März 2005 |
050311 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) genehmigte am 7. März 2005 die Gründung der Elektrizitätsnetzgesellschaft Swissgrid AG, die künftig das Schweizer Transportnetz betreiben und den Stromaustausch mit dem Ausland abwickeln soll (040512). In der Swissgrid AG vereinen die Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK), die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW), die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG (EGL), die Aare Tessin AG für Elektrizität (Atel), die BKW FMB Energie AG (BKW) und die Energie Ouest Suisse SA (EOS) den Betrieb ihrer Hochspannungsnetze (380/220 kV). Auch das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) erwägt eine Beteiligung.
Nach Ansicht der Wettbewerbskommission überwiegen die Vorteile des Zusammenschlusses, da dadurch der Wettbewerb in der Stromversorgung verbessert und die Durchleitung von Elektrizität auf der Hochspannungsebene vereinfacht werde. Damit die neue nationale Transportnetzgesellschaft ihre marktbeherrschende Stellung nicht zugunsten der beteiligten Stromunternehmen mißbrauchen kann, muß sie auch Dritten diskriminierungsfreien Zugang zum Netz gewähren. Die Netznutzungsentgelte und sonstigen Nutzungsbedingungen sind zu veröffentlichen. Die an Swissgrid beteiligten Unternehmen müssen für ihre Hochspannungsnetze eine Kostenrechnung erstellen. Swissgrid darf Strom weder kommerziell erzeugen, verkaufen oder handeln noch Beteiligungen an entsprechenden Unternehmen besitzen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung dürfen nicht Organen anderer Stromunternehmen angehören.