Februar 2000

000202

ENERGIE-CHRONIK


Kabinett billigt umstrittenen Entwurf zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Das Bundeskabinett stimmte am 9.2. einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zu, der die Stromerzeugung in kommunalen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) unterstützen soll. Die Förderung beträgt im ersten Jahr 3 Pfennig pro Kilowattstunde und sinkt danach jährlich um 0,5 Pfennig. Die Regelung soll bis Ende 2004 gelten, sofern nicht vorher ein Gesetz zur langfristigen Absicherung der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen in Kraft tritt. Die Förderung wird nur gewährt, wenn die installierte KWK-Stromleistung, bezogen auf die Gesamtleistung des Unternehmens, mindestens 25 Prozent und die erzeugte KWK-Strommenge 10 Prozent der Gesamtstrommenge betragen. Zudem müssen die Unternehmen mindestens zu 75 Prozent der öffentlichen Hand gehören. Die Finanzierung soll durch eine Abgabe von rund 0,2 Pfennig pro Kilowattstunde auf den Strompreis erfolgen, die rückwirkend zum 1. Januar erhoben wird.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) und der Deutsche Städtetag bemängelten an dem Entwurf übereinstimmend, dass er die Förderung auf kommunale Versorger beschränkt, die mindestens zu 75 Prozent der öffentlichen Hand gehören. Damit würden privatisierte Unternehmen wie die Berliner Bewag sowie kommunale Versorger wie in Halle, Leipzig, Stuttgart oder Dresden nicht in den Genuss der Hilfen kommen. Auch SPD und Grüne lehnten den Gesetzentwurf in diesem Punkt strikt ab.