Juli 2005 |
050704 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Europäische Kommission beschloß am 6. Juli, Estland, Irland, Griechenland, Luxemburg und Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu verklagen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Portugal zu richten, da die betreffenden Mitgliedstaaten bisher die beiden europäischen Richtlinien über den Elektrizitäts- bzw. den Erdgasbinnenmarkt noch nicht in ihr nationales Recht umgesetzt haben. Dies ist die dritte Phase des Vertragsverletzungsverfahrens, nachdem die Kommission im Oktober 2004 an 18 Staaten Aufforderungsschreiben gerichtet hatte (041001).
Seitdem habe sich die Situation in Belgien, Deutschland und Schweden merklich verbessert, bemerkte Energiekommissar Andris Piebalgs. Auf der iberischen Halbinsel bleibt die Lage jedoch beunruhigend. Die Umsetzung der EU-Richtlinien für Strom und Gas sei eine wichtige Komponente auf dem Weg zu einem echten und wettbewerbsfähigen Energiemarkt in Europa.
Inzwischen hat die Europäische Kommission mit einer Untersuchung des Wettbewerbs
auf den Gas- und Strommärkten begonnen. Der Anlass sind Beschwerden von Verbrauchervertretern
und Neuanbietern über die Entwicklung auf den Großhandelsmärkten und
die geringen Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher. Die Untersuchung
soll sich auch mit den Gründen für die jüngsten Energiepreisanhebungen
befassen und die fortlaufende Beobachtung der Umsetzung der EU-Energiegesetzgebung
ergänzen. Ende 2005 muss die Kommission einen ausführlichen Bericht vorlegen.