Februar 2000 |
000203 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Europäische Kommission hat die
zweite Stufe des deutschen Ökosteuer-Gesetzes (991104) weitgehend genehmigt. In der geplanten Steuerbefreiung
für hocheffiziente Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) sieht sie
jedoch eine Betriebsbeihilfe, die einem bestimmten Energieträger
einen dauerhaften Vorteil verschafft und deshalb mit den EU-Bestimmungen
unvereinbar ist. Diese Regelung war nach heftigen Auseinandersetzungen
innerhalb der Koalition in das Gesetz mitaufgenommen worden. Sie
befreit GuD-Kraftwerke mit einem elektrischen Wirkungsgrad ab
57,5 Prozent für zehn Jahre von der Steuer, sofern sie bis
zum 31. März 2003 in Betrieb gehen. Als Ausweg schlug die
EU-Kommission vor, die Förderung auf eine Investitionshilfe
umzustellen (FAZ, 1.2. u. 16.2.).