Juni 1995

950610

ENERGIE-CHRONIK


Bundesumweltministerin legt Entwurf für Feldstärken-Verordnung vor

Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) hat am 20.6. den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die auf der Grundlage von Paragraph 23 des Bundesimissionsschutzgesetzes die zulässige Stärke von elektrischen und magnetischen Feldern der Stromversorgung sowie der elektromagnetischen Felder von Sendeanlagen begrenzen soll. Die Verordnung bezieht sich nur auf den Daueraufenthalt in allgemein zugänglichen Bereichen und übernimmt für Felder der öffentlichen Stromversorgung die von der Internationalen Strahlenschutzkommission (IRPA) empfohlenen Werte von 5 Kilovolt pro Meter für das elektrische Feld und 100 Mikrotesla für das magnetische Feld. Für Bahnstrom sollen 10 Kilovolt pro Meter und 300 Mikrotesla als zulässige Höchstwerte gelten. Altanlagen sollen bis zum Jahr 2002 diesen Anforderungen angepaßt werden, doch sind Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen. Merkel unterstrich, daß die geplanten Werte weit unter der Schwelle liegen, von der an gesundheitliche Schäden nachgewiesen seien. Sie kündigte an, sich auch um eine europaweite Einführung dieser Grenzwerte zu bemühen (Handelsblatt, 21.6.; FR, 21.6.).

Bisher gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte für Felder. Die Deutsche Elektrotechnische Kommission (DKE) hat als allgemeine Grenzwerte für das elektrische Feld 20 Kilovolt pro Meter und für das magnetische Feld 5 Millitesla festgelegt. Für den Daueraufenthalt der Allgemeinbevölkerung in 50-Hertz-Feldern sieht eine von der DKE beschlossene Vornorm 7 Kilovolt pro Meter und 400 Mikrotesla vor.