Mai 2004 |
040507 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesrat hat am 14. Mai der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht zugestimmt, sondern den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Beschluß kam mit den Stimmen der unionsregierten Bundesländer zustande. Das vom Bundestag am 2. April verabschiedete neue EEG (040401) kann damit nicht, wie geplant, zum 1. Juni in Kraft treten, da die Verhandlungen im Vermittlungsausschuß sich über mehrere Wochen hinziehen dürften. Allerdings ist das EEG nicht zustimmungspflichtig. Das Parlament kann deshalb die Einsprüche des Bundesrats mit einfacher Mehrheit zurückwiesen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin kritisierte
die Entscheidung der unionsgeführten Bundesländer als "parteitaktisches
Manöver". Die Verzögerungstaktik der Union beschädige das
internationale Ansehen der Bundesrepublik. Unmittelbar vor der internationalen
Konferenz für erneuerbare Energien "renewables 2004" in Bonn habe
außerhalb Deutschlands niemand Verständnis für ein derart
"provinzielles Ränkespiel". Die Entscheidung des Bundesrats gefährde
darüber hinaus Arbeitsplätze bei Unternehmen der neuen Energiebranchen.
Nachteile hätten auch stromintensive Unternehmen, da die Härtefallregelung
zur Befreiung dieser Betriebe von dem Anteil der Stromkosten, der durch
die Förderung der erneuerbaren Energien anfällt, am 1. Juli ersatzlos
auslaufe.