Januar 2024

240112

ENERGIE-CHRONIK


Alle vier Windkraft-Ausschreibungen blieben trotz Kürzung des Angebots unterzeichnet

Im vergangenen Jahr blieben alle vier Ausschreibungen für Windkraft an Land unterzeichnet, obwohl das gemäß § 28 EEG stark erhöhte Ausschreibungsvolumen von insgesamt 12.840 MW nach den beiden ersten Ausschreibungen auf 9.839 MW gekürzt wurde. Insgesamt konnten nur 545 Zuschläge im Umfang 6.377 MW erteilt werden. Rund die Hälfte der im EEG vorgesehenen Ausschreibungsmenge blieb also ungenutzt, weshalb die Bieter den zulässigen Höchstwert von 7,35 Cent/kWh fast vollständig in einen durchschnittliche Zuschlagswert von 7,34 Cent/kWh verwandeln konnten, der erst bei den beiden letzten Ausschreibungen mit 7,32 und 7,31 Cent leicht absank. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung der Bundesnetzagentur zum Ergebnis der jüngsten Auktion vom 1. November 2023.

Die Zuschlagsmenge ist immerhin doppelt so groß wie im Vorjahr

Bei der vierten Ausschreibung hatte die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen von 3.192.433 Kilowatt auf 2.086.630 Kilowatt reduziert, also um rund ein Drittel. Der Präsident der Behörde, Klaus Müller, konnte dem enttäuschenden Ergebnis dennoch einen positiven Aspekt abgewinnen: "Dass die Zuschlagsmenge im Jahr 2023 doppelt so hoch ist wie letztes Jahr, stimmt mich hoffnungsvoll", sagte er. Um die im EEG vorgesehenen Ausbauziele zu erreichen, müsse sich freilich "der Trend einer deutlichen Steigerung verstetigen".

Bei den Ausschreibungen ab 2024 ist die im EEG vorgesehene Ausschreibungsmenge jährlich um 2.840 MW geringer

Die Auktionen für Windkraft an Land werden von 2023 bis 2028 jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1.November durchgeführt. Ab 2024 beträgt dabei auszuschreibende Menge jährlich 10.000 MW, also deutlich weniger als im Vorjahr, für das anscheinend irrigerweise mit einem besonderen Nachholbedarf gerechnet worden war. Damit könnte die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage geringer werden. Dennoch werden die im EEG genannten Etappenziele von 69 GW installierter Leistung bis Ende 2024 und 84 GW bis 2028 (230303) voaussichtlich nicht erreicht werden können. An der Erhöhung des zulässigen Höchstwerts auf 7,35 Cent/kWh, die 2023 eingeführt wurde, will die Bundesnetzagentur auch 2024 festhalten.

 

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