Februar 2000

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ENERGIE-CHRONIK


Paris erfüllt mit einem Jahr Verspätung die Forderungen der EU-Richtlinie

Ein ganzes Jahr später, als es die EU-Richtlinien vorschreiben, hat Frankreich damit begonnen, die Mindestanforderungen zur Liberalisierung seines Strommarktes zu erfüllen. Am 1.2. verabschiedete das Parlament in Paris das "Gesetz zur Modernisierung und Entwicklung der öffentlichen Stromversorgung" mit den Stimmen der Sozialisten, während sich die mitregierenden Kommunisten der Stimme enthielten. Die konservativ-liberale Opposition stimmte dagegen, weil ihr die Marktöffnung nicht weit genug geht. Das neue Stromgesetz sieht vor, im laufenden Jahr den französischen Markt für etwa 800 Großkunden zu öffnen, die mehr als 20 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Dies entspricht einer Marktöffnung von etwa 30 Prozent. Im Jahr 2003 wird diese Schwelle auf neun Millionen kWh gesenkt, wodurch sich die Marktöffnung aber nur unwesentlich auf etwa 34 % erhöht. Ausländische Stromversorger können künftig zwar Kraftwerke in Frankreich errichten, dürfen aber ebenfalls nur zugelassene Großkunden beliefern. Außerdem müssen sie das gleiche Personalstatut anwenden wie der Staatsbetrieb EDF. Eine völlige Marktöffnung bis hin zu den Privatkunden wie in Deutschland ist in Frankreich nicht beabsichtigt und wird von den EU-Richtlinien auch nicht vorgeschrieben (Handelsblatt, 3.2.; NZZ, 2.2.; siehe auch 990731 u. 991119).

Auch Luxemburg hinkt hinterher

Wie Frankreich hätte auch Luxemburg die Richtlinien zur Liberalisierung des Strommarktes schon bis Februar vergangenen Jahres umsetzen müssen. Die Europäische Kommission hat den Kleinstaat deshalb im Dezember abgemahnt, worauf die Luxemburger Regierung die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes im Frühjahr in Aussicht stellte. Dies genügt der Kommission aber nicht. Sie will Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinien verklagen (VWD, 15.2.).

Zweite Stufe der Liberalisierung in Kraft

Am 19.2. trat die zweite Stufe der Mindestöffnung der Strommärke in Kraft, wie sie die Richtlinien der EU vorschreiben. Dadurch erhöht sich z.B. in Österreich die Zahl der Großstromverbraucher, die ihre Lieferanten frei wählen können, von bisher etwa 75 auf etwa 145. Nach Inkrafttreten der dritten Stufe am 19. 2. 2003 ist in Österreich mit insgesamt etwa 300 solcher Großkunden zu rechnen (VWD, 21.2.).