Es blieb beim Probeblatt: "Der Hausfreund" vom Mai 1832 (Bild zum Vergrößern anklicken).


Der Hausfreund

(Mai 1832)

Der rührige Siebenpfeiffer hatte sich vom Verbot seines "Westboten" durch den fürstlichen Bundestag nicht beeindrucken lassen. Schon im Mai 1832 brachte er, diesmal in Mannheim, das Probeblatt einer neuen politischen Wochenzeitung heraus, die ab 15. Mai regelmäßig erscheinen und den Titel "Der Hausfreund" tragen sollte.

Erscheinungsorte waren neben Mannheim, wo sich die von Siebenpfeiffer geleitete Redaktion befand, auch Frankfurt und Hildburghausen in Thüringen. Das Vierteljahresabonnement sollte dreißig Kreuzer kosten.

Im Probeblatt appellierte Siebenpfeiffer an die "lieben Mitbürger":

Jemand sagte, Ihr säßet im Wirtshaus und spieltet Karten... Die Karten aber wollen wir ins Feuer werfen und den Aristokraten überlassen. Wir wollen statt dessen ernsthaft uns unterhalten und belehren über Krieg und Frieden, und noch mehr über das, was uns Not tut: wie wir uns frei machen wollen; frei nämlich von Unwissenheit und Aberglauben, von unserer Gleichgültigkeit, unserem Eigennutz, unserer Kriecherei; und sind wir frei von diesen Tyrannen, so werden wir auch bald freie Bürger eines freien Staates sein.

Über die Reaktion, die Siebenpfeiffers Probeblatt in Frankfurt auslöste, berichtete der Freiherr von Blittersdorf am 13. Mai nach Karlsruhe: Nach Überzeugung des Bundestags sei "Der Hausfreund" offenbar dazu bestimmt, die Zahl der revolutionären Blätter zu vermehren. Um den Vertrieb zu erleichtern, solle er wahrscheinlich an allen drei Erscheinungsorten gleichzeitig gedruckt werden.

Weiter heißt es wörtlich in Blittersdorfs Bericht:

"Bekannt sei es, daß das Bibliographische Institut zu Hildburghausen sich längst schon mit der Verbreitung revolutionärer Schriften im Norden Deutschlands befaßt. Es sei eine höchst auffallende Erscheinung, daß der Herzog von Sachsen-Meiningen ein solches Unwesen dulde... Dr. Siebenpfeiffer solle und dürfe während fünf Jahren in keinem anderen Bundesstaat bei der Redaktion einer politischen Zeitschrift zugelassen werden, und schon die Ankündigung desselben als Redakteur des Hausfreunds sei eine Verletzung des Bundestagsbeschlusses vom 2. März. - Noch viel größer würde aber diese Verletzung werden, wenn der Hausfreund in der Tat in Hildburghausen gedruckt oder nachgedruckt werden sollte."

Prompt erging am 17. Mai Anweisung an das Innenministerium, den Druck des Hausfreunds in Mannheim zu verbieten. Wahrscheinlich ist es damit beim oben abgebildeten Probeblatt geblieben, das Blittersdorf seinem Rapport nach Karlsruhe beilegte.