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Leider notwendig: Deutsch ins Grundgesetz

Denglisch durchseucht bereits Verwaltungssprache und Gesetzgebung

Gegen den Willen der Parteiführung forderten die Delegierten des CDU-Bundesparteitages Anfang Dezember 2008, Deutsch im Grundgesetz zu verankern. Dies soll durch einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes erfolgen, mit dem Wortlaut: "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch". Bisher bestimmt dieser Artikel lediglich: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold".

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, daß in Deutschland Deutsch gesprochen wird. Als das Grundgesetz 1949 verabschiedet wurde, dachte deshalb auch niemand daran, neben den Farben der Bundesflagge auch ausdrücklich die Sprache des neuen Staates festzuschreiben.

Inzwischen ist es aber leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Nicht nur Medien und Werbung verunstalten Tag für Tag die deutsche Sprache. Auch in der Wirtschaft verwechselt man Weltläufigkeit und Internationalität mit englischem Imponiergefasel. In den obersten Etagen wird so der Vorstandsvorsitzende zum CEO, der leitende Geschäftsführer zum COO, der Finanzvorstand zum CFO oder der Chefstratege zum CSO. Der gewöhnliche Koofmich druckt zumindest so etwas wie "Consultant" auf die Visitenkarte, und auf der untersten Stufe wird der Hausmeister zum "Facility Manager".

Besonders erschreckend ist aber, wie die Durchseuchung der deutschen Sprache mit Denglisch und zeitgeistigen Blähungen bereits in die Verwaltungssprache und in die Gesetzgebung eingedrungen ist. Man sehe sich beispielsweise diesen Abschnitt aus einem offiziellen Bericht der Bundesregierung an:

"Tschänder was?" fragt da hilflos der Bürger. Offenbar ist sogar die Bundesregierung schon nicht mehr in der Lage, sich auf deutsch verständlich zu machen. Sie übernimmt den Begriff "Gender Mainstreaming" einfach aus irgendeiner internationalen Übereinkunft, die natürlich auf englisch formuliert wurde, ohne sich auch nur noch die Mühe zu machen, ihn irgendwie ins Deutsche zu übersetzen. Außerdem "implementiert" sie nun, wo man früher "umgesetzt" oder "verwirklicht" hätte.

Und das ist leider kein Einzelfall. Wie solcher Neusprech sogar in die Gesetzgebung einfließt – als ob nicht Deutsch, sondern Englisch hierzulande Amtssprache wäre – veranschaulichen die folgenden beiden Beispiele. Das erste entstammt dem Energiewirtschaftsgesetz:

Ein "Monitoring" gibt es in der deutschen Sprache nicht. Allenfalls den Monitor. Darunter verstand man früher mal ein gepanzertes Fluß- und Küstenschiff; inzwischen wird das Fremdwort aber eigentlich nur noch als Synonym für Bildschirm gebraucht. Auch die englische Normalsprache kennt kein "Monitoring". Der Begriff entstammt vielmehr dem englisch gefärbten Kauderwelsch des Wissenschaftsbetriebs. Gemeint ist damit die systematische Erfassung oder Beobachtung eines Prozesses. Hinter dem hochtrabenden Wort "Monitoring" verbirgt sich also nichts anderes als ein Erfahrungsbericht. Früher hätte man das auch so genannt.

Von derselben Güte ist die "Clearingstelle" im Erneuerbare-Energien-Gesetz:

Früher hätte man zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen eine "Schiedsstelle" bzw. "Klärungsstelle" eingerichtet. Aber das war ja so simpel, daß es jeder verstanden hat...

Die Hexenjagd auf das "generische Maskulinum"

Zusätzlich werden die Gesetzestexte neuerdings mit der Hexenjagd auf das "generische Maskulinum" befrachtet. Zum Beispiel ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht mehr vom "Letztverbraucher" die Rede, sondern von "Letztverbraucherin oder Letztverbraucher". In derselben Weise werden Wirtschaftsprüfer, Umweltgutachter, Buchprüfer und Sachverständige geschlechtlich verdoppelt. Auch den "Anlagenbetreiber" darf es nur noch als "Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber" geben. Nur beim "Netzbetreiber" und beim "Übertragungsnetzbetreiber" hat man es aus unerfindlichen Gründen versäumt, die weibliche Form hinzuzufügen und voranzustellen.

Bei dieser kabarettreifen Variante der "political correctness" handelt es sich um eine Auswirkung des Ende 2001 erlassenen "Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)". In § 1 Abs. 2 schreibt dieses Gesetz vor: "Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen." Die amtlichen Vollstrecker haben es dabei vor allem das generische Maskulinum abgesehen, das wie das generische Femininum und Neutrum zwar jeweils beide Geschlechter umfaßt, aber gerade deshalb von "fortschrittlichen" Kleingeistern verdächtigt wird, das weibliche Geschlecht auf hinterlistige Weise zu diskriminieren. Seitdem wird in allen Bereichen, die dem Bund unterstehen, das generische Maskulinum durch genauso umständliche wie dümmliche Doppel-Konstruktionen ersetzt. Allerdings mit Ausnahmen. So hat man bisher noch davon abgesehen, das generische Maskulinum auch im Grundgesetz zu tilgen, wo dann etwa der Artikel 1 konsequenterweise lauten müßte: "Die Würde der Menschin oder des Menschen ist unantastbar."