Dezember 2001

011204

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag beschließt Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergie

Der Bundestag beschloß am 14. Dezember mit den Stimmen der rot-grünen Koalition das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergie. Das Gesetz basiert auf den Vereinbarungen mit der Energiewirtschaft vom Juni 2000 (000601), die ein Jahr später verbindlich unterzeichnet wurden (010602). Es wird jetzt dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet, bedarf aber nicht der Zustimmung der Ländervertretung (siehe 000903). Aufgrund der nunmehr gesetzlich verankerten Restlaufzeiten für die deutschen Reaktoren wird das erste Kernkraftwerk voraussichtlich 2003 und das letzte 2021 vom Netz gehen.

Union und FDP stimmten gegen das Gesetz. Sie kündigten erneut an, den Atomausstieg im Falle eines Wahlsiegs wieder rückgängig zu machen. Der CDU-Umweltpolitiker Klaus Lippold zog den Energiebericht des Bundeswirtschaftsministers (011101) als Beleg dafür heran, daß die Klimaschutzziele der Bundesregierung ohne Kernkraft nicht zu erreichen seien. Die PDS verlangte dagegen den Sofortausstieg aus der Kernenergie und lehnte den Gesetzentwurf aus diesem Grund ab (SZ, 15.12.; FR, 15.12.; FAZ, 15.12.).

"Bestandssicherung für eine relativ lange Frist"

Die kernkraftkritische Berliner "tageszeitung" (14.12.) verwies darauf, "daß Rot-Grün nicht den Ausstieg aus der Atomkraftnutzung beschlossen hat, sondern ihre Bestandssicherung für eine relativ lange Frist - die zudem durch eine einfache Gesetzesänderung jederzeit verlängert werden kann. Darüber hinaus hilft der neue Rechtsanspruch auf standortnahe und unbefristete Zwischenlager der Nuklearindustrie aus einem sonst unvermeidlichen Entsorgungsnotstand."

Die "Süddeutsche Zeitung" (15.12.) bemerkte: "Wenn Union und FDP, so sie an die Macht kommen, sich die Schlachten der Vergangenheit zurückwünschen, müssen sie nur den Atomkonsens rückgängig machen."

Nach Ansicht des "Handelsblatt" (17.12.) ist der Ausstieg aus der Kernenergie eine "Fehlentscheidung mit langfristigen Folgen".

Exportverbot für Brennstäbe verstößt gegen EU-Recht

Das neue Atomrecht untersagt von Mitte 2005 an die Ausfuhr von bestrahlen Brennelementen zur Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland. Nach Feststellung der EU-Kommission wäre dies unvereinbar mit europäischem Recht: "Was die Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen aus Kernkraftwerken betrifft, so würden die diesbezüglichen Bestimmungen nach ihren Inkrafttreten, soweit sie Ausfuhren zu diesem Zweck verbieten, mit dem 'Gemeinsamen Markt auf dem Kerngebiet' nach Kapitel 9 Euratom-Vertrag und insbesondere Artikel 93 unvereinbar sein," heißt es in einem Schreiben vom 12. Dezember 2001, das der Generaldirektors für Energie und Verkehr, Lamoureux, an die Bundesregierung richtete (FAZ, 20.12.).