Mai 2002 |
020508 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bundeswirtschaftminister Müller will sich für einen Herkunftsnachweis bei Strom einsetzen, damit die Verbraucher künftig erkennen können, welchen Stromquellen die von ihnen bezogene elektrische Energie entstammt. Dies erklärte der Minister in seiner Stellungnahme vor dem Parlament zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (020502). Zuvor hatte er auf einer Plakatwand vor dem Wirtschaftsministerium, die von der Umweltorganisation Greenpeace nach Art eines Stimmzettels gestaltet worden war und ihn zur Unterstützung des Vorschlags des Europäischen Parlaments für eine Stromkennzeichnung aufforderte, sein Kreuz in das "Ja"-Feld gemacht.
Bei einer Kennzeichnungspflicht müßten die Stromversorger auch den Kernenergie-Anteil und dessen geographische Herkunft ausweisen. Im November 2000 hatte Müller für eine EU-Richtlinie oder eine freiwillige Selbstbeschränkung der Stromwirtschaft plädiert, um "schmutzige" Stromimporte aus unsicheren Kernkraftwerken osteuropäischer Länder zu verhindern (001102). Unter dem Druck einer Kampagne der "Ökologisch-Demokratischen Partei" hatte E.ON Energie damals den Stromliefervertrag mit Tschechien beendet (010513). Ein umfassender Herkunftsnachweis würde solche Kampagnen erleichtern.
Für Strom aus erneuerbaren Energiequellen sieht die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 bereits einen Herkunftsnachweis vor: Bis 27. Oktober 2003 müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, daß die Herkunft nach von ihnen festgelegten "objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien" garantiert werden kann. Gemäß Artikel 5 müssen die Herkunftsnachweise die Art der Energiequelle, den Zeitpunkt und Ort der Erzeugung sowie bei Wasserkraftanlagen die Angabe der Leistung enthalten.