Dezember 2010

101206

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel erlaubt Steinkohle-Subventionierung bis 2018

Nach einer fünf Monate dauernden Auseinandersetzung hat die EU-Kommission ihren Beschluß vom 20. Juli revidiert, die Subventionierung des Steinkohlebergbaues nur noch bis 1. Oktober 2014 zu erlauben. Am 8. Dezember stimmte sie einer Verlängerung um gut vier Jahre bis Ende 2018 zu. Am 10. Dezember faßte auch der Ministerrrat einen entsprechenden Beschluß.

Das vor vier Jahren beschlossene "Gesetz zur Finanzierung des subventionierten Steinkohlebergbaues zum Jahr 2018" kann damit im wesentlichen in Kraft bleiben. Es sieht von 2009 bis 2018 eine stufenweise Reduzierung der Subventionen zur Förderung deutscher Steinkohle vor, die in Kraftwerken oder zur Stahlerzeugung verwendet wird. Die "Absatzhilfen" zum Ausgleich des Preisunterschieds zwischen der billigeren Importkohle und der teureren deutschen Förderung belaufen sich auf insgesamt 13,13 Milliarden Euro. Nach § 3 des Gesetzes sinken sie jährlich von anfangs 1,7 Milliarden auf zuletzt 0,94 Milliarden. Außerdem sollen für das Jahr 2019 weitere 794 Millionen Euro für Aufwendungen zur Zechenschließung gewährt werden.

Das Steinkohlefinanzierungsgesetz muß in jedem Fall geändert werden

Wieweit das revidierte Brüsseler Konzept zum Steinkohlefinanzierungsgesetz passen wird, läßt sich noch nicht sagen, da die diesbezügliche Verlautbarung des Ministerrats wie üblich sehr vage war und die Kommission sich überhaupt nicht offiziell geäußert hat. Dem Vernehmen nach will die Kommission 2011 zum Basisjahr machen, in dem eine Beihilfe von bis zu 1,15 Milliarden Euro zulässig ist, während 2018 nur noch 328 Millionen Euro gezahlt werden dürfen. Das würde sich mit den im Steinkohlefinanzierungsgesetz genannten Sätzen nicht vertragen. Allerdings sollen zusätzliche Subventionen zulässig sein, mit denen die sozialen Folgen der Zechenschließungen abgefedert werden. Über die Details der neuen Regelung muß in jedem Falle noch verhandelt werden. Und das Steinkohlefinanzierungsgesetz wird ohnehin geändert werden müssen, nachdem die Bundesregierung beschlossen hat, die in 1 Abs. 2 enthaltene Verlängerungsklausel zu streichen (101115).

Bundesregierung, Bundesländer und Bundestag haben seinerzeit das bis 2018 laufende Steinkohlefinanzierungsgesetz samt Verlängerungsklausel beschlossen, obwohl die geltenden EU-Richtlinien eine solche Beihilfe nur bis Ende 2010 zuließen. Die Kommission hat also mit ihrem Beschluß vom Juli die geltende Regelung verlängert und nicht etwa verkürzt. Sie nahm dabei allerdings keine Rücksicht auf das bereits geltende Steinkohlefinanzierungsgesetz. Ihr Beschluß kam sogar einstimmig zustande, da der deutsche Energiekommissar Günther Oettinger gar nicht anwesend war (100707). Es kostet die Bundesregierung deshalb viel Mühe und vermutlich auch bisher noch nicht bekannte Gegenleistungen, um eine Revision des Beschlusses zu erreichen.

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