Juni 2007 |
070601 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskabinett verabschiedete am 13. Juni die vorgesehene Anreizregulierungsverordnung, die jetzt noch vom Bundesrat gebilligt werden muß. Die Verordnung gibt den Netzbetreibern ab 1. Januar 2009 Obergrenzen für die Erlöse vor, die auf der Grundlage eines bundesweiten Effizienzvergleichs ermittelt werden. Die Unternehmen haben zehn Jahre Zeit, die Effizienzziele zu erreichen. Die zehn Jahre sind aufgeteilt in zwei Regulierungsperioden von jeweils fünf Jahren. In den ersten fünf Jahren müssen die Netzbetreiber zudem einen generellen Produktivitätsfortschritt von 1,25 Prozent jährlich, in der zweiten Periode von 1,5 Prozent erbringen. Wenn es ihnen gelingt, diese Ziele zu übertreffen, können sie einen überdurchschnittlichen Gewinn erzielen.
Mit der Verlängerung der beiden Regulierungsperioden von vier auf fünf
Jahre kommt das Bundeswirtschaftsministerium vor allem den kommunalen Netzbetreibern
entgegen, die es als unmöglich bezeichnet hatten, die gesteckten Effizienzziele
innerhalb von acht Jahren zu erreichen (070505). Zudem wurde
die Anwendung des vereinfachten Verfahrens, das kleinere Netzbetreiber von zahlreichen
Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber den Regulierungsbehörden
befreit, im Gasnetz von 10.000 auf 15.000 Anschlußpunkte und im Stromnetz wurde
von 20.000 bzw. 30.000 Anschlußpunkte erhöht. Damit kommen jeweils gut
drei Viertel der Strom- und Gasnetzbetreiber in den Genuß dieses vereinfachten
Verfahrens.