Dezember 2000 |
001207 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Stromrechnung eines Drei-Personen-Musterhaushaltes mit einem monatlichen Verbrauch von 300 Kilowattstunden sank in diesem Jahr im Bundesdurchschnitt auf 79 Mark im Monat. Das waren zwölf DM oder 13 Prozent weniger als 1991, errechnete die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW). Die allgemeinen Lebenshaltungskosten stiegen dagegen im gleichen Zeitraum um 19,5 Prozent.
Besonders stark war der Rückgang gegenüber dem Vorjahr, als derselbe Musterhaushalt noch 94 Mark für dieselbe Strommmenge bezahlen mußte. Die Stromrechnung ermäßigte sich hier um 15 Mark bzw. 16 Prozent.
Eigentlich sei der Strompreis für Haushalte seit Beginn der Liberalisierung 1998 im Mittel sogar um 33 Prozent gesunken, erläuterte die VDEW. Zugleich hätten allerdings Steuern und Abgaben um 39 Prozent zugenommen, so dass die Strompreissenkungen nicht voll bei den Verbrauchern angekommen seien. Derzeit bestehe die Stromrechnung zu rund einem Viertel aus staatlich verfügten Belastungen (Ökosteuer, Mehrwertsteuer, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Konzessionsabgaben).
Eine weitere Erhöhung dieser staatlich verfügten Belastungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Stromrechnung sei bereits absehbar: Ab Januar 2001 erhöhe sich die Öko-Steuer von 2,5 auf drei Pfennig je Kilowattstunde. Zusätzlich stiegen die Aufwendungen zur Subventionierung von erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung. Auch die Mehrwertsteuer schlage entsprechend stärker zu Buche.
Nach den Berechnungen der VDEW wird deshalb 2001 die Stromrechnung des Drei-Personen-Musterhaushaltes um durchschnittlich fünf Prozent von 79 auf 83 DM im Monat ansteigen. Davon entfallen 49 DM auf den eigentlichen Strompreis, während 34 DM oder gut 40 Prozent aus Steuern und Abgaben bestehen.
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Strompreis |
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Erneuerbare-Energien-Gesetz* |
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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz |
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Ökosteuer |
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Konzessionsabgabe** |
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Mehrwertsteuer*** |
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zusammen |
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*bis März 2000 Stromeinspeisungsgesetz
** regional sehr unterschiedlich:
je nach Gemeindegröße 2,6 bis 4,69 Pf/kWh; einige Gemeinden
verzichten ganz auf diese Abgabe; bei dieser Modellrechnung werden 3,5
Pf/kWh angenommen
*** 15 Prozent im Jahr 1998, danach
16 Prozent