November 1997

971108

ENERGIE-CHRONIK


Blockaden von Kernkraftwerken kommen Greenpeace teuer zu stehen

Die Umweltorganisation Greenpeace muß für die Schäden aufkommen, die sie im Mai 1996 durch eine Blockade-Aktion vor dem Kernkraftwerk Würgassen verursacht hat. So entschied jetzt nach dem Landgericht Paderborn auch das Oberlandesgericht Hamm. Die genaue Höhe des Schadens soll in einem späteren Verfahren geklärt werden. PreussenElektra beziffert ihn mit insgesamt 33 000 Mark. Die Greenpeace-Aktivisten hatten zwei Wochen lang das Bahngleis vor dem stillgelegten Kernkraftwerk blockiert, um den Abtransport von Brennelementen in die französische Wiederaufarbeitungsanlage La Hague zu verhindern (FR, 8.11.).

In der Schweiz mußte sich die dortige Greenpeace-Organisation verpflichten, der BKW Energie AG einen Schadenersatz von 150 000 Franken für die Blockade des Kernkraftwerks Mühleberg im August 1996 zu leisten. Die Betreiberin des Kernkraftwerks verzichtet dafür auf einen Zivilprozeß und zieht auch ihre Strafananträge wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zurück (Der Bund, 15.11.).