November 2000 |
001119 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission teilte am 22.11. mit,
dass sie die Steuerbefreiung für hocheffiziente Gas- und
Dampfkraftwerke genehmigt habe. Das "Gesetz zur Fortführung
der ökologischen Steuerreform", das der Bundestag vor
einem Jahr verabschiedete, befreite Gas- und Dampfkraftwerke (GuD)
mit einem elektrischen Wirkungsgrad ab 57,5 Prozent auf zehn Jahre
von der Mineralölsteuer, sofern sie bis zum 31. März
2003 in Betrieb gehen (991104). Inzwischen
wurde diese Regelung modifiziert: Die Steuerbefreiung gilt fünf
Jahre lang für Anlagen, die vor dem Jahr 2004 dauerhaft mit
der Stromerzeugung beginnen. Im Gegensatz zur Bundesregierung
sieht die EU-Kommission auch darin immer noch eine Beihilfe, erhebt
aber dennoch keine Einwände, weil die Regelung im "Einklang
mit der Umweltpolitik der Gemeinschaft" zu sehen sei (SZ,
23.11.).