November 2003 |
031112 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die DB Energie GmbH teilte am 13. November mit, daß sie das Bahnstromnetz ab 2004 öffnen werde. Die auf den Schienen der Bahn AG verkehrenden Züge anderer Unternehmen brauchen ihren Strom dann nicht mehr von der DB Energie zu beziehen, sondern können sich von anderen Anbietern beliefern lassen. Die Belieferung erfolgt mit normalem 50-Hertz-Dreiphasenstrom, der an den Einspeisepunkten in einphasigen 16,7-Hertz-Bahnstrom umgeformt wird. Für die Durchleitung einschließlich der Umformung will die DB Energie ein Netznutzungsentgelt von 5,45 Cent pro Kilowattstunde verlangen. Dieser Preis, der von Mengen und Tageszeiten unabhängig ist, soll vorerst ein Jahr lang gelten. Für die Messung und Verrechnung des Stroms fallen zusätzliche Gebühren an, die sich je Zähler und Abrechnungsjahr auf 1459 Euro belaufen. (FR, 14.11.; FAZ, 15.11.)
Wie im Netz der allgemeinen Stromversorgung erfolgt die Durchleitung durch zeitgleiche Einspeisung und Entnahme, für die der Kunde bzw. Lieferant einen speziellen "Fahrplan" vorzulegen hat. Die Ausgleichsenergie, die durch Abweichungen der Einspeisung bzw. Entnahme von diesem Fahrplan erforderlich wird, muß besonders vergütet werden.
Alternativ zu diesem Durchleitungspreissystem (DPS) können sich die auf den Schienen der Bahn AG verkehrenden Unternehmen weiterhin von der DB Energie mit Strom versorgen lassen, wofür sie dann je nach Tageszeit zwischen 6,4 und 10,5 Cent pro Kilowattstunde zahlen müssen. Dieser Preis verringert sich je nach Laufzeit und der vereinbarten Menge des Liefervertrags um bis zu neun Prozent. Zusätzlich fünf Prozent Rabatt gibt es bei einem Verbrauch von mehr als 2000 Gigawattstunden pro Jahr. Einen derart großen Vebrauch haben allerdings nur die Tochtergesellschaften der Bahn AG. Unter günstigen Umständen ist damit der Stromlieferpreis der DB Energie kaum höher als die von ihr verlangte Durchleitungsgebühr für fremde Anbieter.
Der Chef der Eisenbahngesellschaft Rail-4-Chem, Matthias Raith, bezeichnete die von DB Energie genannten Durchleitungsbedingungen als "Frechheit". Für das Netznutzungsentgelt seien ein bis höchstens zwei Cent pro Kilowattstunde angemessen.
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Das 110-kV-Hochspannungsnetz der Bahn hat eine Gesamtlänge von rund 7400 Kilometern. |