Mai 2002

020514

ENERGIE-CHRONIK


EU-Kommission erneuert Genehmigung für Deutsche Steinkohle AG

Die im Juli 1998 erteilte Genehmigung der EU-Kommission für die Gründung der Deutsche Steinkohle AG (980705) bleibt weiter gültig. Dies entschied die EU-Kommission nach der nochmaligen Überprüfung des Geschäfts, zu der sie durch ein Urteil es Europäischen Gerichtshofs verpflichtet worden war (siehe 010207). In zwei getrennten Entscheidungen, die am 7. Mai veröffentlicht wurden, genehmigte sie erneut den Zusammenschluß gemäß Artikel 66 des EGKS-Vertrags und verneinte das Vorliegen eines Beihilfe-Tatbestandes

Im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens ergaben sich für die EU-Kommission keine Gesichtspunkte, wonach die 1998 erfolgte Übernahme der Saarbergwerke AG und der Preussag Anthrazit GmbH durch die RAG die Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Kohlemarkt verändert oder den Tatbestand einer Beihilfe erfüllt habe. Der Zusammenschluß habe keinerlei Konsequenzen für den Absatz von Steinkohle aus Deutschland gehabt, da die deutsche Kohle nur mittels Beihilfen konkurrenzfähig sei.

Im Rahmen des Beihilfeverfahrens stellte die EU-Kommission fest, daß der symbolische Kaufpreis von zwei Mark für die Saarbergwerke AG (980111) angesichts der chronisch defizitären Lage und der zweifelhaften Perspektiven des Kohlesektors nicht als Beihilfe zu werten sei.