Dezember 2006 |
061216 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das "Gesetz zur Beschleunigung von Planungsvorhaben für Infrastrukturvorhaben" (061102) wurde am 16. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit am folgenden Tag in Kraft. Damit wurden auch die in Artikel 7 enthaltenen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes wirksam, die in § 17 die Anschlußkosten von Offshore-Windkraftanlagen und in § 21a die Mehrkosten von Erdkabeln den Netzbetreibern bzw. den Endverbrauchern auferlegen. Ferner gelten für Planfeststellung und Enteignung die neu formulierten §§ 43 bis 45a, welche die bisherigen §§ 43 bis 45 ersetzen.