August 2002

020805

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt sieht Mainzer Netznutzungsentgelte als mißbräuchlich überhöht an

Das Bundeskartellamt sieht die Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Mainz als mißbräuchlich überhöht an und will deren Erhebung untersagen. Wie das Amt am 27. August mitteilte, erläßt es damit die erste Abmahnung im Rahmen der zehn förmlichen Mißbrauchsverfahren, die Ende Januar 2002 eingeleitet wurden ( 020102). Weitere Abmahnungen würden folgen, kündigte Kartellamtspräsident Ulf Böge an. Die Stadtwerke Mainz haben inzwischen eine Neuberechnung ihrer Netznutzungsentgelte angekündigt.

Das Kartellamt ist der Ansicht, daß die Netznutzungsentgelte trotz der im einzelnen unterschiedlichen Strukturen der Versorgungsgebiete miteinander verglichen werden könnten. Der reine Vergleich der Netznutzungsentgelte pro Kilowattstunde greife allerdings zu kurz. Vielmehr müsse der Gesamtumsatz aus der Netznutzung in Beziehung zur Leitungslänge gesetzt werden. Hinzu seien weitere Faktoren zu berücksichtigen.

Im vorliegenden Fall habe dieses Vergleichsmarktkonzept ergeben, daß die Stadtwerke Mainz deutlich höhere Umsätze aus der Netznutzung erzielen als RWE Net. Diese Unterschiede seien teilweise gerechtfertigt, da die Stadtwerke Mainz gegenüber der größtenteils ländlichen Struktur des RWE-Versorgungsgebiets höhere Verlegungs- und Instandhaltungskosten hätten. Ferner seien die Kosten des vorgelagerten Hochspannungsnetzbetreibers berücksichtigt worden, die für die Stadtwerke höher seien als für RWE Net. Dennoch seien im Endergebnis die Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Mainz um bis zu 14 Prozent bzw. 23 Prozent überhöht.