Februar 2002 |
020203 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat ein Ende Oktober 2001 eingeleitetes Mißbrauchsverfahren gegen die EnBW-Transportnetze AG eingestellt. Die EnBW war damals zusammen mit HEW, Bewag und Veag beschuldigt worden, unangemessene Preise für Ausgleichsenergie zu verlangen (011006). Wie das Bundeskartellamt am 21. Februar mitteilte, hat sich die EnBW bereiterklärt, zum 1. August 2002 ein Ausschreibungs-System zur Beschaffung von Regelenergie einzuführen, wie es bereits von E.ON und RWE praktiziert wird. Zugleich will die EnBW rückwirkend zum 1. Februar 2000 für den Übergangszeitraum bis Ende Juli 2002 ein für die Netznutzer günstigeres Abrechnungssystem für Regelenergie anwenden.
Die Verfahren gegen die drei anderen Unternehmen, die künftig als "Vattenfall Europe" firmieren (020106), laufen weiter. Kartellamtspräsident Ulf Böge äußerte die Erwartung, "daß auch der Vattenfall-Konzern den Bedenken des Bundeskartellamts Rechnung trägt und ein wettbewerbskonformes System für Regelenergie zügig einrichtet".
Die Öffnung des Regelenergiemarktes in Deutschland wird auch vom Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) gefordert. Die gegenwärtige Praxis habe gravierende Folgen für kleine Marktteilnehmer wie Stadtwerke, beklagte der VKU im November 2000, wobei er sich auf ein Gutachten (Download) des Beratungsunternehmen NERA (National Economics Research Associates, London) stützte. In einem Positionspapier (Download) kritisierte der VKU damals folgende Sachverhalte: