November 2000

001119

ENERGIE-CHRONIK


EU genehmigt Steuerbefreiung für hocheffiziente GuD-Kraftwerke

Die EU-Kommission teilte am 22.11. mit, dass sie die Steuerbefreiung für hocheffiziente Gas- und Dampfkraftwerke genehmigt habe. Das "Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform", das der Bundestag vor einem Jahr verabschiedete, befreite Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) mit einem elektrischen Wirkungsgrad ab 57,5 Prozent auf zehn Jahre von der Mineralölsteuer, sofern sie bis zum 31. März 2003 in Betrieb gehen (991104). Inzwischen wurde diese Regelung modifiziert: Die Steuerbefreiung gilt fünf Jahre lang für Anlagen, die vor dem Jahr 2004 dauerhaft mit der Stromerzeugung beginnen. Im Gegensatz zur Bundesregierung sieht die EU-Kommission auch darin immer noch eine Beihilfe, erhebt aber dennoch keine Einwände, weil die Regelung im "Einklang mit der Umweltpolitik der Gemeinschaft" zu sehen sei (SZ, 23.11.).