtungen der Türkei, sich als Kandidatenland an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen;

48. betont die geopolitische Bedeutung des Schwarzmeerraums für die Energieversorgungssicherheit der EU und die Diversifizierung ihrer Versorgung;

49. fordert die Mitgliedstaaten auf, die energiewirtschaftlichen Beziehungen zu den Staaten Lateinamerikas im Rahmen der bisherigen und künftigen Assoziierungs- und Kooperationsabkommen weiter zu vertiefen;

50. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Euro zur Strukturierung der internationalen Finanzbeziehungen einzusetzen, um die Fluktuationen zu verringern, die sich aus der Fakturierung des Einkaufs von Öl und Gas ergeben; fordert die Europäische Union auf, im Wege der Anwendung der Gegenseitigkeitsklausel die Frage ausländischer Investitionen im europäischen Energiesektor eingehender zu prüfen;

51. fordert die Kommission auf, verschiedene Möglichkeiten zu analysieren, wie die Volatilität der Erdöl- und Erdgaspreise verringert werden könnte; verweist insbesondere darauf, dass Transparenz und ausreichende Reserveförderkapazitäten eine Rolle spielen und dass Finanzspekulationen eine Katalysatorwirkung auf die Marktpreisbildung haben; lehnt die Nutzung strategischer Ölvorräte zur Eindämmung von Preisschwanken aus ökonomischen Gründen ab;

52. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zur Sicherung der Versorgungswege, insbesondere der Seewege, zu verstärken und zu koordinieren;

53. fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahrensweisen auf internationaler Ebene zu ermitteln und die technologische Zusammenarbeit mit den Ländern, die dabei am besten abschneiden, zu intensivieren, um die Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten insbesondere auf, ihre technologische Zusammenarbeit mit Japan zu intensivieren, dessen Wirtschaft vollständig von Energieimporten abhängig ist und das die Energiesysteme mit dem weltweit höchsten Effizienzniveau entwickelt hat;

54. stellt fest, dass Chinas steigender Energieverbrauch und zunehmende Treibhausgasemissionen eine enorme Gefährdung für die umweltpolitischen Ziele und die Energieversorgungssicherheit sind; fordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen China und der EU, um den Transfer kohlendioxidemissionsarmer Technologien, insbesondere zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, zu fördern; betont, dass die Entwicklung und Anwendung von Systemen zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS-Systemen) in China von wesentlicher Bedeutung ist, da Kohle eine wichtige Rolle für die chinesische Wirtschaft spielt;

55. weist auf die Bedeutung des energiepolitischen Dialogs zwischen der EU und der OPEC hin und fordert die Kommission auf, den energiepolitischen Dialog mit Norwegen zu verstärken;

Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte

56. ist erfreut über die Absicht der Kommission, die Richtlinie 2006/67/EG vom 24. Juli 2006 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (kodifizierte Fassung)(16), zu überprüfen, und schlägt vor, dass die Daten nicht mehr nur einmal im Monat, sondern wöchentlich veröffentlicht werden, um den Markt transparenter zu machen und eine überzogene Reaktion auf die Lage in Amerika zu vermeiden;

57. begrüßt angesichts der jüngsten Gaskrise zwischen der Ukraine und Russland, von der die Union betroffen war, die Absicht der Kommission, den Rahmen der Richtlinie 2004/67/EG des Rates vom 26. April 2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung(17) zu verbessern, und fordert die Kommission auf, bis Ende 2009 einen Vorschlag zur Änderung dieser Richtlinie vorzulegen, der sich an den Vorschlägen orientiert, die in der oben genannten Mitteilung (KOM(2008)0769) enthalten sind;

58. betont, dass die Kernstücke der Revision der Richtlinie des Rates 2004/67/EG verbindlich vorgeschrieben werden und auf nationaler und EU-Ebene wirksame Aktionspläne für den Notfall umfassen sollten, in denen unter anderem Folgendes festgelegt wird: gemeinsame Erklärung einer Notfallsituation, Aufteilung der verfügbaren Vorräte und der Infrastrukturkapazitäten auf die betroffenen Länder, Koordinierung der Abgabe, Auslösung von Sofortmaßnahmen in nicht oder weniger betroffenen Staaten, damit auf den betroffenen Märkten größere Gasmengen verfügbar sind; hält es für wesentlich, das Funktionieren des Marktes durch Transparenz und die Aufstockung der auf dem Markt verfügbaren Gasmengen zu verbessern; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Gasspeicherkapazitäten zu entwickeln, die schnell freigegeben werden können;

59. schlägt vor, dass die Informationstechnologie bei krisenbedingten Total- oder Teilausfällen besser genutzt wird, und ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass unter der Kontrolle der Regelungsbehörde ein System eingeführt werden sollte, mit dem der Verbrauch auf kollektiven Beschluss verringert werden kann;

Energieeffizienz

60. ist der Auffassung, dass die Verbesserung der Energieeffizienz um mindestens 20 % bis zum Jahr 2020 als Beitrag zu den Zielen nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit Vorrang hat und auch das wirksamste und kosteneffizienteste Mittel zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit ist; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, umgehend ein rechtlich bindendes Energieeffizienzziel von mindestens 20 % bis 2020 anzunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Sensibilisierungskampagnen zu intensivieren und praktische Informationen über die Lösungen, die im Bereich der Energieeffizienz angewandt werden müssen, bereitzustellen und außerdem Bildungs- und Schulungsprogramme zum Thema Energie an den Schulen und Hochschulen in der gesamten Union zu fördern;

61. betont die Bedeutung einer strengen und raschen Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Energieeinsparungen und Energieeffizienz durch die Mitgliedstaaten und die Kommission; hält es für wichtig, verbindliche Maßnahmen im Bereich öffentliche Aufträge auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zu verabschieden, um die Nachfrage nach innovativen Produkten und Dienstleistungen zu fördern, mit denen die Energieeffizienz gesteigert wird; fordert deshalb dazu auf, bei der künftigen Gesetzgebung in den Bereichen Energieeinsparung und Energieeffizienz (Gebäude, Industrie und Verkehr sowie Stadtplanung und Geräte) eine ehrgeizige Strategie zu verfolgen;

62. begrüßt, dass die Kommission die Fortschritte bei der Kraft-Wärme-Kopplung genau beobachten will, und fordert sie dazu auf, weitere unterstützende Maßnahmen im Rahmen der Überarbeitung des Energieeffizienz-Aktionsplans im Jahr 2009 vorzulegen; erinnert die Kommission daran, dass Einsparungen bei der Primärenergie, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit die wesentlichen Ziele des Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozesses sind, unabhängig davon, welche Technologie benutzt wird; stellt fest, dass es dem Markt überlassen werden muss, die leistungsfähigsten Technologien zu entwickeln und auszuwählen; befürwortet die Ausarbeitung einer Strategie zur Förderung und Finanzierung von Infrastrukturen wie Fernwärme- und -kältenetze, die den Einsatz vor Ort vorhandener Ressourcen wie Geothermie und Kraft-Wärme-Kopplung ermöglichen;

63. befürwortet eine internationale Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz, um die Vereinheitlichung der Normen zu fördern und weltweit zu ehrgeizigen Zielsetzungen anzuregen;

64. spricht sich dafür aus, dass Öl effizienter genutzt wird, insbesondere im Verkehrssektor, auf den sich die Verwendung dieses Energieträgers hauptsächlich konzentriert; fordert, dass mittelfristig (2020) ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Effizienz der Treibstoffe von Fahrzeugen gesetzt, gleichzeitig aber die Mitgliedstaaten dazu ermuntert werden, nach alternativen Energieträgern und Antriebstechnologien, beispielsweise Elektromotoren, für den Güter- und Personenverkehr zu suchen, insbesondere in den städtischen Ballungsgebieten; ist der Auffassung, dass das Ziel, eine Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel, zum Beispiel vom privaten individuellen Straßenverkehr auf öffentliche Transportmittel, zu erreichen, eines der zentralen Elemente in der Strategie der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor sein sollte;

65. ist der Auffassung, dass ein „front-runner“-Ansatz für Fahrzeuge der europäischen Automobilbranche helfen würde, internationale Absatzmärkte insbesondere gegenüber asiatischen Herstellern zurückzugewinnen;

66. bedauert, dass der Schienenverkehr im europäischen Güterverkehr lediglich 10 % ausmacht; fordert die Mitgliedstaaten auf, Schienenverkehr und Wasserwege besser zu nutzen; fordert verstärkte Bemühungen darum, festzustellen, wie Schienen-, Wasser- und Straßentransport optimal kombiniert werden können;

67. betont, dass ein angemessenes Maßnahmenpaket verabschiedet werden muss, um die Energieeffizienz von vorhandenen und neuen elektrischen Geräten zu steigern;

Optimierte Nutzung der in der EU vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien

68. ist der Auffassung, dass die erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Biogas, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse, geothermische und Gezeitenenergie zu den wichtigsten potenziellen Energiequellen der EU zählen, die zu einer Stabilisierung der Energiepreise und zur Eindämmung der steigenden Energieabhängigkeit beitragen können, und steht der Initiative einer Mitteilung über die Beseitigung der Hindernisse für erneuerbare Energiequellen wohlwollend gegenüber; betont in diesem Zusammenhang, dass neue Initiativen nicht zum Aufschub bereits vorhandener Projekte führen dürfen;

69. ist der Auffassung, dass die Nutzung der einheimischen fossilen Ressourcen, insbesondere der Erdgasfelder an Land und im Meeresboden, zu einer größeren energiewirtschaftlichen Unabhängigkeit Europas beitragen kann und dass die Ressourcen deshalb, sofern sie zugänglich sind, unter Einhaltung des Umweltrechts der Mitgliedstaaten und der EU erschlossen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bei den Rechtsvorschriften einen angemessenen Ausgleich zwischen den Belangen des Umweltschutzes und den Gasfördermöglichkeiten auf dem Gebiet der EU an Land und im Meeresboden zu finden;

70. weist darauf hin, dass aufgrund der Tatsache, dass erneuerbare Energiequellen nicht ständig verfügbar sind, die Zusammenschaltungskapazität in der gesamten Europäischen Union wesentlich erhöht und dabei besonders den Ländern und Regionen Rechnung getragen werden muss, die am stärksten vom Energiemarkt der EU abgeschottet sind, damit die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, bis 2020 das Ziel zu erreichen, 20 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken;

71. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen Gebietskörperschaften auf, die Beziehungen zwischen der Landwirtschaft und dem Energiesektor mit Hilfe eines Plans zu revolutionieren, in dessen Rahmen die Dächer von Gebäuden mit Vorrichtungen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, z. B. mit Solarpanels, ausgestattet werden; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Gebietskörperschaften auf, auf lokaler Ebene Anreize für die Verwendung von Altöl und nachhaltigen Ressourcen aus lokal erzeugter Biomasse zu schaffen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Anbau von Energiepflanzen und der Flächennutzung zur Nahrungsmittelerzeugung sicherzustellen;

72. fordert die Kommission auf, dem Parlament einen Bericht darüber vorzulegen, durch welche technischen Hindernisse und Normen die Möglichkeit für kleinere und mittlere Unternehmen eingeschränkt wird, in die Energieerzeugung zu investieren und die erzeugte Energie über bestehende Netze zu vertreiben;

73. fordert die Kommission auf, der Forschung und Entwicklung in den Bereichen Elektrizitätsspeicherung und IKT-gestützte Vernetzung der dezentralen Anlagen zu ihrer Erzeugung („virtuelle Kraftwerke“), intelligente Netze und Steigerung der Infrastrukturkapazität größere Priorität beizumessen, um eine vorrangige Einbindung erneuerbarer Energiequellen zu ermöglichen;

74. fordert die Kommission auf, die europäische Entwicklungshilfepolitik neu zu formulieren, indem ein neuer Energiepfeiler darin aufgenommen wird; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die geplanten Solarkraftwerke in Nordafrika in erster Linie für den lokalen Bedarf bestimmt sein müssen;

75. erinnert daran, dass sowohl Braun- als auch Steinkohle nach wie vor ein wichtiges vorläufiges Element des Energiemixes sind und im Hinblick auf die Versorgungssicherheit der EU wegen der großen Menge einheimischer Reserven eine Alternative zu Öl und Gas bilden; hebt jedoch hervor, dass der CO2-Ausstoß von Kohle höher ist als der anderer Primärenergieträger; fordert daher die Senkung dieser Emissionen durch die Modernisierung der Kraftwerke mit Hilfe der CCS-Technologien und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, alle finanziellen Möglichkeiten zu prüfen, um die zwölf Demonstrationsvorhaben bis 2015 zu verwirklichen;

76. erkennt an, dass die Mitverbrennung von Biomasse in modernen Kohlekraftwerken bereits heute Wirkungsgrade von 45 % erreicht und dass im Rahmen der KWK sogar Wirkungsgrade von 90 % erreicht werden können; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize zur verstärkten Beimengung biogener Brennstoffe in fossil betriebenen Kraftwerken zu schaffen;

77. schließt sich der Analyse der Kommission an, der zufolge die Atomkraft weiterhin Teil des Energiemixes bleiben sollte und hierzu unverzüglich einheitliche rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um die notwendigen Investitionsentscheidungen zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, einen konkreten Fahrplan für Investitionen in die Kernenergie zu erstellen; ist der Auffassung, dass es dringend geboten ist, in der Gesellschaft eine vorurteilsfreie Debatte über die Nutzung dieser Energiequelle anzustoßen; fordert die Kommission auf, darauf hinzuwirken, dass als wesentliches Element der Europäischen Nachbarschaftspolitik der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich der kerntechnischen Sicherheit von den Nachbarländern übernommen wird, wenn dort ein neues Kernkraftwerk geplant oder ein altes modernisiert wird;

78. erinnert an die Bedeutung der Kernenergie, die in 15 von 27 Mitgliedstaaten erzeugt und in weitaus mehr Mitgliedstaaten genutzt wird und rund ein Drittel der Stromnachfrage in der Europäischen Union befriedigt; weist auch darauf hin, dass derzeit sechs neue Kraftwerksblöcke in vier Mitgliedstaaten errichtet werden;

79. weist nachdrücklich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kernenergie hin, die, weil der Brennstoff Uran einen geringen Kostenanteil an den Erzeugungskosten hat, weitgehend unabhängig von den Preisschwankungen für Brennstoffe ist;

80. betont, dass die europäische Atomindustrie Weltmarktführer bei allen Technologien des Brennstoffkreislaufs ist, insbesondere bei der Anreicherung, und dass dadurch ein wesentlicher Beitrag zur Energieversorgungssicherheit der EU geleistet wird;

81. begrüßt die generell befürwortende Position der Kommission zur Kernenergie; weist aber darauf hin, dass sie die Thematik der Endlager für radioaktive Abfälle trotz der immensen Bedeutung für die öffentliche Wahrnehmung nicht ausreichend anspricht; fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Lösung der Probleme der Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle, aber insbesondere für hochradioaktive Abfälle, zu erhöhen;

82. hält es für wesentlich, dass den Unionsbürgern die Zusicherung gegeben wird, dass die Nutzung der Nuklearenergie in der EU auf sichere und transparente Weise und auf dem höchsten technisch erreichbaren Sicherheitsniveau erfolgt, insbesondere was die Entsorgung der nuklearen Abfälle betrifft; begrüßt es, dass die Kommission einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen angenommen hat; fordert Kommission und Rat auf, gemeinsam mit der IAEO Modelle und Verfahren zu entwickeln, die verhindern, dass die friedliche Nutzung der Atomenergie zu einer Weiterverbreitung von Atomwaffen führt;

83. betont, dass die Kommission weder in ihrem revidierten Demonstrationsprogramm noch in der strategischen Planung die Entwicklung der Nukleartechnologie bis zum Jahr 2050 untersucht hat, wie im Referenzdokument der Technologieplattform für die nachhaltige Nutzung der Kernenergie vorgeschlagen wird, und dass sie auch nicht geprüft hat, welchen Platz das ITER-Projekt der kontrollierten Fusion einnehmen soll;

Perspektiven für 2050

84. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine europäische Energiepolitik zu konzipieren, die eine massive Umstellung auf energieeffiziente Technologien und Energietechnologien mit geringem CO2-Ausstoß ermöglicht, um den Energiebedarf zu decken; hebt hervor, dass der Bedarf an Energie bis 2050 aus emissionsarmen Quellen gedeckt werden kann, vorausgesetzt, die Energieeffizienz und die Einsparung von Energie bleiben weiterhin ebenso eine Priorität wie die Entwicklung der erneuerbaren Energiequellen;

85. erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass ein systemischer Ansatz auf der Grundlage von Synergieeffekten zwischen verschiedenen Sektoren gewählt werden muss, um den Übergang zu einem hocheffizienten Energieversorgungssystem zu steuern; betont, dass es besonders wichtig ist, alle Maßnahmen anhand ihres Beitrags zur Senkung der CO2-Emissionen zu bewerten; ist der Auffassung, dass zu diesem Zweck vorrangig die Entwicklung lokal integrierter Lösungen verfolgt werden sollte;

86. ist der Auffassung, dass die langfristigen Herausforderungen in den Bereichen Energieversorgung und Klimawandel in Europa und weltweit eine einmalige Möglichkeit für neue Geschäftsmodelle in der gesamten Wirtschaft bieten, um Innovationen und Unternehmergeist im Bereich Umweltschutz zu fördern.

87. fordert die Kommission auf, Studien über die Durchführbarkeit von Projekten zum Bau von Windenergieparks in der Nordsee sowie von Projekten für Solarkraftwerke in Afrika durchzuführen;

88. billigt im Rahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie die Ausarbeitung einer politischen Agenda für 2030 und eines Fahrplans für eine Energiepolitik bis zum Jahr 2050; fordert die Kommission deshalb auf, anhand mehrerer Szenarien zu bewerten, wie sich die Zusammensetzung des Energiemixes entwickeln wird, je nachdem, wie sich die Nachfrage nach Energie, die potenziellen Energiequellen, die Umweltauswirkungen, der geschätzte Preis für Energie und der CO2-Ausstoß entwickeln;

89. fordert, dass mit dem Fahrplan die Forschung und Entwicklung im Bereich Energietechnologien sowie die Bildung darauf ausgerichtet werden, die Kosten für erneuerbare Energiequellen und die Speicherung von Energie zu senken, den Erfolg der Nuklearreaktoren der vierten Generation und der Abscheidung und geologischen Speicherung von Kohlendioxid sicherzustellen und vor allem eine Alternative für Öl als Verkehrskraftstoff aufzutun, wobei die Solarenergie, die als unendliche Ressource genutzt werden kann, im Mittelpunkt stehen sollte;

90. erinnert daran, dass die Erforschung der Transmutation der nuklearen Abfälle und der Nuklearfusion als langfristige Energiequelle kontinuierlich gefördert werden muss;

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91. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
(1)

ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 114.

(2)

ABl. C 76 E vom 27.3.2008, S. 114.

(3)

ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 82.

(4)

ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 206.

(5)

ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 424.

(6)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0033.

(7)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0096.

(8)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0354.

(9)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0294.

(10)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0347.

(11)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0295.

(12)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0346.

(13)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0296.

(14)

Angenommene Texte, P6_TA(2008)0545.

(15)

ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32.

(16)

ABl. L 217 vom 8.8.2006, S. 8.

(17)

ABl. L 127 vom 29.4.2004, S. 92.

BEGRÜNDUNG

Die Berichterstatterin fordert, diese Überprüfung der Energiestrategie zur Grundlage einer echten europäischen Energiepolitik zu machen, mit der drei zentrale Ziele zu verfolgen sind:

- Versorgungssicherheit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

- Bekämpfung des globalen Klimawandels: Initiative „20-20-20“ bis 2020 sowie 50 % bis 80 % weniger Treibhausgasemissionen bis 2050

- Wirtschaftswachstum in der EU: günstigere Preise ohne Preisvolatilität.

Die europäische Solidarität im Bereich Energie muss zu einem wichtigen europäischen Projekt werden: Schwierigkeiten bei der Energieversorgung in einem EU-Mitgliedstaat gefährden die Energieversorgung in der gesamten EU.

Bei den fossilen Brennstoffen Öl und Gas bestehen Sorgen hinsichtlich der langfristigen Sicherheit. Zunehmend setzt sich die Einsicht durch, dass die weltweite Förderung nur schwerlich 100 Millionen Barrel pro Tag überschreiten kann (sie liegt derzeit bei 87), während der Verbrauch im Jahr 2030 auf 120 Millionen Barrel pro Tag geschätzt wird. Im nächsten Jahrzehnt könnte es zu einer tiefen Krise kommen.

Die Berichterstatterin begrüßt die Idee, mehr Gemeinschaftsmittel aufzuwenden, um Investitionen in die Netze anzuregen, weist aber darauf hin, dass die Investoren Unternehmen sind, die solche Investitionen tragen können. Daher sollten Gemeinschaftsmittel in diesem Bereich auf Beträge in zweistelliger Millionenhöhe begrenzt sein, auch wenn für Investitionen in die vorrangigen Netze eher Milliarden notwendig sind. Sie befürwortet zu diesem Zweck die Einrichtung eines EU-Fonds, durch den die nichtkommerziellen Risiken bestimmter Vorhaben von europäischem Interesse im Bereich von Energieerzeugung und -transport abgesichert werden sollen.

Die Berichterstatterin begrüßt die Erstellung eines Ostseeverbundplans für Gas, Strom und Speicherung, durch den die Infrastrukturanlagen im Ostseeraum ausgebaut und miteinander verbunden werden sollen; sie unterstützt die Einrichtung eines südlichen Gaskorridors für die Versorgung mit Erdgas aus Quellen im kaspischen Raum und im Nahen Osten, und sie unterstützt den Plan für ein Nordsee-Offshorenetz zum Verbund der zahlreichen geplanten Offshore-Windkraftprojekte.

Die Initiative für einen gemeinsamen Netzbetreiber, der das Management eines einheitlichen EU-weiten Gastransportnetzes übernimmt, stößt bei der Kommission, wie auch beim Europäischen Parlament, auf Zustimmung und ist nach Meinung der Berichterstatterin ein sehr interessanter Schritt.

Sie begrüßt die von der Kommission mit Blick auf Belarus, die Staaten des kaspischen Raumes und die OPEC-Länder vorgeschlagene Strategie, dass die Vereinbarungen mit außereuropäischen Erzeugerstaaten eine neue Generation von Bestimmungen zur wechselseitigen Abhängigkeit im Energiebereich enthalten sollten.

Gegenwärtig importiert Europa 54 % der benötigten Energie ­ dieses Verhältnis könnte sich aber bis zum Jahr 2030 auf 70 % erhöhen.

Auch nach Umsetzung der ehrgeizigen und drastischen Pläne zur Energieeffizienz und zu Energieeinsparungen wird die EU bei der Versorgung mit fossilen Energiequellen weiterhin von Drittstaaten abhängig sein. Daher muss der Dialog mit den Erzeugerländern im Rahmen der Energiegemeinschaft und des Internationalen Energieforums vertieft werden, insbesondere mit Blick auf Partner wie Australien, Kanada, Japan und die USA.

Desgleichen sollte die EU angesichts des Potenzials der Region im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und der Tatsache, dass dadurch wichtige Entwicklungschancen für Afrika entstehen, die Zusammenarbeit mit den Ländern in Nordafrika verstärken.

Zudem ist die internationale Zusammenarbeit vor allem mit Ländern wie China und Indien unabdingbar, um die Transparenz der Energieweltmärkte zu verbessern und auf Nachhaltigkeit hinzuwirken.

Die Berichterstatterin tritt dafür ein, die Spannungen im Dialog mit Russland abzubauen, das 42 % des in die EU importierten Erdgases liefert und Polen, Finnland und die baltischen Länder zu 100 % versorgt. Sie ist der Ansicht, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland auf gegenseitiger Abhängigkeit beruhen und die EU bei den folgenden Verhandlungen nicht auf der Ratifizierung des Vertrags über die Energiecharta bestehen sollte, die russischen Behörden zugleich aber an ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen der Energiecharta, an die in Abkommen wie dem über den Beitritt zur WTO festgelegten Prinzipien und das spezielle Problem der Urananreicherung erinnert, das gesonderte Verhandlungen zwischen der EU, den USA und Russland erfordert.

Im Rahmen der Erneuerung der Partnerschaft mit Russland muss die EU die Zusammenarbeit im Bereich Energieeffizienz, bei der Einstellung des Gasabfackelns bei der Gewinnung von russischem Öl und bei der CO2-Abscheidung und -Speicherung verstärken. Außerdem sollte das europäische Pipeline-Projekt Nabucco gemeinsam mit Russland verwirklicht werden, um eine Konkurrenz zwischen den beiden Pipelines zu vermeiden, und um langfristig Gas aus Russland, Iran und dem kaspischen Raum transportieren zu können.

Ebenso ist es wichtig, die Türkei in den von Europa geplanten ständigen Dialog mit dem Kaukasus und dem kaspische Raum einzubeziehen, da das Land eine wichtige Rolle als Transitland spielen könnte.

Die Mitgliedstaaten sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Suche nach Energiequellen langfristig zu transatlantischen Spannungen führen kann, sollte die EU als Konkurrent oder Hindernis für den Schutz der strategischen und energiepolitischen amerikanischen Interessen wahrgenommen werden. Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass die USA eine Politik der Marktdominanz durch Technologie verfolgen und praktisch versuchen, den Schwellenländern ihre Normen aufzupressen, weshalb sie die Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert, für ein nachhaltiges und ausgewogenes Verhältnis im Energiebereich zu sorgen.

Die Berichterstatterin fordert die Mitgliedstaaten zu mehr Transparenz über den Fluss von ausländischem Kapital auf, um die Zunahme der undurchsichtigen Finanztransaktionen zu begrenzen.

Die Berichterstatterin ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Sensibilisierungskampagnen für Energieeffizienz zu verstärken und Lösungen zur Umsetzung bereit zu stellen, da Energieeinsparungen sowohl von der Verwendung möglichst vieler effizienter Technologien, aber auch eindeutig vom Verhalten des Einzelnen abhängen.

Die Berichterstatterin fordert, die von den Mitgliedstaaten umgesetzten nationalen Aktionspläne so bald wie möglich zu überprüfen, um konkrete Strategien und Maßnahmen zu bestimmen, die es der EU ermöglichen, ihre Ziele schnellstmöglich zu erreichen. Sie betont, dass diese Überprüfung noch vor der Einführung des neuen von der Kommission vorgeschlagenen Energieeffizienzpakets 2008 erfolgen müsse, das eine Reihe von Initiativen zur Energieeffizienz von Gebäuden, zur Energiekennzeichnung, zum Ökodesign und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung enthält. Sie begrüßt Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien, wie die Finanzierungssysteme der Kohäsionspolitik oder das Ökosteuerpaket, sowie den Beitrag des „Bürgermeisterkonvents“ zur Verbreitung bewährter Verfahren.

Kohle bleibt weiterhin ein Bestandteil der Energieversorgung Europas sowie eine wichtige Alternative zu Öl und Gas. Die Berichterstatterin weist aber auch darauf hin, dass der wesentliche Nachteil von Kohle in höheren CO2-Emissionen liegt und dass daher bis zur Auswertung industrieller Demonstrationsprojekte für die CO2-Abscheidung und -Speicherung nur wenige und wenn dann hocheffiziente neue Kohlekraftwerke gebaut werden sollten.

Die Berichterstatterin teilt die Analyse der Kommission, wonach die Mitgliedstaaten, die sich für die Kernenergie entscheiden oder bereits entschieden haben, die notwendigen Investitionen beschließen müssen und die EU weiterhin für den rechtlichen Rahmen der Nutzung verantwortlich ist, und erwartet den nächsten Vorschlag für die mehrfach vom Europäischen Parlament geforderte Richtlinie über die Sicherheit kerntechnischer Anlagen, in der die Arbeit der Hochrangigen Gruppe für nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung sowie die Erörterungen des Europäischen Kernenergieforums berücksichtigt werden.

Die Berichterstatterin begrüßt die in die gleiche Richtung weisenden Initiativen auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung und der Wettbewerbsfähigkeit der Anlagen, der Nachhaltigkeit der Ressourcen und der Minimierung der radioaktiven Abfälle, wie die Technologieplattform für nachhaltige Kernenergie (SNET-TP) und die verschiedenen im Rahmen des Strategieplans für Energietechnologie (SET Plan) eingeleiteten „europäischen Industrieinitiativen“; sie fordert die schnelle Umsetzung dieser Initiativen, so dass die „europäische Industrieinitiative zur nachhaltigen Kernspaltung“ umgehend aufgenommen werden kann.

Die Berichterstatterin ist ferner der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten über die Auswirkungen der europäischen Energiepolitik und insbesondere der dezentralisierten Stromerzeugung auf die Raumplanung, die großen Verkehrsachsen und die großen Infrastrukturanlagen berücksichtigen müssen; sie betont, dass Vorhaben mit verschiedenen Arten erneuerbarer Energien gefördert werden müssen, da sie die häufig unregelmäßige Energieerzeugung ausgleichen und kompensieren können.

Die Berichterstatterin begrüßt die langfristigen Ziele der kohlenstofffreien Stromversorgung durch die Ersetzung der bestehenden Stromerzeugungskapazitäten, die Überwindung der Ölabhängigkeit des Verkehrs, den Bau von Niedrigenergiehäusern und Gebäuden mit positiver Energiebilanz und die Einrichtung eines intelligenten Elektrizitätsnetzverbundes. Sie unterstreicht, dass die Energieeffizienz und Energieeinsparungen und die Fortentwicklung der erneuerbaren Energien Vorrang erhalten müssen, ist jedoch der Auffassung, dass das Defizit an Energieressourcen nicht bis 2030 ausgeglichen sein wird.

Ihrer Meinung nach besteht ein großes Risiko, dass von 2030 an ein weltweiter Energiemangel vorherrscht. Sie begrüßt daher, dass im Rahmen des Strategieplans für Energietechnologie eine politische Agenda für 2030 und eine Wegskizze für die Politik bis zum Jahr 2050 aufgestellt werden. Zu diesem Zweck ist für den Zeitraum 2020-2050 eine Beurteilung der Zusammensetzung des Energie-Mixes nach unterschiedlichen Szenarien vorzunehmen, bei der die sich verändernde Nachfrage nach Energie, potenzielle Energiequellen, Umwelteinflüsse und der anzunehmende Preis für Energie und CO2 berücksichtigt werden.

Mit Blick auf die Zukunft der Energieversorgung erinnert sie an die Notwendigkeit, die Erforschung der Transmutation von Nuklearabfällen und der Kernfusion kontinuierlich zu fördern.

Die Berichterstatterin fordert, die Forschung und Entwicklung im Bereich der Energietechnologien in der Wegskizze für 2050 auf die folgenden Ziele auszurichten: Senkung der Kosten bei erneuerbaren Energien, Ermöglichung der Energiespeicherung (vor allem von Strom), Entwicklung der vierten Generation von Kernreaktoren, Ermittlung von Alternativen zum Einsatz von Erdöl im Verkehrssektor und stärkere Hinwendung zur Nutzung der Solarenergie.


 

Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (20.1.2009)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Zweiten Überprüfung der Energiestrategie

(2008/2239(INI)

Verfasser der Stellungnahme: Giorgos Dimitrakopoulos

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Zweiten Überprüfung der Energiestrategie und insbesondere ihren Vorschlag zur externen Energiepolitik, die beide weitgehend mit der Entschließung des Parlaments vom 26. September 2007 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik“(1) in Einklang stehen; äußert seine Enttäuschung darüber, dass keine detaillierten Vorschläge vorgelegt wurden, und unterstreicht nochmals, dass sich die Union stärker darum bemühen muss, eine kohärente und wirkungsvolle gemeinsame europäische Energieaußenpolitik mit Schwerpunkt auf energieerzeugenden Ländern zu entwickeln;

2.  ist der Auffassung, dass die Einführung einer europäischen Energieaußenpolitik die EU in die Lage versetzen wird, mit einer Stimme zu sprechen, und dass sie die internationale energiepolitische Position der EU zusätzlich stärken wird; fordert deshalb die Kommission auf, konkrete Mechanismen zur Vertiefung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der EU zu ermitteln und vorzuschlagen, um eine gemeinsame Position und gemeinsames Auftreten nach außen herbeizuführen; fordert die Kommission auf, ihre Arbeit zu beschleunigen und so bald wie möglich konkrete Vorschläge vorzulegen;

3.  ist der Auffassung, dass Europa hinsichtlich Nachhaltigkeit und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion zukommt, und die Europäische Union daher bei den Themen erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz weltweit eine Vorreiterrolle einnehmen und ihr Wissen und ihre Kompetenz dazu exportieren muss; unterstreicht die Notwendigkeit der Nutzung dieses Potenzials insbesondere im bilateralen Dialog mit Schwellenländern wie China und Indien;

4.  ist der Auffassung, dass die Beziehungen und Partnerschaften mit den Hauptenergielieferanten, den Transitländern und den Verbraucherländern von großer Bedeutung sind und vertieft werden müssen; weist jedoch darauf hin, dass die Vertiefung dieser Beziehungen und Partnerschaften unter keinen Umständen zum Nachteil der Gründungswerte der EU, vor allem im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte, erfolgen darf; betont in dieser Hinsicht, dass der Aufbau einer Vertrauensgrundlage und tiefgreifende und rechtlich bindende Abkommen zwischen der EU und den Erzeuger- und den Transitländern mit der Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie deren Einhaltung einhergehen sollten; fordert die Ausarbeitung und Umsetzung von Konzepten und konkreten Maßnahmen zu diesem Zweck;

5.  stellt erfreut fest, dass bereits Fälle von rechtlicher Integration und Marktintegration vorliegen (z. B. Norwegen), und betont die Bedeutung der in der Entwicklung begriffenen Politik zur Schaffung eines integrierten Marktes in anderen Teilen Europas (z. B. Südosteuropa); ist der Auffassung, dass eine derartige Marktintegration für die Herbeiführung eines vertieften Dialogs, insbesondere mit den Erzeugerländern, von maßgeblicher Bedeutung sein wird;

6.  unterstreicht die große Bedeutung des Erweiterungsprozesses für den Aufbau einer umfassenden Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Energiesektor; betrachtet in dieser Hinsicht die Türkei als wichtigen Partner für die Energiestrategie der EU und stellt fest, dass die Türkei Abkommen mit Nachbarländern (z. B. mit Griechenland und Italien über die Erdgasfernleitung ITGI, mit Aserbaidschan und mit Turkmenistan) über die Durchleitung von Energieträgern abgeschlossen hat;

7.  fordert die Schaffung neuartiger Bestimmungen über energiewirtschaftliche Interdependenz in Abkommen der EU mit den Erzeugerländern außerhalb Europas, in denen Themen wie Investitionen und Investitionsschutz, Aufbau und physischer Schutz von Infrastruktur, Marktzugang, Dialog über Entwicklungen am Markt und politische Entwicklungen, Transitabkommen und Streitbeilegung geregelt werden;

8.  betont die Bedeutung der derzeitigen Verhandlungen zwischen der EU und Russland im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Abkommens, das das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von 1997 ersetzt; ist der Auffassung, dass die energiebezogenen Bestimmungen ein zentraler Teil dieses neuen Abkommens sein müssen, damit weitere Verbesserungen in mehreren Bereichen der energiepolitischen Beziehung zwischen der EU und Russland erreicht werden; fordert deshalb die Formulierung rechtsverbindlicher Bestimmungen über energiewirtschaftliche Interdependenz in diesem Rahmen mit dem Ziel einer verstärkten industriellen Zusammenarbeit im Energiebereich zwischen der EU und Russland;

9.  weist auf die Wichtigkeit des energiepolitischen Dialogs zwischen der EU und der OPEC hin und fordert die Kommission auf, den energiepolitischen Dialog mit Norwegen zu verstärken; verweist darauf, dass die Zusammenarbeit mit den Ländern des kaspischen Raums nach wie vor eine wichtige Priorität darstellt;

10. fordert den weiteren Ausbau der energiepolitischen Beziehungen mit Partnern wie den USA, Australien, Kanada und Japan und mit schnell wachsenden Verbraucherländern wie China und Indien; verweist mit Nachdruck auf die Bedeutung eines verstärkten energiepolitischen Dialogs mit Ländern, die über Potenziale im Bereich der alternativen Energieerzeugung verfügen;

11. ist der Auffassung, dass die Europäische Union den transatlantischen Dialog und die Zusammenarbeit mit dem Höchstverbraucher USA hinsichtlich Nachhaltigkeit und effizienter Energienutzung intensivieren sollte;

12. verweist darauf, dass die Realisierung von Projekten wie der Trans-Sahara-Erdgasfernleitung, der Fernleitung South Stream, der bereits im Bau befindlichen Erdgasfernleitung ITGI und der Fernleitung Nabucco zwar langfristig zur Diversifizierung der Gaslieferungen nach Europa beitragen wird, jedoch kurz- und mittelfristig noch mehr getan werden muss, um Ausfuhren erschlossener Erdgasreserven aus dem kaspischen Raum nach Europa zu erleichtern; fordert gemeinsame europäische Anstrengungen unter dem tschechischen Ratsvorsitz und dem der nächsten Vorsitzstaaten zur Unterstützung der Erzeuger bei der Errichtung des südlichen Erdgaskorridors;

13. verweist mit Nachdruck auf die Bedeutung einer raschen Genehmigung und Umsetzung des „Pakets der Durchführungsmaßnahmen für die Ziele der EU in den Bereichen Klimawandel und erneuerbare Energie“, um dem Klimawandel durch eine Senkung der CO2-Emissionen zu begegnen und erneuerbare Energiequellen zu fördern;

14. ist der Auffassung, dass die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon allen Bemühungen zur Einführung einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik zusätzliches Gewicht geben wird.