Juli 2003

030704

ENERGIE-CHRONIK


Neue Strom-Richtlinie der EU in Kraft

Die neue Strom-Richtlinie, die das Europäische Parlament und der Rat im Juni verabschiedet hatten (030601), wurde am 15. Juli 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen nun die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens am 1. Juli 2004 nachzukommen. Nur mit der Umsetzung des "legal unbundling" dürfen sie sich bis zum 1. Juli 2007 Zeit lassen.

Stromversorger müssen Energie-Mix angeben

Unter anderem müssen die Stromversorger künftig im Rechnungsverkehr mit den Kunden und in Werbebotschaften angeben, wie sich der von ihnen gelieferte Strom im vergangenen Jahr zusammengesetzt hat ("Anteil der einzelnen Energiequellen am Gesamtenergieträgermix"). Außerdem müssen sie allgemein zugängliche Informationen bereithalten, die dem Kunden eine Beurteilung der Umweltauswirkungen des verwendeten Energie-Mixes ermöglichen - zumindest hinsichtlich der CO2-Emissionen und des radioaktiven Abfalls.

Ebenfalls am 15. Juli veröffentlichte das Amtsblatt die neue Gas-Richtlinie und die Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel. Diese gesetzlichen Regelungen treten am 4. August in Kraft. Die Verordnung zum Stromhandel erlangt allerdings erst ab 1. Juli 2004 Gültigkeit.

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