November 2007

071116

ENERGIE-CHRONIK


Nationaler Rechtsrahmen für künftige "Ökodesign"-Anforderungen aus Brüssel

Der Bundestag verabschiedete am 15. November das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz – EBPG), das die "Ökodesign"-Richtlinie der EU vom 6. Juli 2005 (050402) umsetzt. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Union und der SPD bei Enthaltung der FDP, der Linken und der Grünen angenommen.

Das Gesetz schafft den nationalen Rechtsrahmen für die Durchführung der Ökodesign-Anforderungen, die noch von der Europäischen Kommission festgelegt werden müssen. Erst dann ergeben sich aus dem Gesetz auch verbindliche Pflichten für Hersteller oder Importeure von energiebetriebenen Produkten. Nach Erlaß dieser Durchführungsmaßnahmen ist für jedes Produkt die Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU-Kommission durch eine Konformitätserklärung zu bescheinigen und durch das CE-Kennzeichen zu signalisieren.

Die Rechtsform der Durchführungsmaßnahmen, mit denen die Europäische Kommission Ökodesign-Anforderungen bestimmt, liegt nicht fest. Es kann sich um gemeinschaftsrechtliche Richtlinien, Verordnungen oder Entscheidungen handeln, wobei die Rechtsform von Produktgruppe zu Produktgruppe durchaus variieren kann. Die betreffenden Maßnahmen können in den Mitgliedstaaten unmittelbare bindende Rechtswirkungen entfalten (so insbesondere im Falle von Kommissionsverordnungen) oder auch nicht (insbesondere im Falle von Richtlinien). Nach § 2 und § 3 des Gesetzes kann deshalb eine "Durchführungsrechtsvorschrift" sowohl von der EU-Kommission als auch durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats erlassen werden.

Grüne beanstanden Selbstdeklaration durch Hersteller und Importeure

"Das Gesetz versprüht den Charme einer bürokratischen Pflichterfüllung, wo es doch eigentlich ein ambitioniertes Instrument für die dringend erforderliche Steigerung der Energieeffizienz sein müsste", begründete der Abgeordnete Hans-Josef Fell die Stimmenthaltung der Grünen-Fraktion. Obwohl das EBPG nur den Rahmen für künftige Verordnungen bilde, die dann die konkreten Standards für einzelne Geräte festlegen, weise es entscheidende Schwächen auf, die es zu korrigieren gelte. Vor allem werde die Einhaltung der Ökodesignrichtlinie von den Herstellern selbst durch den Aufdruck eines CE-Zeichens dokumentiert. Diese Form der Selbstdeklaration reiche nicht aus, um gefährliche und umweltschädliche Importprodukte vom Markt fernzuhalten, wie das Beispiel schadstoffverseuchter Spielzeuge aus China gezeigt habe.

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