Juni 2008

080601

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag diskutiert und verabschiedet ersten Teil des Klimapakets

(Auszug aus dem Plenarprotokoll 16/167 des Deutschen Bundestags, 167. Sitzung am Freitag, den 6. Juni 2008)

 

Folgende Gesetze wurden in zweiter und dritter Lesung verabschiedet:

1. Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

2. Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb

3. Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften

4. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG

Die Redner in der Reihenfolge ihres Auftritts:

Zu den Gesetzen 1 und 2

Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU)
Gudrun Kopp (FDP)
Rolf Hempelmann (SPD)
Hans-Kurt Hill (DIE LINKE)
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär beim BmWi
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dirk Becker (SPD)
Franz Obermeier (CDU/CSU)
(Abstimmung)

zu den Gesetzen 3 und 4

Ulrich Kelber (SPD)
Michael Kauch (FDP)
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU)
Hans-Kurt Hill (DIE LINKE)
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD)
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU)
Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU)
Marko Mühlstein (SPD)
(Abstimmung)

Anlagen:

Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum EEG

Individuelle Erklärungen von Abgeordneten nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien:

Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE)
Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU)
Dr. Peter Jahr (CDU/CSU)
Eckhardt Rehberg (CDU/CSU)
Kai Wegner (CDU/CSU)
Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)

Gemeinsame Erklärungen von Abgeordneten nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien:

Eckhardt Rehberg (CDU/CSU)Günter Baumann, Klaus Brähmig, Manfred Kolbe und Arnold Vaatz (alle CDU/CSU)

Detlef Dzembritzki, Gabriele Groneberg, Stephan Hilsberg, Iris Hoffmann (Wismar), Dr. Bärbel Kofler und Christel Riemann-Hanewinckel (alle SPD)

Ingrid Arndt-Brauer, Volker Blumentritt, Dr. Gerhard Botz, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Reinhold Hemker, Gustav Herzog, Holger Ortel, Dr. Wilhelm Priesmeier, Mechthild Rawert, Waltraud Wolff (Wolmirstedt) und Manfred Zöllmer (alle SPD)




Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 31 a bis d sowie Zusatzpunkt 5 auf:

31 a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

- Drucksache 16/8305 -

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

- Drucksache 16/9469 -

Berichterstattung:

Abgeordneter Dr. Joachim Pfeiffer

b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb

- Drucksache 16/8306 -

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

- Drucksache 16/9470 -

Berichterstattung:

Abgeordnete Ulla Lötzer

c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb beschleunigen

- Drucksachen 16/7872, 16/9470 -

Berichterstattung:

Abgeordnete Ulla Lötzer

d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN

Kraft-Wärme-Kopplung entschlossen fördern und ausbauen

- Drucksache 16/9432 -

ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN

Handeln statt Reden - Klimaschutz jetzt

- Drucksache 16/9426 -

Überweisungsvorschlag:

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Finanzausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. Gibt es Widerspruch dagegen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Dr. Joachim Pfeiffer von der CDU/ CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute wird geliefert.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Milch, ja! Das ist aber schon alles!)

- Ich hoffe, Sie haben heute Morgen schon ein Glas getrunken.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Habe ich!)

Heute wird geliefert, und zwar der erste Teil des Integrierten Energie- und Klimapakets. Es wird heute parlamentarisch in zweiter und dritter Lesung unter Dach und Fach gebracht. Damit wird das, was im letzten Jahr durch unsere Bundeskanzlerin auf europäischer Ebene begonnen worden war und auf internationaler Ebene seine Fortsetzung fand, in Deutschland mit dem ambitioniertesten und umfangreichsten Programm zum Klimaschutz umgesetzt, das es weltweit bisher gibt.

Wir leisten damit einen Beitrag, um bis 2020 mindestens in einer Größenordnung von 220 Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Aber es wird nicht nur bei der CO2-Einsparung das Klimaschutzziel erreicht, wir leisten damit auch einen Beitrag zur Versorgungssicherung, indem wir den Anteil der erneuerbaren Energien deutlich stärken: im Bereich des Stroms auf 30 Prozent, im Bereich der Wärme auf mindestens 14 bis 15 Prozent. Auch im Transportsektor soll der Einsatz alternativer Kraftstoffe ausgeweitet werden. Damit werden wir Deutschland von Importen fossiler Energien unabhängiger machen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Mit diesem Programm leisten wir auch einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, indem wir zahlreiche Stellschrauben so ändern, dass langfristig neue Technologien auf den Markt kommen und die erneuerbaren Energien in ihrer gesamten Bandbreite besser in den Markt integriert werden. Letztlich werden wir auch etwas für die Wirtschaftlichkeit, die Technologieoffenheit und die Technologieführerschaft Deutschlands in diesem Bereich tun. Im Folgenden werde ich einige konkrete Punkte ansprechen, die wir jetzt umsetzen.

Zur Kraft-Wärme-Kopplung, also der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme oder auch Kühlung: Gegenüber dem Regierungsentwurf haben wir zahlreiche Verbesserungen erreicht. Insgesamt wollen wir den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung von heute knapp über 10 Prozent auf 25 Prozent steigern. Dies wird uns gelingen, indem wir zum einen die Kleinst-KWK, also in Privathaushalten und Mehrfamilienhäusern, deutlich besser fördern, als es ursprünglich vorgesehen war. Wir werden die Kleinst-KWK von der Degression ausnehmen und die Eigenstromversorgung entsprechend fördern. Das heißt, jede Kilowattstunde Strom, die aus KWK erzeugt wird, wird gefördert, womit wir einen Anreiz schaffen, das gesetzte Ziel zu erreichen. Auch über die Förderdauer hinaus wird eine Anschluss- und Abnahmepflicht bestehen bleiben. Dies führt dazu, dass derjenige, der sich mit einem Kleinst-KWK engagiert, dauerhaft Planungssicherheit hat und nicht zum Spielball wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir werden bei Kleinst-KWK-Anlagen wie auch bei der KWK insgesamt Planungssicherheit schaffen, indem wir eine Deckelung der Fördersumme in Höhe von 750 Millionen Euro pro Jahr vorsehen, damit der Verbraucher weiß, welche Mehrbelastungen maximal auf ihn zukommen.

Wir schaffen den Spagat, die Mehrbelastung des Verbrauchers auf die 750 Millionen Euro pro Jahr zu begrenzen und gleichzeitig die angestrebten Ziele zu erreichen, indem wir einen atmenden, einen flexiblen Deckel einführen, der aber nicht für Kleinst-KWK-Anlagen gilt. Für diese besteht absolute Planungssicherheit. Bei der industriellen KWK, bei der große Potenziale liegen, bleiben die Entgeltansprüche im Falle des Erreichens der Deckelungsgrenze durch ein Notifizierungsverfahren erhalten, und das Entgelt wird dann rückwirkend gezahlt.

Wir schaffen es also, mehrere Punkte unter einen Hut zu bringen. Damit werden wir die von uns in der KWK angestrebten Ziele bis 2020 erreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir werden auch in anderen Bereichen die Stellschrauben bedienen. Damit komme ich zum Mess- und Zählerwesen. Heute ist die Stromrechnung eine Blackbox. Der Verbraucher bekommt einmal im Jahr eine Abrechnung und leistet monatliche Abschlagszahlungen. Er kennt aber nicht seinen aktuellen Verbrauch, weder für laufende elektrische Geräte noch für den Stand-by-Betrieb. Durch die Einführung eines intelligenten Zähler- und Messwesens werden die IuK-Technologien, die im Telekommunikationsbereich zu mehr Transparenz, Innovationen, neuen Produkte und neuen Arten von Dienstleistungen geführt haben, auch im Strombereich Einzug halten. Durch die Visualisierung erhält der Verbraucher bessere Informationen über sein Verbrauchsverhalten, ob tagsüber oder nachts. Damit kann er entsprechende Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen und sich durch die Wahl günstiger Tarife marktgerecht verhalten.

Wir werden in diesem Bereich eine Revolution mit neuen tageszeit- und lastabhängigen Tarifen und anderen Neuerungen erleben, die dazu führen werden, dass die Souveränität des Verbrauchers gestärkt wird. Im gleichen Atemzug werden wir die Energieeffizienz deutlich erhöhen und mit neuer Technologie in diesem Bereich Fortschritte erzielen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wir setzen dabei aber beim Bürger auf Freiwilligkeit, was die Nutzung der Angebote angeht. Wir verpflichten die Stromversorgungsunternehmen, ein Angebot zu unterbreiten. Ob der Bürger dieses Angebot annimmt, bleibt aber ihm überlassen. Wir zwingen ihn nicht dazu. Ich habe bereits anhand einiger Beispiele versucht, deutlich zu machen, dass dieses Angebot für den Bürger attraktiv ist. Wir wollen damit einen marktorientierten Weg gehen. Wir werden aber auch Lenkungsanreize setzen, indem wir vorschreiben, dass in Neubauten ab 2011 nur noch diese neue Technologie zum Einsatz kommt. Insofern werden wir Schritt für Schritt vorankommen.

Nicht nur bei der KWK und der Modernisierung des Messwesens, sondern auch in anderen Bereichen werden wir Fortschritte erzielen. Der Bereich erneuerbare Wärme wird deutlich technologieoffener gestaltet, als es ursprünglich geplant war. Warum soll nicht Biogas zum Einsatz kommen, wenn es ebenso geeignet ist, die Klimaschutzziele zu erreichen, wie manch andere Technologie, dabei aber viel wirtschaftlicher ist? Das sollten wir dem Bürger überlassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch hierbei werden wir ein klares Zeichen setzen, indem wir den Anteil von Biogas in Verbindung mit der KWK deutlich senken, und zwar von den ursprünglich vorgesehenen über 50 Prozent auf 30 Prozent.

Auch bei den erneuerbaren Energien im Strombereich werden wir deutlich bessere Anreize schaffen, indem wir neben den Differenzkosten - also den Kosten, die über die Stromkosten aus konventioneller Produktion hinausgehen - insbesondere bei der Veredelung des Stromes, also des unsteten Stromes, oder beim Überwälzungsmechanismus zu Verbesserungen kommen.

Die Bundesnetzagentur hat uns mitgeteilt, dass fast 1 Milliarde Euro Mehrkosten für Netzentgelte auf den Verbraucher zukommt. Durch eine intelligentere, bessere und marktorientiertere Gestaltung mit dem Element Direktvermarktung - der Markt ist das beste virtuelle Kombikraftwerk, um die Technologie auch bei den erneuerbaren Energien zum Einsatz zu bringen, die sinnvoll und notwendig ist - werden wir deutlich Kosten einsparen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Last, but not least werden wir die Vergütungssätze in den einzelnen Bereichen so justieren, dass wir unsere Ziele bei den erneuerbaren Energien auch im Strombereich erreichen.

Der heutige Tag, an dem wir das Klimaschutzpaket verabschieden, ist ein guter Tag nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für Deutschland und die Handlungsfähigkeit der Großen Koalition. Sie hat auch hier bewiesen, dass sie nicht nur schöne Worte macht, sondern dann, wenn es darauf ankommt, nach hartem Ringen in der Lage ist, zu liefern. Heute wird geliefert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat die Kollegin Gudrun Kopp von der FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

Gudrun Kopp (FDP):

Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Damen! Heute wird geliefert und - lieber Kollege Pfeiffer, ich möchte das ergänzen - die Chaospolitik dieser Bundesregierung fortgesetzt.

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD - Beifall bei der FDP sowie der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Kollege Pfeiffer, diese Bundesregierung hat nicht nur Chaos bei der Kfz-Steuerreform und der Biokraftstoffstrategie verursacht und das nach außen getragen. Vielmehr wird sie auch mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz scheitern. Sie lassen die weiteren Belastungen der Verbraucher völlig außen vor. Effizienz bedeutet nicht nur effiziente Nutzung der Energie, sondern auch Kosteneffizienz. Die Spirale staatlich verursachter Belastungen der Verbraucher durch ständig steigende Steuern und Abgaben bei den Energiepreisen drehen Sie weiter nach oben. Es gibt kein Anzeichen für eine Entlastung der Bürger von diesen hohen Kosten.

(Beifall bei der FDP)

Insofern ist das keine Strategie, auf die Sie stolz sein können. Es ist ein schlechter Tag für die Verbraucher und den Klimaschutz in Deutschland.

(Beifall bei der FDP)

Die Kraft-Wärme-Kopplung, also die Verbindung von Strom und Wärme bei der Nutzung, ist eine hervorragende und sehr effiziente Technik. Solche Anlagen rechnen sich und brauchen keine zusätzliche Förderung. Es hat sich gezeigt, dass das alte Gesetz, das Sie heute fortschreiben, nicht die Wirkung erzielt hat, die Sie sich erhofft haben. Gerade einmal 10 Millionen Tonnen CO2 würden Sie bei anvisierten 20 Millionen Tonnen einsparen, und das bei einem hohen Kostenvolumen von 5,6 Milliarden Euro. Ursprünglich sollte das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2010 auslaufen. Sie legen aber nach. Sie verbreitern den Kreis derjenigen, die anspruchsberechtigt sind. Sie beziehen den Ausbau der Wärmenetze ein, deckeln die Gesamtsumme auf 750 Millionen Euro und verkaufen dies als ein hervorragendes Klimaschutzprogramm. Das kann Ihnen niemand abnehmen. Wir tun das auf gar keinen Fall.

(Beifall bei der FDP)

Ich möchte herausstellen, dass Sie mit der Verlängerung der Förderungsdauer und der Verbreiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten mindestens weitere 8 Milliarden Euro an Fördergeldern und Überwälzungskosten zulasten der Stromkunden in Umlauf bringen. Das ist alles andere als ein Erfolg. Ich möchte auf ein paar Widersprüche zu sprechen kommen.

Das neue, fortgeschriebene Gesetz sieht die Anspruchsberechtigung von großen Industrieanlagen vor, Stichwort "Prozesswärme". Es gibt industrielle Anlagen, in denen Prozesswärme entsteht und quasi als Abfallprodukt ganz nebenbei Strom erzeugt wird. Sie fördern sogar die Stromlieferung, die ohnehin da ist und die ohnehin ins Netz eingespeist und vergütet wird. Sie sehen schon an diesem Beispiel, dass es eine Menge von Mitnahmeeffekten zulasten der Verbraucher gibt.

Ich nenne als weiteres Beispiel die Solarthermie. Sie fördern auf der einen Seite die Solarthermie im Rahmen des Wärmegesetzes, zu dem wir nachher noch kommen, also die dezentrale, punktgenaue Versorgung der Verbraucher mit Wärme, setzen aber auf der anderen Seite mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz einen Kontrapunkt zu dezentraler Wärmezufuhr und dem Anschluss der Verbraucher. Das sind in sich widersprüchliche Anreizsignale. Sie setzen auf der einen Seite das Signal, in den Haushalten dezentrale Anlagen zur Wärmeerzeugung zu installieren, auf der anderen Seite setzen Sie mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz einen Kontrapunkt. Das ist nicht mit den Zielen zu vereinbaren, die wir für richtig halten.

(Beifall bei der FDP)

Bei der Anhörung haben alle Sachverständigen dargestellt, dass die von Ihnen genannte Deckelung von 750 Millionen Euro nicht ausreichen wird, um das, was Sie wollen, zu erreichen. Im Gesetz steht, dass 25 Prozent der Stromproduktion aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen stammen soll, koste es, was es wolle. Die Sachverständigen sagten, dass man das so machen könne, aber der Betrag dafür nicht reichen werde. Warten wir einmal ab, was Sie im Laufe des Verfahrens noch oben drauflegen werden! Sie setzen mit diesem Gesetz die falschen Signale, Sie erlegen den Verbrauchern höhere Kosten auf, aber Sie sorgen nicht für eine höhere Effizienz. Schauen Sie sich an, wie hoch die Strompreise im Augenblick sind! Kraft-Wärme-Kopplung würde sich in den allermeisten Fällen rechnen. Sie fördern heute auch die Anlagen, von denen wir bisher zu Recht angenommen haben, dass sie sich ohnehin rechnen. Das ist wirklich nicht zielführend.

(Beifall bei der FDP)

Bei allen Podiumsdiskussionen, die wir zu diesem Thema hatten, haben die Lobbyisten eine hervorragende Arbeit geleistet. Ich habe immer wieder wahrgenommen, wie sehr die Abgeordneten bedrängt wurden, noch mehr zu fördern, die Fördersumme zu erhöhen oder die Förderzeit zu verlängern, damit sich die Investitionen lohnen. Anderenfalls werde man keine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bauen. Schauen wir uns die Politik der Grünen oder gar der Linken an! Sie wollen keinerlei Deckelung, sondern alles finanzieren. Das ist eine Politik zulasten der Stromkunden, eine Politik, die Dauersubventionen befördert und keine Entlastung bringt.

(Beifall bei der FDP - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat denn eigentlich die Atomenergie bisher bezahlt?)

Es liegt heute ein weiterer Antrag vor, und zwar zur Marktöffnung beim Mess- und Zählwesen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung bei Neubauten künftig die Pflicht zum Einbau von neuen Messgeräten vorsieht, die auch fernablesbar sind. Das bringt eine Menge Erleichterung. Aber wir glauben, dass Sie auch bei der Markteinführung der neuen Geräte scheitern werden. Wir müssen es hinbekommen, dass die Basistechnik flächendeckend in Deutschland installiert werden kann. Der Wettbewerb muss sich auf die intelligente Technologie, den Chip, konzentrieren, die bei dem Stromzähler eingesetzt wird. An dieser Stelle ist Wettbewerb angebracht. In Holland und Großbritannien war jedoch die Markteinführung nicht zufriedenstellend. Es wurden ganz unterschiedliche Stromzähler und Techniken eingeführt, die nicht miteinander kombinierbar waren. Die Verbraucher konnten die Einzelverbräuche nicht ablesen, wie es eigentlich nötig gewesen wäre. Sie hatten außerdem hohe Kosten. Noch wichtiger: Was machen eigentlich die Verbraucher, die sich unterschiedliche Stromzähler kaufen und einbauen lassen, wenn sie den Stromanbieter wechseln wollen? Man hat dann große Schwierigkeiten, den Wechsel zu bewerkstelligen. Das kann für die Stromversorger ein weiteres Kundenbindungselement sein. Davor kann ich nur warnen. Wenn es dazu käme, wäre das nicht im Sinne des Erfinders.

Auf der Website www.energie-verstehen.de des heute Morgen leider nicht anwesenden Bundesministers Glos

(Jan Mücke [FDP]: Wo ist der eigentlich?)

sehen Sie eine Darstellung dessen, was er unter einem richtigen Energiemix versteht. Er beschreibt dort die hervorragende Nutzung von kerntechnischen Anlagen. Dort steht, wie wichtig es ist, dass diese auch in Zukunft Teil des Energiemix sind. Außerdem bietet er eine Lösung für die Endlagerproblematik; er schreibt, Gorleben eigne sich als Endlager. Das Ganze erscheint als Energiepolitik der Bundesregierung. Wenn Sie auf die Website des Bundesumweltministers schauen, dann finden Sie eine völlig andere Darstellung. Daher kann ich Ihnen nur sagen: Eigentlich müsste die Bundesregierung einen neuen Link einrichten, nämlich www.bundesregierung-verstehen.de; denn draußen versteht niemand, was Sie eigentlich wollen.

(Ulrich Kelber [SPD]: Das sagen wir nach Ihren Reden auch immer!)

Sie haben inkonsistente, also einander widersprechende Programme. Ich sage Ihnen: Die FDP-Bundestagsfraktion sieht als einziges richtiges Klimaschutzsignal einen umfassenden Emissionshandel, durch den Klimaverschmutzung tatsächlich einen Preis hat. Parallellaufende Instrumente, die Sie zulasten der Stromkunden immer weiter ausbauen, müssten wegfallen. Also: Runter mit der staatlichen Belastung des Energieverbrauchs! Denken Sie an die Verbraucher und weniger daran, dass Sie Ihre eigenen Scharmützel mit zig Förderprogrammen zulasten derjenigen unterlegen, die diesen ganzen politischen Irrsinn am Ende kaum noch bezahlen können!

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Ulrich Kelber [SPD]: Zehn Minuten ohne einen einzigen eigenen Vorschlag! Das ist Rekord!)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat der Kollege Rolf Hempelmann von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Rolf Hempelmann (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entgegen allen Unkenrufen hat die Koalition es geschafft, einen ambitionierten Zeitplan einzuhalten und heute ein Bündel mit gleich vier Gesetzentwürfen zum Energie- und Klimapaket vorzulegen. Ich denke, das kann sich sehen lassen. Kollege Dr. Pfeiffer hat schon gesagt: Es zeigt eben auch, dass die Union und die SPD, also die Koalition, in einem so komplexen Politikfeld wie der Energiepolitik handlungsfähig sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Mit dem Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung - Herr Westerwelle, hören Sie ruhig zu; Sie können eine Menge lernen - haben wir jetzt das konkrete Ziel vor Augen, die Verdoppelung des Anteils der Kraft-Wärme-Kopplung am Strommarkt bis zum Jahre 2020 zu erreichen. 25 Prozent der Stromerzeugung sollen dann aus der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen. Dies ist nicht nur ein Klimaschutzziel, sondern durchaus auch ein Ziel, das ökonomisch Sinn macht. Wir wollen die Energieeffizienz steigern; wir wollen die Energieproduktivität bis 2020 verdoppeln. Ohne einen substanziellen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wird das nicht gehen.

(Beifall bei der SPD)

Wer sich mit diesem Thema auskennt - wie ich sehe, hat Herr Westerwelle schon alles gelernt -, weiß, dass der Energiegehalt des Energieträgers in normalen Kraftwerken bis zu 40 oder 45 Prozent ausgenutzt werden kann. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung ist es aber so, dass 90 Prozent des Energiegehalts der Steinkohle, der Braunkohle oder des Gases ausgeschöpft werden können. Wir liefern hier also auch einen Beitrag zur Ressourcenschonung, und wir reduzieren den jährlichen CO2-Ausstoß um über 15 Millionen Tonnen.

KWK, Frau Kopp, macht auch aus wirtschaftlichen Gründen Sinn. Wenn wir den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung ausweiten, dann ist das letztlich auch ein Beitrag zur Energiekostenbegrenzung. Sie haben sich große Sorgen um den Kunden, insbesondere um das, was er für die Energie zu zahlen hat, gemacht.Diese Sorgen machen wir uns auch. In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass beispielsweise Gas seit 2002 um 72 Prozent im Preis gestiegen ist. Bei Steinkohle beträgt der Preisanstieg immerhin 53 Prozent. Wenn wir einen Beitrag dazu leisten, dass diese Energieträger zu 90 Prozent ausgenutzt werden, tun wir damit am Ende auch etwas dafür, dass der Kunde kurz-, mittel- und langfristig weniger zahlt, als er bei jeder anderen Alternative zahlen würde.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Die Anhörung zum Thema Kraft-Wärme-Kopplung ist bereits erwähnt worden. In dieser Anhörung bestand große Einigkeit dahin gehend, dass dieses Paket in der vorgelegten Form - jedenfalls erst einmal im Grund-satz - ein guter Beitrag zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass es ein richtiger Ansatz ist, auch den Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze zu unterstützen. Es macht nämlich keinen Sinn, nur in Kraftwerke zu investieren und die Netze, also die Wärmesenken, zu vernachlässigen. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist erst dann wertvoll, wenn die dort entstehende Wärme auch tatsächlich Verwendung findet. Darum kümmern wir uns mit diesem Gesetz.

Es gibt eine ganze Menge von Details, die ich jetzt nicht erwähnen möchte, weil Kollege Pfeiffer das im Großen und Ganzen schon getan hat.

In einer solchen Debatte muss man allerdings auch einmal darauf hinweisen, dass wir mit dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gerade auch für die energieintensiven Industrien, die auf den grundlastfähigen Strom aus Gas und insbesondere aus Kohle angewiesen sind, einen wichtigen Beitrag leisten. Wir alle wissen, dass eine klimaverträgliche Verbrennung und Nutzung fossiler Energieträger in Zukunft nur noch im Rahmen von Kraft-Wärme-Kopplung möglich ist oder eventuell mit CCS-, also CO2-freien oder -armen Kraftwerken, wobei wir alle wissen, dass es bei diesem Thema noch eine Menge unbeantwortete Fragen gibt. Die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung kennen wir allerdings. Deswegen wollen wir diesen Weg gehen.

Wir haben eine ganze Menge von Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Kabinettsentwurf erreicht. Ein wesentlicher Punkt scheint mir die flexible Verwendung der 750 Millionen Euro über den gesamten Förderzeitraum zu sein. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass der eine oder andere gerne auch mehr Geld gehabt hätte. Wahrscheinlich wird man in jeder Anhörung zu jedem Thema erleben, dass die jeweiligen Branchen sich auch mehr vorstellen können. Ich gebe gerne zu, dass meine Fraktion diese Vorstellungen durchaus gerne unterstützt hätte. Wir erkennen aber auch den Stellenwert, den eine Kostenbegrenzung in diesem Bereich besitzt. Deswegen sind wir mit der Verstetigung dieser 750 Millionen Euro jährlich zufrieden. In der Anhörung wurde diesem Punkt ebenfalls deutliche Priorität beigemessen. Er war den Branchenvertretern auch wichtiger als eine Erhöhung der Mittel. Das bringt Verlässlichkeit und Planbarkeit. Gerade für Wirtschaftsakteure ist dies ein Wert an sich.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Wir haben eine ganze Menge von Dingen vorgesehen, deren gesamte Auswirkungen wir in einem Monitoring überprüfen wollen, das im Jahre 2011 stattfinden wird. Dieses Gesetz ist ein lernendes System. Wir haben das Ziel einer Verdoppelung bis 2020. Auf der Wegstrecke wollen wir schauen, ob wir möglicherweise nachjustieren müssen. Bei diesem doch recht langen Zeitraum ist das sehr sinnvoll. Deswegen ist ein Monitoring bei einem solchen Gesetz geradezu Pflicht.

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz tun wir auch eine ganze Menge, um die Anbieterlandschaft im Stromsektor zu erweitern. Wir alle beklagen, dass im Grunde einige wenige Große den Kraftwerksmarkt dominieren. Mit der Verdoppelung der Kraft-Wärme-Kopplung - die in der Regel in Kraftwerken mittlerer Größenordnung eingesetzt wird - werden wir die Zahl der Akteure in diesem Markt deutlich erweitern. Das ist gut für den Wettbewerb und damit letztlich auch ein Beitrag, um die Preise für den Kunden in den Griff zu bekommen.

Diesen Beitrag wollen wir auch mit dem zweiten Gesetz, von dem heute die Rede ist, leisten: Ich meine das Gesetz zur Liberalisierung des Zähl- und Messwesens. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz in der Tat einen ganz hervorragenden Schritt machen, um den Kunden in die Lage zu versetzen, auf der einen Seite seine Energiekosten zu begrenzen und auf der anderen Seite seine Energieverhaltensweisen, insbesondere im Privathaushalt, zu erkennen und zu steuern. Wir setzen nämlich darauf, dass mit dieser Liberalisierung zugleich auch Modernisierungs- und Innovationsmaßnahmen im Mess- und Zählwesen stattfinden. Konkret: Wir wollen, dass möglichst viele Haushalte möglichst bald mit sogenannten intelligenten Zählern ausgestattet sind, die es dem Kunden ermöglichen, sein Verbrauchsverhalten zu analysieren und gegebenenfalls zu verändern. Das bringt Ersparnisse für den Einzelnen; es wirkt sich auf sein Portemonnaie aus. Das bringt aber auch insgesamt Ersparnisse für die Volkswirtschaft, und mit dem reduzierten Energieverbrauch entstehen natürlich auch Klimavorteile. Mit diesem Ansatz können wir also eine ganze Menge von positiven Effekten miteinander verbinden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auch zu diesem Punkt haben wir eine Anhörung durchgeführt. Es war hochinteressant, dass ausgerechnet die Liberalen in diesem Bereich auf Zwangsmaßnahmen setzten. Wir nehmen das zur Kenntnis. Wir werden sicherlich auch im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise wenn wir mit Verbraucherverbänden oder Kunden vor Ort diskutieren, deutlich machen, dass gerade die Liberalen eher auf Zwang setzen und nicht darauf vertrauen wollten, dass der Kunde hier selbstständig die richtige Entscheidung trifft.

(Dr. Rainer Wend [SPD]: Stimmt das wirklich?)

In der genannten Anhörung haben gerade die Verbraucherverbände davor gewarnt, Zwang auf den Kunden auszuüben, haben aber zugleich angeboten, ihrerseits eine Kampagne, und zwar nicht nur eine kurzfristige, sondern eine längerfristige begleitende Kampagne, zu fahren, um für den Einbau solcher intelligenten Zähler zu werben. Ich denke, darauf sollten wir setzen und nicht auf Zwang gegenüber dem einzelnen Kunden.

Meine Damen und Herren, wir haben natürlich den Ehrgeiz, dass möglichst schnell solche intelligenten Zähler in großer Stückzahl eingeführt werden. Deswegen macht es Sinn, sich nicht nur auf freiwillige Umrüstaktionen zu verlassen,

(Gudrun Kopp [FDP]: Aha!)

sondern dafür zu sorgen, dass vonseiten der Anbieter, also der Messstellenbetreiber, dem Kunden ein Angebot unterbreitet wird. Wir haben also den Spieß umgedreht und eine Angebotspflicht vorgesehen. Ich glaube, das liegt im Interesse beider Seiten; denn wenn alle Anbieter solche Angebote machen müssen, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein entsprechender Wettbewerb stattfindet, dass sich die Qualität der intelligenten Zähler von Jahr zu Jahr weiterentwickelt, dass die Kosten für diese Zähler aufgrund des Wettbewerbs und der Herstellung großer Stückzahlen möglichst gering ausfallen usw. So werden Skaleneffekte ausgelöst, die sich insgesamt zugunsten des Kunden auswirken.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Kollege Hempelmann, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Kopp?

Rolf Hempelmann (SPD):

Gerne.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Bitte schön, Frau Kopp.

Gudrun Kopp (FDP):

Herr Kollege Hempelmann, ich kann Sie beruhigen: Die FDP setzt nach wie vor auf die Stärkung des Wettbewerbs und auf die Marktkräfte.

(Dr. Rainer Wend [SPD]: Gott sei Dank!)

Machen Sie sich keine Sorgen.

Ich möchte Ihnen nur sagen: Die Skaleneffekte, die erreicht werden sollen, können nur dann tatsächlich erzielt werden, wenn eine standardisierte Grundtechnik zum Einsatz kommt. Das ist der Punkt. Ich habe ja davon gesprochen, wie wichtig es ist, auf Nachbarländer zu schauen, um nicht die Fehler zu machen, die dort begangen wurden. Wie wollen Sie nun verhindern, dass durch die Installation unterschiedlicher Techniken, die nicht kompatibel sind, die Stromanbieter die Wechselfähigkeit von Stromkunden, die zum Wechsel bereit wären, unterbinden oder erschweren? Wenn die Installation neuer Zähler als Kundenbindungsinstrument genutzt würde, würde genau das Gegenteil von dem eintreten, was wir uns wünschen, nämlich mehr Wettbewerb.

Rolf Hempelmann (SPD):

Frau Kopp, ich freue mich zunächst einmal, dass ich mir keine Sorgen machen muss; denn in der kurzen Zeit nach Ihrer Rede haben Sie offenbar Ihre Meinung und Ihre Position geändert und setzen jetzt auf Freiwilligkeit bei den Kunden.

(Beifall bei der SPD)

Genauso müssen Sie sich keine Sorgen machen. Denn Ihr berechtigtes Anliegen ist bei der Koalition in guten Händen. Wir haben im Rahmen unserer Verhandlungen eine Protokollnotiz erstellt, in der vorgesehen ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit der Bundesnetzagentur ein Verfahren entwickelt, das zur Standardisierung in dem Bereich des Mess- und Zählwesens führt. Es ist doch klar - da haben Sie völlig recht -: Wir brauchen Standards, die dazu führen, dass die unterschiedlichen Geräte untereinander kompatibel sind und ein Anbieterwechsel nicht erschwert oder verhindert wird.

(Gudrun Kopp [FDP]: Das meinte ich!)

Durch die Arbeit der Bundesnetzagentur, die in diesem Bereich schon Zuständigkeiten hat, ist sichergestellt, dass dieser Punkt beachtet wird. Darauf können Sie sich verlassen.

Ein anderer Punkt, der in diesem Zusammenhang von uns als sehr wichtig erachtet wird, ist die Pflicht der Anbieter, lastvariablen- bzw. tageszeitabhängige Tarife anzubieten. Auch dafür braucht man Standardisierungen. Es ist daher sehr sinnvoll, wenn wir die Einführung intelligenter Zähler zügig vorantreiben. Es wird auch zunehmend das Interesse der Anbieterseite sein, dass sich möglichst viele Kunden für beispielsweise tageszeitabhängige Tarife entscheiden. Daraus ergibt sich nicht nur ein Vorteil auf der Kundenseite.

Zu der Zeit, in der Kraftwerke besonders ausgelastet sind, wird der Kunde seine Spül- oder Waschmaschine nicht anstellen, sondern dann, wenn es eine Minderauslastung der Kraftwerke gibt, was zum Beispiel nachts der Fall ist.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da wird sich der Nachbar freuen!)

Davon hat auch der Kraftwerksbereich einen Vorteil. Wenn man nämlich auf diese Art und Weise den Einsatz von Kraftwerken verstetigen kann und wenn man weniger Spitzenlaststrom braucht, dann führt das dazu, dass man möglicherweise weniger Kraftwerke bauen muss. Man kommt also mit einem geringeren Stromangebot aus, als dies bei jedem anderen Szenario der Fall sein würde. Es gibt also Vorteile sowohl für die Angebots- wie für die Nachfrageseite. Alle Experten haben gesagt, dass das ein ganz wichtiger Punkt ist. Der Fortschritt im Mess- und Zählwesen und im Bereich der intelligenten Zähler kann sich auf diese Weise segensreich auswirken.

Meine Damen und Herren, diese Entwicklung wollen wir kurzfristig mit dem vorliegenden Gesetz anstoßen. Ich glaube, dass wir damit eine Chance haben, mittel- und längerfristig die Energielandschaft in Deutschland entscheidend weiterzuentwickeln und zu verändern. Es kommt zu einer völlig anderen Form der Vernetzung von Anbietern und Kunden. Der Kunde wird sozusagen zum Prosumer; denn der Verbraucher, also der Consumer, wird gleichzeitig Produzent. Das gilt besonders für den Bereich der erneuerbaren Energien, da wir viele Haushalte dazu bringen wollen, sich mit Fotovoltaik und ähnlicher Technik auszustatten.

Es ist zwingend notwendig, dass es hier zu einer sehr viel engeren Verbindung von Nachfrage- und Angebotsseite kommt. Das wird dazu führen, dass auch diejenigen, die bisher nur Kilowattstunden verkauft haben und dementsprechend ein großes Interesse an dem Verkauf von möglichst großen Strommengen hatten - das ist ja unter klimaschutzpolitischen Gesichtspunkten nicht das Gelbe vom Ei -, ihr Geld nicht mehr mit Mengenverkauf, sondern mit Energiedienstleistungen verdienen werden.

Wir sehen diese Entwicklung im Bereich des Contracting, also bei den Verträgen, die Energieanbieter mit großen Kunden abschließen. Es ist völlig klar, dass sich eine entsprechende Entwicklung im Bereich der normalen Haushaltskunden anbahnt. Der Kunde kauft dann nicht mehr Kilowattstunden Strom, sondern Kälte, Wärme und die Energieversorgung seiner elektrischen Geräte zu einem Fixpreis mit bestimmten Nebenabreden im Falle von Mehr- bzw. Minderverbrauch.

Ich denke, das ist ein Modell der Zukunft. Dafür müssen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Das tun wir mit der Liberalisierung des Mess- und Zählwesens und mit der Einführung intelligenter Zähler für lastvariable- und tageszeitabhängige Tarife.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat jetzt der Kollege Hans-Kurt Hill von der Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

Hans-Kurt Hill (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klimaschutz bedeutet, Energie klug zu nutzen. Kraft-Wärme-Kopplung, KWK genannt, ist das Konzept für Zukunftskraftwerke. Sie nutzen Strom und Wärme. Heute wird so viel durch Stromerzeugung entstehende Wärme fortgeworfen, dass man mit der Gesamtmenge alle Haushaltungen heizen könnte. Wir können es uns nicht leisten, so mit den teuren endlichen Brennstoffen umzugehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber was heißt das? Erstens. Das Kraftwerk gehört vor Ort. Zweitens. Dort wird so viel Energie erzeugt, wie gebraucht wird - möglichst sauber und möglichst effizient. Drittens. Wer Strom erzeugt, sollte auch die anfallende Wärme umfassend nutzen. Viertens. Deshalb macht die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung Sinn. Fünftens. Diese effiziente Energieerzeugung nutzt bis zu 90 Prozent des Brennstoffes aus. Zum Vergleich: Ein herkömmliches Kohlekraftwerk lässt zwei Drittel der eingesetzten Energie ungenutzt.

In den letzten Wochen und Monaten mussten wir bei diesem Thema Erstaunliches erleben. Bundesumweltminister und Bundeswirtschaftsminister - sonst zu keinen Gemeinsamkeiten bereit - fordern neue große Kohlekraftwerke, die nicht einmal die Hälfte der eingesetzten Energie nutzen. Nicht nur das: Eine Gruppe aus Energiebossen und Vertretern der CDU/CSU will uns erklären, dass diese Energieverschwendungsanlagen billigen Strom lieferten und umweltfreundlich seien.

(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Oje!)

Und: Sie bekämpfen die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung als nicht marktgerecht.

Ich möchte das einmal so bewerten: Klug war das nicht. Denn die gebeutelten Stromkundinnen und -kunden fragen sich natürlich mit Blick auf RWE & Co: Was für ein Markt? So ist es auch kein Wunder, dass sich Bürgerinnen und Bürger landauf, landab gegen Megakraftwerke der Konzerne wehren - und das mit Erfolg. Es zeigt sich auch, dass die Vorstellung von Vattenfall: "Dumm, dümmer, Kunde" nach hinten losgegangen ist; denn die Leute sind klug genug, den Stromversorger zu wechseln.

Damit die Stromangebote bezahlbar bleiben und transparent sind, sollen heute der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und der Entwurf eines Gesetzes für Wettbewerb im Messwesen verabschiedet werden; auf beide möchte ich kurz eingehen.

Das KWK-Gesetz hat das Ziel, die effiziente Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 Prozent zu erhöhen. In der Tat enthält der Gesetzentwurf zahlreiche gute Vorschläge - wohl nachdem die Hardliner in den Reihen der CDU/CSU etwas zurückgepfiffen wurden. Im Kern muss aber festgestellt werden, dass die Vorlage nach wie vor entscheidende Mängel hat.

Ich will deshalb noch einmal deutlich machen, warum wir die Kraft-Wärme-Kopplung nicht halbherzig fördern dürfen. Kluge Energieerzeugung schafft Arbeit. In der herkömmlichen Energiewirtschaft werden bis 2020 mindestens 45 000 Stellen verloren gehen - gerade wegen neu geplanter Megakraftwerke, die fast ohne Personal laufen. Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung können bis zu 60 000 neue Arbeitsplätze entstehen, wenn das KWK-Potenzial genutzt wird. Nach einer Studie des Bremer Energie-Instituts könnte der KWK-Anteil bis 2020 sogar auf 36 Prozent wachsen. Deshalb wäre es absurd, wenn nicht einmal ein Viertel geschafft wird.

Wer sich dem Ausbau kluger Energieanlagen verweigert, der riskiert in der Tat zwei Probleme: erstens das Verfehlen der erforderlichen Ziele im Klimaschutz zur Senkung der CO2-Emissionen um 40 Prozent bis 2020 - ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Beseitigung der Folgen der Erderwärmung um ein Vielfaches teurer ist als ambitionierter Klimaschutz - und zweitens die Gefahr einer Stromlücke und damit die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken.

Damit sind wir beim Kern der Debatte. Teile der CDU/CSU wollen die Zukunftsenergien gezielt gegen die Wand fahren, um die Stromwirtschaft von gestern zu bedienen. Diese Verweigerer sind es, die mit den Ängsten hinsichtlich der Versorgungssicherheit spielen. Das ist mit uns nicht zu machen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir, die Linke, fordern Sie deshalb auf, sich für ein kluges KWK-Gesetz starkzumachen. Beseitigen Sie die grundlegenden Mängel.

Erstens. Der angestrebte KWK-Anteil wird nicht erreicht werden, da die Anreize zu gering sind. Es reicht nicht aus, Herr Kelber, 25 Prozent als Ziel aufs Deckblatt zu schreiben. Man muss auch den Weg zu diesem Ziel aufzeigen.

(Ulrich Kelber [SPD]: Sie können doch nicht über die CDU/CSU schimpfen und mich angucken!)

Die Linksfraktion fordert deshalb eine Erhöhung der Förderdauer auf acht Jahre oder 40 000 Volllaststunden und eine vollständige Aufhebung der jährlichen Förderbegrenzung.

Zweitens. Auch klimaschädliche Kohlekraftwerke werden mit dem vorliegenden Entwurf staatlich gefördert. Wenn es um konsequenten Klimaschutz geht, kneift die Große Koalition. Das ist ebenfalls nicht hinnehmbar. Aus diesem Grund muss sich die Linke bei dieser Abstimmung enthalten.

Dem Entwurf eines Gesetzes zum Messwesen werden wir zustimmen, auch wenn die Regierung in diesem Fall zu zögerlich ist. Die Öffnung der Messdienstleistung dient der Transparenz für die Strom- und Gaskunden. Durch bessere Information und so genannte intelligente Zähler bekommen die Haushalte einen besseren Überblick über ihren Strom- und Gasverbrauch. So fällt es leichter, Energie zu sparen und mehr für das Klima zu tun.

Ich fasse zusammen: Wer Energieverschwendung mit ganzseitigen Anzeigen in Tageszeitungen rechtfertigt, ist unglaubwürdig. Er will Kasse machen, statt Strom und Wärme zu bezahlbaren Preisen zu liefern. Glaubwürdig sind konsequenter Klimaschutz, kluge Energieerzeugung und Transparenz für die Strom- und Gaskunden. Das ist der beste Garant für eine stabile, sichere und umweltfreundliche Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen und mehr Beschäftigung mit neuer Energie.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat die Kollegin Bärbel Höhn von Bündnis 90/Die Grünen.

Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, ist ein Musterbeispiel für die Klimapolitik der Bundesregierung: Erst machen Sie große Ankündigungen, dann wird lange gestritten, und am Ende kommt ein unzureichendes Gesetz heraus, mit dem die angekündigten Ziele verfehlt werden. So sieht Klimaschutz nicht aus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie versprechen viel, Sie streiten viel und Sie tun wenig. Das ist eine enttäuschende Bilanz Ihrer KWK-Novelle. Das ist auch eine enttäuschende Bilanz der gesamten Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung.

Worum geht es in diesem Gesetz? Es geht um Kraftwerke, die Strom erzeugen, aber gleichzeitig die Wärme, die sie dabei produzieren, nutzbar machen sollen. Das ist gerade in Zeiten, in denen die Energiepreise immer weiter nach oben gehen, absolut wichtig. Wir müssen einfach mehr Energie einsparen, um den steigenden Energiepreisen etwas entgegenzusetzen. Das ist ein soziales Problem.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb ist es wichtig, dass wir Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bauen. Aber solche Kraftwerke entstehen nicht auf der grünen Wiese - wo soll denn dann die Wärme hin? -, sondern solche Kraftwerke entstehen nur als kleine Kraftwerke in den Zentren, wo man die Wärme in die Wohnungen leiten kann. Deshalb müssen wir über die Kraftwerksstruktur nachdenken; denn es ist absolut unangemessen, dass die großen Kraftwerke über 50 Prozent ihrer Energie als Wärme ungenutzt in die Luft entlassen. Ihre Förderung von großen Kohlekraftwerken ist das Gegenteil von dem, was mit der Kraft-Wärme-Kopplung erreicht werden muss.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Leider gibt es in Deutschland zu wenig effiziente Kraftwerke. Ihr Anteil beträgt gerade einmal 12 Prozent. Damit liegt Deutschland innerhalb der EU auf dem zwölften Platz. In Finnland beträgt der Anteil 39 Prozent, in Dänemark sogar über 50 Prozent. Woran liegt das? Die Wirtschaft hatte eine freiwillige Selbstverpflichtung formuliert und angestrebt, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung bis 2010 von 20 Prozent zu erreichen. Dieses Ziel hat die Wirtschaft weit verfehlt. Die Wirtschaft hat sich mit ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung kräftig blamiert. Es ist ein Armutszeugnis, dass das Ziel nicht erreicht worden ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es muss etwas geschehen. Sie sagen jetzt, dass der Anteil von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf 25 Prozent erhöht werden soll. Damit würden wir aber keinen Spitzenplatz einnehmen. Auch dann würden wir immer noch weit hinter anderen Ländern liegen. Wir würden gerade einmal das Niveau erreichen, das Rumänien heute hat. Dieses Land wird 2020 aber wahrscheinlich weiter als heute sein.

Das Ziel, das Sie in diesem Gesetz vorgeben, werden Sie mit diesem Gesetz nicht erreichen. In der Anhörung haben - darauf hat Herr Hempelmann schon hingewiesen - alle Experten gesagt: Die Mittel, die Sie einsetzen, sind zu gering. Herr Pfeiffer, Sie wollen darauf mit der Erfindung des sogenannten atmenden Deckels reagieren. Dazu muss ich sagen: Wenn die Mittel zu gering sind, nützt es auch nichts, wenn man sie von dem einen Jahr auf das andere Jahr übertragen kann. Das heißt de facto: Wir brauchen mehr Mittel, damit Kraft-Wärme-Kopplung besser gefördert werden kann.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf von der SPD: Nein! Sie haben das nicht verstanden!)

Über die Fördermittel, die Sie vorsehen, werden wir höchstens eine Steigerung des Anteils von Kraft-Wärme-Kopplung auf 18 bis 19 Prozent erreichen. Das Ziel von 25 Prozent, das Sie vorgeben, werden Sie weit verfehlen. Mutiger Klimaschutz sieht anders aus als das, was Sie uns heute vorlegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit Ihrer Zögerlichkeit beim Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung reißen Sie neue Lücken in das ohnehin löchrige Klimapaket. Über Kraft-Wärme-Kopplung sollten eigentlich 20 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden. Sie werden es auf höchstens 7 bis 10 Millionen Tonnen bringen. Sie werden noch nicht einmal die Hälfte von dem erreichen, was Sie vor einem Jahr versprochen haben. Wenn man bedenkt, dass das Ziel im Jahr 2020 liegt und schon ein Jahr nach Verkündigung dieses Ziels nur noch die Hälfte der Vorgabe erreicht werden kann, muss man sagen: Das ist ein Armutszeugnis. Wo landen Sie wohl 2020? Das ist wirklich ein Armutszeugnis!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein sehr schlimmer Effekt kann eintreten, wenn große Kohlekraftwerke, die nur einen Teil der Wärme auskoppeln - das hat Herr Hill eben angesprochen -, aufgrund einer EU-Regelung über dieses Gesetz gefördert werden könnten. Damit würde der Klimaschutz ad absurdum geführt werden. Es wäre doch absurd, wenn wir große Klimakiller, die nur einen Teil ihrer Wärme auskoppeln, über dieses Gesetz fördern würden. Sorgen Sie dafür, dass das nicht geschieht. Sonst würde das wenige Geld auch noch in die falschen Kraftwerke gesteckt.

(Ulrich Kelber [SPD]: Das steht doch im Gesetz, Frau Höhn! Lesen Sie es doch einmal! Da ist doch definiert, was Kraft-Wärme-Kopplung ist!)

- Das Problem ist, dass Sie die Mittel zu den falschen Kraftwerken lenken. Das ist nicht in Ordnung.

Das andere Gesetz, über das wir hier diskutieren, ist das Gesetz zum Zähl- und Messwesen. Das finden wir okay. Das zielt in die richtige Richtung. Das ist ein gutes Instrument. Ich muss aber ehrlich sagen: Das könnte ruhig schneller eingeführt werden. Sie könnten ruhig mal "ein Schüppchen" drauflegen. Man soll sagen können: Wenn ich die Energie dann oder dann nutze, dann zahle ich weniger. Dafür brauchen wir intelligente Zähler.

(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Wir brauchen intelligente Redner, nicht nur intelligente Zähler!)

Diese Zähler sind gut und werden von den Verbrauchern gefordert.

Ich komme zum Schluss.

(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Danke!)

Wenn Sie die Zeitungsartikel der letzten Wochen studiert haben, haben Sie festgestellt, dass Ihre Politik zunehmend in die Kritik gerät. In großen Artikeln wird die Politik der Klimakanzlerin zerfleddert. Immer mehr Leute erkennen, dass das, was sie verspricht, nicht umgesetzt wird. Die Menschen merken, dass Sie viel versprechen, aber wenig halten. Daran merkt man, dass Ihre Politik nicht gut ist. Setzen Sie endlich das um, was Sie versprechen!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Für die Bundesregierung spricht jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die KWK-Novelle ist ein zentraler Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimapakets der Bundesregierung. Das ist ein ganz wichtiges Gesetzgebungsvorhaben. Der Minister hätte hier gerne selbst vorgetragen, aber er befindet sich heute auf dem Energieministerrat. Angesichts der Situation im internationalen Energiebereich werden Sie verstehen, dass das sein muss.

Wenn ich diese Debatte auf mich wirken lassen, komme ich zu interessanten Feststellungen:

Die FDP sagt, dass das Ganze zu viel ist. Gleichzeitig sagt sie aber, dass 750 Millionen Euro an Fördermitteln nicht ausreichen. Das habe ich bei Ihnen als die beiden Kernsätze wahrgenommen, Frau Kopp.

(Ulrich Kelber [SPD]: Das schafft auch nur die FDP - oder Frau Kopp!)

Sie sagen, es werde zu teuer.

Die Linken sagen, man müsse KWK noch viel stärker fördern; doch draußen im Lande beschweren sie sich über Preissteigerungen im Energiebereich und beschimpfen die Bundesregierung.

Zu den Grünen, Frau Höhn: Wir verbessern mit dieser Novelle das KWK-Gesetz, das Sie in der rot-grünen Regierungszeit auf den Weg gebracht haben, und zwar in ganz wesentlichen Punkten. Genau das ist richtig.

Wir halten mit dem Koalitionsentwurf die Mitte zwischen der Optimierung und der Effizienzsteigerung in der Energiegewinnung. Dabei ist die KWK enorm wichtig und gut. An keiner Stelle können wir so viel zusätzliche Effizienz aus eingesetzter Primärenergie holen, solange wir die KWK intelligent nutzen; das ist ein großer Vorteil.

(Gudrun Kopp [FDP]: Das kann man auch ohne Subventionen!)

Ein weiterer Punkt ist, dass wir sagen: Es muss bezahlbar bleiben. Deswegen müssen wir das Ganze deckeln. Denn wir sind in einer sehr schwierigen Gemengelage. Wir sind im Umbau unserer Energiepolitik. Wir reden hier über einen Anteil der KWK von 25 Prozent an der Stromerzeugung in der Zukunft. Da sind die Technologie und die Zielsetzung, die CO2-Emissionen zu reduzieren, eine ganz wichtige Größenordnung; die Bezahlbarkeit ist die andere. Das geht nicht anders, als dass man einen vernünftigen mittleren Kurs setzt. Denn wir dürfen die Bürger nicht unnötig belasten,

(Gudrun Kopp [FDP]: Das ist längst erreicht!)

und wir müssen die energieintensive Industrie im Lande halten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Dies haben wir sehr vernünftig angelegt. Es ist ein Kurs der Mitte, der zum Ziel führt.

Die erstmals größenunabhängig angelegte Förderung des Ausbaus und der Wiedereinführung der Modernisierung von KWK-Anlagen ist wichtig. Auch da wollen wir Erneuerung und nicht nur mit den alten Technologien KWK betreiben. Wir wissen um die Sorgen von bestimmten energieintensiven Betrieben, die sich bisher nicht zu einer Nutzung durchringen konnten. Frau Höhn, auch Sie kennen das Problem: Bürgerinitiativen behindern die eine oder andere KWK-Einrichtung, weil man ein Kleinkraftwerk nicht in der Nähe haben will. Da sind Grüne häufig dabei. Es ist die Gemengelage. In Ihren Köpfen und Ihrer Strategie ist in diesem Zusammenhang ausgesprochen viel Unordnung zu erkennen. Deswegen sagen Sie bitte nicht mit dem erhobenen Zeigefinger: Wir haben den einzig klaren Weg, und die Große Koalition verweigert sich mit kleinen Schritten. - So geht es nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD - Hans-Josef Fell [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben den Erfolg gebracht, von dem Sie heute leben!)

Die Einbeziehung der KWK-Eigenstromnutzung in die Förderung ist sinnvoll. Die Reduzierung der CO2-Emissionen ist vorrangig. Warum muss ich den Strom erst begünstigt ins Netz einspeisen, um ihn dann ganz normal aus dem Netz zu erwerben? Warum geht man nicht den direkten Weg und sagt: Unmittelbar da, wo er erzeugt worden ist, darf er eingesetzt werden und wird in die Begünstigung aufgenommen?

Auch die Erstreckung der Förderung auf den Aus- und Neubau von Wärmenetzen ist geboten, vernünftig und sinnvoll. Wer kann dagegen sein?

Aber nicht nur die Novelle des KWK-Gesetzes trägt zur Erreichung des ambitionierten Ziels - ein Anteil von 25 Prozent an der Stromerzeugung - bei, auch die Wirtschaft muss zu der von ihr abgegebenen Selbstverpflichtung zum KWK-Ausbau stehen. Die KWK-Novellierung und die Selbstverpflichtung der Wirtschaft sind die zentralen Bausteine der KWK-Strategie der Bundesregierung.

Ein Punkt ist im Zusammenhang mit der Novellierung des KWK-Gesetzes besonders wichtig: Strom muss bezahlbar bleiben. Ich habe das schon erwähnt. Deswegen deckeln wir die von den Stromkunden zu tragende KWK-Umlage auf 750 Millionen Euro. Damit sich keine falschen Vorstellungen im Raum festsetzen, sage ich: Wir haben die Deckelung bei 750 Millionen Euro beweglich gemacht. Wir werden abwarten, wie sich das Ganze vor dieser Förderkulisse entwickelt. Wenn die Summe von 750 Millionen Euro überschritten wird, kann dennoch weiter gefördert werden. Mehr Beweglichkeit kann man an eine Deckelung nicht knüpfen. Da muss man ja schon fast die Frage stellen, ob es überhaupt eine wirksame Deckelung ist. Dennoch halte ich das Signal, dass wir das Ganze deckeln und erst am Ende sehen, welche nachlaufenden Finanzierungsnotwendigkeiten sich ergeben, hinsichtlich der notwendigen Offenheit für wichtig. Gleichzeitig ist dies ein Hinweis darauf, dass wir bei der Preisentwicklung vernünftig bleiben müssen.

Frau Kopp, ich bin sehr gespannt, wie Sie bei den weiteren Schritten in der Politik hinsichtlich alternativer Energien mitgehen und welche Position Sie beziehen. KWK wirkt sich auf die Strompreise immer noch am günstigsten aus; hinsichtlich der Kosten für die Vermeidung von CO2-Emissionen ist sie ausgesprochen günstig, viel günstiger als die meisten anderen Maßnahmen. Sie hat eine ganz hohe - fast 100 Prozent - Wertschöpfung bezüglich der Anlagentechnik hier im Land. Das alles können wir für den Solarstrom in dieser Eindeutigkeit nicht so formulieren.

(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich haben wir die Wertschöpfung hier!)

KWK ist die vernünftigste, kostengünstigste und effektivste Methode, den Umbau unserer Energiepolitik im Hinblick auf CO2-Emissionen und Preise zumutbar zu organisieren.

(Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/ CSU] - Gudrun Kopp [FDP]: Deswegen brauchen wir dafür doch keine Fördermittel! - Ulrich Kelber [SPD]: Bei diesem Thema sollten Sie genauso viel dazulernen wie beim Thema KWK! Da waren Sie ja zuerst auch dagegen!)

Ich komme zum Messwesen. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb" legen wir zehn Jahre nach der gesetzlichen Öffnung der Strom- und Gasmärkte nach. Das ist ein sehr interessanter Schritt; denn unser Messwesen ist völlig verkrustet. Es lässt den Konsumenten dumm und regt ihn nicht dazu an, die Veränderungen der Verbrauchswerte aufmerksam zu beobachten. Die Konsumenten warten lediglich ab, bis sie am Jahresende ihre Rechnung erhalten.

Wir müssen mit zusätzlichen intelligenten Angeboten dafür sorgen, dass das Messwesen in die tägliche Wahrnehmung der Menschen rückt. Es soll nicht nur gemessen werden, wie viel Strom verbraucht wird, sondern es sollte auch abgelesen werden können, wie hoch die Jahresrechnung sein wird und wie hoch die Preise pro Einheit sind. Wie beim Tanken sollte man nicht nur die Zahl der getankten Liter im Blick haben, sondern auch den Preis pro Liter. Viele Leute achten beim Tanken aber gar nicht auf die Literzahl, sondern nur auf den Preis.

Durch intelligente Messtechnik kann man noch viel mehr erreichen. Ich sage: Frühe Information ist der beste Weg, um das Verhalten der Menschen zu ändern. Denn nur mit Daten und Informationen kann man das Verhalten vernünftiger Bürger ändern. Man meint zwar, das sei nur eine relativ kleine Stellschraube. Sie hat aber eine enorme Wirkung.

Ich bin froh und dankbar, dass wir die Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb jetzt herbeiführen. Damit bauen wir einen ganz neuen Wertschöpfungs- und Dienstleistungsapparat auf. Das kommt allen, die in diesem Bereich tätig sind, zugute. Denn dadurch bekommen sie neue Aufträge. Wenn sich die Menschen an der Höhe der Verbrauchswerte und an der Entwicklung der Kosten orientieren, führt das außerdem zu einer größeren Bereitschaft, sich anders und damit ökologisch und ökonomisch sinnvoller zu verhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich denke, das ist eine gute Sache.

Ich möchte darauf hinweisen: Die Gesetzentwürfe sind erstens ein sehr wichtiger Schritt, um bis zum Jahr 2020 etwa 25 Prozent der Stromerzeugung aus der Kraft-Wärme-Kopplung zu gewinnen. Zweitens sind sie sehr wichtig, weil durch sie das Verhalten geändert und die Informationslage verbessert werden. Unter dem Gesichtspunkt der preislichen Belastung sind sie sehr wahrscheinlich eine der günstigsten Operationen, die wir beim schwierigen Umbau unserer Energiepolitik vor uns haben.

Ich möchte betonen: Wer noch nicht einmal bei diesem Schritt dabei ist, wird es sehr schwer haben, bei den nächsten anstehenden Schritten noch eine ernst zu nehmende CO2-Vermeidungsstrategie zu erklären.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Kollegen Hans-Kurt Hill.

Hans-Kurt Hill (DIE LINKE):

Herr Staatssekretär Schauerte, gestatten Sie mir eine Feststellung und eine kurze Nachfrage. Sie haben kritisiert, wir würden uns außerhalb des Parlaments darüber beschweren, dass die Strompreise steigen. Erklären Sie mir bitte einmal, wieso eine KWK-Förderung zu Strompreiserhöhungen führen soll. Ist es nicht eher so, dass mit diesem Gesetz eine dezentrale Struktur einschließlich Kleinst-KWK-Anlagen geschaffen wird, womit man dem Monopol entgegentritt, was letztlich günstigere Preise zur Folge haben sollte?

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Staatssekretär Schauerte zur Erwiderung, bitte.

Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:

Herr Kollege, wenn Sie das so sehen - ich bin nicht ganz Ihrer Meinung -, warum stimmen Sie dann nicht zu?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD - Hans-Kurt Hill [DIE LINKE]: Das habe ich vorhin doch ausführlich erklärt! - Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ja, Herr Kollege, fünf Sekunden überlegen und dann antworten!)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat der Kollege Hans-Josef Fell vom Bündnis 90/Die Grünen.

Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung zerbröselt an fast allen Ecken und Enden.

(Zurufe von der SPD: Nein! - Oh Gott! - Nicht schon wieder! - Quatsch!)

Zu Recht beklagt der Umweltminister, dass die Union beim Klimaschutz nur bremst. Es ist gut, dass er in den letzten Tagen den Mut hatte, dies auch öffentlich zu sagen. Der Klimaschutzheiligenschein von Kanzlerin Merkel ist längst verblasst, vor allem deshalb, weil sie Wirtschaftsminister Glos und die Unionsfraktion gegen den Klimaschutz agitieren lässt.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Umweltminister Gabriel hat keine Legitimation, dies zu kritisieren, tritt er doch selbst als Schutzpatron der Produktion von spritfressenden Autos auf. Nicht nur Kanzlerin Merkel und Minister Glos versagen, die gesamte Bundesregierung versagt, wenn es um wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz geht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein Paradebeispiel ist der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, über den wir heute beraten. In der Tat könnte und müsste die Abwärme, die bei der Stromerzeugung anfällt, endlich für Raumheizung, als industrielle Prozesswärme und zur Kühlung nutzbar gemacht werden. Doch dies geht in der Regel nur mit dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung, nicht mit neuen großen Kohlekraftwerken und auch nicht mit einer Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken. In vielen heutigen Kraftwerken werden zwei Drittel der zur Stromerzeugung eingesetzten Energie nicht genutzt, sondern an die Umwelt abgegeben. Flüsse werden aufgeheizt, große Dampfwolken steigen über Kühltürmen auf - mit fatalen Folgen für die Umwelt und das Klima.

Mit zunehmender Klimaerwärmung wächst im Sommer die Notwendigkeit, die großen Kraftwerke zu drosseln oder sie gar abzuschalten, weil die aufgeheizten Flüsse die Kraftwerke nicht mehr ausreichend kühlen können. Großflächiges Fischesterben ist die Folge. Und bei alldem geht es um gigantische CO2-Emissionen, die vermeidbar sind. Wer heute noch in große Wärmekraftwerke investiert, erhöht das Risiko, dass im Hochsommer die Stromversorgung zusammenbricht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wichtiger Teil der Lösung. Es ist gut, dass die Große Koalition den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent erhöhen will. Doch wie immer bleibt es bei einer Zielvorstellung. Wie die Sachverständigen in der Anhörung gesagt haben: Solange die jährliche Förderung auf 750 Millionen Euro beschränkt ist, werden Sie das KWK-Ziel nicht erreichen.

(Dirk Becker [SPD]: Das hat er nicht verstanden!)

Nun gibt es im heute zu beratenden Gesetzentwurf gegenüber dem Regierungsentwurf durchaus einige Verbesserungen, etwa die Abschaffung der unsinnigen jährlichen Degression der Vergütungssätze. Doch die finanzielle Deckelung haben Sie nicht gestrichen. Wir sehen in Ihrem neuen Vorschlag für eine Flexibilisierung keine Lösung, da das Gesamtvolumen weiterhin gedeckelt bleibt. So wird das Ziel von 25 Prozent Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung bis 2020 nicht erreichbar sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie binden die Definition von Kraft-Wärme-Kopplung an die kommende EU-Richtlinie. Doch in dieser wird - welch Graus! - noch eine geringfügige Wärmeauskopplung aus neuen großen Kohlekraftwerken als Kraft-Wärme-Kopplung definiert. Sie missbrauchen damit das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung zur finanziellen Unterstützung neuer großer Kohlekraftwerke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, werden Sie nicht Klimaschutz erreichen, sondern zu weiterer Klimazerstörung beitragen.

Lernen könnten Sie vom Musterland der Kraft-Wärme-Kopplung, von Dänemark. Mit einem Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung von über 50 Prozent glänzen die Dänen. In den 90er-Jahren haben sie ein Moratorium für den Neubau von Kohlekraftwerken erlassen. Binnen weniger Jahre wurde so der hohe KWK-Anteil erreicht.

Wir Grünen fordern von Ihnen auch für Deutschland ein Moratorium für den Neubau von Kohlekraftwerken. Der größte Verhinderer ist ausgerechnet Umweltminister Gabriel, der immer mehr zum deutschen Kohleminister wird. Herr Kohleminister Gabriel, lassen Sie endlich ab von dem Irrweg der Kohle! Schaffen Sie ein Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, das diesen Namen verdient! Und entwickeln Sie endlich eine Strategie für Stromeinsparung! Dann wird in Verbindung mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wirklicher Klimaschutz möglich.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat der Kollege Dirk Becker von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dirk Becker (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Gestatten Sie mir, bevor ich auf die - man kann nicht sagen: Argumente -

(Franz Obermeier [CDU/CSU]: Argumente sind das wirklich nicht!)

zusammenhanglosen, inhaltsleeren Ausführungen einiger Oppositionspolitiker

(Widerspruch bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

eingehe, eine kurze Rückschau.

(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommt jetzt etwas Gehaltvolles?)

- Warten Sie es ab; Sie können sich gleich noch aufregen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat vor fast genau zwei Jahren begonnen, die Novellierung des KWKGs vorzubereiten. Es gab damals ein Fachgespräch, bei dem es darum ging, warum wir mit dem bisherigen KWKG unser Ziel - wie wir gehört haben - nicht erreichen werden. Es wurden im Wesentlichen drei Dinge herausgearbeitet: zum Ersten, dass neben der Modernisierung zukünftig auch der Neubau in die Regelung einbezogen werden muss; zum Zweiten, dass der gesamte erzeugte KWK-Strom, auch der der industriellen KWK, einbezogen werden muss; zum Dritten, dass wir uns parallel darum kümmern müssen, die Wärme zu den Verbrauchern zu leiten, also auch hinsichtlich der Wärmenetze Regelungen zu treffen.

Daraus ist in zwei Jahren ein Gesetzentwurf entstanden, den wir im letzten Jahr mit dem klaren Ziel vorgelegt haben, den Anteil des KWK-Stroms in Deutschland bis 2020 zu verdoppeln.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir alle haben gewusst, dass das nicht einfach wird, aber ich glaube, wir haben in sehr intensiven und langen Verhandlungen mit der Union gute Überzeugungsarbeit geleistet.

(Katherina Reiche [Potsdam] [CDU/CSU]: Na! Na!)

- Doch, Frau Reiche. Ich sage Ihnen nur eines: Ich habe eben die Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs, Herrn Schauerte, mit Interesse gehört und zu Rolf Hempelmann gesagt: Diese Rede hätte er vor zwei Jahren noch nicht gehalten. Das zeigt die gute Entwicklung in Ihrer Fraktion.

(Beifall bei der SPD - Ulrich Kelber [SPD]: Das stimmt schon! Herr Schauerte, geben Sie es zu! Lernprozess!)

Liebe Kollegen der Großen Koalition, entscheidend ist doch eines: Wir stehen heute gemeinsam für einen Entwurf gerade, der sich in der Tat sehen lassen kann.

Herr Fell, mit Verlaub: Das, was Sie eben gesagt haben, entbehrt jeglicher Grundlage.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU - Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!)

Sie haben mittlerweile eine Standardrede, die Sie in jeder Debatte über Energiepolitik vortragen: Die Große Koalition scheitert.

(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Standard der Großen Koalition ist ja auch das Scheitern! - Ulrich Kelber [SPD]: Recycling!)

Ich sage Ihnen einmal Folgendes: Das Problem ist, dass Sie in Ihrer Kammer bzw. Ihrem Turm sitzen und zuallererst stinksauer darüber sind, dass Sie bei der Erarbeitung dieser erfolgreichen Gesetze nicht mitgemacht haben. Der Stachel sitzt tief.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU - Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben uns ja nicht mitmachen lassen!)

Die Branche ist in der Lage, diese Gesetze objektiv zu bewerten. Sowohl hinsichtlich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als auch hinsichtlich des KWKG sagen uns eben nicht nur die Großen, sondern vor allen Dingen auch der VKU und die Kleineren: Das ist ein guter Entwurf. Damit können wir jetzt etwas machen. Nehmen Sie das einmal zur Kenntnis.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich will noch etwas sagen: Es scheint für manche nicht begreifbar zu sein, was es mit dem Deckel bei der Förderung der KWK auf sich hat. Ich weiß nicht, ob ich noch einmal versuchen soll, das zu erklären. Rolf Hempelmann hat gesagt, dass die SPD zunächst die Forderung des Bundesrates aufgegriffen hat, den Deckel sozusagen auf 950 Millionen Euro zu erhöhen. Wir standen vor der Überlegung, was das bedeutet hätte. Das hätte dazu geführt, dass diese 950 Millionen Euro zwar zur Verfügung gestanden hätten, in den ersten Jahren aber nicht abgeflossen wären, weil die Investitionen ja erst einmal getätigt werden müssen. Es müssen Aufträge erteilt werden etc.

Die Branche hat uns gesagt: Uns ist es lieber, den Deckel bei 750 Millionen Euro zu belassen, die Förderung bei Erreichen dieser Summe aber nicht zu beenden, sondern die Möglichkeit zu haben, die Förderansprüche in die Folgejahre zu übertragen. Das heißt, jeder, der hier investiert, bekommt sein Geld. Diese Botschaft sollten wir auch nach draußen senden und nicht, wie Sie, verkürzt darstellen. Durch diese Regelung tragen wir dazu bei, den Anteil von 25 Prozent zu erreichen. Jeder erhält seine Förderung.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU - Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die 25 Prozent reichen doch nicht!)

- Sie können hier noch 30-mal dazwischenrufen. Das ändert nichts an der Falscheinschätzung.

Frau Höhn ist nicht mehr da; sie muss sich jetzt wahrscheinlich auf die nächste Runde vorbereiten. Die Darstellung, wir würden auch mit dem KWKG wieder nur Geld hinter großen Konzernen herschmeißen, ist falsch. Wenn man das Gesetz liest und auch versteht - das ist ja ein Unterschied -, dann erkennt man zwei Voraussetzungen: Zum einen wird nur hocheffiziente KWK im Sinne der EU-Richtlinie gefördert. Wenn man sich das durchliest, dann erkennt man, dass sich die Argumentation von Frau Höhn erübrigt.

(Ulrich Kelber [SPD]: Hocheffizient, Frau Kopp!)

Zum anderen wird nur der durch KWK erzeugte Anteil gefördert. Es ist wichtig, das zu verstehen, um dem Vorwurf, das sei wieder nur ein Gesetz für die Großen, zu widersprechen.

(Franz Obermeier [CDU/CSU]: Wider besseres Wissen!)

Ich will die ganzen inhaltlichen Punkte hier nicht mehr aufgreifen. Herr Dr. Pfeiffer, Herr Hempelmann und andere haben dargestellt, welche Regelungen wir getroffen haben.

Wir haben das Ziel festgeschrieben, die gesamte KWK zu fördern. Das gilt auch für die der kleinen Unternehmen. Das ist wichtig; denn eines ist für die Leute draußen interessant, die wahrscheinlich immer noch nicht wissen, über was wir bei der KWK reden: Mit der Förderung der KWK erreichen wir auch die Großen. Diese wollen wir auch erreichen, weil wir sie brauchen. Wir wollen große Kraftwerke, bei denen Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird. Mit der KWK kann aber auch jeder Häuslebesitzer zum Kraftwerksbetreiber werden. Jeder in seinem Keller, jedes Krankenhaus, jede Universität, wirklich jeder hat die Möglichkeit, mit einer auf ihn passend zugeschnittenen Anlage sein eigener Kraftwerksbetreiber zu werden und auf diesem Weg einen großen Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit zu leisten, weil der Energieverbrauch dadurch deutlich reduziert wird. Ich denke, das ist eine gute Botschaft für alle Menschen in diesem Land.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wichtig ist mir auch, zu betonen, dass die vier Gesetze, die wir heute beraten, deutlich zeigen - die Bundeskanzlerin ist jetzt leider nicht mehr da; aber das mache ich mit einem gewissen Stolz mit Blick auf die eigene Fraktion -: Die SPD steht nicht nur, wenn es darum geht, Ziele zu vereinbaren und tolle Zahlen zu beschließen, sondern sie steht auch dann, wenn es darum geht, diese Ziele in Gesetze umzusetzen. Darauf kann diese Fraktion besonders stolz sein.

(Beifall bei der SPD)

Zum Schluss ein Wort zu der unsäglichen Debatte gerade von Leuten, Frau Kopp,

(Gudrun Kopp [FDP]: Schön vorsichtig!)

die sich immer eines besonders großen wirtschaftspolitischen Verstandes rühmen.

(Jan Mücke [FDP]: Haben wir auch!)

- Sie beweisen hier aber ständig das Gegenteil.

(Gudrun Kopp [FDP]: Darüber entscheiden Sie nicht!)

Zu argumentieren, das alles führe zu mehr Belastungen der Verbraucher,

(Gudrun Kopp [FDP]: Ja, ist doch so!)

ist eine derart kurzsichtige Betrachtung, dass sie eigentlich nicht einmal für eine Wahlperiode reicht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Völlig klar ist, dass wir - das sollte hier mittlerweile eigentlich zum Abc gehören - eine Umsteuerung in der Energiepolitik wollen und brauchen: hin zu erneuerbaren Energien, zu mehr Einsparung von Energie, aber auch zu Effizienz. Effizienz ist ein wesentliches Kriterium.

(Gudrun Kopp [FDP]: Aber nicht zu jedem Preis!)

- Ja, nicht zu jedem Preis. Diese Argumentation hätte ich gerne beim Thema Kernenergie von Ihnen gehört.

(Beifall bei der SPD - Ulrich Kelber [SPD]: Da kann nichts zu teuer sein!)

Der Umbau der Energiepolitik in diesem Land kostet Geld. Das muss man den Menschen sagen. Wir werden heute mit moderaten Umlagen den Menschen eine Erhöhung der Stromrechnung um 3, 4, 5 Prozent abverlangen.

(Jan Mücke [FDP]: Es wird doch teurer!)

Wenn Sie das nicht wollen, sind Sie diejenigen, die dafür sorgen, dass die bisher bestehenden Energieversorgungsstrukturen beibehalten werden. Sie wollen das Geld weiter nach Saudi-Arabien und Russland schaffen.

(Jan Mücke [FDP]: Dummes Zeug! Das glauben Sie doch selber nicht!)

Wir wollen eine Energieversorgung, mit der im eigenen Land durch Effizienzmaßnahmen, durch den Ausbau erneuerbarer Energien die Wertschöpfung ausgebaut und stärker im Land belassen wird. Davon haben alle etwas, die Handwerker und alle Menschen in diesem Land. Wir werden unabhängiger von Energieimporten und schaffen neue wirtschaftliche Strukturen.

(Gudrun Kopp [FDP]: Sie schaffen Mitnahmeeffekte!)

Frau Kopp, wir sind nicht nur Weltmarktführer im Bereich klassischer Kraftwerkstechnologien, sondern auch in den meisten Branchen der erneuerbaren Energien.

(Gudrun Kopp [FDP]: Das merkt man bei der Solarenergie!)

Wir wollen mit unserer Politik die Versorgungssicherheit, die wirtschaftspolitischen Aspekte, den gesamten volkswirtschaftlichen Nutzen und den Klimaschutz unter einen Hut bringen. Genau das geschieht heute mit den vier Gesetzen, die wir vorgelegt haben. Ich gebe Herrn Dr. Pfeiffer ausdrücklich recht: Es ist ein guter Tag für die Energiepolitik in diesem Land.

Danke.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erteile ich das Wort dem Kollegen Franz Obermeier von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Franz Obermeier (CDU/CSU):

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Die Kraft-Wärme-Kopplung genoss in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit ein Schattendasein. Es muss Gründe dafür geben, warum in der Bundesrepublik Deutschland der Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung bei gut 12 Prozent liegt, während er in anderen industrialisierten Ländern deutlich darüber liegt, bis 40, 50 Prozent. Der Frage nachzugehen lohnt sich. Die Koalitionsfraktionen haben sich des Themas angenommen und für meine Begriffe einen ersten wesentlichen Schritt zur Zielerreichung getan, nämlich eine Verdoppelung des Anteils der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung.

Nun kann man darüber philosophieren, ob wir bis 2020 das Ziel erreichen oder nicht. Dass das nicht einfach ist, wird wohl jeder Sachkundige sehen. Aber wir haben in den nächsten zwölf Jahren Gelegenheit, nachzujustieren und dort nachzubessern, wo es sein muss.

Wo liegen die Probleme in Deutschland? Warum sind wir in der Vergangenheit bei der Kraft-Wärme-Kopplung nicht so vorangekommen, wie wir das gern gehabt hätten? - Bei der Gelegenheit: Solange ich den Herrn Staatssekretär kenne, ist er ein Anhänger von Effizienz.

(Ulrich Kelber [SPD]: Aber immer Status quo!)

Er hat meines Erachtens also keinen Bedarf an Nachhilfe in diesen Fragen.

Woran hapert es in der Bundesrepublik Deutschland beim Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung? Meines Erachtens haben wir nicht ein Erkenntnisproblem, sondern ein Problem bei der Verteilung der Wärme. Wir haben in der Vergangenheit viel zu wenig darauf geachtet, dass bei neuen industriellen Produktionsanlagen stärker Druck dahin ausgeübt wird, die notwendige Wärme in Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung produktionsstandortnah zu erzeugen.

Das ist deswegen interessant, weil wir in den zurückliegenden Jahren schon einen Umbau der Strukturen in der Stromerzeugung in der Bundesrepublik Deutschland erlebt haben. Ich habe in meinem Heimatland Bayern erlebt, dass die großen Kraftwerke, Kohlekraftwerke zum Beispiel, bis auf einen Standort stillgelegt wurden. Die Substitution dieser Erzeugungskapazitäten ist überwiegend durch kleinere Anlagen unterschiedlichster Art erfolgt. Trotzdem haben wir mit dieser eher dezentralen Struktur keinen nennenswerten Fortschritt in der Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung erreicht.

Das Gesetz, das wir heute beschließen, bedeutet meines Erachtens einen ganz entscheidenden Schritt, weil wir darin wichtige Anreize für die Verbraucher, auch für die kleineren, schaffen. Für Anlagen bis 50 kW 5,11 Cent je Kilowattstunde, das ist doch was. Das gilt aber auch für Anlagen in der Größenordnung von 50 kW bis 2 MW.

Ein ganz wichtiges Element dieses Gesetzes ist die Förderung des Baus von Fernwärmeleitungen. Da haben wir natürlich ein Problem. Auf der einen Seite reduzieren wir den Wärmebedarf in Gebäuden, und auf der anderen Seite wollen wir vernünftige Amortisationszeiten für Fernwärmeleitungen. Das ist ein Widerspruch. Deshalb wollen wir durch die Förderung beim Leitungsbau eine Kompensation schaffen.

Frau Kopp, weil ich Sie gerade im Visier habe

(Heiterkeit)

- das gilt aber auch für Herrn Fell und Herrn Hill; von Frau Höhn ganz zu schweigen -: Ich habe verfolgt, wie Sie sich bemüht haben, etwas Kritisches herauszuarbeiten, allerdings erfolglos. Da fällt mir eigentlich nur ein: Opposition ist Mist.

(Beifall des Abg. Laurenz Meyer [Hamm] [CDU/CSU] - Gudrun Kopp [FDP]: Das warten wir mal ab!)

Jetzt will ich Ihnen zwei Dinge sagen: Erstens. Es hieß, der Verbraucher werde stärker belastet. Auch in der Opposition sollte der Grundsatz gelten, dass man sich bei Reden vor der Öffentlichkeit wenigstens einigermaßen an den Fakten orientiert.

(Gudrun Kopp [FDP]: Ach, wir belasten den Verbraucher nicht mehr?)

- Frau Kopp, wenn Sie in der Anhörung waren, haben Sie gehört, dass die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2006 850 Millionen Euro betrug.

(Dirk Becker [SPD]: So ist das!)

In diesem Gesetz ist ein Deckel - das soll flexibel gehandhabt werden - von 750 Millionen Euro vorgesehen. Wenn Sie jetzt die Gesetze der Arithmetik beachten,

(Rolf Hempelmann [SPD]: Und rechnen!)

stellen Sie fest: Der Verbraucher hat im Grunde genommen weniger zu tragen.

(Gudrun Kopp [FDP]: Was?)

- Nicht "Was?"! Wenn 2006 850 Millionen Euro ausgegeben wurden und im Gesetz ein Deckel von 750 Millio-nen Euro vorgesehen ist, dann sagen Sie bitte nicht "Was?"!

(Heiterkeit bei der SPD - Beifall des Abg. Dirk Becker [SPD])

Zweitens. Sie sagen, die Förderung der Fernwärme und die Solarthermie widersprächen sich. Nein, sie widersprechen sich nicht, weil Deutschland ein heterogenes Land mit vielfältigen Strukturen ist. Wenn jemandem eine Solarthermieanlage besser erscheint, weil er Fernwärme nicht nutzen kann oder will, dann muss er sich doch dafür entscheiden können.

Frau Höhn, große Töne, viel Streit, aber es kommt nichts heraus.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ich nehme Sie auch ins Visier!)

Während der rot-grünen Zeit gab es keinen nennenswerten Aufwuchs bei der Kraft-Wärme-Kopplung. Sieben Jahre hatten Sie Zeit, diese glorreiche Erkenntnis umzusetzen. Sie haben es aber nicht gemacht. Wir machen jetzt einen Sprung. Wir möchten den Anteil der KWK an der Stromerzeugung bis 2020 verdoppeln. Das sollten Sie nicht schlechtreden.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Kollege Obermeier, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Höhn?

Franz Obermeier (CDU/CSU):

Selbstverständlich.

Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Kollege Obermeier, Sie haben ja eben meine Rede angehört. Haben Sie auch gehört, dass ich eine Begründung geliefert habe, warum wir momentan eine so geringe Quote von 12 Prozent haben? Können Sie bestätigen, dass die Wirtschaft im Hinblick auf die KWK-Quote eine freiwillige Vereinbarung unterzeichnet hat, in der sie sich verpflichtet hat, bis 2010 bei 20 Prozent zu landen? Warum machen Sie dann der rot-grünen Regierung einen Vorwurf? Letzten Endes hat doch die Wirtschaft und nicht die rot-grüne Regierung versagt.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Franz Obermeier (CDU/CSU):

Ich kann das überhaupt nicht bestätigen. Die rot-grüne Bundesregierung hätte zur Zielerreichung einen Gesetzentwurf vorlegen können.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil freiwillige Selbstverpflichtungen nicht gut sind?)

- Die Selbstverpflichtungsmöglichkeiten sind eingeschränkt, wie wir in der Vergangenheit lernen mussten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN - Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das merke ich mir!)

Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind nicht diejenigen, die freiwillige Selbstverpflichtungen als Allheilmittel in allen Ecken unserer Gesetzgebungsverfahren ansehen.

(Ulrich Kelber [SPD]: Das sind aber ganz schöne Lernprozesse!)

Der Umbau der Energiewirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland kostet mit Sicherheit Geld; hier gebe ich meinem Vorredner Recht. Aber diese Tatsache enthebt uns nicht der Pflicht, die kostengünstigsten Möglichkeiten zu suchen. Kraft-Wärme-Kopplung ist kostengünstig. Deswegen sind wir auf einem hervorragenden Weg.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Zu einer Kurzintervention erteile ich der Kollegin Gudrun Kopp das Wort.

Gudrun Kopp (FDP):

Herr Kollege Obermeier, Sie haben versucht, meine Rede zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die von mir genannten Zahlen in Zweifel zu ziehen.

(Ulrich Kelber [SPD]: Er hat es nicht versucht, er hat es getan!)

Ich weise noch einmal darauf hin, dass bei der Anhörung, an der ich ebenso wie Sie, wenn ich mich recht erinnere, teilgenommen habe, ein Durchschnittsförderwert pro Jahr von 750 Millionen Euro genannt worden ist. Dieser Wert schwankte in den einzelnen Jahren; das ist völlig klar.

Ich möchte, dass Sie einfach zur Kenntnis nehmen, dass Sie mit diesem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz die Verbraucher auf Dauer erheblich belasten. Über den gesamten Zeitraum der geplanten Förderung werden Sie den Bürgern mindestens weitere 8 Milliarden Euro aufdrücken, und zwar auf ihre Stromrechnungen.

(Beifall bei der FDP)

Da können Sie noch so sehr versuchen, die Zahlen herunterzudrücken, indem Sie davon reden, Sie planten keine höhere Förderung, sondern blieben bei der bisherigen. Vorgesehen war, dass das Gesetz im Jahre 2010 ausläuft. Sie verlängern jetzt den Subventionszeitraum und fördern in großem Maße Anlagen, die ohne eine Förderung, also ohne die enormen Belastungen der Stromkunden, überhaupt nicht gebaut würden, weil der erforderliche Fernwärmenetz- und Leitungsbau hohe Kosten und Energieverluste mit sich bringt. Natürlich rechnet sich jeder aus, inwieweit dies effizient ist.

(Ulrich Kelber [SPD]: Haben Sie schon einmal das Stichwort Emissionshandel gehört?)

Ich möchte Sie auch noch zum Thema Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmegesetz belehren. Ich weise noch einmal darauf hin, dass Sie im Wärmegesetz quasi eine Zwangs-Kraft-Wärme-Kopplung verankert haben. Das haben Sie hier in Abrede gestellt. Lesen Sie im Gesetzentwurf nach!

Wenn Sie auf der einen Seite Solarthermie - also die Wärmeversorgung dezentral im eigenen Gebäude - fördern, aber auf der anderen Seite den Anschluss an eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage im Gesetzentwurf festlegen, dann ist das kontraproduktiv. Ich bitte Sie, erst einmal nachzudenken, bevor Sie Gegenteiliges äußern.

(Beifall bei der FDP)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Zur Erwiderung Kollege Obermeier.

Franz Obermeier (CDU/CSU):

Frau Kopp, es tut mir leid, aber auch Ihr Nachschlag entbehrt jeder Logik. Sie sind uns den Beweis schuldig geblieben, an welcher Stelle Sie die zusätzliche Belastung der Verbraucher in Höhe von 8 Milliarden Euro sehen.

(Gudrun Kopp [FDP]: Dann rechnen Sie doch mal!)

- Nein, wir müssen der Frage nachgehen.

Im Übrigen bleibt es dabei: Was wir heute beschließen, schließt eine Deckelung der jährlichen Fördersumme auf 750 Millionen Euro ein. Dabei bleibt es.

(Gudrun Kopp [FDP]: Das ist doch eine Dauerbelastung!)

Es geht nicht an, dass die Belastung weiterhin diese Summe übersteigt, wie es beispielsweise 2006 der Fall war. Das bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn Sie meinen, uns belehren zu müssen.

Ich habe Ihre Ausführungen nicht in Zweifel gezogen. Ich habe vielmehr festgestellt, dass Sie Fakten verdreht dargestellt und Falschaussagen gemacht haben. Das sind keine Zweifel; das ist ganz konkret.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/9469, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/8305 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Fraktionen der FDP und Bündnis 90/ Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit gleichem Stimmverhältnis angenommen.

Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/9470, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Druck-sache 16/8306 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit gleichem Stimmverhältnis angenommen.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel "Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb beschleunigen". Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/9470, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/7872 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9432 mit dem Titel "Kraft-Wärme-Kopplung entschlossen fördern und ausbauen". Wer stimmt für diesen Antrag? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen abgelehnt.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/9426 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 32 a bis 32 c sowie Zusatzpunkte 6 und 7 auf:

32 a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften

- Drucksachen 16/8148, 16/8393 -

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

- Drucksache 16/9477 -

Berichterstattung:

Abgeordnete Dr. Maria Flachsbarth

Dirk Becker

Michael Kauch

Hans-Kurt Hill

Hans-Josef Fell

b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG)

- Drucksachen 16/8149, 16/8395 -

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

- Drucksache 16/9476 -

Berichterstattung:

Abgeordnete Dr. Maria Flachsbarth

Dirk Becker

Michael Kauch

Hans-Kurt Hill

Hans-Josef Fell

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Klimafreundlich heizen mit erneuerbaren Energien - Das Wärmegesetz zum Motor für Klimaschutz, Innovation und Wirtschaftswachstum machen

- Drucksache 16/9429 -

ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Perspektiven für eine sektorale Ausweitung des Emissionshandels sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor

- Drucksachen 16/5610, 16/7387 -

Berichterstattung:

Abgeordnete Dr. Maria Flachsbarth

Dirk Becker

Michael Kauch

Eva Bulling-Schröter

Bärbel Höhn

ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Differenzierte Mengensteuerung zur Förderung erneuerbarer Energien im Stromsektor

- Drucksache 16/8408 -

Überweisungsvorschlag:

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich stimmen wir später auf Verlangen der FDP namentlich ab. Zu diesem Gesetzentwurf liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. Gibt es Widerspruch dagegen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Ulrich Kelber von der SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD)

Ulrich Kelber (SPD):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland ist Weltmeister beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit den Gesetzen, die wir heute beschließen, werden wir diesen Ausbau beschleunigen. Davon profitiert unser Land in vielfacher Hinsicht. Erstens. Ein Jobwunder wird fortgesetzt. In den letzten zehn Jahren sind 250 000 Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien entstanden. Wir legen heute die Grundlage, dass es im Jahr 2020 500 000 Arbeitsplätze in Deutschland sein können.

Zweitens. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird das beste Klimaschutzinstrument weiter geschärft. Ein Großteil der Minderung der Treibhausgasemissionen, die wir als deutsches Klimaschutzziel bis 2020 erreichen müssen, beruht auf diesen Gesetzen.

Drittens. Erneuerbare Energien leisten den wichtigsten Beitrag zur Energieversorgungssicherheit. Sie machen uns unabhängig von Importen. Sie sind wesentlich weniger anfällig für Ausfälle bei Wetterextremen.

Viertens. Wir schaffen mit den erneuerbaren Energien eine volkswirtschaftliche Lebensversicherung und für die Haushalte die Möglichkeit, sich von steigenden Energiepreisen unabhängig zu machen.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte auf diese vier Punkte kurz eingehen. Es geht nicht nur um die großen Firmen, die in den letzten zehn Jahren entstanden sind. Manche dieser Gründungswunder grenzen an das, was um 1880 als Grundlage für den späteren Siemens-Konzern geschaffen wurde. Wer in den Gegenden in Ostdeutschland, in denen die Solarfirmen jeden Tag eine neue Halle hochziehen, unterwegs ist und in die Orte seines Wahlkreises und die Städte unseres Landes geht und die Handwerker, die längst in diesen Bereichen ihr Einkommen erzielen, die Zulieferbetriebe, die mit Steuerungstechnologie Geld verdienen, und ehemalige Fensterfirmen sieht, die ihren Schwerpunkt nun auf die Solartechnologie gelegt haben, stellt fest: Unsere Wertschöpfung beruht zunehmend auf einer Technologie, bei der das Geld in Arbeitsplätze im eigenen Land und nicht in den Import von Energie gesteckt wird.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Diese Erfolgsstory, die noch vor wenigen Jahren von der Mehrzahl der Kommentatorinnen und Kommentatoren für unmöglich gehalten wurde, wird beschleunigt fortgesetzt. Die Reaktionen auf die von der Koalition getroffenen Beschlüsse an der Börse und bei den betreffenden Branchenverbänden zeigen, wie viel Vertrauen in das gesetzt wird, was wir heute beschließen.

Zum Klimaschutz: Wir wollen das deutsche Klimaschutzziel, bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent zu mindern, erreichen. Das ist unser Beitrag, um die Erde lebenswert zu halten. Die Besonderheit der erneuerbaren Energien ist, dass sie mit jedem Jahr preiswerter und nicht wie andere Technologien teurer werden. Deswegen ist es richtig, dass wir hier den Schwerpunkt setzen. Das ist der Weg in die Zukunft. Wir erschließen mit der Technologieförderung Potenziale für eine weitere Verminderung der Treibhausgasemissionen über das Jahr 2020 hinaus. Wir alle wissen, wie stark der Umbau unserer Industriegesellschaft sein muss, um in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts die Treibhausgasemissionen um insgesamt 80 Prozent zu verringern.

(Beifall bei der SPD)

Drittens. Es sind die erneuerbaren Energien - da muss die Diskussion vom Kopf auf die Füße gestellt werden -, die längst zur Energieversorgungssicherheit beitragen. Großkraftwerke werden abgeschaltet, wenn im Hochsommer die Kühlflüssigkeit fehlt. Wenn große Kraftwerke abgestellt werden müssen, wie es dieser Tage in Slowenien der Fall war, haben Länder Schwierigkeiten, ihre Stromversorgung zu gewährleisten. Wir sehen, dass verschiedene Entwicklungen dazu führen, dass jedes Jahr der Preis für Strom aus der zentralen Energieversorgung - wenige zentrale Erzeugungsblöcke, viele abhängige Verbraucherinnen und Verbraucher - weiter steigt. Zudem müssen wir damit rechnen, dass es in verschiedenen Zulieferungsbereichen, sei es der fossilen Energieträger, sei es der nuklearen Energieträger, zu Versorgungsengpässen kommt, weil Förderung und Verbrauch nicht mehr zusammenpassen. Es muss uns doch alarmieren, wenn die Ölfirmen selbst zugeben, dass sie es nicht mehr schaffen, die Ölförderung zu steigern. Die Ölförderung auf den wichtigsten Feldern wird zurückgehen. Eine zurückgehende Förderung bei steigendem Verbrauch bedeutet explodierende Preise. Bei den heutigen hohen Ölpreisen erinnern wir uns fast mit Wehmut an die niedrigen Preise der vergangenen Jahre. Jeder Schritt, mit der diese fossilen Einheiten durch Effizienz oder erneuerbare Energien ersetzt werden, bedeutet mehr Versorgungssicherheit für unser Land.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen ist es richtig, jetzt einen Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 30 Prozent an der Stromerzeugung zu fordern. Wenn die Entwicklung bei den fossilen und nuklearen Energieträgern so weitergeht, dann werden daraus 35 oder 40 Prozent im Jahr 2020 werden. Wir wollen das Gleiche im Wärmebereich durch eine Verpflichtung bei den Neubauten und durch eine massive Förderung bei der Umrüstung bestehender Gebäude.

Letzter Punkt: Die steigenden Energiepreise bedrücken immer mehr Menschen. Es gibt Menschen, die nicht mehr wissen, wie sie ihre Energiepreise bezahlen sollen. Auf dieses Problem muss es eine große Anzahl von Antworten geben. Die Menschen wollen eine Antwort der Politik. Eine dieser Antworten ist: Wir müssen auch dafür sorgen, dass wir unabhängiger von einem Preiskartell weniger Monopolisten werden. Die erneuerbaren Energien sind ein Teil dieser Strategie. Sie sind eine Lebensversicherung für die Volkswirtschaft, und sie sind eine Unabhängigkeitserklärung des Einzelnen. Ich nenne als Beispiel die Fotovoltaik, die in den letzten Wochen massiv angegriffen wurde. Das hat damit zu tun, dass das die einzige Technologie ist, mit der Firmen wie Eon und RWE in dieser Republik kein Geld verdienen können, weil die Stromerzeugung dezentral beim Verbraucher erfolgt. Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dazu führt, dass in fünf, sechs Jahren Strom aus einer Fotovoltaikanlage billiger ist als der Strom aus der Steckdose. Ab diesem Tag ist die Fotovoltaik die Stromproduktion des kleinen Mannes. Wenn man sich eine solche Anlage auf das Dach setzt, dann macht man sich unabhängig von den Stromrechnungen. Es wird eintreten, was in einer bekannten Werbung über die Miete gesagt wird: Sie haben über all die Jahre vergessen, was Miete zahlen eigentlich ist. - Auf einen solchen Zustand bewegen wir uns mit den erneuerbaren Energien zu. Deswegen ist heute ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat der Kollege Michael Kauch von der FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

Michael Kauch (FDP):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bundeskanzlerin Merkel und ihre Bundesregierung sind angetreten, um den Wärmemarkt als schlafenden Riesen im Klimaschutz zu wecken und die Potenziale der erneuerbaren Energien zu nutzen. Doch das, was die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Wärmegesetzes vorlegt, wird den Riesen nicht einmal kitzeln, geschweige denn aufwecken.

(Beifall bei der FDP)

Schwarz-Rot ist an dieser Stelle aus meiner Sicht deutlich gescheitert; denn die großen Ankündigungen lauteten: Wir schaffen ein Gesetz, das unabhängig von den Haushaltsmitteln und von Steuersubventionen einen Markt für die erneuerbaren Energien im Wärmebereich schafft. Das Gegenteil haben Sie jetzt beschlossen. Anstatt den Markt für erneuerbare Energien im Wärmebereich zu schaffen, üben Sie Zwang und Kontrolle über die Bürger aus. Statt mehr erneuerbare Energien auf den Markt zu bringen, werden Sie mehr Bürokratie schaffen. Ihr Gesetzentwurf ist völlig unwirksam, weil er sich insbesondere nicht mit der Frage beschäftigt, wie wir im Altbaubestand eine Lösung schaffen.

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Genau damit beschäftigen wir uns!)

Sie haben an dieser Stelle keine Lösung. Wir wollen diese Nutzungspflicht nicht, nicht für den Neubau und nicht für den Altbau. Sie wollen die Nutzungspflicht zwar nicht für den Altbau, aber für den Neubau. Sie haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für den Altbau keinerlei positive Ergebnisse bringen wird.

(Beifall bei der FDP)

Da Sie das wissen, haben Sie die Subventionen verdoppelt, anstatt sie zu senken, wie Sie es angekündigt haben.

(Beifall bei der FDP)

Im Übrigen hat die Kollegin Kopp natürlich völlig recht: Mit der Zwangsfernwärme - dass es dazu kommt, wird durch die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs erleichtert - schaden Sie den erneuerbaren Energien im Wärmemarkt und Sie nutzen ihnen nicht.

(Beifall bei der FDP)

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist zudem willkürlich, und es ist eben nicht technologieoffen. Es ist in der Tat ein Solarthermieförder- und ein Biogasdiskriminierungsgesetz.

(Beifall bei der FDP)

Es gibt keine umweltpolitische Begründung für die Steine, die Sie dem Biogas hier in den Weg legen. Was wäre denn so schlecht daran, wenn man es jedem Bürger ermöglichen würde, sich - so wie er es heute für Ökostrom tun kann - für Ökogas zu entscheiden? Das dürfen sie nach diesem Gesetzentwurf nicht.

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das kann er doch! - Ulrich Kelber [SPD]: So ein Quatsch! Das stimmt nicht!)

Sie sagen: Biogas darf nur in KWK-Anlagen genutzt werden, wenn man die Förderung bekommen möchte.

(Ulrich Kelber [SPD]: Das ist die Unwahrheit, Herr Kauch!)

Das ist nicht akzeptabel.

Deshalb haben wir als FDP-Bundestagsfraktion einen Alternativvorschlag in den Deutschen Bundestag eingebracht, über den wir heute ebenfalls abstimmen werden. Wir möchten die Brennstoffhändler verpflichten, eine feste Menge erneuerbarer Wärme nachzuweisen. Diesen Nachweis können sie erbringen, indem sie entweder selber beispielsweise Biogas einspeisen oder indem sie bei den Hausbesitzern, auch bei Besitzern von Altbauten, entsprechende Nachweise einkaufen.

(Beifall bei der FDP)

Dadurch würde nicht nur im Neubaubereich - angesichts des demografischen Wandels wird heute ohnehin nicht mehr so viel gebaut -, sondern auch im Altbaubereich ein Investitionsanreiz geschaffen.

Die FDP unterstützt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen. Wir wollen die Stromversorger nicht nur mit einer Zielsetzung, sondern sogar rechtsverbindlich dazu verpflichten, den Nachweis zu erbringen, dass sie mindestens 30 Prozent erneuerbare Energien in den Markt bringen. Diese Rechtsverbindlichkeit geht weiter als die reine Zielsetzung in Ihrem EEG-Gesetz.

Sie sehen also: Der FDP ist es mit der Förderung erneuerbarer Energien ernst. Worum wir streiten, sind nicht die Ziele, sondern die Instrumente, mit denen wir diese Ziele erreichen.

(Beifall bei der FDP)

Durch die Verabschiedung der Entwürfe der Koalition entstünden schlichtweg zu hohe Kosten und würde der Wettbewerb zwischen den Anlagen verzerrt.

(Beifall bei der FDP)

Um es deutlich zu sagen: Klimaschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Auch die Umsetzung der Vorschläge der FDP kostet Geld. Aber wir Liberale setzen uns dafür ein, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nur so stark belastet werden, wie es zur Erreichung der Ziele unbedingt erforderlich ist.

(Beifall bei der FDP)

Wir Liberale stehen dafür ein, dass mit den eingesetzten Mitteln so viel erneuerbare Energie wie möglich erzeugt wird. Deshalb setzen wir darauf, dass die erneuerbaren Energien auch in den Wettbewerb untereinander um die besten Lösungen eintreten.

(Beifall bei der FDP)

Bei allen Fördermaßnahmen müssen wir im Blick haben, welche Ziele wir verfolgen. Nur bei klaren Zielen kann man treffsichere Instrumente wählen. Das gilt gerade für den Ökostrom. Unser Ziel als Liberale in der Energiepolitik ist es, den Dreiklang von Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Ginge es nur um den Klimaschutz, brauchten wir im Stromsektor kein weiteres Förderinstrument für erneuerbare Energien; denn der Emissionshandel begrenzt die CO2-Emissionen bereits mit einem festen Deckel.

Allerdings stellt sich die Frage: Was würde unter diesem Deckel passieren? Man würde CO2-Emissionen nur zu den geringsten Kosten vermeiden. Das würde einen massiven Brennstoffwechsel - weg von der Kohle und hin zum Gas - bedeuten. Das wiederum würde unsere Versorgungssicherheit gefährden. Wenn wir also Klimaschutz wollen, ohne uns den Putins und Medwedews dieser Welt auszusetzen, dann brauchen wir in der Tat ein Förderinstrument für erneuerbare Energien.

(Beifall bei der FDP)

Aber wir brauchen nicht unbedingt das Instrument, über das wir heute beraten.

Die FDP plädiert weiterhin dafür, dass der Staat die Menge an erneuerbarem Strom vorgibt und dass der Markt dann die kostengünstigsten Möglichkeiten findet. Lediglich bei sich noch entwickelnden Technologien wie Solarstrom und ökologisch besonders vorteilhaften Biomasseverstromungen wollen wir zusätzliche Zuschüsse zu den Erlösen geben.

Es bleibt dabei: Die heutige Einspeisung zu staatlich verordneten Preisen und die selektive Förderung von Technologien sind anfällig für Lobbyismus. Das haben wir beim aktuellen Gesetzgebungsverfahren wieder vorgeführt bekommen. Jede Branche hat an Herrn Glos und Herrn Gabriel herumgezerrt. Manche Branchen waren dabei erfolgreich und manche Branchen nicht.

Bei dieser EEG-Novelle kommt es nicht darauf an, ob die Förderung in dieser Form tatsächlich notwendig ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob jemand gute Kontakte zur SPD und zur CDU hat oder nicht.

Das Paradebeispiel dafür ist die Solarstromförderung. Wir haben das unsägliche Gezerre gesehen: 7 Prozent Degression, 10 Prozent Degression, 20 Prozent Degression kam von Wirtschaftspolitikern der Union

(Ulrich Kelber [SPD]: 30 Prozent!)

- vorher noch 30 Prozent -, nach dem Motto: Wer bietet mehr? Wer bietet weniger?

Angeblich geht es doch beiden Koalitionspartnern darum, die Kostensenkungen bei der Technologie in die Förderung umzusetzen. Ich frage mich: Wie schlampig ist die Gesetzesvorbereitung in den Ministerien eigentlich? Wie schlampig sind die Analysen, wenn Sie bei Ihren Forderungen derart weit auseinander liegen können?

(Beifall bei der FDP - Ulrich Kelber [SPD]: Wir sind ja bei unserem Ergebnis gelandet!)

Wenn wir schon beim Lobbyismus sind: Die letzte Partei, die sich zum Hüter der Marktwirtschaft aufspielen sollte, wie das Herr Glos immer wieder gerne tut, ist die CSU. Einerseits hat sie sich gegen die Solarstromförderung engagiert. Andererseits gibt es keine andere Partei, die so hemmungslos wie die CSU eine Luxusförderung für kleinste Mini-Biogasanlagen in den Gesetzentwurf geschrieben hat.

Ihnen geht es um die Landtagswahl. Die Bauern sollen für Sie stimmen. Das Ganze geht auf Kosten der Verbraucher, und zwar auch der bayerischen Verbraucher, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP - Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Wir haben keine 55 Prozent Bauern!)

- Die 55 Prozent werden Sie auch nicht mehr erreichen.

(Beifall bei der FDP)

Trotz dieser Kritik hat sich die FDP-Bundestagsfraktion konstruktiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und Änderungsanträge eingebracht. In einigen Punkten waren wir auch erfolgreich, beispielsweise bei der Eigenvermarktung.

Aber was ist geblieben? Geblieben sind massive Nachteile insbesondere für größere Biomasseanlagen - gerade für solche, die eine stoffliche Produktion umfassen wie beispielsweise Zellulosefabriken in Ostdeutschland. Diese werden im Gegensatz zu Ihren Kleinstanlagen in Bayern benachteiligt.

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das stimmt überhaupt nicht! Sie werden massiv besser gestellt!)

Auch die Blockheizkraftwerke, die Pflanzenöle nutzen, werden benachteiligt, wenn sie eine bestimmte Größe überschreiten.

Ein weiteres Beispiel für die Benachteiligung großer Anlagen ist die Leistungsbegrenzung beim Repowering von Windkraftanlagen. Ihnen geht es keineswegs darum, Energie so günstig wie möglich zu fördern. Ihr ausschließliches Ziel ist es, den Lobbys Genüge zu tun oder dem Ideal einer kleinen Anlage auf dem Bauernhof zu folgen.

Damit werden Sie aber nicht die Mengen an erneuerbaren Energien erreichen, die wir in den Strommarkt hineinbringen wollen.

(Beifall bei der FDP)

Die beiden Gesetzgebungsverfahren zum EEG und zum Wärmegesetz haben bewiesen: Die schwarz-rote Koalition ist heillos zerstritten. Sie streiten sich wie die Kesselflicker - zwischen den Parteien, aber insbesondere auch innerhalb der Union.

Deshalb haben wir namentliche Abstimmung beantragt. Dann werden wir sehen, ob bei der Abstimmung auch das berücksichtigt wird, was einige Abgeordnete der Union vorher gesagt haben.

(Beifall bei der FDP - Dirk Niebel [FDP]: Pharisäer!)

Meine Damen und Herren, mit der Novellierung des EEG retten Sie sich nur schleppend ins Ziel; dieses Thema steht ja auf der Tagesordnung. Vor allem haben Sie damit aber eine massive Verunsicherung sowohl der Branche als auch der Verbraucher erreicht. Den Flurschaden, den Sie auf dem Gebiet der erneuerbaren Wärme angerichtet haben, habe ich bereits beschrieben.

Mit Ihrem Gesetz werden Sie viel Bürokratie schaffen. Sie werden die erneuerbare Wärme aber nicht in den Markt bringen. Ihr Wärmegesetz ist ein stumpfes Schwert. So erreichen Sie Ihre Klimaschutzziele nicht.

(Beifall bei der FDP)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat die Kollegin Dr. Maria Flachsbarth von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vergangene Jahr stand ganz im Zeichen des Klimaschutzes. Die Weltklimaberichte der Vereinten Nationen machten deutlich, dass der Klimawandel vom Menschen verursacht ist und gravierende negative Auswirkungen auf Frieden und Wohlstand weltweit haben könnte.

Klimaschutz und Energieeffizienz sind deshalb Schwerpunktthemen der Großen Koalition. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und der G-8-Präsidentschaft im letzten Jahr konnte Angela Merkel ambitionierte Klimaschutzziele international vereinbaren. Derzeit setzt Deutschland die Vorgaben der EU in nationales Recht um. Das Bundeskabinett hat deshalb das Integrierte Energie- und Klimapaket beschlossen, welches pünktlich zur Weltklimakonferenz im Dezember letzten Jahres vorgelegt wurde. Ein zweites, kleineres Paket folgt noch vor der Sommerpause.

Meine Damen und Herren, während im vergangenen Jahr der Klimaschutz im Mittelpunkt stand, steht dieses Jahr zunehmend unter dem Zeichen steigender Energiepreise. Ein Ölpreis von zweitweise 135 Dollar pro Fass ließ die Kraftstoffpreise auf mehr als 1,50 Euro pro Liter steigen. Heizöl verteuerte sich im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 65 Prozent. Die Inflationsrate stieg infolgedessen auf bis zu 3 Prozent. Die Union nimmt deshalb die Sorgen und Nöte der Menschen sehr ernst, die sie sich derzeit wegen der extrem steigenden Energiepreise machen, die wiederum aus einem unguten Mix von gesteigerter Nachfrage, begrenztem Angebot und Finanzspekulationen entstehen. Leider ist nicht davon auszugehen, dass es auf Sicht zu einer nachhaltigen Senkung der Preise kommt.

Als Sofortmaßnahme hat die Große Koalition deshalb eine Erhöhung von Wohngeld und Heizkostenzuschüssen beschlossen - der Gesetzentwurf hängt allerdings derzeit im Bundesrat -; auf diese Weise wird versucht, mit staatlichem Geld die gröbsten Härten zu mindern. Doch das kuriert nur an den Symptomen, stellt aber keine nachhaltige Lösung dar. Diese kann nur in der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas liegen; denn die internationalen Energiemärkte werden von Angebot und Nachfrage gesteuert. Die Nachfrage steigt, da immer mehr Menschen auf dieser Welt bei wachsendem Wohlstand immer mehr Energie verbrauchen. Doch das Angebot bleibt konstant, die Öl- und Gasreserven gehen auf Sicht sogar zur Neige. Erst in dieser Woche hat der französische Ölmulti Total mit dieser Nachricht für Aufmerksamkeit gesorgt.

(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist ja gut, dass Sie das alles auch mitkriegen, was da los ist!)

Ein nachhaltiges Instrument in diesem Zusammenhang ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es sieht vor, dass im Jahr 2020 14 Prozent der Wärme- und Kälteenergie aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.

(Ulrich Kelber [SPD]: Mindestens!)

Die Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme bei Neubauten aus einer Vielzahl von Energieträgern - von Sonne über Holz, Biogas bis zum Klärschlamm - kann auch durch Wärmedämmung oder Nutzung von Fernwärme, Kraft-Wärme-Kopplung bzw. Abwärme oder durch eine Kombination entsprechender Maßnahmen ersetzt werden. Der Union ist es besonders wichtig, dieses Gesetz technologieoffen auszugestalten. Das haben wir erreicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber auch Bestandsgebäude, Herr Kauch, werden im Rahmen von Förderprogrammen, nicht von Zwangsmaßnahmen berücksichtigt:

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Für das Marktanreizprogramm, das wir in das Wärmegesetz aufgenommen und mit einer Ausstattung von 500 Millionen Euro pro Jahr verrechtlicht und verstetigt haben, sind bereits im ersten Quartal dieses Jahres fast 30 000 Anträge mit einem Fördervolumen von 26 Millionen Euro eingegangen.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm führte im ersten Quartal dieses Jahres bereits zu Kreditzusagen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Höhe von 1,4 Milliarden Euro; das sind 44 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Es handelt sich um ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2,9 Milliarden Euro.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Man kann nun wirklich nicht sagen, dass das keine Erfolgsstory ist. Das ist ein großer Erfolg, und zwar nicht nur für das Klima und die Besitzer und Bewohner von sanierten Häusern und Wohnungen, sondern es tut auch dem örtlichen Handwerk gut, das von Aufträgen profitiert. Das ist Mittelstandsförderung pur.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, Maßstab für die Energiepolitik der Union war und ist das Zieldreieck aus Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit. Deshalb sprechen wir uns für einen breiten Energiemix von den Erneuerbaren über Kohle und Öl bis hin zur Kernenergie aus.

(Ulrich Kelber [SPD]: Das ist gesetzeswidrig!)

Bei der Versorgungssicherheit ist die hohe Importquote der fossilen Energieträger und deren Verfügbarkeit in der Zukunft zu beachten. Der effiziente Einsatz und intelligente Ersatz fossiler Brennstoffe durch in 2007 weit über 70 000 Gigawattstunden regenerativer Energie stellt somit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Generationengerechtigkeit dar.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Wirtschaftlichkeit des Energiemixes ist entscheidender Standortfaktor für Industrie und Gewerbe. Während Deutschland 2006 mehr als 70 Milliarden Euro für den Import fossiler Energieträger aus teilweise politisch instabilen Ländern bezahlen musste, sind erneuerbare Energien heimische Energieträger. Die 70 Milliarden Euro sind weg; bei den Erneuerbaren findet trotz deren Differenzkosten in Höhe von 3,3 Milliarden Euro die Bruttowertschöpfung hier im eigenen Land statt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes lässt die Erneuerbaren erwachsen werden. Sie wachsen heraus aus der beschützenden Struktur von Abnahmezwang und Vergütung. Denn wir haben mit dieser Novelle das Gesetz auch qualitativ weiterentwickelt. Dazu gehört, dass die Erneuerbaren - zeitlich begrenzt - an den Markt gehen, aber auch zur bisherigen Vergütungsstruktur zurückkehren können. Wir haben damit ein niederschwelliges Angebot geschaffen, um Markt auszuprobieren.

Zudem sieht die Novelle Verordnungsermächtigungen mit Zustimmungspflicht durch den Bundestag vor, mit der die Direktvermarktung, die Netzintegration, nachfrageorientierte Vergütung und virtuelle Kraftwerke ermöglicht werden sollen und der Wälzungsmechanismus überarbeitet werden kann. Unabhängige Erzeuger sollen sich am Regelenergiemarkt beteiligen können.

Daneben haben wir natürlich auch die unterschiedlichen Förderungsbedingungen für die einzelnen Energieträger neu festgelegt. 30 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren bis 2020 bedeuten mehr als eine Verdoppelung in den nächsten zwölf Jahren. Eine effiziente und kostengünstige Förderung ist unabdingbar. Erneuerbare sind nicht umsonst; aber die Kosten bleiben im Rahmen und sind vorhersehbar: Der Gesetzesbegründung entnehmen wir, dass die Differenzkosten bis 2015 auf ein Maximum von 6,2 Milliarden Euro steigen werden. Das EEG hat derzeit einen Anteil am Strompreis von 3 bis 4 Prozent. Eine vierköpfige Familie zahlt dafür im Moment 40 Euro im Jahr.

Bei den Fördersätzen für die Solarenergie gab es ein besonders großes Potenzial, Anreize für mehr Effizienz zu setzen. Deshalb haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf eine noch stärkere jährliche Absenkung der Vergütung zwischen acht und fast 13 Prozent vor allem für große Anlagen über 1 000 Kilowatt festgelegt. Hinzu kommt ein atmender Deckel, je nachdem wie sich der Zubau der Solarenergie entwickelt.

Hinsichtlich der Biomasse haben wir neue Förderregelungen für die Nutzung von Gülle als Gärsubstrat vorgelegt. Wird Gülle direkt auf die Felder ausgebracht, ergibt sich eine Methanausgasung in großem Maße. Da Methan wesentlich klimaschädlicher als CO2 ist, wollen wir mit dem Güllebonus erreichen, dass die betriebseigene Gülle erst durch die Biogasanlagen gelenkt wird, um so die Methanausgasung zu vermeiden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Daneben verbessern wir die Bedingungen für den Einsatz effizienter Kraft-Wärme-Kopplung sowie zur Biogasaufbereitung und -einspeisung. Das Gas muss dort verstromt werden, wo es Wärmesenken gibt. Das halten wir für einen ausgesprochen zukunftsweisenden Weg.

Den Nawaro-Bonus haben wir bei Alt- und Neuanlagen - genauso wie die Grundvergütung bei Anlagen bis 500 Kilowatt - erhöht, um den gestiegenen Substratpreisen und auch den erhöhten Anforderungen im Rahmen des Immissionsschutzes Rechnung zu tragen.

Bei der Wasserkraft setzen wir Anreize für eine weitere ökologische Modernisierung der Anlagen, um die vorhandenen Potenziale nachhaltig zu nutzen.

Die Geothermie lieferte zwar bislang keine bedeutenden Strommengen. Allerdings hat sie großes Potenzial, gerade grundlastfähigen Strom zu liefern.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb haben wir Anreize zu einem schnelleren Einstieg in diese Technologie gesetzt. Außerdem wollen wir den Einsatz effizienter Kraft-Wärme-Kopplung und neuartiger HDR-Verfahren fördern.

Die Windenergie ist mit einem Anteil von 60 Prozent am erneuerbaren Strom das Arbeitspferd der Erneuerbaren schlechthin. Den Vergütungssatz für Onshore-Anlagen, also Anlagen im Binnenland, haben wir deshalb auf 9,2 Cent erhöht, um die gestiegenen Kosten für Rohstoffe zu kompensieren. Daneben wurden die Bedingungen für das Repowering verbessert und ein Systemintegrationsbonus für die erhöhten Anforderungen an das Einspeisemanagement der Anlagen vorgesehen.

Für Offshore-Anlagen, also Anlagen in der offenen See, ist es uns wichtig, mit einem Frühstarterbonus und erhöhter Vergütung die Ampeln auf Grün zu stellen, um trotz noch erheblicher technologischer Probleme und Herausforderungen einen zügigen Ausbau zu ermöglichen.

Die Bundesrepublik setzt mit dem IKEP und insbesondere mit den heute zu beschließenden Gesetzen für erneuerbaren Strom und erneuerbare Wärme energiepolitische Weichenstellungen in die Zukunft. Das IKEP ist nicht nur in der Geschichte der deutschen Klimapolitik, sondern auch international einmalig. Es gibt kein vergleichbares Industrieland mit einem ähnlich ambitionierten und konkret ausgestalteten Programm.

Wir haben ein ausgewogenes Konzept vorgelegt, mit dem wir unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen können, die Versorgungssicherheit verbessern und einen langfristig wirksamen Beitrag gegen steigende Energiepreise auf den Weg gebracht haben. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung zu diesen beiden Gesetzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Ich gebe das Wort dem Kollegen Hans-Kurt Hill, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

Hans-Kurt Hill (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein Erfolgsmodell. Ich will es gleich vorwegnehmen: Die Linke wird der Neuregelung des EEG zustimmen.

(Zurufe von der SPD: Oho! - Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Oh, tatsächlich?)

Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Biomasse und Erdwärme steht für bezahlbare Energien und wirksamen Klimaschutz. Erneuerbare Energien sichern die Stromversorgung der Zukunft. Sie sind eine Investition in den Frieden, und sie schaffen neue sichere Arbeitsplätze.

(Beifall bei der LINKEN)

Diese Entwicklung wurde durch das EEG möglich; das muss klar gesagt werden.

Wie nicht anders zu erwarten: Die FDP lehnt den Gesetzentwurf und damit die gesamte Erfolgsgeschichte ab. Gut, wer sich bis auf die Knochen blamieren will, der kann das tun. Man muss aber mit Blick auf die Debatte der letzten Tage und Wochen feststellen: Das EEG bleibt nur deshalb ein Erfolg, weil die CDU/CSU ihre Kettenhunde der Atomlobby "zurückgepfeiffert" hat.

(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Erzähl kein Zeug! - Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das ist ja unterste Schublade!)

Herr Kelber, Ihnen und Ihren Kollegen gilt mein Respekt in der Sache. Ich freue mich, dass ich viele Vorschläge der Linksfraktion in der Endfassung wiedergefunden habe.

(Beifall bei der LINKEN)

Beim nächsten Mal sollten wir - das müssen Sie mir versprechen - die Gelegenheit haben, unsere Änderungsvorschläge vor der Vorlage der Endfassung einzubringen. Denn wir wollen, dass den Netzbetreibern endlich in Sachen Einspeisung auf die Finger geklopft und Biomasse effizienter genutzt wird.

Bei den Importen von Agroenergie ist uns der Gesetzentwurf allerdings nicht konsequent genug. Wir wollen keine Einfuhr von Soja und Palmöl.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben gute Startbedingungen für Offshorewindenergie und Geothermie. Gleichwohl muss auch Kritik erlaubt sein; denn die Qualität des EEG hat unter dem Dauerstreit zwischen Christ- und Sozialdemokraten doch einigermaßen gelitten.

Beispiel Solarenergie. Die Linksfraktion hätte sich gewünscht, dass die jährlichen Fördersätze nicht so drastisch gesenkt werden, um für die kleinen Leute, also in Kleinstanlagen von bis zu 5 Kilowatt Leistung, die Möglichkeit der Erzeugung von Solarstrom zu erhalten.

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das haben wir doch gemacht!)

- Frau Flachsbarth, hier fordern wir nach wie vor den Erhalt der Degression bei 5 Prozent.

Jetzt gibt es einen atmenden Deckel - Sie haben es ausgeführt - und, was ich erstaunlich finde, eine Erfolgsstrafe. Die Fördersätze sinken jährlich um 8 bis 10 Prozent.

(Katherina Reiche [Potsdam] [CDU/CSU]: 13 Prozent!)

Wenn mehr Solaranlagen ans Netz gehen, als im Schnitt zu erwarten ist, wird der Zuschuss noch einmal gekürzt. Das ist, milde gesagt, Unsinn.

Ich will aber auch einräumen, dass die großen Hersteller von Solaranlagen in der Öffentlichkeit nicht immer ein gutes Bild abgegeben haben. Hohe Gewinne werden nicht in Deutschland investiert, und die Arbeitsbedingungen lassen zu wünschen übrig.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben? - Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Jetzt sollten Sie sich entscheiden: Ist es ein gutes oder ein schlechtes Gesetz? - Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich investieren die in Deutschland!)

- Doch, doch, Herr Fell. Zwölfstundenschichten und schlechte Bezahlung sind keine guten Voraussetzungen für eine Zukunftsbranche. Zu Recht fordern die Gewerkschaften bessere Sozialstandards.

(Beifall bei der LINKEN)

Dennoch entstehen vor allem in Ostdeutschland Zehntausende neue und sichere Arbeitsplätze. Man muss zur Kenntnis nehmen: Die Solarbranche schafft echte Perspektiven für den Osten dieser Republik.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Warum beschimpfen Sie sie denn dann?)

Sie ist dort eine Schlüsselindustrie.

(Beifall bei der LINKEN)

Dennoch hat die CDU/CSU alles getan, um den Solarstrom mit dubiosen Gutachten aus der Energiewirtschaft schlechtzureden. Meiner Meinung nach hat unser Umweltminister dem weitgehend tatenlos zugesehen.

An einem einfachen Beispiel möchte ich deutlich machen, dass sich der Klimaschutz auch mit Fotovoltaik rechnet. Der Emissionshandel wird zwischen 2005 und 2012 zu einer CO2-Minderung von 32 Millionen Tonnen führen. Das schafft allein der Solarstrom locker, und der macht nur 4 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aus. Der Emissionshandel wird die Stromkundinnen und -kunden bis 2012 rund 65 Milliarden Euro kosten. Das ist eine ungeheure Summe, die sich allein die Energiekonzerne in die Tasche stecken. Die Kosten aus dem EEG für Solarstrom betragen nur einen Bruchteil. Gleichzeitig sparen die erneuerbaren Energien Kosten, da sie Importe von fossilen Energien sowie Umweltschäden vermeiden. Darüber hinaus hat die Solarbranche im letzten Jahr 4,7 Milliarden Euro investiert und beschäftigt mittlerweile 51 000 Menschen.

Speziell für Herrn Minister Glos - er ist heute leider nicht da, aber Herr Schauerte wird es ihm bestimmt mitteilen - möchte ich einen Vergleich ziehen: Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums waren im vergangenen Jahr in der herkömmlichen Stromwirtschaft noch 121 500 Menschen beschäftigt. Seit Beginn der Strommarktliberalisierung im Jahr 1998 sind das 40 000 Arbeitsplätze weniger. Bis 2020 werden hier noch einmal mindestens 45 000 Stellen abgebaut werden. Die Branche der erneuerbaren Energien beschäftigt mittlerweile über 250 000 Menschen, den größten Teil im Strombereich. Allein in den letzten drei Jahren sind 88 000 Arbeitsplätze hinzugekommen. Bis 2020 wird hier eine halbe Million Menschen Beschäftigung finden.

Ich frage an die Adresse des Wirtschaftsministers: Wo bleibt Ihr Engagement für die Energiewirtschaft der Zukunft? Was hat die gefährliche Atomenergie dem entgegenzustellen? Handeln Sie endlich, und hören Sie auf Ihre ostdeutschen CDU-Kolleginnen und -Kollegen!

(Beifall bei der LINKEN - Zurufe von der CDU/CSU: Was? - Völliger Unsinn!)

Nichthandeln ist auch der Titel des Entwurfs des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, das heute ebenfalls zur Abstimmung steht. Die Linksfraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung als wirkungslos ab. Die Unwirksamkeit wird darin deutlich, dass sich die Regelungen des Gesetzentwurfes auf Neubauten beschränken. Regelungen zum Gebäudebestand, der den überragenden Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz leistet, werden ausgeklammert.

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Es wird durch Wiederholung nicht richtiger!)

Das verschärft die soziale Lage, Frau Flachsbarth; denn Mieterinnen und Mieter, die bei den Heizkosten unter den hohen Belastungen leiden, können von Energiesanierungen überdeutlich profitieren. Das bestätigt auch der Deutsche Mieterbund. Eine Einbeziehung des Altbaus hätte die Wohnungswirtschaft endlich zum Handeln gezwungen und dem Handwerk Aufträge gebracht.

Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf ein viel zu niedriges Ziel für erneuerbare Energien im Wärmebereich angibt und das noch nicht einmal verbindlich festschreibt. Die Regelungen sind auch so ausgelegt, dass die erneuerbaren Energien nicht nach ihrer energetischen und klimaschutzbezogenen Wirksamkeit geordnet sind. Sinn macht die Reihenfolge: zuerst Solar, wenn das nicht geht, Geothermie, wenn das nicht geht, Biogas; dann erst flüssige und feste Biomasse. Zudem können diese Regelungen durch die Ausnahmen leicht umgangen werden. Die Linksfraktion hat deshalb einen Entschließungsantrag vorgelegt. Stimmen Sie unseren Änderungen zu, um den Fehlgriff, der weder Heizkosten noch den CO2-Ausstoß senkt, zu beheben.

Ich fasse zusammen: Klimaschutz wird durch erneuerbare Energien erreicht und macht Strom und Wärme bezahlbar, schafft Arbeit und sichert die Energieversorgung der Zukunft. Aber man muss es auch ernst meinen.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Nächster Redner ist der Kollege Hans-Josef Fell, Bündnis 90/Die Grünen.

Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vollständige Umstellung der weltweiten Energieversorgung auf erneuerbare Energien ist die entscheidende Lösung, um das Klima zu schützen sowie der Menschheit eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Energiequelle zu geben. Die Sonne schickt uns noch 5 Milliarden Jahre lang jährlich viel mehr Energie, als die Menschheit braucht. Eine industrielle Technikrevolution für erneuerbare Energien gehört damit zu den Überlebensstrategien der Menschheit.

Die ganze Welt schaut staunend auf Deutschland, wo sich in kürzester Zeit eine von vielen Zweiflern niemals für möglich gehaltene industrielle Entwicklung für Solarzellen, Windkraft und Biogas entwickelt hat. Viele neue Fabriken und Hunderttausende Arbeitsplätze wuchsen und wachsen gleichzeitig mit dem Sinken von CO2-Emissionen und dem Purzeln der Preise für erneuerbare Energien.

Ursache ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches auf Betreiben der Grünen im Jahr 2000 von der rot-grünen Bundestagsmehrheit mit großem Mut durchgesetzt wurde.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Weitblick der damals verantwortlichen Abgeordneten wurde lange belächelt und bekämpft - bis heute von den Liberalen und bis 2005 auch von der Union. So wurde die damalige forschungspolitische Sprecherin der Union, Frau Reiche, im August 2005 im Technology Review mit der Aussage zitiert:

Finden Sie es nicht seltsam, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Stromkonzerne zwingt, bestimmte Arten von Strom abzunehmen, die eigentlich nicht wettbewerbsfähig sind? Ich kann darin keinen volkswirtschaftlichen Nutzen erkennen.

Es ist gut, dass Frau Reiche und mit ihr die Unionsfraktion ihre Meinung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert haben.

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das Stromeinspeisegesetz ist eine Erfindung der Union, Herr Fell!)

Das resultiert jedoch aus dem nicht mehr zu übersehenden volkswirtschaftlichen Nutzen und basiert eben nicht auf Weitblick.

Offensichtlich werden Ihre Visionslosigkeit und Ihr fehlender Weitblick bei dem heute vorliegenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Sie behaupten, mit dem Gesetz die CO2-Emissionen reduzieren zu wollen. Doch das ist mit Ihrem Gesetz faktisch unmöglich; denn der gesamte heutige Gebäudebestand wird von der Baupflicht nicht erfasst. Aber nur dort gibt es heute Emissionen aus Wärmenutzung und nicht bei Neubauten, weil diese noch gar nicht stehen. Nun gilt Ihre Baupflicht aber nur für Neubauten. Wie wollen Sie denn Emissionen verringern, die es heute noch gar nicht gibt?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihr Wärmegesetz ist ein Torso und passt zu Ihrem Versagen bei vielen anderen Punkten im Klimaschutzpaket.

In der heute vorliegenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gibt es durchaus viel Licht. Sie bietet viel Grund zur Hoffnung für die Branche der erneuerbaren Energien. Aber auch gravierende Fehlentwicklungen sind bereits abzusehen. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.

Wir bedauern sehr, dass Sie mit einer wichtigen Tradition in diesem Hohen Hause gebrochen haben: Vor jeder EEG-Novelle hat Rot-Grün in Verhandlungsrunden versucht, die Zustimmung der damaligen Oppositionsfraktionen zu erreichen. Die Machtpolitik der Großen Koalition hat das verhindert, sicherlich, weil Sie manche der im EEG vorgesehenen drastischen Verschlechterungen nicht vorher kundtun wollten.

Wir begrüßen die deutlichen Verbesserungen bei der Windkraft an Land und auf See. Wir vermissen aber einen eigenen Vergütungssatz für Kleinwindanlagen. Wir begrüßen die Verbesserungen bei der Geothermie, vermissen aber solche bei den Meeresenergien. Wir begrüßen die Besserstellung bei Biogas und hoffen sehr, dass damit viele Anlagenhersteller und Biogasproduzenten vor dem Konkurs bewahrt werden können. In diese Notlage kam die Biogasbranche, weil die Große Koalition nicht schnell genug auf Markteinbrüche reagierte. Wir vermissen ganz besonders eine Stärkung der Nachhaltigkeit bei Bioenergien. Die Besserstellung von Gülle- und Abwärmenutzung ist sehr gut. Wir vermissen aber eine Nachhaltigkeitsverordnung und weitere Regelungen, die dem einseitigen Einsatz von Mais entgegentreten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben die Sorge, dass die Erfolgsgeschichte der Solartechnik einen Knick bekommen wird. Zwar sind die Vorstellungen mancher Unionsabgeordneten, die die Fotovoltaik gänzlich beenden wollten, nicht realisiert worden; doch ein schnell wachsender Markt braucht sensible Marktunterstützung und nicht auf Jahre hinweg starr festgelegte, drastische Vergütungssenkungen.

Unglaublich ist, dass Sie die Senkung der Vergütung um 25 Prozent für große Dachanlagen über 1 Megawatt bisher verschwiegen haben.

(Katherina Reiche [Potsdam] [CDU/CSU]: Das steht alles im Gesetz, Herr Fell!)

Sie haben den Umweltausschuss während der Beratung in falscher Sicherheit gewiegt.

(Katherina Reiche [Potsdam] [CDU/CSU]: Sie müssen einmal die Vorlage lesen!)

Die Union sprach im Umweltausschuss von einer Degression von mehr als 12 Prozent.

(Katherina Reiche [Potsdam] [CDU/CSU]: Da hilft ein Blick ins Gesetz!)

Mit keinem Wort war von der im Gesetz stehenden Degression in Höhe von 25 Prozent die Rede. Dadurch, dass Sie dem Umweltausschuss den Änderungsantrag so spät vorgelegt haben, dass eine Prüfung durch uns nicht mehr möglich war, entstand der Verdacht, dass Sie sogar vorsätzlich gehandelt haben, um die Ausschussberatungen nicht zu belasten.

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das stimmt überhaupt nicht!)

Mit der in den Beratungen verschwiegenen 25-prozentigen Vergütungssenkung werden Sie das wichtige Marktsegment der großen Dachanlagen zerstören. Sie haben die Aktienmärkte im Vorfeld getäuscht und das Vertrauen in die Politik geschmälert. Ja, auch wir Grünen glauben an eine starke Kostensenkung bei der Fotovoltaik. Dies ist ein großer Erfolg unseres bisherigen Gesetzes. Den Vorschlag der Grünen, die Senkung der Vergütungssätze nicht mehr starr festzuschreiben, sondern an die Marktentwicklung anzubinden, haben Sie im Prinzip sogar aufgenommen. Ohne unseren Vorschlag wäre in der turbulenten Fraktionssitzung der Union am letzten Dienstag die gesamte EEG-Novelle sogar gescheitert.

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Ich war anwesend, Sie nicht!)

Leider haben Sie die von uns vorgeschlagenen Modalitäten nur schlampig übernommen, sodass mögliche Markteinbrüche kaum aufgefangen werden können.

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Hat auch bei Rot-Grün nicht gereicht!)

Meine Damen und Herren von der Großen Koalition, mittlerweile verwalten Sie mehr schlecht als recht den Klimaschutz und die Energiepolitik. Zu mutigen und visionären Gesetzentwürfen, wie wir damals unter Rot-Grün - vom alten Stromeinspeisegesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz -, haben Sie keine Kraft.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Herr Kollege Fell.

Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Es braucht wieder Grüne in der Regierungsverantwortung. Nur so können ein erfolgreiches Wärmegesetz und Klimaschutz verwirklicht werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Für die SPD-Fraktion gebe ich das Wort der Kollegin Waltraud Wolff.

(Beifall bei der SPD)

Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was man hier zu hören bekommt, ist teilweise haarsträubend. Wollen wir doch einmal richtigstellen, lieber Kollege Fell: SPD und Grüne haben vor acht Jahren einen tollen Einstieg in die erneuerbaren Energien und deren Nutzung erreicht.

(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Habe ich doch gesagt!)

Das ist richtig. Aber hier den Rest der Welt in den Schatten zu stellen, ist nicht richtig. In Richtung FDP möchte ich sagen: Es ist nicht so, dass die Kanzlerin einen schlafenden Riesen wecken will. Der Riese ist da,

(Michael Kauch [FDP]: Es geht darum, ob er wach ist!)

und er braucht nicht geweckt zu werden.

(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Wärmemarkt ist er nicht da!)

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz als Erfolgsstory haben wir hier schon in Breite diskutiert. Heute schreiben wir die Fortsetzung. Es gilt für alle Formen der erneuerbaren Energien, genauso wie für den Klimaschutz und für den Bereich, den ich vertrete, nämlich die Landwirtschaft. Niemand hätte vor acht Jahren gedacht, welche Dynamik in diesem Gesetz steckt. Oder hätte sich jemand von Ihnen möglicherweise vorstellen können, dass Berichte zum Biogas ein ganz normaler Bestandteil landwirtschaftlicher Zeitungen werden? Ich glaube nicht. Wir haben - das zeigen diese Berichte eindeutig - mit dem EEG im Bereich der Bioenergien ein zusätzliches Standbein für die Landwirtschaft geschaffen.

Diese letzten Jahre sind weder an der Technik noch an der Landwirtschaft spurlos vorübergegangen. Mit der Neufassung reagieren wir jetzt auf diese Entwicklungen. Es ist ganz klar, dass ein dynamisches Gesetz immer wieder angepasst werden muss. Etwas, was wir vor acht Jahren nicht im Blick hatten, ist heute auch ganz klar: Die Frage des nachhaltigen Anbaus ist in den Mittelpunkt der Debatte gerutscht. Nachhaltig heißt in dem Fall für mich, effizient mit der erzeugten Energie umzugehen und die Konkurrenz insbesondere zu den Nahrungsmitteln zu vermeiden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Gerade in Regionen mit intensiver Tierhaltung, wie Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen, wird durch Biogasanlagen der Druck auf die Fläche erhöht. Auch darauf haben wir reagiert. Wir haben zum einen die Kraft-Wärme-Kopplung gestärkt und damit die Biomasse effizienter gemacht. Zum anderen ist es uns wichtig, ein Gleichgewicht zwischen einer verträglichen Entwicklung der Biogasproduktion und der Landwirtschaft zu erreichen. Genau aus diesem Grund haben wir die vorgeschlagene Kopplung des Bonus für nachwachsende Rohstoffe an die Preisentwicklung abgelehnt. Schließlich wird auch der Schweinepreis nicht an die Preisentwicklung der Futtermittel gekoppelt. Wir brauchen hier eine gleichgewichtige Entwicklung.

Wir haben auch eine gute Lösung für das Problem der Konkurrenz von Mais und Boden gefunden. Wir haben die Grundvergütung der Altanlagen und den Bonus für nachwachsende Rohstoffe maßvoll steigen lassen. Wir haben eine Erweiterung des Potenzials der Biomasse erreicht, indem wir den Güllebonus eingeführt haben. Auch das war eine wegweisende Entscheidung.

Mit der jetzigen Neufassung wird der Schwerpunkt natürlich eindeutig verschoben, weg vom Einsatz der nachwachsenden Rohstoffe. Es werden Veredelungsbetriebe begünstigt, die biologische Reststoffe nutzen. Ich glaube, das ist richtig. Ich weise aber darauf hin, dass wir uns in einem dynamischen Prozess befinden. Es ist sehr wichtig, dass wir die Erfahrungen mit dem EEG auch in Zukunft auswerten und es anpassen.

Das ist auch aus einem anderen Grund wichtig: Nicht zu leugnen ist der Strukturwandel weg von landwirtschaftlichen Bioenergieproduzenten hin zu Energieversorgungsunternehmen und Kapitalanlegern. Welche Auswirkungen hat dies auf die Bioenergieproduktion? Die Bedeutung von Gärresten in der Verarbeitung wächst natürlich mit der Größe der Anlage. Welche Auswirkungen hat in einer solchen Situation der Bonus für die Kraft-Wärme-Koppelung auf die Trocknung von Gärresten?

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Frau Kollegin.

Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD):

Ich komme zum Schluss. - Welche Auswirkungen hat dieser Strukturwandel auf die Landwirtschaft und auf den Bodenbesitz? Meine Damen und Herren, im nächsten Erfahrungsbericht sollten wir bei diesen Fragen Schwerpunkte setzen.

(Beifall bei der SPD)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Frau Kollegin!

Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD):

Insgesamt haben wir einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Nächste Rednerin ist die Kollegin Bärbel Höhn, Bündnis 90/Die Grünen.

Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nichts ist so überzeugend wie der Erfolg. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein Riesenerfolg, ein Erfolg, den wir Grüne mit unserem Umweltminister Jürgen Trittin vor neun Jahren auf den Weg gebracht haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie reden nur in der Vergangenheit! Sie sind von gestern! - Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Herzlichen Glückwunsch!)

Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Deutschland beträgt heute 14 Prozent, und in diesem Bereich wurden 250 000 Arbeitsplätze geschaffen. Diese Erfolgszahlen haben sogar die Union überzeugt, die jetzt das Erneuerbare-Energien-Gesetz fortschreibt.

Ich möchte Ihnen aus einer denkwürdigen Rede von Herrn Dr. Pfeiffer von der Union vorlesen, die er am 2. April 2004 hier im Bundestag zum EEG gehalten hat. In dieser Rede hat er der rot-grünen Bundesregierung vorgeworfen, bei den erneuerbaren Energien dem Zentralismus zu frönen. Er sagte, die rot-grüne Koalition sei auf dem Weg in die Staats- und Planwirtschaft. Weiter sagte er - ich zitiere -:

Diesen ideologiebetriebenen Wahnsinn werden wir, die Union, nicht mitmachen. ... Hier kann man in der Tat unseren alten Spruch wieder ausgraben: Freiheit statt Sozialismus!

(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/ CSU]: Ja, das ist doch richtig! Oder sind Sie etwa gegen Freiheit und für Sozialismus?)

So Herr Pfeiffer vor vier Jahren. Heute steht sein Name unter dem EEG.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Thomas Oppermann [SPD]: Er hat eine Menge dazugelernt! - Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/ CSU]: Der Spruch "Freiheit statt Sozialismus!" stimmt trotzdem!)

Meine Damen und Herren, diesen Lernprozess finden wir gut. Wenn Sie jetzt auch noch bei den Themen Tempolimit, Kohlekraftwerke und Autogrenzwerte von uns lernen würden, dann wäre Deutschland beim Klimaschutz schon ein gutes Stück weiter.

Wir werden dem EEG, wie Hans-Josef Fell gerade gesagt hat, nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten.

(Katherina Reiche [Potsdam] [CDU/CSU]: Aha! Da haben Sie ja mal wieder eine ganz klare Auffassung! Das kennt man von Ihnen! - Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das war klar! Weil Sie gegen die Freiheit sind!)

Das EEG ist eine Erfolgsgeschichte. Aber trotz aller Erfolge, die in den letzten Tagen noch erzielt werden konnten, weist Ihr Gesetzentwurf nach wie vor große Defizite auf.

Erstens kann es nicht sein, dass Sie für große Dachflächen eine 25-prozentige Degression und bei Freiflächen eine von mehr als 10 Prozent vorsehen. Wir brauchen diese Flächen, vor allem deshalb, weil wir in der Grundlast auch Fotovoltaik einsetzen wollen. Bei diesen großen Investitionen dürfen Sie nicht nachlassen.

Der zweite wichtige Punkt betrifft die Bioenergien. Sie fördern kleine Biogasanlagen viel stärker als bisher. Es gibt aber noch keine Nachhaltigkeitsverordnung. Es ist also noch nicht geregelt, wie wir das, was uns momentan umtreibt, begrenzen können. Mit diesem EEG fördern Sie den Umbruch von Grünland zu Mais. Das wollen wir nicht. Maismonokulturen können wir in Deutschland nicht gebrauchen,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Kauch [FDP])

insbesondere deshalb, weil man durch jeden Umbruch von Grünland letzten Endes eine negative CO2-Bilanz produziert.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie malen immer den Teufel an die Wand!)

Aus diesem Grunde werden wir auch zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Nein sagen. Es ist zwar mit vielen Hoffnungen gestartet. Letzten Endes sind aber alle Ankündigungen im Sande versickert. Sie beschränken sich in Ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich auf Neubauten, obwohl Sie wissen, dass 99 Prozent des Gebäudebestands Altbauten sind. Das ist nicht in Ordnung, und das werden wir nicht mitmachen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Frau Kollegin Höhn, darf ich Sie an Ihre Redezeit erinnern?

Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ja, gerne.

(Heiterkeit)

- Es ist immer nett, wenn man angesprochen wird. - Ich mache es kurz.

Sie lassen die Mieterinnen und Mieter angesichts der steigenden Energiepreise, die zunehmend zu einem sozialen Problem werden, im Stich. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie hier mehr tun.

Zum Schluss. Herr Gabriel, so wie Sie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz haben zerrupfen lassen, kann man keine Klimapolitik für Deutschland machen. Sie schaden darüber hinaus den Mieterinnen und Mietern.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Zu einer Kurzintervention gebe ich das Wort der Kollegin Flachsbarth.

Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU):

Frau Kollegin Höhn, Sie haben darauf hingewiesen, dass das Bezahlen der Heizrechnung ein soziales Problem wird. Wenn wir eine Pflicht zur Sanierung der Bestandsgebäude festgeschrieben hätten, wie sollte das die junge Familie, die ein altes Haus gekauft hat, wie sollten das die alten Leute, die seit Jahrzehnten in ihrer Wohnung wohnen, bezahlen? Dazu sind diese Leute oft nicht in der Lage. Wir würden gerade sozial schwache Menschen in stärkste Bedrängnis bringen.

Wir haben uns dazu entschieden, nachhaltig und vernünftig zu fördern, und setzen dabei auf Freiwilligkeit. Wer sich die Zahlen anschaut, sieht, dass wir damit Erfolg haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Frau Kollegin Höhn, Sie können antworten.

Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Kollegin, ich muss sagen, dass Sie wenig Fantasie beweisen. Denn gerade junge Familien mit Kindern leiden unter den steigenden Energiepreisen. Wenn wir sagen, man brauchte eine Verpflichtung, schließt das doch nicht aus, dass man zum Beispiel Contracting-Modelle hinzufügt und damit deutlich macht: Die hohen Investitionen brauchen einem nicht zu schaden, die hat man in wenigen Jahren durch die Energiekosten, die man einspart, wieder drin.

Deshalb sage ich: Liebe Koalition, wir müssen mehr tun, gerade für junge Familien mit Kindern, gerade für die Menschen, die wenig Einkommen haben. Sie lassen diese Menschen mit den hohen Energiepreisen allein und bieten keine Lösung an. Das ist, gerade unter sozialen Gesichtspunkten, nicht in Ordnung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Nächste Rednerin ist die Kollegin Katherina Reiche, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als 1987 im Kreis Dithmarschen der erste Windpark ans Netz ging, haben sich wohl nur wenige vorstellen können,

(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es sich nicht vorstellen können, wir schon!)

dass heute, knapp 20 Jahre später, der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung 14,2 Prozent betragen würde. Gefördert wurde dieser Windpark übrigens, Frau Höhn, nicht von einem Umweltminister und auch nicht von einem Wirtschaftsminister, sondern von einem Forschungsminister: Heinz Riesenhuber hat als Bundesminister für Forschung und Technologie ein Förderprogramm aufgelegt, um diese damals noch visionäre Idee zu verwirklichen. Auch das Stromeinspeisungsgesetz hat eine unionsgeführte Bundesregierung auf den Weg gebracht. Wenn man schon historische Betrachtungen unternimmt, muss man am Anfang beginnen, darf nicht da beginnen, wo es einem gerade passt.

(Beifall bei der CDU/CSU - Ulrich Kelber [SPD]: Zwischendurch waren Sie aber eine Zeit lang nicht aktiv!)

Mittlerweile sind die Herausforderungen andere. China und Indien wachsen enorm. Mit 3 Milliarden Menschen wollen diese Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft friedlich integriert werden. Wir haben es mit einer Verknappung von Ressourcen, von Rohstoffen und Wasser zu tun. Insbesondere die Verknappung der fossilen Energieträger wird immer deutlicher spürbar. Auf die dramatischen Preissteigerungen ist heute hinreichend oft hingewiesen worden: 135 Dollar pro Barrel Öl, das hätten noch vor einem Jahr nur wenige für möglich gehalten. Gleichzeitig schreitet die globale Erwärmung voran. Auch die Anzahl der Meldungen über Unwetterkatastrophen und Folgeschäden nimmt zu.

Man ist weltweit auf der Suche nach Lösungen. Diese Lösungen werden vielfältig sein, so vielfältig wie die Instrumente, die wir in dem Klimapaket vorstellen, das wir heute zur Diskussion und Abstimmung stellen. Die Technologien, die zur Anwendung kommen, werden ebenso vielfältig sein. Deshalb sollten diese nach Auffassung der Union vorurteilsfrei diskutiert werden. Dazu gehören ohne Zweifel erneuerbare Energien, aber eben auch eine saubere Kohleverstromung und die Kernenergie. Irgendeine Quelle auszuschließen hieße eben, den Dreisatz "sauber, sicher, sozial" aufzugeben. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit den erneuerbaren Energien wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Sie machen uns unabhängiger von Importen. Das haben viele Vorredner bereits betont. Klimaschutz und Energiesicherheit sind gerade bei den erneuerbaren Energien zwei Seiten einer Medaille. Nicht zuletzt wurde durch die eben schon erwähnte dramatische Entwicklung der Öl- und Gaspreise in den letzten Monaten erneut aufgezeigt, dass wir mit der Nutzung der erneuerbaren Energien auf dem richtigen Weg sind.

Es ist richtig - das adressiere ich insbesondere an die FDP -: Durch die erneuerbaren Energien wird Energie kurzfristig sicherlich nicht billiger. Wenn man aber über den Tellerrand hinausschaut, dann stellt man sehr schnell fest, dass wir, wenn wir jetzt nicht handeln, dieses Nichthandeln später teuer bezahlen müssen.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beschreiten wir in der Tat Neuland. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung lag bislang bei 6,6 Prozent. Es gibt entsprechende Technologien, aber es fehlt an der Marktdurchdringung.

Frau Höhn, eines möchte ich schon sagen: Sie betonen hier, wie sehr Ihnen junge Familien aufgrund der hohen Energiepreise leidtun. Uns tun sie auch leid, aber mit dem, was wir anbieten, dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem Marktanreizprogramm, für das mehr als doppelt so viele Mittel zur Verfügung gestellt werden als zu Ihrer Regierungszeit, bieten wir gerade für Familien und Menschen, die sich das nicht leisten können, eine Hilfe. Wir sagen nicht, dass sie das tun müssen, aber wir stellen Mittel zur Verfügung und lassen marktgerechte Antworten zu.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der FDP möchte ich sagen: Sie fordern, der Staat solle sich heraushalten. Gleichzeitig führen Sie Beschwerde darüber, dass der Altbaubestand nicht enthalten ist.

(Michael Kauch [FDP]: Das haben wir nicht gesagt! Sie müssen einmal zuhören!)

Hätten wir ihn mit aufgenommen, dann wäre Folgendes passiert: entweder wäre gar nicht oder verzögert investiert worden oder die Investitionen wären zerstückelt worden. Dadurch wäre weder den Familien noch dem Klima geholfen. Deshalb glauben wir: Die mehr als Verdopplung der Mittel für das Marktanreizprogramm, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in seiner jetzigen Struktur und das CO2-Gebäudesanierungsprogramm bieten ein stimmiges Paket dafür, den Wärmemarkt zu durchdringen und in diesem Bereich etwas zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger tun, mit dem wir sie nicht überfordern, wie das bei der Umsetzung Ihrer Forderungen der Fall gewesen wäre.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Abschließend zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das deutsche EEG gilt in der Welt als Modell und Vorbild dafür, wie man erneuerbare Energien im Strombereich fördern kann. Auch die Europäische Kommission hat sich hinreichend lobend zu unserem EEG geäußert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

- Danke, Herr Kelber. Donnerwetter, Sie sind auch einmal dabei.

(Ulrich Kelber [SPD]: Na ja, wir waren beim EGG die ganze Zeit dabei!)

Mit der Weiterentwicklung werden wir auch unser avisiertes Ziel, bis 2020 einen Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von 30 Prozent zu erreichen, verwirklichen. Auch mit dem jetzigen EEG leisten wir bereits einen nicht zu unterschätzenden Beitrag. 57 Millionen Tonnen CO2 sind durch die Technologien, die wir hier einsetzen, vermieden worden.

(Beifall der Abg. Dr. Thea Dückert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Ich komme hier ganz durcheinander. Ständig kommt Applaus von Seiten, von denen ich es nicht vermute.

Es entstehen neue Arbeitsplätze im Bereich erneuerbare Energien, aber auch im Handwerk - Maria Flachsbarth hat es angesprochen -, also dort, wo wir Arbeitsplätze schaffen wollen. Mittlerweile sind netto über 90 000 Menschen in einem Bereich beschäftigt, der vorher nicht entwickelt war. Wir sind bei den erneuerbaren Energien auch der Technologieexporteur.

Das wird sich aber nur unter bestimmten Voraussetzungen fortsetzen lassen. Ich muss sagen: Es war richtig, dass wir darüber diskutiert haben, wie hoch die Vergütung sein soll und wie stark eine Degression sein muss. Wir werden bei den Innovationen nur weiterkommen, wenn die Degression Anreiz dazu gibt, die Technologie zu verbessern, sodass der Erfindergeist rege bleibt; denn die ausländische Konkurrenz ist längst aus den Startblöcken heraus. Die erneuerbaren Energien werden weltweit immer mehr zum normalen Energieträger; sie nähern sich der Marktreife. Diesen Prozess wollen wir unterstützen.

Deshalb war es wichtig, den Regierungsentwurf zu verbessern, nicht nur im Hinblick auf virtuelle Kraftwerke, Direkt- und Eigenvermarktung und den Wälzungsmechanismus.

Es war auch wichtig, intensiv über das Thema Fotovoltaik, über die Solarbranche, zu sprechen. Sosehr wir uns über den damit verbundenen Zuwachs an Arbeitsplätzen in den neuen Bundesländern freuen - über die entstandenen großen Cluster und die erkennbare Dynamik im Handwerksbereich -, halten wir diese Strombranche doch zumindest für diskussionswürdig; denn sie verursacht mehr als 1 Milliarde Euro Differenzkosten, liefert zurzeit aber nur einen Anteil von 0,6 Prozent an der gesamten Strommenge. So war es richtig, dass sich auch kritische Stimmen erhoben haben und es hier zu einer Verschärfung gekommen ist. Herr Fell, Sie mögen das beklagen; aber wir halten das für eine vernünftige Balance zwischen Anreiz und Vergütung, zwischen Erhalt von Arbeitsplätzen und Entlastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit dem Anlagenregister schaffen wir erstmals ein Instrument, um in Zukunft Klarheit über den Zubau von Kapazitäten bei den erneuerbaren Energien zu haben. Zudem haben wir den überflüssigen Fassadenbonus gestrichen.

Dieses Klimapaket ist ein Meilenstein, ein wichtiger Beitrag zur Energiesicherheit und zum Klimaschutz, den Deutschland leistet; es ist in der Europäischen Union und sicherlich auch weltweit ein Vorbild.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Das Wort hat der Minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel.

(Beifall bei der SPD)

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist ein schöner Tag, wenn sich die Parteien über die Frage streiten, wer das Recht auf Vaterschaft oder Mutterschaft für das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat. Ich finde, das ist eine gute Entwicklung in Deutschland. Die Wahrheit ist natürlich, dass das Stromeinspeisungsgesetz von der CDU/CSU durchgesetzt wurde, dass Rot-Grün auf dieser Grundlage das Erneuerbare-Energien-Gesetz entwickelt hat und jetzt SPD und CDU/CSU eine gewaltige Fortentwicklung in Angriff nehmen. Damit schließt sich der Kreis ganz gut.

(Beifall bei der SPD - Ulrich Kelber [SPD]: Wir haben schon für das Stromeinspeisungsgesetz gestimmt!)

Es ist ein guter Tag, und zwar in zweierlei Hinsicht: für die Energiewende in unserem Land, die sicherlich auch der Energiewende in Europa einen Schub gibt, und für den Klimaschutz. Wir haben im Hinblick auf die Senkung der Treibhausgasemissionen heute etwa die Hälfte des Weges zur Zielzahl für das Jahr 2020 hinter uns gebracht. Wir wollen bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent senken; bis zu diesem Jahr haben wir eine Senkung um 20 Prozent erreicht. Im Kioto-Protokoll hat sich Deutschland übrigens verpflichtet, die Emissionen bis 2012 um 21 Prozent zu senken. Das heißt, wir sind schon in diesem Jahr kurz vor der Zielerfüllung.

Es wäre übrigens gut, wenn andere Länder in Europa ihre Klimaschutzauflagen genauso gut erfüllen würden wie wir. Ich richte mich an die Grünen: Es wäre gut, wenn Sie hier und im Europäischen Parlament nicht immer ausgerechnet die kritisierten, die derzeit in Europa Vorreiter bei der Verfolgung der Klimaschutzziele sind, sondern mit denen redeten, die weit hinter den vertraglichen Vereinbarungen zum Klimaschutz zurückbleiben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Bis 2020 liegt noch eine Senkung der Treibhausgas-emissionen um 20 Prozentpunkte vor uns. Mit der Verabschiedung der vier Gesetze, über die wir heute debattieren, schafft der Deutsche Bundestag die Grundlage für die Bewältigung der Hälfte dieses Weges: Mit den Gesetzen zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich, zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich, zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas schaffen wir bis 2020 eine Senkung um weitere 10 Prozentpunkte. Damit leisten wir einen Beitrag zur Einhaltung unserer Klimaschutzziele. Das ist ein gewaltiger Schritt nach vorne. Ich kenne kein anderes Land in Europa und auf der Welt, das solch eine Vorreiterrolle einnimmt und das in der Praxis umsetzt, was in vielen anderen Ländern bisher nur theoretisch diskutiert wird.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir verdoppeln den Anteil der Stromproduktion aus Kraft-Wärme-Kopplung. Ich habe vorhin interessiert dem zugehört, was von den Grünen erklärt wurde. Zwischen 2002 und 2007 stieg der Anteil der Stromproduktion aus Kraft-Wärme-Kopplung von 9 Prozent auf gerade mal 12 Prozent.

(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wegen der SPD, die immer gebremst hat!)

Sie sind diejenigen, die froh darüber sein müssten, dass wir es endlich schaffen, die industrielle Kraft-Wärme-Kopplung, also Erzeugung von Strom und Wärme, in die Förderung hineinzunehmen. Sie haben in der Vergangenheit Vorschläge zur Förderung von Bestandsanlagen gemacht und dafür 5 Milliarden Euro vorgesehen. Wir fördern neue Anlagen zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in der Industrie. Das ist der vernünftige Weg. Deswegen schaffen wir die Verdoppelung. Sie sollten froh sein, dass wir das machen, und in der Öffentlichkeit nicht das Gegenteil erzählen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU - Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das waren Sie in der SPD, die gebremst haben!)

- Herr Fell, ich kann nichts dafür, dass Sie sich in Ihrer Fraktion zum damaligen Zeitpunkt nicht haben durchsetzen können.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz lautet bislang das Ausbauziel: 20 Prozent Anteil der erneuerbaren Energien am Strommarkt bis 2020. Jetzt wollen wir mindestens 30 Prozent erreichen. Herr Fell erklärt immer, wir sollten 100 Prozent schaffen.

(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja natürlich!)

Wie nahe wir an dem sind, Herr Fell, was der Bundesverband Erneuerbare Energie sozusagen für den Optimalfall hält, können Sie daran ermessen, dass dieser Verband sagt, wir könnten bis 2020 35 Prozent schaffen. Wir wollen nun mindestens 30 Prozent erreichen. So weit liegen wir und sozusagen der Haupttreiber der Branche nicht auseinander. Das ist ein Riesenerfolg. Darum haben wir in den Debatten gerungen, aber es ist wirklich auch ein riesiger Beitrag zum Klimaschutz und zu mehr Unabhängigkeit von Energieimporten.

Ich staune darüber, was hier im Bundestag von Grünen und von der FDP zum Wärmegesetz erzählt wird. Herr Kollege Kauch, Sie müssen sich jetzt einmal entscheiden. Erst sagen Sie, wir würden den Leuten zu viel Geld aus dem Haushalt geben, und dann erklären Sie, Ordnungsrecht wollten Sie auch nicht. Wenn Sie weder Geld geben, noch Ordnungsrecht schaffen wollen, dann werden Sie erneuerbare Energien im Wärmesektor wohl gar nicht fördern können. Das wäre dann allerdings in der Tradition Ihrer Partei zu dem Thema.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

An die Grünen gerichtet sage ich: Frau Kollegin Höhn, Sie sind wirklich eine professionelle Anscheinserweckerin, wenn Sie versuchen, durch Lautstärke Inhalte zu überdecken.

(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben eben erklärt, wir würden den Familien nicht helfen. 130 Millionen Euro betrug die Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien real im Jahr 2005. Im Jahr 2008 beträgt sie 350 Millionen Euro. Die Fraktionen haben sich außerdem darauf verständigt, dass sie in den nächsten Jahren weiter aufwächst. Das sind Fördermittel für junge Familien genauso wie für Ältere, für jeden, der in dem Bereich etwas machen will. Nichts davon haben Sie in Ihrer Rede erwähnt. Sie sind eine professionelle Anscheinserweckerin. Sie diskreditieren Politik und sagen nicht die Wahrheit über das, was wir hier heute verabschieden.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Dass wir keine Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien im Altbaubereich schaffen, liegt schlicht und ergreifend daran: Ich glaube nicht, dass die Länder ein paar Tausend Leute für die Polizei einstellen werden, damit vor Ort überprüft werden kann, ob jemand seinen Kessel austauscht, um erneuerbare Energien zu nutzen. Im Neubau ist das möglich. Im Altbaubereich wollen wir Finanzmittel zur Verfügung stellen.

An die Adresse der FDP sage ich: Das ist ein Beitrag zur Senkung der Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Frau Kopp, Sie tun so, als ob wir immer nur Kosten auslösen. Die Wahrheit ist: Wer 10 000 Euro in eine Solarthermieanlage investiert, bekommt jetzt ungefähr 1 000 Euro Zuschuss, und in wenigen Jahren wird sich das rentieren, weil die Heizkostenrechnungen deutlich sinken. Das ist der Gegenstand des Gesetzes. Wir helfen, Geld zu sparen, wir schaffen Jobs im Handwerk, und wir tun etwas für das Klima. Das ist die Wahrheit über die Gesetze, die wir heute hier beraten und verabschieden.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Zu der Frage, warum wir kein Bioöl zur Verbrennung zulassen.

(Michael Kauch [FDP]: Biogas!)

- Biogas und Bioöl. Um beides ging es in der Debatte mit den Mineralölhändlern. - Herr Kauch, ich würde nicht das tun, was Sie gemacht haben, nämlich eine solche Rede halten und dann anderen den Vorwurf des Lobbyismus machen, um das einmal ganz zurückhaltend auszudrücken. Vor ein paar Wochen haben Sie eine ganz interessante Debatte über die negativen Auswirkungen der Verbrennung von Biokraftstoffen geführt und vorgebracht, dass es ineffizient ist, wenn man Biokraftstoffe einfach nur verbrennt. Jetzt fordern Sie sozusagen die Potenzierung ein, indem Sie sagen: Erneuerbare Energien, das ist, wenn man dem Mineralöl ein bisschen Bioöl und dem Gas ein bisschen Biogas zumischt. - Das können Sie doch nicht ernsthaft machen! Das, was Sie heute gefordert haben, ist doch das Gegenteil dessen, was Sie hier vor vier Wochen lautstark verkündeten. Die Politik, die Sie hier betreiben, passt hinten und vorne nicht zusammen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Wir haben im Erneuerbaren-Energien-Gesetz den Einsatz von Palmöl und Sojaöl beim Betreiben von Blockheizkraftwerken de facto ausgeschlossen. Das, meine Damen und Herren von den Grünen, ist der erste Schritt zur Nachhaltigkeit. Wir sorgen mit diesem Gesetz dafür, dass das, was nicht nachhaltig angebaut worden ist, in Deutschland nicht eingesetzt werden darf. Im alten Gesetz war das nicht ausdrücklich so geregelt. Es gibt bei uns tausend Anlagen, in denen diese Öle eingesetzt werden. Dies beenden wir nun. Dann werden wir in der EU Nachhaltigkeitskriterien durchsetzen. Nur das, was die EU in diesem Jahr dazu verabschieden wird, wird für den deutschen Markt zugelassen werden. Ansonsten verbieten wir den Einsatz von Palmöl und Sojaöl im Rahmen der erneuerbaren Energien, und das ist auch dringend notwendig.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Herr Minister, der Herr Kollege Kauch möchte eine Zwischenfrage stellen.

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Wenn ich am Ende noch Redezeit übrig habe, Frau Präsidentin, dann herzlich gerne.

Der zweite wichtige Punkt betrifft die Anzahl von Jobs; darauf ist schon hingewiesen worden. Wir wollen die Zahl der Arbeitsplätze in diesem Bereich von 250 000 auf mindestens 400 000 steigern.

Eine letzte Bemerkung zu den Kosten der erneuerbaren Energien: Hier wird so getan, als löste die Beibehaltung der jetzigen Energiepolitik, lieber Herr Kauch, liebe Frau Kopp und die FDP-Fraktion, keine Kosten aus. Ich weiß nicht, ob an Ihnen die gesamte Klimadebatte mitsamt den Berechnungen der Folgekosten des Klimawandels vorbeigegangen ist. Wir haben heute Kosten, die aber die Allgemeinheit zahlt: für Fluten, Flüchtlingsströme, Überschwemmungen, aber auch für Trockenheit und Dürre. Wenn wir nichts dagegen tun, dann wird es bei dieser Form von Schadenssozialismus bleiben, womit ich meine, dass der Schaden auf die Allgemeinheit abgewälzt wird. Das scheint Ihre Politik zu sein. Wollen Sie dies nicht, dann gilt wirtschaftspolitisch das, was Sie auch ansonsten fordern: Wenn man Gewinn machen will, muss man vorher investieren. Deshalb investieren wir jetzt in den umfassenden Ausbau erneuerbarer Energien, damit unsere Kinder und Enkel, aber auch wir selbst davon endlich profitieren können.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Herr Minister, die Kollegin Höhn würde auch gern eine Zwischenfrage stellen.

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Das verstehe ich; aber da gilt leider dasselbe wie für den Kollegen Kauch.

Meine Damen und Herren, wir müssen unabhängiger werden. Heute zahlt jeder Haushalt in Deutschland 3 Euro pro Monat für den Ausbau erneuerbarer Energien. Dieser Betrag wird in der Tat bis 2015 auf 5 Euro im Monat ansteigen. Nun kann man sagen, dies sei zu viel. Ich aber sage Ihnen Folgendes: Erstens werden dadurch mindestens 400 000 Arbeitsplätze geschaffen. Es ist teurer, wenn diese Leute zum Arbeitsamt geschickt werden; dies kostet die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Geld. Zweitens sind, um es offen zu sagen, für die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder 3 oder 5 Euro im Monat verdammt preiswert. Deswegen stehen wir zu dieser Form der Förderung. Bei anderen Technologieförderungen - vom Airbus bis zur Kernenergie - hat sich niemand so aufgeregt, wie es heute bei den erneuerbaren Energien der Fall ist, obwohl wir hier etwas schaffen, was dem Hochtechnologiestandort Deutschland nützt und dazu beiträgt, dass Deutschland auf diesem Gebiet Exportweltmeister bleiben kann und bei uns eine Vielzahl von Arbeitsplätzen entsteht.

Jetzt, Frau Präsidentin, gebe ich gern Antworten auf Zwischenfragen, wenn Sie es noch wollen.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Nein, das kann ich jetzt nicht mehr wollen, weil Sie Ihre Redezeit bereits überschritten haben, Herr Minister.

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Frau Präsidentin, das bedauere ich zutiefst. - Ich hoffe, dass wir zu einer guten Abstimmung kommen, und freue mich darüber, dass wir heute bei der Energiewende und beim Klimaschutz einen so großen Schritt nach vorne machen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Jetzt gebe ich dem Kollegen Kauch das Wort zu einer Kurzintervention.

Michael Kauch (FDP):

Herr Minister, es ist bei Ihnen inzwischen gute Übung, nach Frau Höhn und mir zu reden, weil Sie offenkundig Angst vor den Reaktionen der Opposition haben. Außerdem können Sie uns dann die Worte im Munde herumdrehen. Das ist heute wieder einmal geschehen.

(Beifall bei der FDP)

Es ist nicht hinzunehmen, dass Legendenbildung betrieben wird, insbesondere was die Frage der Biogasnutzung angeht. Meine Bemerkung, dass es ökologisch unsinnig ist, Biogas nur in KWK-Anlagen einsetzen zu dürfen, während das fossile Erdgas in Gasheizungen verbrannt werden darf,

(Ulrich Kelber [SPD]: Das steht im Gesetz! Lesen Sie es einmal!)

dass der umgekehrte Fall aber auch kein ökologischer Vorteil wäre, bezog sich auf Biogasanlagen, bei denen beispielsweise vorher Gülle und organische Reststoffe eingesetzt worden sind. Es ging nicht darum, Palmöl zu Heizzwecken in den Tank eines Einfamilienhauses füllen zu wollen, wie Sie es uns vorgeworfen haben.

(Ulrich Kelber [SPD]: Doch!)

Das ist unredlich. Dies hat die FDP niemals gefordert.

(Ulrich Kelber [SPD]: Doch!)

Wir sind darüber hinaus der Meinung, dass die Nachhaltigkeitsverordnung, die Sie vorbereiten wollen, ein stumpfes Schwert ist. Die Nachweise, die Sie beim Palmöl anerkennen wollen, stammen aus Ländern, in denen Korruption herrscht und in denen von Good Governance keine Rede sein kann. Insofern machen Sie dem deutschen Volk etwas vor, wenn Sie feststellen, dass Ihre Nachhaltigkeitsverordnung dazu beiträgt, den Regenwald zu schützen. Das wird nicht der Fall sein. Deswegen sind wir gerade bei Neuanlagen dafür, dass Blockheizkraftwerke nicht mit Palmöl betrieben werden dürfen.

(Beifall bei der FDP)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Herr Minister, die Kollegin Bärbel Höhn hat sich noch zu einer Kurzintervention gemeldet. Würden Sie beide Kurzinterventionen zusammen beantworten? - Ich danke Ihnen.

Frau Höhn, Sie haben das Wort.

Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Minister, Sie haben mir eben vorgeworfen, ich sei eine professionelle Anscheinserweckerin. Ich muss ehrlich sagen: Sie sind ein professioneller Ankündiger. Insofern müssen Sie sich damit auseinandersetzen, dass wir überprüfen, ob Sie Ihre Ankündigungen auch umsetzen.

Im Meseberg-Paket hatten Sie vor, im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bei Altbausanierungen eine Nutzungspflicht von 10 Prozent erneuerbarer Energien einzuführen. In diesem wichtigen Punkt ist es jetzt zu einer Änderung gekommen, indem Sie von den 10 Prozent Abstand genommen haben. Ist das richtig? Ja oder nein?

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Herr Minister, jetzt haben Sie die Möglichkeit, zu antworten.

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Frau Kollegin Höhn, in Meseberg haben wir damals beschlossen, keine zusätzlichen Fördermittel für die Altbausanierung aufzubringen; wir wollten das sozusagen ordnungsrechtlich regeln. Dann haben wir festgestellt, dass wir bei einem riesigen bürokratischen Aufwand den Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch in Altbauten nur um rund 1 Prozent steigern würden. Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen. Bei einer Altbausanierung - diese liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Kessel ausgetauscht und zwei oder drei andere Maßnahmen durchgeführt werden - war eine Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme vorgesehen. Wir sind davon ausgegangen, dass jemand, der diese Verpflichtung umgehen will, die geplanten Maßnahmen auf zwei Jahre aufteilen würde. Dann hätten wir keine Chance gehabt, ihn zur Nutzung von erneuerbarer Wärme zu zwingen.

Des Weiteren hätten nach der vorgesehenen Regelung bis zum 31. Dezember 2008 alle, die eine Altbausanierung durchgeführt hätten, Fördermittel bekommen; ab dem 1. Januar 2009 hätten wir aber unter Hinweis auf die dann geltenden ordnungsrechtlichen Vorgaben die Förderung wieder eingestellt. Das hätte kein Mensch verstanden.

Deswegen haben wir unser Vorhaben geändert. Wir haben auf die Vorschrift in Bezug auf die Altbauten verzichtet; dafür erhöhen wir aber massiv die Fördermittel. Ich bin sicher, dass den Bürgerinnen und Bürgern damit weit mehr geholfen ist als mit ordnungsrechtlichen Vorgaben, die man nicht vollziehen kann, weil ihnen jeder entgehen kann, und mit denen wir den Menschen auch noch die Möglichkeit nehmen, staatliche Fördermittel zu bekommen. Ich bin sicher, dass das der klügere Weg ist.

Wir sind klüger geworden. Sie werden es vielleicht auch noch, Frau Kollegin Höhn.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Herr Kauch, Sie haben sich darüber beschwert, dass ich nach Ihnen geredet habe. Das ist gelegentlich notwendig, wenn man vermeiden will, dass im Bundestag unwidersprochen Ausführungen gemacht werden, die mit dem Thema, über das wir diskutieren, relativ wenig zu tun haben.

Sie haben ein Beispiel angeführt. Sie können auch nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Biogas einsetzen, und zwar in Verbindung mit einer hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Wenn Sie das kritisieren, dann bleibt nur eine Alternative, die wir ausdrücklich nicht wollen, nämlich die reine Beimischung von Biogas oder Bioöl. Das haben Sie in Bezug auf die Mineralölhändler gefordert.

Wir wollen das nicht; denn es ist ineffizient. Wir wollen den Einsatz von Biogas an die Kraft-Wärme-Kopplung binden. Wir wollen die vorhandenen Probleme im Zusammenhang mit der Biomasse nicht dadurch verschärfen, dass diese ineffizient verbrannt wird.

Das ist die Antwort auf Ihre Frage. Es macht durchaus Sinn, gelegentlich erst einmal Ihre Ausführungen zu verfolgen und anschließend darauf hinzuweisen, dass das nur begrenzt etwas mit der Realität gemein hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch zwei Redner. Ich bitte, den Rednern zuzuhören und die Gespräche vielleicht außerhalb des Saales fortzusetzen.

Ich gebe das Wort dem Kollegen Dr. Georg Nüßlein, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Herr Kauch, Angst vor der Opposition und speziell vor der FDP muss an dieser Stelle niemand haben; denn Ihre Reaktionen sind so reflexartig, dass wir sie alle schon kennen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

In steter Regelmäßigkeit bieten Sie uns ein Quotenmodell als Ersatz für das EEG und nun auch für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz an, weil es viel besser sei. Wenn Sie sich damit ernsthaft befassten, könnten Sie im europäischen Vergleich sehen: Der Ausbau läuft überall dort besser, wo es ähnliche Modelle wie das unsrige gibt. Vor allem sind die erneuerbaren Energien dort sehr viel günstiger, wo es Einspeisegesetze gibt, als dort, wo es Quoten gibt. Für mich ist entscheidend: Sie lieferten mit einem Quotenmodell den großen Konzernen das Thema erneuerbare Energien frei Haus.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Landwirtschaft und der Mittelstand kommen bei Ihnen gar nicht vor. Dabei gerieren Sie sich sonst als Verfechter des Mittelstandes. Ich bitte Sie, darüber ernsthaft nachzudenken.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Scheinverfechter!)

Herr Hill, Sie haben von den Kettenhunden der Atomlobby gesprochen. Abgesehen von der Wortwahl, hat niemand außer Ihnen über die Kernenergie geredet. Wir wollen das an dieser Stelle auch nicht vertiefen. Aber eines ist wahr: Wir von der Union stehen hinter dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien - so steht es im Gesetz - auf mindestens 30 Prozent auszubauen. Somit bleiben 70 Prozent übrig.

(Ulrich Kelber [SPD]: Höchstens 70 Prozent!)

Darüber, wie dieser Strombedarf gedeckt werden soll, müssen wir irgendwann im Deutschen Bundestag mit Vernunft und Augenmaß diskutieren. Dann spielt die Kernenergie sicherlich wieder eine Rolle.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Debatte müssen wir aber an anderer Stelle vertiefen.

Zur Fotovoltaik. Sie haben kritisiert, dass es bei uns eine Diskussion darüber gab, wie die Degression und die Vergütung der Fotovoltaik ausgestaltet werden sollen. Ich sage Ihnen offen: Diese Diskussion ist notwendig.

(Hans-Kurt Hill [DIE LINKE]: Und sie ist immer noch im Gange!)

Niemand von uns kennt die Erfahrungswerte und damit die Kostendegressionsmöglichkeiten der Unternehmen, die in diesem innovativen Bereich tätig sind. Aber es muss uns darum gehen, die Vergütungssysteme so auszugestalten, dass sie das Ganze möglichst präzise abbilden, um die Unternehmen zu Innovationen anzuhalten und sicherzustellen, dass Kostensenkungspotenziale weitergegeben werden.

(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie es nicht kennen, wie wollen Sie es dann genau machen?)

Deshalb haben wir diese Diskussion zu Recht geführt. Wir sind am Ende zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen. Wir führen die Degression nicht mit Schwung zurück und schauen dann, wer übrig bleibt, sondern wir gestalten das Ganze ausgewogen, verlässlich und planbar, sodass die Unternehmen wissen, wohin die Reise geht.

(Hans-Kurt Hill [DIE LINKE]: Dafür haben Sie aber lange gebraucht! Sehr lange!)

- Eine Diskussion, die lange währt, wird am Ende gut. Sie sollten manchmal ein bisschen länger abwägen, bevor Sie hier etwas vortragen, Herr Hill.

(Hans-Kurt Hill [DIE LINKE]: Sie wissen ja, wann das Gesetz vorgelegt wurde!)

Die Fotovoltaikbranche ist aufgefordert, die Diskussion ernst zu nehmen. Sie sollte vorangehen und so dafür sorgen, dass wir die kommenden Diskussionen, die es bei zukünftigen Novellierungen des EEG geben wird, bestehen können. Um das Ganze qualifiziert nachprüfen zu können, schaffen wir nun ein Anlagenregister, das für mehr Transparenz sorgen wird, sodass man sehen kann, wie sich die Branche entwickelt. Das halte ich für ganz entscheidend.

Frau Höhn, lassen Sie mich etwas zu Ihrer pauschalen Kritik im Zusammenhang mit dem Thema Biomasse sagen. Sie sprechen von Maismonokulturen. Liebe Frau Höhn, wenn ich mich recht erinnere, waren Sie einmal Landwirtschaftsministerin. Sie sollten daher wissen, was man unter guter fachlicher Praxis versteht. Dass Maismonokulturen dem entgegenstehen, wissen Sie doch selbstverständlich. Deshalb bitte ich Sie, bei Wahrheit und Klarheit zu bleiben und nicht solche Behauptungen aufzustellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie schaden einer Branche, die - Gott sei Dank - sehr landwirtschaftlich geprägt ist. Bei alledem, was wir bei den Vergütungssystemen getan haben - angefangen vom Güllebonus über die Überarbeitung der Positiv/Negativ-Liste bis hin zur Gewichtung der Grundvergütung im Vergleich zum Nawaro-Bonus -, war unser Ziel, die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber den großen Playern in diesem Bereich zu sichern und zu erhalten. Ich glaube, das ist ein hehres Ziel, das in weiten Teilen strukturpolitisch so vertreten werden muss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Marko Mühlstein, SPD-Fraktion.

Marko Mühlstein (SPD):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein historischer Tag für die deutsche Energiepolitik. Mit der zweiten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes stellen wir einen Tag nach dem Weltumwelttag die Weichen für einen nachhaltigen Energiemix. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - das kann man an der Stelle sagen - ist eine einmalige Erfolgsstory. Heute haben die erneuerbaren Energien im Strombereich bereits einen Anteil von 15 Prozent. Das heißt, bei der morgigen Eröffnung der Fußballeuropameisterschaft wird jedes siebente Fernsehgerät mit erneuerbaren Energien funktionieren.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir unser Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln, erreichen werden, dann wird bereits bei der Europameisterschaft im Jahr 2020 jedes dritte TV-Gerät mit erneuerbaren Energien laufen.

(Beifall bei der SPD)

Bei der Beratung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz standen wir - das ist bekannt - vor zahlreichen Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Solarenergie, im Bereich der Windenergie und ganz besonders im Bereich der Bioenergie. Dort haben wir - darauf möchte ich detaillierter eingehen - gute Regelungen gefunden, um vor allem eine verstärkte Nutzung der Wärmeenergie bei Biogasanlagen zu ermöglichen und den 3 800 bestehenden Biogasanlagen eine wirkliche Zukunft zu geben. Die Diskussion über die Lebensmittelkonkurrenz im Bereich der Bioenergie hat uns in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv beschäftigt. Ich denke, dass wir eine gute Balance zwischen der energetischen Nutzung von Agrarrohstoffen und der von vielfach anfallenden Reststoffen hergestellt haben.

Ich komme aus Sachsen-Anhalt, einem Bundesland, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien fest mit der Schaffung von über 10 000 Arbeitsplätzen verbunden wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich bin mir sehr sicher, dass diese wirkliche Wachstumsbranche der letzten Jahre durch die Maßnahmen, die wir mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz getroffen haben, weitere Impulse erhält. Ich möchte mich sehr herzlich bei meinen Kollegen Dirk Becker und Ulrich Kelber für das Engagement und die intensive Zusammenarbeit bedanken, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU. Ich denke, das waren spannende, aber auch erfolgreiche Wochen der Beratung.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Diese Gesetze - das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - sind die einzig richtige Antwort auf die Herausforderungen des Klimaschutzes, sie führen zu Energieeffizienz und sorgen für eine nachhaltige Energieversorgung. Ich freue mich, dass wir es geschafft haben, die CDU/CSU auf die richtige Seite zu bekommen. Mithilfe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes werden wir die energiepolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre meistern, genau wie unsere Fußballnationalmannschaft die Europameisterschaft 2008 meistern wird. Wir legen heute mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz den Ball auf den Elfmeterpunkt. Nun muss die Branche der erneuerbaren Energien ihn verwandeln. Beiden wünsche ich maximale Erfolge mit neuer Energie.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Ich schließe die Aussprache.

Bevor wir zu den Abstimmungen kommen, weise ich darauf hin, dass wir nach der namentlichen Abstimmung noch etliche strittige Abstimmungen durchführen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften. Mir liegen einige Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung vor.1 Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt unter Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/9477, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 16/8148 und 16/8393 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Linken, der SPD und der CDU/CSU bei Enthaltung der Grünen und Gegenstimmen der FDP angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf auf Verlangen der FDP namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. - Sind alle Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung.

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben. *)

Ich setze die Abstimmungen fort und bitte die Kolleginnen und Kollegen wirklich, die Plätze einzunehmen. Wenn Sie dies nicht tun, ist es für mich hier oben sehr schwierig, die Mehrheiten festzustellen.

Tagesordnungspunkt 32 a. Die Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD haben beantragt, die Entschließung unter Ziffer II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Drucksache 16/9477 zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie gemäß § 82 Abs. 3 der Geschäftsordnung zurückzuverweisen. Mitberatungen durch andere Ausschüsse sind nicht mehr vorgesehen. Wer stimmt für die von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beantragte Zurückverweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag auf Zurückverweisung ist bei Gegenstimmen der Grünen mit den Stimmen des Hauses im Übrigen angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt für den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/9511? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Gegenstimmen der Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 32 b: Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt unter Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/9476, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 16/8149 und 16/8395 in der Ausschussfassung anzunehmen.

Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen der Opposition angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Beratung mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen der Opposition angenommen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben beantragt, die Entschließung unter Ziffer II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Drucksache 16/9476 zur Beratung an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zurückzuverweisen. Mitberatungen durch andere Ausschüsse sind nicht mehr vorgesehen. Wer stimmt für die von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD beantragte Zurückverweisung an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag auf Zurückverweisung ist bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen des Hauses im Übrigen angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke. Wer stimmt für den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/9488? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und Gegenstimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 32 c: Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9429 mit dem Titel: "Klimafreundlich Heizen mit erneuerbaren Energien - Das Wärmegesetz zum Motor für Klimaschutz, Innovation und Wirtschaftswachstum machen". Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist bei Gegenstimmen der Grünen mit den Stimmen des Hauses im Übrigen abgelehnt.

Zusatzpunkt 6: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel: "Per-spektiven für eine sektorale Ausweitung des Emissionshandels sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor". Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/7387, den Antrag der FDP auf Drucksache 16/5610 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der FDP und Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.

Zusatzpunkt 7: Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/8408 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

 


Endgültiges Ergebnis

Abgegebene Stimmen: 522;

davon

ja: 413

nein: 52

enthalten: 57

 

Ja

 

CDU/CSU

Ulrich Adam

Peter Albach

Peter Altmaier

Dorothee Bär

Thomas Bareiß

Norbert Barthle

Dr. Wolf Bauer

Günter Baumann

Veronika Bellmann

Dr. Christoph Bergner

Otto Bernhardt

Clemens Binninger

Peter Bleser

Dr. Maria Böhmer

Wolfgang Börnsen (Bönstrup)

Wolfgang Bosbach

Klaus Brähmig

Michael Brand

Helmut Brandt

Dr. Ralf Brauksiepe

Monika Brüning

Georg Brunnhuber

Cajus Caesar

Gitta Connemann

Hubert Deittert

Thomas Dörflinger

Marie-Luise Dött

Maria Eichhorn

Dr. Stephan Eisel

Anke Eymer (Lübeck)

Ilse Falk

Dr. Hans Georg Faust

Enak Ferlemann

Ingrid Fischbach

Hartwig Fischer (Göttingen)

Dr. Maria Flachsbarth

Klaus-Peter Flosbach

Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)

Jochen-Konrad Fromme

Hans-Joachim Fuchtel

Dr. Jürgen Gehb

Norbert Geis

Eberhard Gienger

Ralf Göbel

Josef Göppel

Peter Götz

Dr. Wolfgang Götzer

Reinhard Grindel

Hermann Gröhe

Michael Grosse-Brömer

Markus Grübel

Manfred Grund

Monika Grütters

Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

Olav Gutting

Holger Haibach

Ursula Heinen

Uda Carmen Freia Heller

Michael Hennrich

Jürgen Herrmann

Bernd Heynemann

Ernst Hinsken

Peter Hintze

Christian Hirte

Klaus Hofbauer

Franz-Josef Holzenkamp

Joachim Hörster

Anette Hübinger

Hubert Hüppe

Dr. Peter Jahr

Dr. Hans-Heinrich Jordan

Andreas Jung (Konstanz)

Dr. Franz Josef Jung

Bartholomäus Kalb

Hans-Werner Kammer

Steffen Kampeter

Alois Karl

Bernhard Kaster

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

Volker Kauder

Jürgen Klimke

Julia Klöckner

Jens Koeppen

Kristina Köhler (Wiesbaden)

Manfred Kolbe

Norbert Königshofen

Dr. Rolf Koschorrek

Hartmut Koschyk

Thomas Kossendey

Gunther Krichbaum

Dr. Martina Krogmann

Dr. Hermann Kues

Dr. Karl Lamers (Heidelberg)

Dr. Norbert Lammert

Helmut Lamp

Katharina Landgraf

Dr. Max Lehmer

Paul Lehrieder

Eduard Lintner

Dr. Michael Luther

Stephan Mayer (Altötting)

Wolfgang Meckelburg

Dr. Michael Meister

Dr. Angela Merkel

Laurenz Meyer (Hamm)

Maria Michalk

Dr. h. c. Hans Michelbach

Dr. Eva Möllring

Marlene Mortler

Carsten Müller (Braunschweig)

Stefan Müller (Erlangen)

Dr. Gerd Müller

Hildegard Müller

Bernd Neumann (Bremen)

Dr. Georg Nüßlein

Eduard Oswald

Ulrich Petzold

Dr. Joachim Pfeiffer

Sibylle Pfeiffer

Beatrix Philipp

Ronald Pofalla

Ruprecht Polenz

Daniela Raab

Hans Raidel

Dr. Peter Ramsauer

Eckhardt Rehberg

Katherina Reiche (Potsdam)

Klaus Riegert

Dr. Heinz Riesenhuber

Franz Romer

Johannes Röring

Dr. Norbert Röttgen

Dr. Christian Ruck

Albert Rupprecht (Weiden)

Peter Rzepka

Anita Schäfer (Saalstadt)

Hermann-Josef Scharf

Hartmut Schauerte

Dr. Annette Schavan

Dr. Andreas Scheuer

Karl Schiewerling

Norbert Schindler

Georg Schirmbeck

Bernd Schmidbauer

Christian Schmidt (Fürth)

Andreas Schmidt (Mülheim)

Ingo Schmitt (Berlin)

Dr. Andreas Schockenhoff

Dr. Ole Schröder

Bernhard Schulte-Drüggelte

Uwe Schummer

Wilhelm Josef Sebastian

Horst Seehofer

Kurt Segner

Bernd Siebert

Thomas Silberhorn

Johannes Singhammer

Jens Spahn

Christian Freiherr von Stetten

Gero Storjohann

Andreas Storm

Max Straubinger

Thomas Strobl (Heilbronn)

Michael Stübgen

Hans Peter Thul

Antje Tillmann

Dr. Hans-Peter Uhl

Arnold Vaatz

Volkmar Uwe Vogel

Andrea Astrid Voßhoff

Gerhard Wächter

Marco Wanderwitz

Marcus Weinberg

Peter Weiß (Emmendingen)

Gerald Weiß (Groß-Gerau)

Ingo Wellenreuther

Karl-Georg Wellmann

Anette Widmann-Mauz

Elisabeth Winkelmeier-Becker

Dagmar Wöhrl

Wolfgang Zöller

 

SPD

Gregor Amann

Niels Annen

Ingrid Arndt-Brauer

Rainer Arnold

Ernst Bahr (Neuruppin)

Doris Barnett

Dr. Hans-Peter Bartels

Klaus Barthel

Sören Bartol

Sabine Bätzing

Dirk Becker

Uwe Beckmeyer

Dr. Axel Berg

Ute Berg

Petra Bierwirth

Lothar Binding (Heidelberg)

Volker Blumentritt

Kurt Bodewig

Clemens Bollen

Gerd Bollmann

Dr. Gerhard Botz

Klaus Brandner

Bernhard Brinkmann (Hildesheim)

Edelgard Bulmahn

Ulla Burchardt

Martin Burkert

Dr. Michael Bürsch

Christian Carstensen

Dr. Peter Danckert

Dr. Herta Däubler-Gmelin

Karl Diller

Dr. Carl-Christian Dressel

Elvira Drobinski-Weiß

Garrelt Duin

Detlef Dzembritzki

Sebastian Edathy

Siegmund Ehrmann

Petra Ernstberger

Karin Evers-Meyer

Elke Ferner

Gabriele Fograscher

Rainer Fornahl

Gabriele Frechen

Sigmar Gabriel

Martin Gerster

Iris Gleicke

Günter Gloser

Renate Gradistanac

Angelika Graf (Rosenheim)

Dieter Grasedieck

Kerstin Griese

Gabriele Groneberg

Achim Großmann

Wolfgang Grotthaus

Wolfgang Gunkel

Hans-Joachim Hacker

Bettina Hagedorn

Klaus Hagemann

Alfred Hartenbach

Michael Hartmann (Wackernheim)

Nina Hauer

Hubertus Heil

Dr. Reinhold Hemker

Dr. Barbara Hendricks

Gustav Herzog

Petra Heß

Gabriele Hiller-Ohm

Stephan Hilsberg

Petra Hinz (Essen)

Gerd Höfer

Iris Hoffmann (Wismar)

Frank Hofmann (Volkach)

Eike Hovermann

Klaas Hübner

Christel Humme

Lothar Ibrügger

Brunhilde Irber

Johannes Jung (Karlsruhe)

Josip Juratovic

Johannes Kahrs

Ulrich Kasparick

Dr. h. c. Susanne Kastner

Ulrich Kelber

Christian Kleiminger

Hans-Ulrich Klose

Astrid Klug

Dr. Bärbel Kofler

Walter Kolbow

Fritz Rudolf Körper

Karin Kortmann

Rolf Kramer

Anette Kramme

Ernst Kranz

Nicolette Kressl

Volker Kröning

Angelika Krüger-Leißner

Dr. Hans-Ulrich Krüger

Jürgen Kucharczyk

Ute Kumpf

Christine Lambrecht

Christian Lange (Backnang)

Dr. Karl Lauterbach

Waltraud Lehn

Helga Lopez

Gabriele Lösekrug-Möller

Dirk Manzewski

Lothar Mark

Caren Marks

Katja Mast

Petra Merkel (Berlin)

Ulrike Merten

Dr. Matthias Miersch

Ursula Mogg

Marko Mühlstein

Detlef Müller (Chemnitz)

Michael Müller (Düsseldorf)

Gesine Multhaupt

Dr. Rolf Mützenich

Andrea Nahles

Thomas Oppermann

Holger Ortel

Heinz Paula

Johannes Pflug

Joachim Poß

Christoph Pries

Dr. Wilhelm Priesmeier

Florian Pronold

Mechthild Rawert

Maik Reichel

Gerold Reichenbach

Dr. Carola Reimann

Christel Riemann-Hanewinckel

Walter Riester

Sönke Rix

RenÈ Röspel

Dr. Ernst Dieter Rossmann

Karin Roth (Esslingen)

Michael Roth (Heringen)

Ortwin Runde

Anton Schaaf

Axel Schäfer (Bochum)

Bernd Scheelen

Marianne Schieder

Otto Schily

Ulla Schmidt (Aachen)

Silvia Schmidt (Eisleben)

Heinz Schmitt (Landau)

Carsten Schneider (Erfurt)

Ottmar Schreiner

Reinhard Schultz (Everswinkel)

Swen Schulz (Spandau)

Ewald Schurer

Frank Schwabe

Dr. Angelica Schwall-Düren

Dr. Martin Schwanholz

Rolf Schwanitz

Rita Schwarzelühr-Sutter

Wolfgang Spanier

Jörg-Otto Spiller

Dr. Ditmar Staffelt

Dieter Steinecke

Ludwig Stiegler

Rolf Stöckel

Dr. Peter Struck

Joachim Stünker

Dr. Rainer Tabillion

Jörg Tauss

Dr. h. c. Wolfgang Thierse

Jörn Thießen

Franz Thönnes

Rüdiger Veit

Simone Violka

Jörg Vogelsänger

Dr. Marlies Volkmer

Hedi Wegener

Andreas Weigel

Petra Weis

Gunter Weißgerber

Gert Weisskirchen (Wiesloch)

Dr. Rainer Wend

Lydia Westrich

Dr. Margrit Wetzel

Andrea Wicklein

Heidemarie Wieczorek-Zeul

Engelbert Wistuba

Dr. Wolfgang Wodarg

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)

Heidi Wright

Uta Zapf

Manfred Zöllmer

 

DIE LINKE

Karin Binder

Dr. Lothar Bisky

Heidrun Bluhm

Eva Bulling-Schröter

Dr. Martina Bunge

Roland Claus

Dr. Diether Dehm

Werner Dreibus

Dr. Dagmar Enkelmann

Klaus Ernst

Wolfgang Gehrcke

Dr. Gregor Gysi

Lutz Heilmann

Hans-Kurt Hill

Dr. Barbara Höll

Dr. Lukrezia Jochimsen

Dr. Hakki Keskin

Monika Knoche

Jan Korte

Katrin Kunert

Ulla Lötzer

Dr. Gesine Lötzsch

Ulrich Maurer

DorothÈe Menzner

Kornelia Möller

Kersten Naumann

Wolfgang Neökovic

Petra Pau

Bodo Ramelow

Elke Reinke

Paul Schäfer (Köln)

Volker Schneider (Saarbrücken)

Dr. Herbert Schui

Dr. Ilja Seifert

Dr. Petra Sitte

Frank Spieth

Dr. Kirsten Tackmann

Dr. Axel Troost

Alexander Ulrich

Jörn Wunderlich

Sabine Zimmermann

 

fraktionslos

Gert Winkelmeier

 

Nein

 

CDU/CSU

Leo Dautzenberg

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)

Erich G. Fritz

Dr. Michael Fuchs

Susanne Jaffke-Witt

Dr. Klaus W. Lippold

Philipp Mißfelder

Franz Obermeier

Peter Rauen

Kai Wegner

Willi Zylajew

 

FDP

Jens Ackermann

Christian Ahrendt

Daniel Bahr (Münster)

Angelika Brunkhorst

Ernst Burgbacher

Patrick Döring

Jörg van Essen

Otto Fricke

Paul K. Friedhoff

Horst Friedrich (Bayreuth)

Dr. Edmund Peter Geisen

Dr. Christel Happach-Kasan

Heinz-Peter Haustein

Elke Hoff

Birgit Homburger

Dr. Werner Hoyer

Michael Kauch

Dr. Heinrich L. Kolb

Hellmut Königshaus

Gudrun Kopp

Heinz Lanfermann

Sibylle Laurischk

Harald Leibrecht

Ina Lenke

Michael Link (Heilbronn)

Markus Löning

Patrick Meinhardt

Jan Mücke

Burkhardt Müller-Sönksen

Dirk Niebel

Detlef Parr

Gisela Piltz

Frank Schäffler

Dr. Konrad Schily

Dr. Rainer Stinner

Florian Toncar

Christoph Waitz

Dr. Guido Westerwelle

Dr. Claudia Winterstein

Dr. Volker Wissing

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

 

Enthalten

 

CDU/CSU

Renate Blank

Andreas G. Lämmel

 

FDP

Uwe Barth

Mechthild Dyckmans

Miriam Gruß

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Horst Meierhofer

Cornelia Pieper

Jörg Rohde

Marina Schuster

Dr. Max Stadler

Martin Zeil

 

DIE LINKE

Hüseyin-Kenan Aydin

Sevim Dagdelen

Ulla Jelpke

Dr. Norman Paech

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kerstin Andreae

Birgitt Bender

Alexander Bonde

Ekin Deligöz

Dr. Thea Dückert

Dr. Uschi Eid

Hans Josef Fell

Kai Gehring

Britta Haßelmann

Winfried Hermann

Peter Hettlich

Priska Hinz (Herborn)

Ulrike Höfken

Dr. Anton Hofreiter

Bärbel Höhn

Ute Koczy

Sylvia Kotting-Uhl

Fritz Kuhn

Renate Künast

Undine Kurth (Quedlinburg)

Markus Kurth

Monika Lazar

Anna Lührmann

Nicole Maisch

Jerzy Montag

Kerstin Müller (Köln)

Winfried Nachtwei

Omid Nouripour

Claudia Roth (Augsburg)

Krista Sager

Manuel Sarrazin

Christine Scheel

Dr. Gerhard Schick

Rainder Steenblock

Silke Stokar von Neuforn

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn

Hans-Christian Ströbele

Dr. Harald Terpe

Jürgen Trittin

Wolfgang Wieland

Josef Philip Winkler


Anlage 2

Erklärungen nach § 31 GO

zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Tagesordnungspunkt 32 a)

Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Die Bundestagsfraktion der Linken stimmt der EEG-Novelle im Ganzen zu, weil das Gesetz eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen den Klimawandel und zur Schonung natürlicher Ressourcen ist und die Grundrichtung der Novelle stimmt.

Dass wir nicht in allen Details übereinstimmen, hat schon mein Kollege Hans-Kurt Hill dargelegt. Ich möchte aber noch einmal hervorheben, dass wir es für unverantwortlich halten, dass die energetische Nutzung von Palmöl weiterhin über das EEG gefördert wird. Daran ändern die geplanten sogenannten Nachhaltigkeitskriterien nichts. Durch die indirekten Verdrängungseffekte des zusätzlichen Nachfragesogs und durch Korruption werden diese nicht wirksam anzuwenden sein. Soziale Standards sind ohnehin nicht vorgesehen.

Des Weiteren möchte ich meine Auffassung darüber zum Ausdruck bringen, dass die erhöhte Förderung der kleinen Wasserkraft bis 5 Megawatt ökologisch kontraproduktiv ist.

In Bayern werden 92 Prozent des von 4 250 Wasserkraftanlagen erzeugten Stroms durch lediglich 5 Prozent dieser Anlagen produziert. Die restlichen über 4 000 - mit weniger als 1 Megawatt - erzeugen also gerade mal 8 Prozent.

Der Preis für den wenig ertragreichen Ausbau der kleinen Wasserkraft ist eine weitere Verbauung unserer Flüsse. Dabei geht es nicht nur um wandernde Fische, wie die Aale, die insbesondere beim Abstieg vielfach zerschreddert werden, weil dort Fischtreppen nichts nützen. Es geht auch um den verschlechterten Geschiebetransport, um Verschlammung und um die fehlende oder stark veränderte Hydrodynamik der Gewässer infolge von Querbauwerken.

Zusammengefasst sehe ich bei der Abwägung der Umweltkosten mit dem Umweltnutzen keinen Grund dafür, den Ausbau der kleinen Wasserkraft zusätzlich zu forcieren.

Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Die Herausforderungen des weltweiten Klimawandels sind auf das Engste mit der Frage verknüpft, wie unter den Bedingungen einer weltweit steigenden Energienachfrage in Zukunft die Versorgungssicherheit zu wirtschaftlichen Preisen gewährleistet und so insgesamt eine nachhaltige Energieversorgung verwirklicht werden kann. Leitschnur bleibt das Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Das klimapolitisch Notwendige kann und muss so ausgestaltet werden, dass es auch energiepolitisch sinnvoll ist und Wachstum und Beschäftigung Rechnung trägt. Gleichzeitig benötigen Verbraucher im privaten Sektor und in der Wirtschaft kosteneffiziente Lösungen.

Die Förderung der erneuerbaren Energieträger durch Einspeisevergütungen soll sich deshalb danach ausrichten, wie die klimapolitischen Ziele auch unter ökonomischen Aspekten am effizientesten und effektivsten erreicht werden können. Dies bedeutet, dort und nur in dem Maße Fördervergütungen einzusetzen, wo CO2 am wirksamsten vermieden wird und wo technologische Innovationen zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für die Fotovoltaik, bei der die CO2-Vermeidungskosten je nach den zugrunde gelegten Basisdaten zwischen 450 und fast 2 000 Euro pro Tonne und damit um ein Vielfaches höher als bei anderen Maßnahmen liegen.

Ich unterstütze die Ziele des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur CO2-Minderung und zur Erreichung eines höheren Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung nachdrücklich. Auch begrüße ich, dass in den parlamentarischen Beratungen auf Drängen der CDU/CSU stärkere Degressionsschritte und eine qualifizierte Evaluationsklausel für die Fotovoltaik erreicht werden konnten. Die Differenzkosten der Förderung von Solarstrom stehen nach Ansicht vieler unabhängiger Experten allerdings auch mit diesen Verbesserungen in keinem angemessenen Verhältnis zu seinem Anteil an der Stromerzeugung. Die beabsichtigte Förderung der Fotovoltaik ist demnach klimapolitisch kaum zu begründen und auch industrie- und technologiepolitisch in der vorgesehenen Höhe nicht notwendig, denn die deutsche Solarindustrie hat inzwischen eine hohe Dynamik entfaltet. Wachsende Exportquoten und hohe Gewinnmargen zeigen, dass die Solarindustrie nach jahrelanger Förderung auch ohne hohe Subventionen konkurrenzfähig sein kann.

Gerade für Bezieher niedriger Einkommen, Transferempfänger und Familien, aber zunehmend auch für viele Kleinbetriebe beansprucht Strom einen wesentlichen und ständig wachsenden Anteil des verfügbaren Haushaltsbudgets bzw. der laufenden betrieblichen Fixkosten. Sozialverträgliche und bezahlbare Energiepreise sind für mich eine zentrale Herausforderung verantwortungsvoller Politik. Ich bedauere deshalb, dass die Fraktion der SPD in den parlamentarischen Beratungen nicht bereit war, diesem Anliegen ausreichend Rechnung zu tragen.

Weil meine großen Sorgen darüber, welche Belastungen mit diesem Gesetzentwurf für private Haushalte und Kleinbetriebe mittel- bis langfristig verbunden sein werden, nicht ausgeräumt werden konnten, kann ich ihm heute nicht zustimmen.

Dr. Peter Jahr (CDU/CSU): Dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und damit zusammenhängender Vorschriften kann ich nur unter Vorbehalt zustimmen.

Ich bekenne mich zu den Zielen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung (IEKP) für den zukünftigen Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung und zur Grundstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Schon das gegenwärtige EEG leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von CO2-Emissionen, zu mehr Energiesicherheit durch mehr heimische Energieversorgung, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zukunftsträchtiger Industriestrukturen. Gleichzeitig müssen sich jedoch die Kosten für Industrie und Privathaushalte im Rahmen halten.

Ziel der EEG-Novelle ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromproduktion auf 30 Prozent bis 2020. Es ist uns in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner gelungen, die Direktvermarktung und die Markt- und Systemintegration zur Verbesserung der bedarfsgerechten Einspeisung zu verbessern. Gleichzeitig werden auf unsere Initiative hin Eigenvermarktung, Wälzungsmechanismus und virtuelle Kraftwerke zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. Aus meiner Sicht ist es das Ziel des EEG, Anlagenbetreibern temporär eine über dem Marktpreis liegende Vergütung zu gewähren, solange die erneuerbaren Energien noch nicht wettbewerbsfähig sind. Bei sinkenden Herstellungskosten müssen jedoch auch die Vergütungssätze angepasst werden, damit aus der Förderung keine Dauersubvention wird.

Die Differenzkosten für die erneuerbaren Energien, also die Kosten, die zusätzlich zum normalen Strompreis durch das EEG entstehen, betrugen im Jahr 2006 rund 3,5 Milliarden Euro. Für den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle hat das BMU trotz steigender Strompreise für konventionellen Strom, die in dem Konzept der Differenzkosten schon berücksichtigt sind, eine Erhöhung der Differenzkosten im Maximum auf 6,2 Milliarden Euro im Jahr 2015 prognostiziert.

Das Verhandlungsergebnis bei der Fotovoltaik bedeutet im Vergleich zum geltenden EEG zwar eine Absenkung der Förderung und geht auch über die Regierungsvorlage hinaus. Der Fassadenbonus wurde gestrichen und für die gesamte Solarförderung eine Deckelung erreicht. Allerdings wäre angesichts der sinkenden Herstellungskosten für Solarmodule in der Vergangenheit, angesichts der hohen Importquoten und des überproportional hohen Anteils, den die Fotovoltaik an den Differenzkosten ausmacht, eine noch stärkere Senkung der Fördersätze notwendig und ohne Schaden für die Branche und das Montagehandwerk möglich gewesen.

Schließlich hätte ich mir gewünscht, dass die EEG- und KWK-bedingten Netzkosten (Netzbetriebs- und Netzausbaukosten) allgemein, das heißt bundesweit umlagefähig ausgestaltet worden wären. Anderenfalls werden die Netzkunden in den Regelzonen mit einem hohen Produktionsanteil von erneuerbaren Energien, wie den neuen Bundesländern, deren Übertragungsnetzbetreiber für den EEG-bedingten Netzausbau verantwortlich sind, überproportional belastet. Schon seit Jahren sind die Strompreise in den ostdeutschen Bundesländern höher als in den westdeutschen Bundesländern. Im Rahmen des vom BMWi geplanten Netzausbaugesetzes muss dieser Punkt noch einmal zur Sprache gebracht werden.

Ich werde dem Gesetzentwurf trotz dieser Einwände zustimmen, da es der Union in den Verhandlungen gelungen ist, mehr marktwirtschaftliche Elemente in die EEG-Novelle einzubringen, und weil ich das Ziel des Klimaschutzes für übergeordnet wichtig halte.

Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Ich kann dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien nur unter Vorbehalt zustimmen.

Die von der Bundesregierung in Meseberg beschlossenen Klimaschutzziele trage ich voll mit. Diese sind nur durch den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen. Dass diese gefördert werden müssen, ist unstrittig.

Die im Gesetz festgelegten Höhen der Einspeisevergütungen bzw. die sich daraus ergebenden Differenzkosten sind kritisch zu hinterfragen. Weder im Gesetz noch in der Diskussion wurde transparent, wie sich die Einspeisevergütungen aus den Aufwendungen - Kosten - für die Erzeugung der erneuerbaren Energien ableiten. Bei Fotovoltaik sprechen Untersuchungen von Umsatzrenditen bei den Herstellern von bis zu 75 Prozent. Auch bei Windkraft - offshore und onshore - und Biogas sind erhebliche Mitnahmeeffekte zu befürchten.

Bei Fotovoltaikanlagen kommen mehr als 50 Prozent der Anlagen nicht aus Deutschland. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgen bereits heute Bauvoranfragen für den Bau von Fotovoltaikanlagen von zum Beispiel 40 Hektar auf nicht genutztem Ackerland. Dies führt zu einer "Versiegelung" der Flächen für die nächsten Jahrzehnte und ist aus meiner Sicht ökologisch nicht sinnvoll.

Die Förderung der erneuerbaren Energien wird voll auf die Stromkunden umgelegt. Wie hoch hierbei Industrie und Haushalte belastet werden, wird nicht offengelegt.

Kai Wegner (CDU/CSU): Vor dem Hintergrund des weltweiten Klimawandels ist die Realisierung einer umweltverträglichen Energieversorgung von großer Bedeutung. Es gilt dabei, die Energieversorgung künftiger Generationen unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes, ökologischer Ziele und gleichzeitigem wirtschaftlichen Wachstum sicherzustellen. Das bedeutet, das klimapolitisch Notwendige so auszugestalten, dass es energiepolitisch sinnvoll ist, Wachstum und Beschäftigung Rechnung trägt sowie die Verbraucher nicht über die Maßen belastet. Erreicht werden kann dies nur, wenn sich die von den Verbrauchern aufzubringenden Vergütungen danach orientieren, bei welchen erneuerbaren Energieträgern CO2 am wirksamsten vermieden werden kann und wo technologische Innovationen zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten führen.

Ich unterstütze ausdrücklich die Ziele des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Auch begrüße ich, dass es auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion gelungen ist, stärkere Degressionsschritte und eine qualifizierte Evaluationsklausel für die Fotovoltaik zu erreichen. Trotzdem stehen die Vergütungssätze für Solarenergie in keinem angemessenen Verhältnis zu seinem Anteil an der Stromerzeugung. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Umwelt werden über 40 Prozent der Förderung bis zum Jahr 2020 auf die Fotovoltaik entfallen, deren Anteil an der Stromerzeugung zu diesem Zeitpunkt aber nur bei maximal 2 Prozent liegen wird. Die beabsichtigte Förderung ist damit weder klimapolitisch noch aus industrie- oder technologiepolitischer Sicht begründbar. Denn auch aufgrund der hohen Dynamik, die die Solarindustrie mittlerweile entwickelt hat, ist die vorgesehene Förderung in dieser Höhe nicht mehr erforderlich und belastet damit in zunehmendem Maße die Verbraucher als auch die Unternehmen in unserem Land.

Da die Fraktion der SPD in den parlamentarischen Beratungen nicht bereit war, die Förderung der Fotovoltaik angemessen auszugestalten, und somit die daraus resultierenden finanziellen Belastungen vor allem für private Haushalte und Kleinbetriebe in Kauf genommen werden, kann ich dem vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen.

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Es ist bereits heute absehbar, dass die Novelle des EEG-Gesetzes einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten wird. Die maßvolle Anpassung der Vergütungssätze in fast allen Bereichen berücksichtigt die aktuelle Preisentwicklung auf den Rohstoffmärkten. Die Koalitionsparteien zeigen durch die Ausgestaltung des EEG-Gesetzes, dass sie einen verantwortungsvollen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben. Daher stimme ich dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu.

Als Entwicklungspolitiker kann ich es aber keinesfalls für gutheißen, dass wir mit dem EEG weiterhin den massenhaften Import von Palm- und Sojaöl zur Verstromung in Blockheizkraftwerken - BHKW - fördern und damit sehr negative Umwelt- und Sozialauswirkungen in Südostasien und Südamerika verursachen. In zahlreichen Anhörungen und Delegationsreisen nach Borneo konnte sich die Mehrzahl der Abgeordneten ein Bild darüber machen, welche verheerenden Folgen die Verwendung von Palm- und Sojaöl zur Strom- und Wärmeerzeugung in EEG-Anlagen hat.

Durch die Streichung des Satzes in "Anlage 2 (zu ß 27 Abs. 4 Nr. 2): Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen", III. Positivliste, Nr. 6: "Palmöl und Sojaöl, raffiniert und unraffiniert, sofern nachweislich die Anforderungen der Verordnung nach ß 64 Abs. 2 Nr. 1 eingehalten sind" in diesem Gesetz hätten wir einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der tropischen Regenwälder und ihrer einmaligen Artenvielfalt leisten können.

Nachhaltige Klimapolitik meint für mich eine dezentrale Erzeugung und Nutzung von Strom und Wärme. Unser Wille, fossile Energie zu sparen, kann nicht gleichzeitig Hunger und Artensterben in den armen Ländern dieser Welt bedeuten. Die Rodung von Regenwäldern und anderen natürlichen Ökosystemen für Palmöl-und Sojaplantagen setzt enorme Mengen an Kohlendioxid frei und schadet dem Weltklima, bedeutet Raubbau und die Verdrängung der lokalen Bevölkerung, bedroht das Überleben einzigartiger Tier- und Pflanzenarten wie Orang-Utan-Menschenaffen, gefährdet Mensch und Natur über den großflächigen Einsatz von Pestiziden und genetisch veränderten Organismen wie Gensoja.

Die fehlende ökologische und soziale Nachhaltigkeit dieser Plantagen ist mit den Zielen des EEG nicht vereinbar. Funktionierende Zertifizierungen gibt es aufgrund der schwierigen Verhältnisse in den Ländern des Südens nicht, und eine nachhaltige Produktion kann damit nicht gewährleistet werden. Eine diesem Problem gerecht werdende Regelung halte ich für unerlässlich und werde sie weiterhin einfordern.

 

Anlage 3

Erklärung nach § 31 GO

der Abgeordneten Günter Baumann, Klaus Brähmig, Manfred Kolbe und Arnold Vaatz (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Tagesordnungspunkt 32 a)

Dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und damit zusammenhängender Vorschriften kann ich nur unter Vorbehalt zustimmen.

Ich bekenne mich zu den Zielen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung, EKP, für den zukünftigen Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung und zur Grundstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG. Schon das gegenwärtige EEG leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von CO2-Emissionen, zu mehr Energiesicherheit durch mehr heimische Energieversorgung, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zukunftsträchtiger Industriestrukturen. Gleichzeitig müssen sich jedoch die Kosten für Industrie und Privathaushalte im Rahmen halten.

Ziel der EEG-Novelle ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromproduktion auf 30 Prozent bis 2020. Es ist uns in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner gelungen, die Direktvermarktung und die Markt- und Systemintegration zur Verbesserung der bedarfsgerechten Einspeisung zu verbessern. Gleichzeitig werden auf unsere Initiative hin Eigenvermarktung, Wälzungsmechanismus und virtuelle Kraftwerke zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. Aus meiner Sicht ist es das Ziel des EEG, Anlagenbetreibern temporär eine über dem Marktpreis liegende Vergütung zu gewähren, solange die erneuerbaren Energien noch nicht wettbewerbsfähig sind. Bei sinkenden Herstellungskosten müssen jedoch auch die Vergütungssätze angepasst werden, damit aus der Förderung keine Dauersubvention wird.

Die Differenzkosten für die erneuerbaren Energien, also die Kosten, die zusätzlich zum normalen Strompreis durch das EEG entstehen, betrugen im Jahr 2006 rund 3,5 Milliarden Euro. Für den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle hat das BML trotz steigender Strompreise für konventionellen Strom, die in dem Konzept der Differenzkosten schon berücksichtigt sind, eine Erhöhung der Differenzkosten im Maximum auf 6,2 Milliarden Euro im Jahr 2015 prognostiziert. Ich sehe es kritisch, dass in den parlamentarischen Beratungen die Vergütungssätze bei wesentlichen Energiearten, von der Solarenergie abgesehen, gegenüber dem Regierungsentwurf erhöht wurden, sodass die Differenzkosten nun noch höher ausfallen werden.

Das Verhandlungsergebnis bei der Fotovoltaik bedeutet im Vergleich zum geltenden EEG zwar eine Absenkung der Förderung und geht auch über die Regierungsvorlage hinaus. Der Fassadenbonus wurde gestrichen, und für die gesamte Solarförderung eine Deckelung erreicht. Allerdings wäre angesichts der sinkenden Herstellungskosten für Solarmodule in der Vergangenheit, angesichts der hohen Importquoten und des überproportional hohen Anteils, den die Fotovoltaik an den Differenzkosten ausmacht, eine noch stärkere Senkung der Fördersätze notwendig und ohne Schaden für die Branche und das Montagehandwerk möglich gewesen.

Kritisch sehe ich auch die Härtefallregelung für EEG-Anlagenbetreiber im Rahmen des Einspeisemanagements. Darin ist geplant, dass der Anlagenbetreiber im Falle einer systembedingten Abschaltung der Anlage ohne Einspeisung weiterhin eine Vergütung erhalten soll, wenn es keine vertragliche Entschädigungsregelung zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber gibt. Ich halte diese Regelung für eine ungerechtfertigte Bevorzugung von EEG-Anlagenbetreibern, die in einem Spannungsverhältnis zu marktwirtschaftlichen Grundsätzen steht.

Schließlich hätte ich mir gewünscht, dass die EEG- und KWK-bedingten Netzkosten - Netzbetriebs- und Netzausbaukosten - allgemein, das heißt bundesweit umlagefähig ausgestaltet worden wären. Anderenfalls werden die Netzkunden in den Regelzonen mit einem hohen Produktionsanteil von erneuerbaren Energien, wie den neuen Bundesländern, deren Übertragungsnetzbetreiber für den EEG-bedingten Netzausbau verantwortlich sind, überproportional belastet. Schon seit Jahren sind die Strompreise in den ostdeutschen Bundesländern höher als in den westdeutschen Bundesländern. Im Rahmen des vom BMWi geplanten Netzausbaugesetzes muss dieser Punkt noch einmal zur Sprache gebracht werden.

Ich werde dem Gesetzentwurf trotz dieser Einwände zustimmen, da es der Union in den Verhandlungen gelungen ist, mehr marktwirtschaftliche Elemente in die EEG-Novelle einzubringen, und weil ich das Ziel des Klimaschutzes für übergeordnet wichtig halte.

 

Anlage 4

Erklärung nach ß 31 GO

der Abgeordneten Detlef Dzembritzki, Gabriele Groneberg, Stephan Hilsberg, Iris Hoffmann (Wismar), Dr. Bärbel Kofler und Christel Riemann-Hanewinckel (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Tagesordnungspunkt 32 a)

Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Es ist bereits heute absehbar, dass die Novelle des EEG-Gesetzes einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten wird. Die maßvolle Anpassung der Vergütungssätze in fast allen Bereichen berücksichtigt die aktuelle Preisentwicklung auf den Rohstoffmärkten. Die Koalitionsparteien zeigen durch die Ausgestaltung des EEG-Gesetzes, dass sie einen verantwortungsvollen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben.

Daher stimmen wir dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu.

Das Ziel einer verantwortlichen Klimapolitik muss es grundsätzlich sein, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel effizient einzusetzen. Eine Überforderung in einzelnen Bereichen muss vermieden werden. Nur so lässt sich unseren Bürgerinnen und Bürgern der Mitteleinsatz angesichts allgemein steigender Energiepreise glaubhaft vermitteln. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass eine durch die Förderung der erneuerbaren Energien geschaffene Wertschöpfung möglichst produktionsnah wirken kann. Das bedeutet im Bereich der Biomassenutzung: Die Förderung sollte primär darauf ausgerichtet werden, im ländlichen Raum zusätzliche Wertschöpfung zu schaffen. Die Glaubwürdigkeit und damit die Akzeptanz der Förderung der erneuerbaren Energien wird zunehmend davon abhängig sein, inwieweit Nachhaltigkeitskriterien beim Anbau von heimischen Energie-pflanzen Berücksichtigung finden.

Angesichts von Konkurrenzen zur Nahrungsmittelproduktion ist das Ziel, ein Gleichgewicht zwischen einer verträglichen Entwicklung der Biogasproduktion und der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln zu schaffen. Wichtig ist, im Bereich Biogas den Schwerpunkt bei der Förderung auf die energetische Nutzung von landwirtschaftlichen Reststoffen und Nebenprodukten zu legen. Diese Neuausrichtung der Förderung ist sinnvoll und zielführend, da bisher ungenutzte Energiegewinnungspotenziale im ländlichen Raum besser erschlossen werden können. Damit wird ein entscheidender Beitrag zum Abbau der auch in der Öffentlichkeit heftig diskutierten Flächenkonkurrenz zwischen Energiepflanzen und Futter- bzw. Nahrungspflanzen geleistet.

Die Erhöhung des Nawaro-Bonus um l Cent/kWh sehen wir kritisch. Mit Einführung des Nawaro-Bonus im Jahr 2004 erfolgte ein massiver Ausbau der Biogasanlagen, in denen hauptsächlich in Monokulturen angebauter Mais zur energetischen Nutzung verwendet wird. Dies hat inzwischen zu einer Verdreifachung der Maisanbauflächen geführt.

Auch wenn das vorliegende EEG Anreize schafft für eine verbesserte Kaskadennutzung von Reststoffen wie Stroh und Bioabfällen durch Erweiterung des Technologie-Bonus, gehe ich davon aus, dass weiterhin hauptsächlich speziell angebaute Energiepflanzen im Rahmen des Nawaro-Bonus in Biogasanlagen der energetischen Nutzung zugeführt werden. Dies ist für mich insofern problematisch, als ich mit der Erhöhung des Nawaro-Bonus eine Verschärfung der bereits bestehenden Flächennutzungs-, Nahrungs- und Futtermittelkonkurrenzen erwarte.

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Nahrungsmittelpreise hätte ich eine Absenkung des Nawaro-Bonus für erforderlich gehalten, um mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden. Umso wichtiger ist es deshalb, dass nur Biomasse aus nachhaltiger Produktion - sowohl in ökologischer als auch in sozialer Hinsicht - vom Nawaro-Bonus profitiert.

Die Bundesregierung wird deshalb ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu regeln, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung angewandt werden dürfen und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Wir sehen diese Verordnungsermächtigung - in Verbindung mit der vorgesehenen Nachhaltigkeitsverordnung - als Auftrag an, Nutzugskonkurrenzen zu vermeiden, das Potenzial biologischer Reststoffe zu nutzen und den nachhaltigen Anbau von Biomasse voranzutreiben.

Eine zeitnahe Überprüfung der Auswirkungen in diesem Bereich halten wir aus den oben genannten Gründen für notwendig.

 

Anlage 5

Erklärung nach § 31 GO

der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer, Volker Blumentritt, Dr. Gerhard Botz, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Reinhold Hemker, Gustav Herzog, Holger Ortel, Dr. Wilhelm Priesmeier, Mechthild Rawert, Waltraud Wolff (Wolmirstedt) und Manfred Zöllmer (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Tagesordnungspunkt 32 a)

Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Es ist bereits heute absehbar, dass die Novelle des EEG-Gesetzes einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten wird. Die maßvolle Anpassung der Vergürungssätze in fast allen Bereich berücksichtigt die aktuelle Preisentwicklung auf den Rohstoffmärkten. Die Koalitionsparteien zeigen durch die Ausgestaltung des EEG-Gesetzes, dass sie einen verantwortungsvollen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben. Daher stimmen wir dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu.

Das Ziel einer verantwortlichen Klimapolitik muss es grundsätzlich sein, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel effizient einzusetzen. Eine Überförderung in einzelnen Bereichen muss vermieden werden. Nur so lässt sich unseren Bürgerinnen und Bürgern der Mitteleinsatz angesichts allgemein steigender Energiepreise glaubhaft vermitteln. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass eine durch die Förderung der erneuerbaren Energien geschaffene Wertschöpfung möglichst produktionsnah wirken kann. Das bedeutet im Bereich der Biomassenutzung: Die Förderung sollte primär darauf ausgerichtet werden, im ländlichen Raum zusätzliche Wertschöpfung zu schaffen. Die Glaubwürdigkeit und damit die Akzeptanz der Förderung der erneuerbaren Energien wird zunehmend davon abhängig sein, inwieweit Nachhaltigkeitskriterien beim Anbau von heimischen Energiepflanzen Berücksichtigung finden.

Angesichts von Konkurrenzen zur Nahrungsmittelproduktion ist das Ziel, ein Gleichgewicht zwischen einer verträglichen Entwicklung der Biogasproduktion und der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln zu schaffen. Ein maßvoller Anstieg des Nawaro-Bonus, eine Anhebung der Grundvergütung für Altanlagen und eine Erweiterung des Biomassepotenzials sind darauf eine gute Antwort. Wichtig ist, im Bereich Biogas den Schwerpunkt bei der Förderung auf die energetische Nutzung von landwirtschaftlichen Reststoffen und Nebenprodukten, wie zum Beispiel Gülle, zu legen. Diese Neuausrichtung der Forderung ist sinnvoll und zielführend, da bisher ungenutzte Energiegewinnungspotenziale im ländlichen Raum besser erschlossen werden können. Damit wird ein entscheidender Beitrag zum Abbau der auch in der Öffentlichkeit heftig diskutierten Flächenkonkurrenz zwischen Energiepflanzen und Futter- bzw. Nahrungspflanzen geleistet.

Eine unverhältnismäßig hohe Förderung der stofflichen Nutzung bestimmter biogener Gärstoffe ist jedoch zu vermeiden. Dies ist nicht im Interesse der landwirtschaftlichen Unternehmen, weil dies unter anderem zu Verwerfungen auf regionalen Pachtmärkten führt. Die Nutzung von Prozesswärme zur Aufbereitung von Gärresten zur Herstellung von Wirtschaftsdünger ist zukünftig KWK-bonusfähig. Dadurch werden in diesem Bereich zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen, die in Umfang und Zielsetzung des EEG-Gesetzes ungerechtfertig erscheinen.

Es ist daher notwendig; dass das EEG weiterhin evaluiert wird. Die Bedeutung der Verarbeitung von Gärresten steigt mit der Anlagengröße. Welche Auswirkungen hat in einer solchen Situation ein KWK-Bonus auf die Trocknung von Gärresten? Die jetzige Neufassung verschiebt - zu Recht - den Schwerpunkt weg vom Einsatz nachwachsender Rohstoffe.

Er begünstigt Veredelungsbetriebe mit einem hohen Gülleanfall und verschafft diesen einen erheblichen Weltbewerbsvorteil. Welche Auswirkungen hat dies auf die Landwirtschaft und auf die Regionen? Es gibt gleichzeitig einen Strukturwandel weg von landwirtschaftlichen Bioenergieproduzenten hin zu Energieversorgungsunternehmen und Kapitalanlegern. Welche Auswirkungen hat dieser Strukturwandel auf die Landwirtschaft, welche auf den Bodenbesitz und auf die Nahrungs- und Futtermittelmärkte? Der nächste Erfahrungsbericht sollte genau auf diese Fragen einen Schwerpunkt legen.

Mit dem neuen ß 19 verhindern wir ungewünschte Förderoptimierungen bei der Stromeinspeisung. Es wird zu prüfen sein, ob bei der Gaseinspeisung durch Großanlagen auch eine mögliche Förderoptimierung unterbunden werden muss. Das Ziel gestaffelter Vergütungssätze ist es, bevorzugt landwirtschaftsnahe Biogasanlagen zu fordern, da diese einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung im ländlichen Raum leisten können. Dies darf nicht unterlaufen werden.

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu regeln, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung angewandt werden dürfen und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Wir sehen diese Verordnungsermächtigung - in Verbindung mit der vorgesehenen Nachhaltigkeitsverordnung - als Auftrag an, Nutzungskonkurrenzen zu vermeiden, das Potenzial biologischer Reststoffe zu nutzen und den nachhaltigen Anbau von Biomasse voranzutreiben.