In seinem Abschiedswort an die Leser beklagte das "Wochenblatt für die Pfalz" die Engstirnigkeit der herrschenden Gewalten (zum Vergrößern anklicken)


Wochenblatt für die Pfalz

(5. Januar 1856 - 28. Juni 1856)

"Ein größerer Kreis unabhängiger Männer der Pfalz" veranlaßte 1856 den Mannheimer Buchdrucker Heinrich Hogrefe, in seinem Betrieb und unter seiner Verantwortlichkeit das "Wochenblatt für die Pfalz" herauszubringen. Die beiden ersten Nummern erschienen am 5. und 12. Januar als Probeblätter. Seinen künftigen Kurs umriß das Blatt so: Gegen das herrschende Übermaß an Bürokratie, für die beschleunigte Herbeiführung der nationalen Einigung und gegen das "Aufbrechen alter Wunden", womit die Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche gemeint war.

Diese Programmpunkte und der sonstige Inhalt trugen die Handschrift des liberalen pfälzischen Bürgertums. Offenbar hielt man die Stunde für gekommen, die feudalen Gewalten zu größerer Vernunft zu mahnen. Politische Willkür, nationale Zersplitterung und obrigkeitliche Gängelung der Wirtschaft, wie sie die Restaurationsepoche kennzeichneten, mußten sich auf Dauer hinderlich für jede weitere Entwicklung auswirken. Vor allem das Besitzbürgertum hatte ein Interesse daran, "zur Bildung einer ruhig besonnenen und charakterfesten öffentlichen Meinung in unserem Teile des Vaterlandes etwas beizutragen".

Ab der Nummer 14 vom 5. April 1856 zeichnete Carl Pfeiffer in Heidelberg für die Redaktion verantwortlich. Druck und Expedition verblieben bei Heinrich Hogrefe.

Außer vorsichtig temperierten Appellen zur Mäßigung an die Adresse der herrschenden Gewalten brachte das "Wochenblatt für die Pfalz" hauptsächlich Gesetzentwürfe zum Abdruck, an denen in Handels- und Gewerbekreisen ein lebhaftes Interesse herrschte. Trotz der vorsichtigen Gangart verfiel schon die erste Nummer der Beschlagnahme: Das Wochenblatt hatte die Eröffnungsrede des General-Procurators am Zweibrückener Appellationsgericht als Beispiel reaktionärer Beschränktheit aufs Korn genommen. Der General-Procurator fühlte sich gekränkt und verklagte das Blatt. Das Gericht ergriff die Gelegenheit, ein Verbot des Wochenblatts für die bayerische Pfalz auszusprechen. Darauf stellte das Wochenblatt mit der Ausgabe vom 28. Juni 1856 sein Erscheinen gänzlich ein.

Im "Schlußwort an die Leser" kondolierte das Wochenblatt den herrschenden Gewalten zu ihrer Engstirnigkeit:

"Man hat den ersten Anlaß ergriffen, über ein in seinen Formen durchweg gemäßigtes, aber unabhängiges Blatt das gerichtliche Todesurteil zu verhängen, - um aller Welt den handgreiflichen Beweis zu liefern, daß es Verwaltungs-Systeme gibt, die eine unabhängige Presse durchaus nicht ertragen können. Ob es klug getan war, dies so rasch und offen kund zu geben, die Frage wollen wir auf sich beruhen lassen."