September 2000

000911

ENERGIE-CHRONIK


Brennstoff-Versorgung des Kraftwerks Jänschwalde ist wieder gesichert

Die Laubag mußte im September die Braunkohleförderung im Tagebau Jänschwalde vier Wochen lang einstellen, weil das Verwaltungsgericht Cottbus am 11.7. dem Antrag eines Grundbesitzers stattgegeben hatte, die Abbaggerung seines zwei Kilometer vor der Gemeinde Horno liegenden Wäldchens zu unterlassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung vor allem damit, dass die nach EU-Recht vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung für den Tagebau fehle. Falls die Entscheidung Bestand gehabt hätte, wäre in wenigen Wochen die Versorgung des Kraftwerks Jänschwalde mit Braunkohle und der gesamte Energiestandort mit 4000 Arbeitsplätzen gefährdet gewesen. Das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt/Oder ließ allerdings "wegen ernstlichem Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung" am 24.8. die Beschwerde gegen das Urteil zu und entschied sie Ende September positiv, so dass die Laubag den Braunkohleabbau wieder aufnehmen konnte.