April 2007 |
070411 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte am 14. April ein Gutachten zu den Auswirkungen des im Juli 2004 novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das in seinem Auftrag vom Institut für Energetik und Umwelt (Leipzig) und vom Prognos-Institut (Basel) erstellt wurde. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos bezeichnete die Studie als "gute Grundlage für eine differenzierte Diskussion" über den anstehenden Erfahrungsbericht zum EEG, der gemäß § 20 EEG bis zum 31. Dezember 2007 vom Bundesumweltminister "im Einvernehmen" mit den Ministern für Verbraucherschutz und Wirtschaft vorgelegt werden muß. Das Bundesumweltministerium von Sigmar Gabriel (SPD) reagierte indessen noch am selben Tag höchst gereizt auf das Papier und die darin enthaltenen Vorschläge: "Ich hoffe, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium um seine eigenen Verantwortlichkeiten wie dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung genauso intensiv kümmert wie um die Zuständigkeiten des Bundesumweltministeriums", ließ sich der Parlamentarische Staatssekretär Michael Müller in einer Pressemitteilung vernehmen. Es müsse " endlich Schluss damit sein, die erneuerbaren Energien, um die uns viele Länder beneiden, madig zu machen". Im übrigen arbeite das Bundesumweltministerium längst an einem Erfahrungsbericht, der die Grundlage für eine weitere Novellierung des EEG bilde.
Das Gutachten, das vom 14. November 2006 datiert, empfiehlt die Streichung der Vergütung für Strom aus Klärgas und aus Deponiegas, weil diese Technologien auch ohne Förderung wirtschaftlich rentabel seien. Ferner werden verschiedene Änderungen bei der Grundvergütung vorgeschlagen: Anhebung der Vergütung für Kleinwasserkraftwerke, um den Neubau solcher Anlagen zu fördern; Absenkung der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen zugunsten der Attraktivität von Photovoltaik-Freiflächenanlagen; Anhebung der Vergütung für Geothermie-Anlagen auf 30 Jahre; Verkürzung des Vergütungszeitraums für Grubengasanlagen auf zehn Jahre.
Das Gutachten befaßt sich auch mit der Problematik der "vermiedenen Beschaffungskosten", die bei der Umlage der EEG-Vergütung vom Stromlieferanten auf die Letztverbraucher berücksichtigt und in Abzug gebracht werden. Die Festlegung dieser Kosten habe wesentlichen Einfluß auf die Höhe der EEG-Umlage, denn je höher der angelegte Wert sei, desto niedriger falle die EEG-Umlage für die Letztverbraucher aus. Dieser Wälzungsschritt sei aber im EEG nicht ausdrücklich geregelt. Es bleibe somit den Stromlieferanten überlassen, wie sie die vermiedenen Beschaffungskosten bei der Umlage der gezahlten Vergütung für EEG-Strom beziffern. Diese Problematik könne im Rahmen der Studie nicht abschließend beantwortet werden und erfordere noch eine ausführliche Diskussion.
Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 19. April seinen "Jahresbericht
2006 zur Forschungsförderung im Bereich erneuerbare Energien". Wie
daraus hervorgeht, wurden Im vergangenen Jahr über 118 neue Forschungsprojekte
mit einem Gesamtvolumen von mehr als 98 Millionen Euro bewilligt. Davon entfallen
33 Prozent auf Photovoltaik, 24 Prozent auf Geothermie und rund 16 Prozent auf
Windenergie. Weitere Projekte wurden in den Bereichen Solarthermische Kraftwerke
(7 Prozent) und Niedertemperatur-Solarthermie (5 Prozent) bewilligt.