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Wenn E.ON, RWE, EnBW oder Vattenfall an einem Grundversorger beteiligt sind, verlangt dieser meistens einen höheren Strompreis als Grundversorger ohne kapitalmäßige Bindung an einen der vier Energiekonzerne. Dies ergab Ende 2007 ein Vergleich der Grundversorger-Preise (siehe Liste) mit den entsprechenden Beteiligungen der vier Energiekonzerne an den jeweiligen Versorgern. Der Befund paßte zum Ergebnis eines bundesweiten Gaspreisvergleichs, den das Bundeskartellamt bereits davor veröffentlichte: Auch dabei hatte sich ergeben, daß alle zu RWE, E.ON und EnBW gehörenden Versorger im oberen Preisbereich lagen (Vattenfall war damals noch nicht im Gasvertrieb tätig).
Solche Versorger, die überdurchschnittlich hohe Strompreise verlangten, wiesen zu 39 Prozent die Beteiligung von einem oder mehreren Konzernen auf. Bei günstigen Versorgern, deren Strompreise unter dem Durchschnitt liegen, war dagegen auch die Konzernbeteiligung geringer und betrug nur 25 Prozent.
Der RWE-Konzern versuchte diesen Befund damit zu erklären, daß die Konzerne vor allem dort an der Grundversorgung beteiligt seien, wo sie aufgrund ländlicher Strukturen besonders teuer sei. Dagegen könnten rein kommunale Versorger billiger sein, weil sie leichter versorgbare Gebiete hätten.
Eine ausführlichere Analyse zeigt allerdings, daß dies keine hinreichende Erklärung sein kann. Zum Beispiel verlangten die konzerngebundenen Grundversorger in Baden-Württemberg 876 Euro für denselben Jahresverbrauch, den die konzerngebundene Grundversorger in Bayern mit 770 Euro berechneten. Strukturunterschiede dürften in diesem Fall keine große Rolle spielen. Die beachtliche Differenz läßt sich eher damit erklären, daß Baden-Württemberg die Genehmigungspflicht für die Grundversorgungs-Tarife, die bundesweit erst seit 1. Juli 2007 entfallen war, bereits sieben Jahre früher abgeschafft hatte. Und sicher ging es auch zu Lasten der Strompreise, wenn die im Lande dominierende EnBW schon mal eine Million Euro für den Spickzettel eines Torhüters ausgab oder ihren 44-jährigen Vorstandsvorsitzenden mit einer fürstlichen Frühpension zum vorzeitigen Abtritt bewegte.
Eine bemerkenswerte Affinität zwischen Konzernbindung und hohen Strompreisen zeigt auch der Vergleich zwischen alten und neuen Bundesländern: Im Westen warren die vier Konzerne an 27,25 Prozent der Grundversorger beteiligt, während diese Quote im Osten mit 61 Prozent mehr als doppelt so hoch war. Zugleich waren die Strompreise im Osten im Durchschnitt um neun Prozent höher (Grafik 1).
Von den alten Bundesländern hatte Baden-Württemberg die höchsten Strompreise, gefolgt vom Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, und Hamburg. Unter dem Durchschnitt lagen dagegen die Preise in Bayern, Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Das generell noch höhere Preisniveau der neuen Bundesländer wurde von Thüringen angeführt. Es folgten Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin (Grafik2).
Besonders teuer wurde es für die Stromkunden, wenn die EnBW Anteile an einem Grundversorger besaß: Die Strompreise lagen dann um 6,3 Prozent über denen von Versorgern ohne Konzernbeteiligung. Wenn Vattenfall zum Eigentümerkreis gehörte, waren die Strompreise durchschnittlich um 6 Prozent höher. Bei RWE waren es 3,7 Prozent und bei E.ON 2,4 Prozent (Grafik 3).
Der Einfluß der vier Konzerne war indessen noch wesentlich stärker, als die Beteiligungsquote von 33 Prozent an den insgesamt etwa 870 deutschen Grundversorgern erkennen läßt. Zunächst einmal wurde schon die Hälfte des Stromabsatzes an Endkunden von den Konzernen selber bzw. von Tochterunternehmen bestritten. Mit den Minderheitsbeteiligungen an anderen Endversorgern sicherten sich die Konzerne nicht nur Einfluß auf Lieferverträge und Preisgestaltung, sondern nochmals den größten Teil des restlichen Stromabsatzes. Denn bei diesen Beteiligungen handelte es sich in aller Regel um größere Stadtwerke oder Regionalversorger mit einem wesentlich umfangreicheren Kundenkreis und Stromabsatz als das Gros der Grundversorger.
In den östlichen Bundesländern ist die Konzernbindung der Grundversorger mehr als doppelt so hoch wie in den westlichen. Zugleich sind die Strompreise dort im Durchschnitt um neun Prozent höher.
Das generell höhere Preisniveau der neuen Bundesländer wird von Thüringen angeführt. Es folgen Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Von den alten Bundesländern hat Baden-Württemberg die höchsten Strompreise, gefolgt vom Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, und Hamburg. Unter dem Durchschnitt liegen dagegen die Preise in Bayern, Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Bayern, Niedersachsen und Sachsen bilden insofern eine Ausnahme, als hier die konzerngebundenen Grundversorger billiger sind. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es mit Vattenfall jeweils nur einen einzigen Grundversorger. Ähnlich verhält es sich in Bremen/Bremerhaven, wo der örtliche Versorger swb zum niederländischen Essent-Konzern gehört (da die hier erfaßten "Konzernbindungen" nur E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall betreffen, wird swb nicht rot, sondern blau dargestellt).
Wenn die EnBW Anteile an einem Grundversorger besitzt, wird es für die Stromkunden besonders teuer: Der Preis für 4000 Kilowattstunden jährlich liegt dann um 6,3 Prozent über denen von Versorgern ohne Konzernbeteiligung (blau). Wenn Vattenfall zum Eigentümerkreis gehört, sind die Strompreise durchschnittlich um 6 Prozent höher. Bei RWE sind es immer noch 3,7 Prozent und bei E.ON 2,4 Prozent.