September 2006

060902

ENERGIE-CHRONIK


EU-Kommissarin dringt auf eigentumsmäßige Entflechtung der Netzbetreiber

Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hält eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung des Netzbetriebs nicht für ausreichend. Am 28. September plädierte sie bei einem Seminar der britischen Regulierungsbehörde Ofgem in London für eine eigentumsmäßige Trennung des Netzbereichs von Erzeugung und Vertrieb. Dies sei erforderlich, um Interessenkonflikte wirksam zu beseitigen und die notwendigen Investitionsanreize zu schaffen: "Investitionen sollten dann getätigt werden, wenn es gut für das Netzgeschäft ist, und nicht nur dann, wenn sie für den Gesamtkonzern gut sind."

Eine lediglich juristische Entflechtung des Netzes von anderen Konzernbereichen biete keine Gewähr für die Gleichbehandlung der Netznutzer. Vor kurzem hätten zwei nationale Wettbewerbsbehörden hohe Geldstrafen verhängen müssen, weil Netzbetreiber die Erzeugungs- bzw. Vertriebsgesellschaft des eigenen Konzerns bevorzugt hätten. Dies veranschauliche die Schwierigkeit, den Netzbetrieb in einem integrierten Stromkonzern zu belassen und zugleich durch eine interne "chinesische Mauer" von den anderen Geschäftsbereichen zu trennen.

Ihre Behörde verfüge über Hinweise darüber, daß die rechtliche Entflechtung gemäß den derzeit geltenden EU-Richtlinien den konzerninternen, privilegierten Austausch von Informationen zwischen Netz und anderen Geschäftsbereichen nicht unterbunden habe. Es gebe somit hinreichend Anlaß, auf eine eigentumsmäßige Entflechtung zu drängen. Sie werde dieses Thema in den nächsten Monaten mit ihren Kommissionskollegen besprechen.