Mai 2006

060502

ENERGIE-CHRONIK


Bundesnetzagentur veröffentlicht Entwurf für Anreizregulierung

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 2. Mai ihren Entwurf für den "Bericht zur Einführung der Anreizregulierung" bei den Strom- und Gasnetzbetreibern, den sie nach § 112a des Energiewirtschaftsgesetzes bis zum 1. Juli 2006 der Bundesregierung vorlegen muß. Die betroffenen Wirtschaftskreise haben somit zwei Monate Gelegenheit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Der Bericht wird die Grundlage einer Rechtsverordnung bilden, in der die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats die Einzelheiten der Anreizregulierung regelt.

"Wenn eine schnelle Umsetzung in eine Verordnung gelingt, können wir die Anreizregulierung bereits zum 1. Januar 2008 starten", sagte der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, auf einer Pressekonferenz in Berlin. "Damit könnte sich auch eine zweite Entgeltgenehmigungsrunde mit aufwendigen Einzelprüfungen erübrigen."

In ihrem Berichtsentwurf empfiehlt die Bundesnetzagentur, in den ersten beiden Regulierungsperioden den Netzbetreibern Obergrenzen für die Erlöse vorzugeben, die sie insgesamt aus der Netznutzung erzielen dürfen ("Revenue Cap"). Damit sollen die heute bestehenden großen Effizienzunterschiede bei den Netzbetreibern abgebaut werden. In den folgenden Regulierungsperioden sollen dann für alle Netzbetreiber, die einer Gruppe von vergleichbaren Unternehmen angehören, einheitliche Vorgaben gelten, die auf die tatsächliche Kostensituation des einzelnen Unternehmens keine Rücksicht mehr nehmen ("Yardstick-System").

"Es wird versucht, Wettbewerb zu simulieren"

Das Prinzip der Anreizregulierung, die 2008 in Kraft treten und die Vorab-Genehmigung der Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur ablösen soll, beschrieb Kurth folgendermaßen: "Die Anreizregulierung will Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, durch die Senkung von Kosten Mehrgewinne zu erwirtschaften. Dies geschieht, indem für einen bestimmten Zeitraum (eine Regulierungsperiode) die Kosten von den Erlösen entkoppelt werden. Für diese Periode werden Vorgaben gemacht, wie sich Preise oder Erlöse in diesem Zeitraum maximal entwickeln dürfen. Alle Gewinne, die durch Kostensenkung unter den vorgegebenen Preis- oder Erlöspfad entstehen, können vom regulierten Unternehmen einbehalten werden. Damit wird versucht, Wettbewerb zu simulieren, indem Unternehmen Anreize gegeben werden, aus eigenem Interesse ihre Effizienz zu steigern."

Strukturklassen können entfallen

Die Einteilung der Netzbetreiber in Strukturklassen, die zuerst im Rahmen des "Vergleichsmarktkonzepts" der Verbändevereinbarung vorgenommen wurde (020902) und die auch die Stromnetzentgeltverordnung in § 24 als Bestandteil des Vergleichsverfahrens vorschreibt, kann nach Ansicht der Bundesnetzagentur künftig entfallen. "Durch umfassende Analysen sind wir künftig in der Lage, die gebietsstrukturellen Unterschiede und funktionalen Zusammenhänge weitaus besser abzubilden, als die über Strukturklassen möglich ist", sagte Kurth.

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