April 2003 |
030401 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesrat hat am 11. April der Novellierung
des Energierechts in der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen
Fassung (030303) zugestimmt. Damit kann das
Gesetz in Kraft treten. Es regelt vor allem die Liberalisierung des Gasmarkts.
Außerdem erklärt es die Verbändevereinbarungen für
Strom und Gas bis 31. Dezember 2003 für "gute fachliche Praxis". Im
Unterschied zu der vom Bundestag am 14. Februar verabschiedeten Fassung
(030201) wird nun jedoch die Vermutung "guter
fachlicher Praxis" hinfällig, wenn "die Anwendung der Vereinbarung
insgesamt oder die Anwendung einzelner Regelungen der Vereinbarung nicht
geeignet ist, wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten". Durch diese
vom Bundesrat erwirkte Einschränkung soll es dem Bundeskartellamt
weiterhin möglich sein, gegen einzelne Bestandteile der Verbändevereinbarungen
vorzugehen. Der Bundestag hatte die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
am 3. April mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU gegen
die Stimmen der FDP angenommen.