April 2000 |
000404 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission hegt den Verdacht, dass es sich bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (000201), das am 1. April in Kraft trat, um eine "nicht notifizierte Beihilfe" handeln könnte. Die Behörde von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti bestätigte, dass sie deshalb die Bundesregierung um zusätzliche Informationen darüber ersucht habe, wie das Gesetz mit den EU-Subventionsbestimmungen zu vereinbaren sei (Handelsblatt, 13.4.; FR, 22.4.: Stromthemen 5/00).
Die EU hat sich damit die Position der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) zu eigen gemacht, die bereits bei der Vorbereitung des Gesetzes darauf hinwiesen, dass dieses in Brüssel notifiziert und als Beihilfe geprüft werden müsse. Nach Berechnungen der VDEW erhöhen sich infolge des neuen Gesetzes die Einspeisungsvergütungen, die auf der Basis des alten Stromeinspeisungsgesetzes im vergangenen Jahr 1,3 Milliarden Mark erreichten, in diesem Jahr um rund 80 Prozent auf 2,4 Milliarden Mark (VWD, 10.4.).