November 2008

081113

ENERGIE-CHRONIK


Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen Zwischenlager ab

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Einrichtung von Zwischenlagern an allen Standorten von Kernkraftwerken (040101) nicht zur Entscheidung angenommen. Die 3. Kammer des Ersten Senats begründete die Zurückweisung der Klagen damit, daß das Bundesverfassungsgericht die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden habe. Das gelte insbesondere für den grundrechtlich gebotenen Schutz des Einzelnen vor den Gefahren der Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken und die Berechtigung des Bundes, auf diesem Gebiet einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesbehörden zu errichten. Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen und die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften über die dezentrale Zwischenlagerung würden die Beschwerdeführer auch nicht in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzen. Insbesondere werde das Individualrisiko des Einzelnen durch die größere Anzahl von Zwischenlagerstandorten weder erhöht noch vermindert. Auch das verbleibende Restrisiko sei als sozialadäquat hinzunehmen. (Beschluss vom 12. November 2008 – 1 BvR 2456/06 –)

Als Leitentscheidung diente dem Gericht die Klage einer Anwohnerin, deren Haus etwa einen Kilometer vom Standort des Zwischenlagers Grafenrheinfeld entfernt liegt. Die Frau fühlte sich durch das Zwischenlager bedroht, wobei sie auf eventuelle Störfälle oder terroristische Attacken verwies. Auch sei zu befürchten, daß aus dem Zwischenlager mangels eines Endlagers ein faktisches Endlager werde. Ihre Klage war bereits vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof und vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden. Mit der dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerde hatte sie nun auch in Karlsruhe keinen Erfolg. Zugleich wies das Bundesverfassungsgericht drei gleichgelagerte Verfassungsbeschwerden zurück, die sich gegen die Zwischenlager an den bayerischen Standorten Grafenrheinfeld, Ohu (Isar) und Gundremmmingen richteten.