Juni 2004

040606

ENERGIE-CHRONIK


Europäische Verfassung überläßt Verfügung über Öl- und Gasvorkommen den Mitgliedsstaaten

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich am 17./18. Juni 2004 auf den endgültigen Entwurf einer europäischen Verfassung geeinigt. Sie modifizierten damit den Text, den der "Europäische Konvent" am 18. Juli 2003 vorgelegt hatte und über den sie bei einem ersten Gipfel im Dezember 2003 keine Einigung erzielt hatten. Unter anderem änderte die Regierungskonferenz den Energieteil der Verfassung. Die jetzt verabschiedete endgültige Fassung soll binnen zwei Jahren von den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert werden.

Zu den wichtigsten Neuerungen, die mit der Verfassung eingeführt werden, zählen die Ämter eines EU-Präsidenten und eines EU-Außenministers. Die Beschlüsse des Ministerrats müssen nicht mehr einstimmig gefaßt werden. Es genügt, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen, die zugleich 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten.

Großbritannien und Niederlande befürchteten Einflußnahme der EU

Die Energiepolitik gehört gemäß Artikel I-13 zu den Bereichen geteilter Zuständigkeit. Dies bedeutet, daß in diesem Bereich - ebenso wie für Binnenmarkt, Transeuropäische Netze, Transport, Verbraucherschutz oder Umwelt - sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten zuständig sind.

Gemäß Artikel III-157 hat die Energiepolitik der Union unter Beachtung des Umweltschutzes das Funktionieren des Energiemarkts sicherzustellen und die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. Weitere Ziele sind die Förderung von Energieeffizienz und Energieeinsparungen sowie die Entwicklung "neuer und erneuerbarer Energiequellen". Die dafür erforderlichen Maßnahmen werden nach Anhörung des Ausschusses der Regionen sowie des Wirtschafts- und Sozialausschusses durch Europäische Gesetze oder Rahmengesetze festgelegt. Diese Gesetze oder Rahmengesetze dürfen aber nicht das Recht der Mitgliedsstaaten berühren, über die Ausbeutung ihrer Energiereserven selbst zu bestimmen. Diese ausdrückliche Zusicherung kam auf Drängen Großbritanniens und der Niederlande zustande, die angesichts der alten Formulierung, in der nur von der Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Energiequellen und allgemeinen Strukturen der Energieversorgung die Rede war, eine Einflußnahme der EU auf ihre Öl- und Gasvorkommen in der Nordsee befürchtet hatten.

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