November 2007

071104

ENERGIE-CHRONIK


Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels

(Auszug aus dem Protokoll der 126. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 15.11.2007)

 

Die Redner in der Reihenfolge ihres Auftritts:

Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU)
Martin Zeil (FDP)
Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD)
Ulla Lötzer (DIE LINKE)
Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Rolf Hempelmann (SPD)

 

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels

- Drucksache 16/5847 -

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

- Drucksache 16/7156 -

Berichterstattung:

Abgeordneter Reinhard Schultz (Everswinkel)

Es liegen ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP und ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Albert Rupprecht, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Position ist durch die Ereignisse und auch durch die Debatten in den letzten Wochen in der Sache bestätigt worden. Es gibt kurzfristig keine Alternative zur Verschärfung der Missbrauchsaufsicht. Wer unseren Gesetzentwurf heute ablehnt, akzeptiert, dass den Verbrauchern jährlich bis zu 9,5 Milliarden Euro aus den Taschen gezogen werden, zum Leidwesen der Privathaushalte und der stromintensiven Industrien. Es besteht die reale Gefahr, dass Produktionslinien und Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden.

Wir haben vor einigen Wochen zu Recht moniert, dass Eon die Strompreise um 10 Prozent erhöht, und zwar ohne vernünftige ökonomische Begründung. Wir hören gestern, dass die Gewinne von Eon im Jahr 2007 bisher um 22 Prozent gestiegen sind. Ein erheblicher Teil dieser Gewinne stammt aus der Quasimonopolstellung. Das ist Hohn gegenüber den Verbrauchern in unserem Lande. Das Bundeskartellamt muss solche Fälle schlagkräftig untersuchen und erfolgreich gegen Monopolgewinne vorgehen können. Dazu müssen wir heute die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht beschließen. Künftig wird die Beweislast umgekehrt. Die Energieversorger müssen ihre Preiserhöhungen begründen. Wenn sie das nicht können, wird das Bundeskartellamt eine sofortige Preissenkung anordnen.

Die Grünen und die FDP haben angekündigt, gegen unseren Gesetzentwurf zu stimmen. Frau Andreae, Sie sagen, die Grünen stimmten nicht zu, weil sonst der Druck aus dem Kessel genommen werde, um die eigentumsrechtliche Entflechtung durchzusetzen.

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Um mehr Wettbewerb durchzusetzen!)

Frau Andreae, Sie fügen den Verbrauchern bewusst Schaden zu, statt sie kurzfristig zu entlasten. Sie tun das, um politische Maßnahmen zu erzwingen, die, wenn überhaupt, frühestens in zehn Jahren wirken werden. Ich glaube kaum, dass Sie das den Bürgern im Land erklären können.

In der Diskussion gab es in der Tat auch kritische Punkte. Eine Sorge war, dass die Gesetzesnovelle das Auftreten neuer Anbieter verhindert und dass Investitionen in neue Kraftwerke reduziert werden. Das kann aber aus logischen Gründen nicht der Fall sein: Wer im Jahr 2008 entscheidet, zu investieren, wird frühestens 2012 ans Netz gehen; Ende 2012 gilt aber der § 29 (neu) GWB nicht mehr, weil wir ihn zeitlich befristet haben. Wir gehen nämlich davon aus, dass wir bis 2012 einen funktionierenden Wettbewerb im Energiebereich geschaffen haben werden; dann ist die verschärfte Form der Missbrauchsaufsicht nicht mehr notwendig.

Natürlich kann ein Versorger, der investiert, einen höheren Preis ansetzen. Wenn er die Investitionen gegenüber dem Kartellamt erklärt, ist das kein Problem. Es gibt hier keine Preisdeckelung. Es gibt auch keine schädliche flächendeckende staatliche Preiskontrolle. Wir beschließen heute die einzelfallbezogene, nachträgliche, aber scharfe Prüfung, ob überhöhte Monopolpreise verlangt werden. Wir beschließen heute, dass überhöhte Preise sofort gesenkt werden müssen.

Wir haben zudem die Kritik, soweit sie überzeugend und berechtigt war, in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Insbesondere Professor Weizsäcker hat darauf hingewiesen, dass die Preise nicht unter die Grenzkosten gedrückt werden dürfen, weil sonst die Produktion einer zusätzlichen Kilowattstunde mehr kostet, als sie einbringt. Das Ergebnis wäre in der Tat, dass die Produktion heruntergefahren würde. Das wollen wir aber nicht. Deswegen haben wir in die Gesetzesbegründung den Hinweis aufgenommen, dass sich das Kartellamt bei der Anwendung insbesondere an den Grenzkosten orientieren muss.

Eine große Sorge der Energieversorger war, dass es zu einer Prozessflut kommen könnte, wenn das Gesetz nicht nur für die Kartellbehörden gilt, sondern auch zivilrechtlichen Auseinandersetzungen als Grundlage dient. Das war und ist nicht unsere Intention. Wir wollen keine Prozessflut bei den Zivilgerichten, sondern wir wollen ein scharfes Schwert für die Kartellbehörden. Deswegen haben wir beschlossen, die Novelle ausschließlich auf kartellrechtliche Verfahren zu begrenzen.

Die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht ist eine, wie es der Präsident des Bundeskartellamtes, Dr. Heitzer, ausgedrückt hat, notwendige Operation. Sie beseitigt nicht die Ursachen der Krankheit, aber sie lindert die Schmerzen erheblich. Die Ursachen für den fehlenden Wettbewerb bekämpfen wir mittelfristig mit einem ganzen Maßnahmenbündel. Dazu hat Minister Glos in den vergangenen Monaten ein Paket für die Bereiche Anreizregulierung, Kraftwerksanschlussverordnung, Europäisierung des Wettbewerbs usw. auf den Weg gebracht. Dieses Paket wirkt aber erst Schritt für Schritt in den nächsten Jahren. Die Verbraucher erwarten in den Jahren 2008 und 2009 allerdings zu Recht eine Linderung der Schmerzen. Das erreichen wir mit der Verschärfung der Missbrauchsaufsicht, die wir heute hier beschließen werden.

Neben dem Energiebereich gibt es in der Novelle einen weiteren Schwerpunkt: den § 20 GWB, Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen. Unser Leitbild ist ein fairer Wettbewerb. Unsere Vorstellung ist auch hier, dass der Leistungsträger faire Bedingungen vorfindet und Leistung belohnt wird, sodass der Mächtige nicht der Gewinner ist. Es hat nichts mit fairem Wettbewerb zu tun, wenn große Discounter mit Lockvogelangeboten, wie billiger Butter, die Kunden anlocken und dann das Defizit auf andere Produkte umlegen. Davon hat der Verbraucher nichts, weil er das eine Produkt zwar billiger bekommt, aber das andere überteuert ist.

Diese Masche ist auch gegenüber dem mittelständischen Einzelhandel um die Ecke nicht fair. Der Mittelstand kann mit der Marktmacht der großen Anbieter nicht mithalten und verliert Kunden, und zwar nicht, weil er schlechte Leistung liefert, sondern weil er dieser Marktmacht, dieser Werbemacht nichts entgegenzusetzen hat. Hinzu kommt die unfaire Praxis, die Preise der Landwirte zu drücken. Deshalb verbieten wir im Nahrungsmittelbereich künftig den Verkauf unter Einstandspreis, es sei denn, es gibt eine sachliche Rechtfertigung wie Verderb der Ware oder Saisonartikel im Schlussverkauf. Das schafft faire Bedingungen für die Landwirtschaft und den Mittelstand im Einzelhandel.

Es hat auch nichts mit fairem Wettbewerb zu tun, wenn die mächtigen Discounter ihren Lieferanten ungünstige Konditionen diktieren. Darunter leiden namhafte kleine und große Markenartikler ganz enorm. Deshalb ändern wir den § 20 Abs. 3. In Zukunft wird es marktmächtigen Discountern und Ketten untersagt, von ihren Lieferanten ungünstige Bedingungen zu erzwingen, unabhängig davon, ob diese Lieferanten kleine oder große Unternehmen sind.

Die großen Mineralölkonzerne haben eine mächtige Doppelrolle. Auf der einen Seite beliefern sie die freien Tankstellen, auf der anderen Seite sind sie aber mit ihren eigenen Tankstellen auch Konkurrenten für die freien Tankstellen. Es hat nichts, aber auch gar nichts mit fairem Wettbewerb zu tun, dass die großen Mineralölkonzerne, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, an den eigenen Tankstellen den Sprit billiger verkaufen, als sie ihn an die freien mittelständischen Tankstellen liefern. Das ruiniert die freien Tankstellen. Deshalb ändern wir den § 20 Abs. 4 dahin gehend, dass diese Preis-/Kosten-Schere zukünftig nicht mehr zulässig ist.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir verbessern mit den Änderungen des ß 20 die Rahmenbedingungen hin zu einem fairen Wettbewerb. Im Energiebereich schaffen wir heute die Voraussetzungen dafür, dass das Bundeskartellamt ab dem 1. Januar 2008 scharf gegen überhöhte Preise im Strombereich zum Wohle der Verbraucher vorgehen kann. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Das Wort hat nun Kollege Martin Zeil, FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

Martin Zeil (FDP):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz sicher ist es eine besonders wichtige Aufgabe in der Marktwirtschaft, das Kartellrecht zu stärken, auch innerhalb des Kartellrechts die Missbrauchsaufsicht zu stärken und so für mehr Wettbewerb zu sorgen. Aber hier wird Sonderkartellrecht für einen bestimmten Sektor geschaffen. Das ist ein Rückfall gegenüber dem, was man bei der ersten Reform des Wettbewerbsrechts gemacht hat.

Man macht das Schwert auch noch stumpf, indem man das Ganze zeitlich befristet, um hier einen gewissen Aktionismus zu zeigen. Es zeigt sich aber in der aktuellen Diskussion zu anderen Themen, wie zum Beispiel zu möglichen Preisabsprachen, dass das bestehende Instrumentarium, gerade auch im Zuge des Amtsermittlungsgrundsatzes des Bundeskartellamtes, durchaus greift.

Wir sehen diese Novelle, die Sie hier vorschlagen, nicht so, wie Sie das hier dargestellt haben, als sei mit ein bisschen Preiskontrolle mehr Wettbewerb zu schaffen. Im Grunde verkaufen Sie den Leuten ein Placebo, und die wirklichen Themen, mit denen man mehr Wettbewerb schaffen könnte, gerade im Energiebereich, lassen Sie aus.

(Beifall bei der FDP)

Wir hatten eine sehr ausführliche Anhörung, die für klare Stellungnahmen gesorgt hat. Nahezu alle Sachverständigen haben sich der Auffassung der Monopolkommission angeschlossen. Ich zitiere:

Das vorgelegte Gesetz ist mindestens verfehlt, wenn nicht gar kontraproduktiv.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Anstatt die Ursachen des fehlenden Wettbewerbs zu adressieren, sollen die Symptome bekämpft werden, was nicht gelingen wird.

- So weit die Experten.

(Beifall bei der FDP)

Das Interessante ist, die Sachverständigen haben auch gesagt: Dadurch, dass Sie die Preiskontrolle in dieser Form ausgestalten, schaffen Sie auf der Erzeugerseite letztlich eine Barriere für den Markteintritt zusätzlicher Bewerber. Sie haben außerdem gesagt, dass der gewählte Kostenbegriff erhebliche Rechtsunsicherheiten schafft.

Wir begrüßen, dass Sie in letzter Minute auf einige unserer Vorstellungen eingegangen sind, was die Beweislastumkehr und den Sofortvollzug angeht. Wir hätten uns darüber hinaus durchaus noch ein bisschen mehr Bewegung beim Erheblichkeitszuschlag gewünscht. Auch das von Herrn Kollegen Rupprecht angesprochene Thema Behinderungsverbot bei der Kosten-Preis-Schere begrüßen wir.

Aber Sie sollten insgesamt aufhören, sich nur mit den Symptomen zu befassen, und stattdessen die ökonomischen Ursachen für den fehlenden Wettbewerb anpacken. Ich habe vor wenigen Tagen einen sehr guten Vorschlag des hessischen Ministers für Wirtschaft, Herrn Rhiel, zur Änderung des GWB vorgefunden. Der Vorschlag zur Entflechtungsnorm kommt dem sehr nahe, was wir vorgeschlagen haben. Über Details muss man noch reden. Er will das auf der Kraftwerksebene, während wir das gerne auf der Unternehmensebene hätten. Mit diesem Vorschlag sollten Sie sich einmal auseinandersetzen. Herr Rhiel legt in seiner Erklärung den Finger in die Wunde. Er sagt, auch der Staat habe durch höhere Abgaben und Steuern erheblich zum Anstieg der Strompreise beigetragen.

(Beifall bei der FDP)

Die Politik soll vor der eigenen Haustür kehren. Er übernimmt unseren Vorschlag. Da sollten Sie mitmachen. Die Stromsteuer sollte mindestens halbiert werden. Dadurch spart ein Durchschnittshaushalt erhebliche Mittel.

(Zuruf von der SPD: Wo ist denn Ihre Gegenfinanzierung?)

Sie sollten auf die Vorschläge aus den eigenen Reihen hören. Ich sage das zur Union, weil Sie bei den entscheidenden Dingen herumeiern und keine klare Position haben.

(Beifall bei der FDP)

Noch ein Wort zum Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen. Die Experten in der Anhörungsrunde haben sehr deutlich gemacht, dass ein solches Verbot zu steigenden und nicht zu sinkenden Endverbraucherpreisen führen wird. Damit zahlt wieder einmal der Verbraucher die Zeche für einen solchen Aktionismus.

Ich darf Ihnen zum Abschluss den schönen Appell eines Sachverständigen wiedergeben. So hat Herr Professor Möschel Ihnen zugerufen: Wenn wir unter Indianern wären, dann würde ich jetzt sagen: "Steig ab, bevor das Pferd tot ist!"

(Heiterkeit)

Diesem Urteil zu Ihrem Gesetzentwurf möchte ich mich ausdrücklich anschließen.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von der SPD: Er hat zu viele Wildwestfilme gesehen!)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort Kollegen Reinhard Schultz, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)

Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GWB-Novelle, die Reform des Kartellrechts war ein langwieriger Prozess. Das lag nicht zuletzt daran, dass es auch innerhalb der Koalition sehr sorgfältige Beratungen und sehr unterschiedliche Ausgangspositionen gegeben hat,

(Martin Zeil [FDP]: Das haben wir gemerkt!)

die sich aufeinander zubewegen mussten. Letztendlich sind wir zu ordentlichen Ergebnissen gekommen.

Herr Zeil, ich bin ausdrücklich nicht der Auffassung, dass die Stellungnahme von Verbänden, insbesondere von solchen des Einzelhandels, die im Wesentlichen durch große Handelsgruppen majorisiert werden - Metro allein dominiert im Grunde genommen die Stellungnahme eines der Verbände -, aussagekräftig dafür sind,

(Martin Zeil [FDP]: Das war ein Sachverständiger, Herr Kollege!)

was im ortsansässigen Lebensmittelhandel tatsächlich los ist.

(Beifall des Abg. Albert Rupprecht [Weiden] [CDU/CSU])

Gerade Sie als Liberaler werden mir zustimmen, dass dann, wenn man Preisdumping zulässt - egal ob bei Lebensmitteln, Markenartikeln, Benzin oder Diesel -, am Ende eine noch stärkere Vermachtung des Marktes stehen wird und wir am Ende hohe Preise haben werden; denn das ist das Ziel. Jeder Kiosk strebt zum Monopol - das ist ein ökonomisches Prinzip - mit dem Ziel, die Preise selbst ohne Wettbewerb festsetzen zu können. Die großen Handelsketten machen Dumpingangebote, um die Konsumenten von dem ortsansässigen kleinteiligen Einzelhandel wegzulocken. Das Ergebnis können wir schon besichtigen: In vielen Ortsteilen gibt es keine ortsnahe Versorgung mit Lebensmitteln mehr. Wir haben einen erheblichen Druck auf die Anbieter von Markenartikeln im Fachhandel, weil die großen Gruppen selbst Fachartikel billiger anbieten, ob das Lederwaren, Elektronikartikel oder sonstige Artikel sind. Sie bieten teilweise unter Einstandspreis an, um dem ortsansässigen Fachhandel das Wasser abzugraben.

Das ist die Situation. Natürlich kann man sagen, dass das für den Konsumenten kurzfristig gut ist; nach dem Motto: Geiz ist geil. Der Kunde geht in den Media Markt; dafür geht sein Elektronikhändler in Oberammergau pleite. Am Ende wird die Preispolitik der großen Gruppen dann aber auch anders aussehen. Ziel ist es nämlich, die Preise selbst bestimmen zu können. Insofern finde ich es gut, dass wir uns dazu durchgerungen haben, nicht nur im Bereich der Lebensmittel Untereinstandspreise grundsätzlich zu untersagen, sondern auch bei allen anderen Waren und Dienstleistungen, es sei denn, sie sind sachlich gerechtfertigt, zum Beispiel weil es sich um Vorjahresartikel handelt.

Genau das Gleiche gilt für die aktuelle Diskussion über die Spritpreise. Die Preise sind gegenwärtig extrem hoch, allerdings gibt es Preisschwankungen mit einer Bandbreite von bis zu 30 Cent pro Liter. Das können Sie feststellen, wenn Sie durch Berlin fahren. Jeder Autofahrer hat die Chance, günstiger zu tanken. Er muss sich nur Zeit nehmen, was sich bei 30 Cent pro Liter durchaus lohnt. Er muss nicht zum Signalpreis tanken.

Woran liegt das? Der Wettbewerb findet nicht in erster Linie zwischen den großen Mineralölkonzernen und ihren Vertragstankstellen statt. Die kleinen Vertragstankstellen und die freien Tankstellen stehen vielmehr im Wettbewerb mit den großen Vertragstankstellen und den dahinterstehenden Konzernen. Deswegen bieten die Mineralölkonzerne über ihre eigenen Vertragstankstellen den Endverbrauchern den Sprit häufig günstiger an als dem Zwischenhändler "freie Tankstelle". Ziel ist natürlich, den freien Wettbewerb auszutrocknen.

Ich finde es gut, dass die Große Koalition die Kraft und den Mut gefunden hat, dagegen anzugehen. Ich habe das jahrelang gefordert, aber das Kartellamt war grundsätzlich dagegen. Die jetzige Situation macht besonders deutlich, dass wir mehr und nicht weniger Wettbewerb brauchen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Beim Thema Energiemärkte sind wir, wie ich finde, vernünftigerweise aufeinander zugerobbt. Es geht nicht um eine generelle Preisregulierung. Das wäre ein Rückfall in die Zeit vor 1998. Es geht um eine spezifische Missbrauchsaufsicht, damit man in den Situationen einschreiten kann, in denen ein übermächtiges, großes Unternehmen seine Marktmacht missbraucht, um auf die eine oder andere Weise Preise zu diktieren, die extrem viel höher sind als auf dem Vergleichsmarkt. Das wird die Ausnahme sein. Damit wird nicht alles eingefangen werden können. Das ist auch kein Ersatz für einen stärkeren Wettbewerb, den wir durch Anreizregulierung, Kraftwerksanschlussverordnung und viele andere Mechanismen im europäischen Strom- und Gasmarkt erreichen wollen. Für den Extremfall des Preisdiktates ist jetzt aber eine schärfere Waffe gefunden worden. Das halte ich für gerechtfertigt.

Davor braucht kein neuer Anbieter Angst zu haben. Die Ausgangslage ist anders im Referentenentwurf. Wir haben eine maßvolle Zuspitzung der Instrumente des Kartellamtes gefunden. Das hilft, den extremen Missbrauch abzustellen. Wir dürfen aber deshalb nicht darauf verzichten, eine größere Marktbreite und Marktliquidität im Strom- und Gasbereich zu fordern bzw. anzuschieben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort Kollegin Ulla Lötzer, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

Ulla Lötzer (DIE LINKE):

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Auch wir begrüßen die Untersagung von Verkäufen unter Einstandspreis. Das ist ein Grund, warum wir dieser Gesetzesvorlage zustimmen. Eine solche Verschärfung ist tatsächlich im Interesse der letzten verbliebenen kleinen Tante-Emma-Läden und des Fachhandels. Sie ist richtig, weil Preisdumping die Versorgung auf dem Land schon erheblich gefährdet hat.

Kollege Zeil, ich glaube, auch Ihnen ist bekannt, dass gerade die Discountunternehmen die Verbraucherinnen und Verbraucher oft mit Lockangeboten in die Läden locken. Hinterher zahlen die aber drauf. Insofern ist es eine Schutzmaßnahme für die Verbraucherinnen und Verbraucher, diese Lockvogelangebote unter Einstandspreis zu untersagen.

(Beifall bei der LINKEN - Martin Zeil [FDP]: So etwas nennt man Marktwirtschaft!)

Allerdings wären weitere Schritte notwendig, zum Beispiel eine Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, ein Verbandsklagerecht der Verbraucherverbände sowie schärfere Qualitätskontrollen.

Wir unterstützen auch die Missbrauchskontrolle der Energiepreise. Jedes Instrument gegen den Marktmissbrauch durch die großen Vier ist besser, als überhaupt nichts zu tun. Deren Oligopolstellung, Kollege Zeil, ist eine Sondersituation, die allerdings auch Sondermaßnahmen hervorrufen muss. Für völlig absurd halten wir das Gegenargument, die Missbrauchskontrolle verhindere Wettbewerb, weil der Markt für neue Anbieter geschlossen würde. Ein Recht auf überhöhte Preise hat ein Investor tatsächlich nicht. Aber, Kollege Rupprecht, dieser Schritt ist kein Grund, sich zur Ruhe zu setzen. Es kann nur ein weiterer Schritt von Maßnahmen sein, nicht aber der Endpunkt, wie Sie es wollen.

(Reinhard Schultz [Everswinkel] [SPD]: Es hat auch keiner vor, sich zur Ruhe zu setzen!)

- Doch, Sie sagen sehr deutlich: Wir wollen bis 2012 abwarten, was aus diesen Maßnahmen folgt, und erst dann wollen wir weiter überlegen.

Es gibt kein Recht auf Monopolpreise, aber ein Recht auf Zugang zu Strom. Strom gehört zu den Gütern der Daseinsvorsorge. Wer keinen Strom hat, kann nicht produzieren oder sitzt im Dunkeln. Im Dunkeln wird es dazu noch kalt. Der Mieterbund schätzt, dass die durchschnittlichen Heizkosten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung infolge der gestiegenen Energiekosten um 150 Euro steigen werden. Die Decke wird also noch vielen die Heizung ersetzen.

(Martin Zeil [FDP]: Woher kommt das wohl?)

Angesichts dieser Situation ist es tatsächlich notwendig, Menschen und Betrieben den Zugang zu Strom zu sichern. Deshalb fordern wir nach wie vor die Rückkehr zur staatlichen Preiskontrolle und Sozialtarife und nicht nur die Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt.

(Beifall bei der LINKEN)

Das wäre auch kurzfristig die bessere Lösung, Kollege Rupprecht. Dies hat nichts mit der uns in diesem Zusammenhang immer wieder vorgeworfenen Staatsgläubigkeit zu tun, sondern das ist das Abc des Sozialstaats. Aber in dieser Frage gehören Sie alle zurück auf die Grundschulbank.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Missbrauchsaufsicht ersetzt erst recht keine strukturellen Maßnahmen, Kollege Rupprecht. Die Monopolstellung selber ist das Problem, nicht nur in der Folge die Monopolpreise. Aber an den Monopolpreisen trifft es die Menschen. Eine Familie zahlt pro Jahr 400 Euro alleine an Monopolaufschlag. 13 Prozent des Preises gehen auf die Monopolstellung zurück. Auch das berichtete einer der Sachverständigen.

Deshalb ist es dringend notwendig, ergänzend tatsächlich Entflechtungsmaßnahmen zuzustimmen, wie sie die europäische Wettbewerbskommission vorgeschlagen hat. Diese lehnen Sie jedoch nach wie vor ab. Anfang Dezember soll darüber im Europäischen Rat beraten werden. Für eine Entscheidung reicht die qualifizierte Mehrheit der Länder. Es gibt eine Menge Länder, die dafür sind oder die solche Maßnahmen bereits realisiert haben. Mit Ihrer Politik im Interesse der vier großen Energiekonzerne zerstören Sie auch den europäischen Zusammenhalt in dieser Frage. Deshalb fordern wir Sie noch einmal auf, der Trennung von Netz und Stromerzeugung zuzustimmen, wie sie die Europäische Kommission vorgeschlagen hat. Damit die Netze dann nicht in die Hände von Heuschrecken geraten, müssen sie dringend in die öffentliche Hand überführt werden.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Das Wort hat nun die Kollegin Kerstin Andreae für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rupprecht, Sie haben gesagt, wenn die Grünen - das haben wir angekündigt, und wir werden auch so handeln - dieser Novelle nicht zustimmten, hieße das, dass wir den Verbrauchern 9,5 Milliarden Euro aus der Tasche ziehen.

(Zuruf von der SPD: Mindestens!)

Ich finde es extrem mutig, dass Sie sich hier hinstellen und behaupten, Sie könnten mit dieser GWB-Novelle die Strompreise so senken, dass die Verbraucher zukünftig um 9,5 Milliarden Euro entlastet werden. Darüber reden wir in einem Jahr noch einmal, und dann nagele ich Sie auf diese Zahl fest.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Martin Zeil [FDP])

Sie haben mich dann zitiert. Ich bleibe bei diesem Zitat: Mit dieser GWB-Novelle nehmen Sie den Druck für mehr Wettbewerb aus den Energiemärkten heraus. Sie sagen: zunächst bis 2012, und dann schauen wir einmal, wie das alles greift. - Ich gebe zu, dass in einzelnen Bereichen der GWB-Novelle interessante Aspekte enthalten sind, nur ist es meines Erachtens sehr fraglich, ob sie greifen.

(Albert Rupprecht [Weiden] [CDU/CSU]: Was wollen Sie kurzfristig machen?)

Mit der Preiskontrolle, mit der Preisdeckelung haben Sie nach wie vor ein Problem: Sie ermöglichen nicht, dass effizientere Anbieter, neue Anbieter auf den Markt kommen. Sie schotten den Markt ab und wirken damit kontraproduktiv im Hinblick auf mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Martin Zeil [FDP]: So ist es! - Albert Rupprecht [Weiden] [CDU/CSU]: Was wollen Sie kurzfristig machen?)

Wir sind uns einig, dass wir uns im Hinblick auf die vermachteten Marktstrukturen, die nicht erst seit heute bestehen, sondern die wir schon seit längerem beobachten können, etwas einfallen lassen müssen. Instrumente, Vorschläge und Debattenpunkte liegen auf dem Tisch. Das müssen wir jetzt angehen.

Aber wo ist Ihre Diskussion über die Frage der Entflechtung?

(Martin Zeil [FDP]: Nix ist!)

Wo ist denn Ihre Diskussion darüber, das Problem der vermachteten Marktstrukturen anzugehen?

(Martin Zeil [FDP]: Genau!)

Wo ist denn Ihre Diskussion über den Vorschlag des hessischen Wirtschaftsministers Rhiel, der uns gezeigt hat, was wir tun könnten, um die Monopolstrukturen aufzulösen? Sie führen diese Diskussionen nicht!

Sie schmieden mit der GWB-Novelle ein stumpfes Schwert, behaupten, damit könnten Sie kurzfristig die Preise senken - ich glaube, Sie schaffen es damit nicht -, wirken aber nicht darauf hin, dass wir mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten bekommen, und das ist falsch. Ihr Handeln an dieser Stelle ist nicht langfristig ausgerichtet. Ihr Handeln an dieser Stelle geht nicht an die Ursache heran. Die Ursache ist, dass es zu wenig Wettbewerber auf dem Energiemarkt gibt.

(Albert Rupprecht [Weiden] [CDU/CSU]: Was wollen Sie kurzfristig machen?)

Wettbewerb braucht Wettbewerber. Das ist eine alte Regel. Dafür müssen Sie etwas tun. Das heißt, Sie müssen sich mit allen erdenklichen Instrumenten auseinandersetzen, die geeignet sein könnten, mehr Wettbewerb herzustellen. Dann werden Sie auch niedrigere Preise bekommen. Niedrigere Preise erreichen Sie, wenn es einen Wettbewerb gibt und wenn es Anbieter gibt, die niedrigere Preise anbieten können. Wenn Sie wirklich Preisbildung auf den Märkten haben, dann sind Sie auf dem richtigen Weg, aber nicht mit dieser GWB-Novelle.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ich will einen Punkt wirklich noch einmal deutlich machen. Sie sagen, mit der Preisdeckelung könnten am Ende niedrigere Strompreise erreicht werden. Bei der Anhörung ist aber dargelegt worden, dass Sie mit der Preisdeckelung neuen Anbietern den Zutritt zum Markt erschweren, wenn nicht sogar verwehren. Das bedeutet, dass es effizientere Anbieter schwer haben werden. Das ist das Problem, mit dem Sie sich auseinandersetzen müssen.

Wir sagen: Diese GWB-Novelle ist ein stumpfes Schwert. Wir sagen: Setzen Sie sich mit den Vorschlägen auseinander, die für mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt sorgen! Wir sagen: Das zögerliche Handeln, das Sie an den Tag legen, wird sich negativ auswirken. Wettbewerb braucht Wettbewerber. Tun Sie etwas dafür! Dann gehen Sie einen deutlich besseren Weg.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Das Wort hat nun Kollege Rolf Hempelmann, SPD-Fraktion.

Rolf Hempelmann (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir stehen nach einem Jahr Diskussion - so kann man, glaube ich, sagen - nun vor der Verabschiedung für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In verschiedenen Redebeiträgen ist deutlich geworden, dass dies das einzige Instrument ist - das hat sich auch bei der Anhörung herausgeschält -, das jedenfalls kurzfristig wettbewerbliche Wirkungen entfalten kann.

Ich sage ausdrücklich, dass ich manches von der Kritik, die angebracht worden ist, nachvollziehen kann. Auch die Anhörung hat ergeben, dass in der Anwendung eines solchen Instruments immer auch Risiken stecken; völlig klar. Wir versuchen, unsere marktentwickelnden und wettbewerbsentwickelnden Politiken, die aber nur mittel- und langfristig wirken können, jetzt sozusagen durch ein Mittel zu ergänzen, das eigentlich nicht unmittelbar in ein solches Marktinstrumentarium hineinpasst; das sei zugestanden.

Deswegen haben wir uns sehr viel Mühe gegeben und lange miteinander darüber diskutiert, wie die Ausgestaltung im Einzelnen sein muss. Herr Schultz hat es eben auch angesprochen. Ich denke, wir sind zu einem ausgewogenen Ergebnis gekommen.

Ich will ausdrücklich der These widersprechen, dass wir diese Novelle beschließen, um weitergehende wettbewerbliche Politiken zu vermeiden. Dem ist nicht so.

Wir haben seit Jahren auf diesem Gebiet eine ganze Menge getan. Beispielsweise haben wir vor zwei Jahren das Energiewirtschaftsgesetz novelliert. Daran waren alle vier Fraktionen des Deutschen Bundestages - die Fraktion Die Linke war damals nicht im Deutschen Bundestag vertreten -

(Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Deshalb ist das so schlecht geworden!)

beteiligt: zum einen die rot-grüne Mehrheit im Deutschen Bundestag und zum anderen die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat. Wir haben damals eine operationelle und rechtliche Entflechtung auf der Basis einer europäischen Richtlinie beschlossen.

Die Bundesnetzagentur selbst spricht davon, dies sei ausreichend, damit könne man einen diskriminierungsfreien Netzzugang durchsetzen und es bedürfe keiner eigentumsrechtlichen Entflechtung, in der - auch das sollte man letztlich nicht verschweigen - eine ganze Menge Risiken stecken würden. Entsprechende Maßnahmen können überhaupt erst nach sehr langer Frist - da hat Herr Rupprecht recht - wirken. Ich glaube, dass unser Weg der richtige ist.

Wer im Übrigen das Hohelied der eigentumsrechtlichen Entflechtung singt und dafür die Kommission lobt, der sollte einmal ganz genau hinschauen, was sie denn vorhat. Es ist beileibe nicht so, dass es zu einer echten eigentumsrechtlichen Entflechtung in Ländern mit Staatsmonopolisten wie etwa in Frankreich kommen würde. Wenn ein solches Instrument geschaffen wird, dann sollten wir schon darauf bestehen, dass sozusagen eine ebene Spielfläche entsteht und dass die Deutschen nicht schlechter gestellt werden als andere in Europa.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Wir haben noch eine ganze Menge an Hausaufgaben zu erledigen, was das Thema Wettbewerbspolitik angeht. Die Kraftwerksanschlussverordnung ist bereits verabschiedet, die Anreizregulierungsverordnung ebenso. Was den Netzausbau angeht, werden wir über das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz hinaus noch einiges tun müssen. Die Monopolkommission hat weiter gehende Vorschläge gemacht. Einige davon, wie etwa zum Regelenergiemarkt, werden wir aufgreifen. Ich denke, all das im Paket kann dazu beitragen, dass wir möglicherweise in einigen Jahren auf eine solche verschärfte Missbrauchsaufsicht verzichten können.

Eines will ich noch ganz klar sagen: Wir dürfen die Hoffnungen, was dieses Instrument betrifft, nicht allzu sehr in die Höhe jubeln, Herr Rupprecht, auch wenn die Zahl von 9 Milliarden Euro Monopolgewinne im Raum steht. Wir werden diese Summe durch eine solche Maßnahme nicht eintreiben können. Unabhängig davon, ob es sich um Monopole oder um Oligopole handelt, sollten wir immer schauen, um welche Märkte es sich handelt. Mein Blick richtet sich zunehmend nicht mehr allein auf den deutschen, sondern auch auf den europäischen Markt. Diesen Markt mit seinen großen und kleinen Wettbewerbern wollen wir weiterentwickeln.

(Zuruf der Abg. Ulla Lötzer [DIE LINKE])

Das ist der beste Weg, um für die Verbraucher langfristig faire Preise zu erzielen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/7156, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/5847 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und der Linken gegen die Stimmen von FDP und Grünen angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie in der zweiten Beratung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/7181? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung von Linkspartei und Grünen abgelehnt.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/7180? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der Grünen bei Enthaltung der Fraktionen der FDP und der Linken abgelehnt.