September 2000 |
000911 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Laubag mußte im September die
Braunkohleförderung im Tagebau Jänschwalde vier Wochen
lang einstellen, weil das Verwaltungsgericht Cottbus am 11.7.
dem Antrag eines Grundbesitzers stattgegeben hatte, die Abbaggerung
seines zwei Kilometer vor der Gemeinde Horno liegenden Wäldchens
zu unterlassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung
vor allem damit, dass die nach EU-Recht vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung
für den Tagebau fehle. Falls die Entscheidung Bestand gehabt
hätte, wäre in wenigen Wochen die Versorgung des Kraftwerks
Jänschwalde mit Braunkohle und der gesamte Energiestandort
mit 4000 Arbeitsplätzen gefährdet gewesen. Das Oberverwaltungsgericht
in Frankfurt/Oder ließ allerdings "wegen ernstlichem
Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung"
am 24.8. die Beschwerde gegen das Urteil zu und entschied sie
Ende September positiv, so dass die Laubag den Braunkohleabbau
wieder aufnehmen konnte.