Juli 2001 |
010711 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bund der Energieverbraucher und der Bundesverband Windenergie vertraten am 19.7. in einer Pressemitteilung die Ansicht, daß die deutschen Stromversorger jährlich rund vier Milliarden Mark zuviel von ihren Kunden verlangen, soweit sie die Aufschläge auf den Strompreis mit den Mehrbelastungen durch EEG und KWK-Gesetz begründen. Die beiden Verbände hauen damit in dieselbe Kerbe wie der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (010608). Sie berufen sich auf ein Gutachten des Aachener Büros BET, das in ihrem Auftrag die Strompreise überprüft hat. Demnach belaufen sich die Mehrbelastungen durch das EEG allenfalls auf 0,12 bis 0,15 Pf/kWh, da zugleich die Belastungen durch das alte Stromeinspeisungsgesetz entfallen. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung sei die Mehrbelastung von durchschnittlich 0,32 Pf/kWh bereits vor Erlaß des KWK-Gesetzes in den Strompreisen inbegriffen gewesen, so daß das Gesetz nicht als Rechtfertigung für eine entsprechende Preiserhöhung dienen könne. Tatsächlich hätten aber die Stromversorger die Strompreise seit Herbst letzten Jahres um 1 bis 1,5 Pf/kWh angehoben und dies mit der Weitergabe der gesetzlichen Belastungen begründet. Viele Gewerbetreibende hätten die Strompreiserhöhungen nicht akzeptiert oder nur unter Vorbehalt gezahlt. Derzeit liefen eine Reihe von Musterprozessen, um die rechtliche Lage zu klären. Der Bund der Energieverbraucher bietet Interessenten für 50 Mark ein "Informationspaket" zu diesem Thema an, das den Text der beiden Gesetze, juristische Fachbeiträge und den Text des BET-Gutachtens enthält.