November 2023

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ENERGIE-CHRONIK


Wärmeplanungsgesetz verabschiedet

Der Bundestag billigte am 17. November mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die der Oppositionsparteien das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz). Um eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung zu erreichen, verpflichtet es die Länder zur Durchführung von Wärmeplanungen, die diese dann auf die Kommunen übertragen können. Kernstück ist die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten, wobei dargestellt wird, welche Wärmeversorgungsart für ein Gemeindegebiet besonders geeignet ist. Die Ausweisung erfolgt auf Basis einer Bestandsanalyse der bestehende Wärmeversorgung sowie einer Potenzialanalyse.

Das Wärmeplanungsgesetz soll gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (200604) zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Neben der Wärmeplanung legt es Anforderungen an den Einsatz von Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen fest. Bis zum Jahr 2030 müssen Wärmenetze zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu einem Anteil von 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Für neue Wärmenetze wird bereits ab 1. März 2025 ein Anteil von 65 Prozent vorgeschrieben.

Großstädte müssen ihre Wärmeplanung schon bis Juni 2026 fertig haben

Das Gesetz verpflichtet die Länder, dafür zu sorgen, dass Großstädte solche Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 erstellen. Bereits aufgrund von Landesrecht erstellte Wärmepläne haben Bestandsschutz. Für andere gilt Bestandsschutz, wenn die ihnen zu Grunde liegende Planung mit den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes im Wesentlichen vergleichbar ist.

Die Wärmeplanung ist technologieoffen. Die Akteure vor Ort ermitteln und entscheiden über die wirtschaftlichste und effizienteste Wärmeversorgungsart. Dies kann eine leitungsgebundene Versorgung sein (mit Fernwärme oder klimaneutrale Gasen) oder eine dezentrale Wärmeversorgung (beispielsweise mittels Wärmepumpen).

Ergänzend erfolgen durch Artikel 2 und 3 des jetzt verabschiedeten Gesetzes Änderungen des Baugesetzbuchs, die die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

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