Mai 2005 |
050510 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Trianel-Gruppe will auf dem Markt für Regelenergie in Konkurrenz zu den Großstromerzeugern treten, indem sie entsprechende Kapazitäten ihrer Mitglieder bündelt. Nach den Stadtwerken Bonn und Aachen (Stawag) beteiligen sich seit Mai auch die Stadtwerke Bochum an dem Projekt, indem sie in ihrem Heizkraftwerk Hiltrop sowie in einem Blockheizkraftwerk insgesamt 8,2 Megawatt als Minutenreserve bereithalten. Die gesamte Minutenreserve der Trianel beläuft sich damit auf 30 Megawatt.
Die Minutenreserve muss nach der derzeit gültigen Regeln der europäischen Verbundorganisation UCTE spätestens nach 15 Minuten Verbrauchsschwankungen ausgleichen können, die zunächst von der Sekundenreserve aufgefangen wurden. Sie wird aus den unter Sekundärregelung laufenden Wärmekraftwerken sowie durch Pumpspeicherkraftwerke und schnell startende Gasturbinenanlagen bereitgestellt.
Bis zum Jahr 2000 wurde auch die Minutenreserve - wie die sonstige Regelenergie - ausschließlich von den Verbundnetzbetreibern RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall gestellt. Unter dem Druck des Bundeskartellamts entschlossen sich in den folgenden vier Jahren die Netzgesellschaften aller vier Konzerne zur Ausschreibung dieser Leistung (020810). Bisher gibt es aber keinen funktionierenden Markt auf diesem Sektor, der nach wie vor von den Kraftwerksgesellschaften der Verbundnetzbetreiber beherrscht wird und wegen seiner Enge als stark manipulationsanfällig gilt. Die Industrie beklagte sich schon mehrfach über die "Preistreiberei" bei der Regelenergie (020409, 021008). Das Bundeskartellamt leitete Mißbrauchsverfahren gegen Netz- und Kraftwerksgesellschaften der vier Verbundnetzbetreiber ein (011006, 030204), konnte seinen Verdacht aber nicht hinreichend belegen. Die Monopolkommission plädiert deshalb für eine Zusammenlegung der vier Regelzonen (040701).
Die Netzzugangsverordnung Strom, die das Bundeskabinett am 13. April 2005 zusammen mit der Netzzugangsverordnung Gas und den Netzentgeltverordnungen Strom und Gas verabschiedete, verpflichtet die Netzbetreiber zur Ausschreibung sämtlicher Arten von Regelenergie (Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve). Aus betrieblich-technischen Gründen ist aber nur bei der Minutenreserve mit externen Anbietern zu rechnen. Und hier errichtet die Verordnung eine weitere Hürde, indem sie es ins Ermessen der Übertragungsnetzbetreiber stellt, zeitliche und mengenmäßige Mindestanforderungen für das Angebot festzulegen. In früheren Entwürfen war dagegen eine Absenkung der Mindestangebotsgrenze bis auf 5 MW vorgesehen, was es auch kleineren Stromversorgern ermöglicht hätte, in diesem Marktsegment mitzumischen. Anbietergemeinschaften nach Art des Trianel-Projekts zur Überwindung dieser Hürde sind hingegen gemäß der Netzzugangsverordnung zulässig.
Die Gesellschafterversammlung der Trianel Power Projekt Entwicklungsgesellschaft
(TPPE) beschloß am 4. Mai 2005 endgültig den Bau eines Gas- und Dampfkraftwerks
in Hamm-Uentrop, an dem sich 21 kommunale Energieversorger aus Deutschland, den Niederlanden
und Österreich beteiligen (050111). Die GuD-Anlage soll
über eine Leistung von 800 MW verfügen und Mitte 2007 ans Netz gehen.